Schlagwort-Archive: Wirtschaftskammer

Gleich und gleicher

Aus dem profil 29/2019

Streit innerhalb der Wirtschaftskammer: Bevorzugt deren Führung bei der Vergabe von Inseratengeldern den ÖVP-Wirtschaftsbund?

Wie intransparent ist Österreichs Parteienfinanzierung? Diese Frage treibt derzeit die Öffentlichkeit um. Soeben wurde bekannt, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Gefolge der Ibiza-Affäre nicht nur in Richtung FPÖ-Vereine ermittelt, sondern auch jene im Umfeld der SPÖ und ÖVP untersucht. Überdies hat der Rechnungshof wegen fragwürdiger Parteispenden vergangenen Freitag Anzeigen gegen ÖVP und SPÖ erstattet. Angesichts dessen ist auch eine Causa in der Wirtschaftskammer von Brisanz. Wie die Grünen kritisieren, fließen Inseratengelder der Kammer und ihrer Teilorganisationen -etwa der Jungen Wirtschaft, der Außenwirtschaft Austria oder des Bildungsinstituts Wifi – ausschließlich an den ÖVP-Wirtschaftsbund, nicht aber an die anderen Fraktionen. Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der grünen Wirtschaft, fordert nun in einem Brief Aufklärung von Kammerpräsident Harald Mahrer (ÖVP). Dessen Büro weist gegenüber profil die Vorwürfe zurück. Wer die Causa verstehen will, muss die Struktur der Kammer kennen. Im Kammerparlament sitzen die Fraktionen je nach Ausgang der Kammerwahlen -genauer gesagt spricht man in diesem Fall von „Wählergruppen“. Der ÖVP-Wirtschaftsbund dominiert mit Abstand (67 Prozent). Dahinter folgen Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband (elf Prozent), Freiheitliche und Grüne Wirtschaft (je neun Prozent) sowie die UNOS, die Wirtschaftsorganisation der NEOS (zwei Prozent). Alle Fraktionen (außer die UNOS) verfügen über Medien oder andere Drucksorten als Information für ihre Mitglieder. Sie tragen Namen wie „Wir sind Wirtschaft“ (ÖVP), „Unternehmen Österreich“ (SPÖ) und „Wirtschaftsinfo“ (FPÖ). Der Vorwurf lautet nun, dass die ÖVP-dominierten Wirtschaftskammerorganisationen bevorzugt in Medien des ÖVP-Wirtschaftsbundes werben. „Es kommt häufig vor, dass in den Werbemitteln des Wirtschaftsbundes Inserate diverser Einheiten der Wirtschaftskammer zu finden sind“, sagt Sabine Jungwirth. „In den Publikationen anderer Wählergruppen hingegen sind uns keine vergleichbaren Einschaltungen bekannt.“ Aktuell beispielsweise finden sich Inserate von Wirtschaftskammer und Wifi in den Wirtschaftsbund-Magazinen „Wirtschaft im Blick Burgenland“,“Vorarlberger Wirtschaft“ und „M. U. T.“. Brisant daran: Jede Wählergruppe bekommt eine offizielle Fraktionsförderung aus den Gebühren der Kammermitglieder, also von Österreichs Unternehmen. Falls der Vorwurf stimmt, dass die Kammer den Wirtschaftsbund inseratenmäßig bevorzugt, dann lukriert dieser zusätzlich zur offiziellen Förderung noch eine Art Zweitzuwendung, die den anderen Fraktionen verwehrt bleibt. profil hat bei den Wirtschaftsorganisationen von SPÖ, FPÖ, Grünen und NEOS angefragt. Alle geben an, dass in ihren Medien oder Drucksorten keine Inserate der Kammer zu finden sind. Dies sei auch gar nicht gewünscht, so die Parteien unisono. Sabine Jungwirth dazu: „Der Wirtschaftsbund sollte -wie das die anderen Fraktionen auch tun -mit der offiziellen Fraktionsförderung sein Auslangen finden und nicht auf versteckte Weise doppelt kassieren.“ „Der Vorwurf entbehrt jeder Grundlage“, sagt darauf Wirtschaftskammer-Sprecherin Ulrike Sangeorzan-Sporer. In vergangener Zeit hätten lediglich zwei Landes-Wirtschaftskammern in Fraktionsmedien inseriert – und zwar nicht nur in jenen des ÖVP-Wirtschaftsbundes, sondern auch bei Sozialdemokraten und Freiheitlichen. Bleibt zu hoffen, dass die Anfrage der Grünen die Widersprüche in der Causa auflöst. Sie fordern nun von Mahrer eine Liste, wie viele Wirtschaftskammer-Inserate in den Medien der einzelnen Fraktionen geschaltet wurden. Und welche Parteien dabei zum Zug kamen.

Joseph Gepp

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Kesselflicken

Aus profil 52/2017

Weil es klimaschädlich und preislich unbeständig ist, heizen immer weniger Österreicher mit Öl. Heizöl-Unternehmen und Wirtschaftskammer kämpfen um die Zukunft der Branche – mit umstrittenen Methoden.

Von Joseph Gepp

Es stammt aus weit entfernten, politisch oft instabilen Gefilden. Es schwankt im Preis, mit saftigen Ausschlägen nach oben. Und vor allem: Es ist klimaschädlicher als alle anderen Arten des Heizens. Nimmt man den CO2 Ausstieg bis zum Jahr 2050 ernst, wie er bei der Klimakonferenz von Paris paktiert worden ist, dann müsste es eigentlich schon verboten sein.

Das Zeitalter des Heizöls ist vorbei – das sagen mittlerweile nicht nur Grüne und Umweltschützer, sondern Politiker aller Couleurs. Immer wieder werden Verbote angedacht. Im ÖVP-regierten Niederösterreich etwa werden Ölheizkessel in Neubauten ab dem Jahr 2019 nicht mehr erlaubt sein. Von Österreichs Steuerzahlern gefördert wird der Einbau von Ölheizungen sowieso längst nicht mehr. Bereits 2008 beschlossen sämtliche Bundesländer, alle Subventionen dafür einzustellen.

Eine Heizmethode ist nicht mehr am Stand der Zeit, und die Politik reagiert. Damit könnte diese Geschichte auch schon wieder vorbei sein. Ist sie aber nicht. Denn wer ins Internet blickt, bemerkt: Es gibt durchaus großzügige Fördermöglichkeiten für jene, die trotz allem am Heizöl festhalten möchten. Zuschüsse zwischen 2500 und 5000 Euro winken jenen Hausbesitzern, die sich entschließen, ihre alten Ölheizkessel durch neue zu ersetzen – dies verkündet eine Initiative namens „Heizen mit Öl“ auf ihrer Website. Die Antragstellung läuft unkompliziert via Web-Formular. Garniert ist das in Aussicht gestellte Geldgeschenk – dessen Höhe grob der Hälfte der Anschaffungskosten einer durchschnittlichen Ölheizanlage entspricht – mit Gewinnspielen und Werbevideos.

Wer fördert hier, was als unzeitgemäß und umweltschädlich gilt? Und warum? Jedenfalls erregt die Aktion den Widerstand der Landespolitiker. Ihnen ist daran gelegen, dass die umstrittenen Ölkessel ehestmöglich von erneuerbaren Heizformen wie Wärmepumpen und Holz-Pellets abgelöst werden. „Die Förderung des Heizöls führt in eine Kostenund Klimafalle“, sagt Stephan Pernkopf, ÖVP-Vizelandeshauptmann von Niederösterreich, „denn wenn die Menschen auf einen neuen Ölkessel umsteigen, binden sie sich damit erst wieder jahrzehntelang ans Heizöl.“ Anton Lang, steirischer SPÖ-Umweltlandesrat, sekundiert: „Wir müssen hier gegen eine starke Öl-Lobby antreten.“ Die neue schwarzblaue Regierung plant laut Regierungprogramm den „mittelfristigen Ausstieg aus Ölheizungen im Neubau“ für ganz Österreich. „Es ist ein Wahnsinn, dass heute immer noch Ölheizungen subventioniert werden“, sagt ein FPÖ-Verhandler, der seinen Namen nicht preisgeben möchte.

Laut der Österreichischen Energieagentur heizt derzeit rund jeder sechste Haushalt im Land mit Öl. 613.000 Ölheizungen sind in Betrieb – vor allem in ländlichen Regionen, in freistehenden Häusern und im Westen des Landes. Doch die Zahl sinkt rapide. Laut Statistik Austria beträgt der Rückgang der Ölheizungen seit dem Jahr 2003 fast ein Drittel. Der Grund ist nicht nur der hohe CO2-Ausstoß, sondern auch die unbeständigen Preise. Die Energieagentur warnt vor Schwankungen von bis zu 30 Prozent jährlich, was etwa mit Instabilitäten beim Rohölpreis zusammenhängt. Eine Ölheizung bietet also nicht gerade Planungssicherheit – weder preislich noch mit Blick auf etwaige Verbote, die künftig aus Klimaschutzgründen drohen könnten.

Im Jahr 2009 trat die Aktion „Heizen mit Öl“ auf den Plan. Seither wurden laut eigenen Angaben rund 15 Millionen Euro jährlich an Förderungen ausgeschüttet und österreichweit knapp 50.000 Ölheizkessel ausgetauscht. Wer steckt nun hinter der Initiative, die als GmbH mit Sitz in Wien-Leopoldstadt organisiert ist? Laut Firmenbuch halten zwei Fachverbände der Wirtschaftskammer – jene für Mineralölindustrie und Energiehandel – zwei Drittel des Unternehmens. Ein weiteres Drittel ist dem Wiener „Institut für Wärme-und Öltechnik“ (IWO) zuzurechnen. Im Vorstand dieses Vereins sitzen etwa Vertreter der OMV, des burgenländischen Heizölhandelsunternehmens MMM Energie und des Salzburger Energiehändlers Leikermoser.

Fazit: Die Heizöl-Branche selbst (insgesamt rund 40 Unternehmen) ist angetreten, um den Niedergang der Ölheizung zu bremsen – mithilfe einer privaten Förderpolitik, die allen staatlichen Zielen entgegensteht. Woher kommt das Geld dafür? In der Energiebranche wird gemunkelt, dass jedes heimische Unternehmen, das Heizöl verkauft, auf je 1000 Liter Öl genau zehn Euro abliefert.

Martin Reichard, Geschäftsführer von „Heizen mit Öl“, will auf derlei Finanzierungsdetails nicht eingehen. „Der Fonds für die Förderzahlungen wird durch die Unternehmen der Mineralölwirtschaft finanziert, die unterschiedlich hohe Beiträge leisten“, sagt er nur. Offen bleibt auch die Frage, ob sich Österreichs Heizölkunden ihre Kessel-Förderung schlussendlich nicht selber bezahlen. Denn: Die Heizöl- Unternehmen könnten sich ja jenes Geld, mit dem sie neue Anlagen subventionieren, wieder hereinholen -über geringfügig höhere Heizölpreise, welche sie ihren Kunden verrechnen. Auch dazu könne er nichts sagen, meint Reichard. „Aus kartellrechtlichen Gründen unterliegt die Preisgestaltung aller Produkte der Entscheidung der einzelnen Unternehmen.“

Die Förderung von Heizölanlagen sei jedenfalls richtig und wichtig, beteuert der Geschäftsführer – trotz allen Widerstands von Politikern und Umweltschützern. Bei der Modernisierung einer Heizung bleibe ein Heizölsystem meist die beste Variante. Bei nicht sanierten Häusern am Land beispielsweise könne der Umstieg auf eine alternative Heizung -etwa eine Wärmepumpe -teuer kommen, sagt Reichard. Dieser sei oft mit einer aufwendigen Sanierung verbunden, unter anderem, weil Fenster und Dach ausgetauscht werden müssen. Außerdem: Eine Ölheizung modernen Zuschnitts, ein sogenanntes Brennwertgerät, läuft um bis zu 40 Prozent energiesparender als ein alter Kessel. Und sei zudem im Gegensatz zu anderen Heizformen praktisch feinstaubfrei, sagt Reichard. Fazit: Der Hauseigentümer bleibt zwar bei der dreckigsten aller Heizformen – aber wenigstens ist sie nicht mehr so dreckig wie zuvor.

Kritiker verweisen dagegen auf die Lebensdauer von Ölkesseln. „Wer sich heute eine Ölheizung anschafft, hat sie noch in einigen Jahrzehnten“, sagt Johannes Schmidl vom Wiener Energieeffizienz-Unternehmen Save Energy Austria, „dann, wenn laut Pariser Klimaabkommen längst kein CO2 mehr ausgestoßen werden darf.“ Wird hier also eine sterbende Heizöl-Industrie künstlich am Leben erhalten? Zahlen die Zeche dafür letztlich die Konsumenten, die auf unbrauchbar gewordenen Kesseln sitzen bleiben?

Nein, sagt Ölheizungs-Vertreter Reichard. Denn in naher Zukunft werde es möglich sein, Ölkessel mit erneuerbaren und klimaneutralen flüssigen Brennstoffen zu betreiben. „Statt mit konventionellem Heizöl heizen wir künftig mit alternativen flüssigen Kohlenwasserstoffen aus nachwachsenden Quellen. An der Umsetzung wird derzeit intensiv gearbeitet.“ Die Rede ist etwa von Ölen aus unterschiedlichen Pflanzen -derlei Energiequellen wären weitgehend klimaneutral.

Allerdings: Diese Entwicklung steht noch ganz am Anfang. Bis klimaneutrales Bio-Heizöl tatsächlich zum Einsatz kommt – falls überhaupt möglich –, können noch Jahrzehnte vergehen.

Bis dahin fördert die Initiative weiterhin den Einbau von Kesseln für ganz normales Heizöl. Kürzlich gab es übrigens einen Grund zu feiern. Wie „Heizen mit Öl“ auf seiner Website verkündet, hat sich soeben Antragsteller Nummer 50.000 seine Förderung abgeholt. Er darf sich nun nicht nur über ein paar Förder-Tausender freuen, sondern gleich über eine nagelneue Ölheizung. Als Geschenk.

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Kammerflimmern

Aus profil 47/2017


Zwangsbeiträge, intransparente Finanzen, aufgeblähter Apparat: Seit Jahren stehtdas österreichische Kammersystem in der Kritik. Die FPÖ will einen radikalen Schritt setzen und die Pflichtmitgliedschaft abschaffen. Wie würde das Land ohne starke Arbeiterund Wirtschaftskammer aussehen? profil zeichnet ein mögliches Szenario aus nicht allzu ferner Zukunft.

Von Joseph Gepp und Clemens Neuhold

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November 2018: „6000 Euro bis zur Pension. Wie viel hätte Herr Müller freiwillig an die Arbeiterkammer bezahlt?“
„Grätzl-Friseurin Maier finanziert dank Wirtschaftskammer 110 Außenhandelsstellen von Almaty bis Casablanca. Würde sie das freiwillig tun?“
„Deutschland ist der Wirtschaftsmotor Europas – ganz ohne Kammerzwang!“

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Slogans wie diese prangen Ende des Jahres 2018 auf Plakaten im ganzen Land. Die schwarz-blaue Regierung hat eine sogenannte Urabstimmung über ein Ende der Pflichtmitgliedschaft in Wirtschaftskammer (WKO) und Arbeiterkammer (AK) angesetzt. Bei der Abstimmung sind alle Arbeitnehmer und Unternehmer Österreichs zur Teilnahme aufgerufen. Das Negative Campaigning von FPÖ, NEOS und Industriekreisen zeigt Wirkung. Die Mehrheit votiert völlig überraschend für die Abschaffung. Die Pflichtmitgliedschaft im Kammerstaat Österreich ist Vergangenheit. Eine Grundsäule des heimischen Gesellschaftssystems ist gefallen.

Rückblende in die Gegenwart: Seit Beginn der Regierungsverhandlungen schießt die FPÖ scharf gegen die „Zwangskammern“. Erst vergangene Woche fordert Parteichef Heinz-Christian Strache eine Urabstimmung unter den Millionen Beitragszahlern – vom Arbeitnehmer bis zum Bauern. Die Kritik ist seit Jahren bekannt: fehlende Transparenz, undurchsichtige Gebarung, ein föderalistisch-aufgeblasener Apparat. Das Kammersystem kommt an Reformen nicht länger vorbei. Und die Kritik geht quer durch die politischen Lager. Die NEOS beispielsweise ziehen einen Teil ihres Selbstverständnisses aus der immer wieder urgierten Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften. Selbst ÖVP-Chef Sebastian Kurz steht den Kammern kritisch gegenüber. Doch seine Partei ist zugleich historisch eng mit der Wirtschaftskammer verflochten, deswegen zieht die ÖVP mit der FPÖ nicht an einem Strang.

Was aber würde passieren, käme es tatsächlich zu einer Urabstimmung -und eine Mehrheit der Befragten entschiede sich gegen Pflichtmitgliedschaften? Ein Österreich ohne starke Kammern. Was würde das für Kollektivverträge bedeuten? Für Arbeitnehmerrechte? Für die Politik? Wohin würde sich das Land insgesamt entwickeln? Das soll dieses fiktive Szenario ausloten, das profil nach Recherchen bei zahlreichen Fachleuten (siehe Liste S. 20) entwirft.

Die Annahme: Die ÖVP gibt dem Druck der FPÖ nach und lässt sich zur Urabstimmung breitschlagen. Die Volkspartei hofft: Eine Mehrheit der Kammermitglieder werde wohl an der Pflichtmitgliedschaft festhalten -wie schon einmal bei der Urabstimmung im Jahr 1996. Und dann sei das Thema ja vom Tisch.

Doch diesmal kommt es anders. Über Facebook und den Boulevard mobilisieren die Kammergegner heftig. Sie treffen den Nerv der Menschen, die über jeden Cent froh sind, den sie weniger an Beiträgen zahlen. In der Wirtschaftskammer geben Ein-Personen-Unternehmen (EPU) den Ausschlag, die sich kaum repräsentiert fühlen. Sie stellen bereits 70 Prozent der Mitglieder. Ergebnis all dessen: Die Kammerpflicht fällt.

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Jänner 2019: Im 10. Stock der Wirtschaftskammer brennt noch Licht. Im Präsidium rechnet die Generalsekretärin mit Experten die Folgen der Urabstimmung durch. „Im Worst Case nehmen wir statt jährlich 700 Millionen nur noch 200 Millionen ein. Von den insgesamt 4600 Mitarbeitern können wir nur die Hälfte halten. Für Sozialpläne müssen wir einen Teil der 500 Millionen Euro Rücklagen auflösen“, sagt die Generalsekretärin. „Wie viele der 500 Millionen Euro, die in unseren Immobilien stecken, können wir heben?“, fragt der neue Präsident und blickt in die Richtung der Länderkammer-Präsidenten.
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Die Wirtschaftskammer lebt weiter, aber nur noch als freier Verband. Schon nach einigen Monaten haben sich rund 30 Prozent der österreichischen Betriebe aus ihr verabschiedet. Geblieben sind dafür vor allem mittelgroße Betriebe; sie zahlen nun freiwillig für das verschlankte Service. Ausgestiegen sind nicht nur zahlreiche EPUs, für die jeder Cent zählt, sondern auch -besonders fatal aus Kammersicht -etliche Großunternehmen, vom Linzer Stahlkonzern voestalpine über die Strabag bis hin zu KTM. Sie schulterten den Großteil der Beiträge. Diese Betriebe verfügen über Juristen und Vertriebsbüros in aller Welt; auf die Expertise der Kammer können sie locker verzichten. Eine der ersten Folgen des Exodus: Das Netz aus 110 Außenhandelsstellen von Ljubljana bis Nairobi, welches die WKO betreibt, wird halbiert und auf die wichtigsten Auslandsmärkte reduziert. In Ländern, die für Österreichs Wirtschaft weniger von Bedeutung sind, springen die Botschaften und die Tourismuswerbung ein. Der Finanzminister macht dafür ein paar Millionen locker.

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Mai 2019: Auch die Arbeiterkammer kommt um Einschnitte nicht herum -was sich unter anderem beim Rechtsbeistand für die Mitglieder zeigt. Ein Lehrling mit Stelle in Berndorf wendet sich hilfesuchend an die Juristen des Hauses. Sein Chef hat ihn mit den Worten „Schleich dich“ gekündigt. Der Lehrling ruft bei der AK-Hotline an. Die Mitarbeiterin bietet ihm einen Termin an. Es gehe aber erst in eineinhalb Wochen, sagt sie. Und: Er müsse zum Wiener Hauptsitz kommen, denn die nächstgelegene Stelle Baden sei gerade geschlossen worden. „Und wenn wir stattdessen telefonieren?“, fragt der Lehrling, der nicht so lange warten will. Das habe keinen Sinn, antwortet die Beraterin -„damit ich Ihnen helfen kann, muss ich den Lehrvertrag einsehen und ein Protokoll des Rauswurfs erstellen“. Er möge doch einmal mit dem Betriebsrat reden, schlägt die Beraterin dem verzagten Lehrling vor. „Wir haben keinen, sind zu klein“, sagt der junge Mann. „Sie sollten unbedingt der Gewerkschaft beitreten“, rät ihm die AK-Mitarbeiterin zum Abschluss – wissend, dass sie sich ins eigene Fleisch schneidet.
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Rund ein Sechstel der 3,6 Millionen österreichischen Beschäftigten ist in den Monaten nach Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft aus der Arbeiterkammer ausgetreten. Vielen von ihnen war wohl gar nicht bewusst, dass sie AK-Mitglieder sind – und somit durchschnittlich sieben Euro monatlich an Kammerumlage zahlen, die vom Bruttolohn abgezogen werden. Doch die wochenlange Kampagne der Gegner vor der Urabstimmung hat es ins Bewusstsein gerufen. Von den Einnahmen der AK fällt ein gewichtiger Teil weg. Volkswirtschaft, Arbeitsrecht, Konsumentenschutz: Hundertschaften von Experten befassen sich bisher in der Arbeiterkammer mit Fragen, die für Arbeitnehmer von Belang sind. Die Fülle lässt sich nun nicht mehr aufrechterhalten. Von 2500 Mitarbeitern muss mittelfristig die Hälfte gehen, sagen die internen Prognosen. Aus dem Wertpapiervermögen über 117 Millionen Euro werden Sozialpläne finanziert. Die Hälfte der 90 Bezirksstellen in ganz Österreich schließt.

Der Aderlass der Arbeiterkammer beschert dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) regen Zulauf, sowohl an neuen Mitgliedern als auch an Fachexperten, die zuvor bei der AK werkten. Die Zahl der ÖGB-Mitglieder steigt von 1,2 auf 1,5 Millionen. Eine Trendwende nach Jahren des Schwundes.

Seit fast 100 Jahren kämpft die Gewerkschaft Seite an Seite mit der Arbeiterkammer für die Rechte der Arbeitnehmer. Die Gewerkschaft war stets für die praktischen Aspekte zuständig, von Lohnverhandlungen bis Streikorganisation. Die Arbeiterkammer hingegen fungiert als Thinktank im Hintergrund, verantwortlich für ökonomische und soziologische Forschung genauso wie für Beratungen. Nun laufen beide Funktionen stärker im ÖGB zusammen. Nach Ende der Pflichtmitgliedschaft wird das Beratungs-Center vergrößert, doch an das einstige Angebot der Arbeiterkammer kommt die Gewerkschaft nicht heran. Immerhin handelt es sich beim ÖGB um einen freiwilligen Verein; ihm fehlt schlicht das Geld.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Einen Teil der Arbeitnehmer erreicht die Gewerkschaft viel schwerer als beispielsweise einen Metaller im Stahlwerk. Teilzeitkräfte im Supermarkt bis zu Saisoniers im Berghotel haben andere Sorgen, als sich gewerkschaftlich zu organisieren.

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September 2019. Wie jedes Jahr um diese Zeit nahen die Lohnverhandlungen. Erstmals macht sich im Volk Unruhe breit. Noch gelten die Kollektivverträge, die vergangenen Herbst beschlossen wurden -vor dem Ende der Pflichtmitgliedschaft. Doch wie geht es weiter? SPÖ und Gewerkschaft warnen schon vor „Lohnraub“. Die schwarz-blaue Regierung muss irgendwie reagieren, wartet aber noch ab.
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Von jährlichen Gehaltssteigerungen bis zu Arbeitszeit-Regelungen, vom Mindestlohn bis zum Papamonat, vom 13. und 14. Monatsgehalt bis zur Anzahl der Urlaubstage – all dies ist in Österreich nicht in Gesetzen geregelt, sondern in rund 859 Kollektivverträgen. Unter deren Regime fallen 98 Prozent der heimischen Beschäftigten -ein europaweiter Spitzenwert. Jahr für Jahr treffen die Arbeitnehmer in Form der jeweiligen Fachgewerkschaft und die Arbeitgeber in Gestalt des zuständigen Fachverbands der Wirtschaftskammer aufeinander, um den neuen Kollektivvertrag auszuhandeln. Traditionell beginnen die Verhandlungen in der Metallindustrie, deren Ergebnis anderen Branchen als Maßstab dient. Bei all dem besteht eine enge Verbindung zur Kammerpflicht: Laut Verfassung sind die Arbeitgeber nur an die Kollektivverträge gebunden, wenn sie Mitglied der Wirtschaftskammer sind. Für Betriebe, die ihr nicht angehören, gelten keinerlei Vorgaben -weder bei der Lohnhöhe noch bei sonstigen Arbeitsbedingungen. Was also tun, wenn infolge des Endes der Pflichtmitgliedschaft auch die Kollektivverträge infrage stehen?

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Oktober 2019. Die ersten Lohnverhandlungen der Metaller nach Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft. Vordergründig scheint alles beim Alten. Aufseiten der Arbeitgeber verhandelt wie eh und je die Fachgewerkschaft PRO-GE. Aufseiten der Arbeitnehmer jedoch sind in den vergangenen Monaten mehrere wichtige Metallbetriebe aus der Wirtschaftskammer ausgetreten. Daher konstituiert sich ein privater Unternehmensverband, der die Verhandlungsführung übernimmt. Dieser erklärt in einem ersten Statement, er werde lediglich über Mindeststandards verhandeln – alle Regelungen, die darüber hinausgehen, müssten die Beschäftigten in jedem einzelnen Betrieb mit ihrem Arbeitgeber klären. „Es ist halt nicht mehr so wie früher“, sagt der Metaller-Verbandsobmann. Die Gewerkschaften reagieren empört. Sie drohen mit Streik und meinen es dieses Mal wirklich ernst. Die Gespräche müssten im alten Stil sämtliche Details umfassen, donnern die Arbeitnehmervertreter – und das Ergebnis müsse ausnahmslos für alle Metallarbeiter gelten. Nach einigen Tagen schließlich geben die Unternehmen nach. Sie wissen: Die Metallarbeiter sind gut organisiert; in den Werkshallen der Großbetriebe lassen sich Streiks und Proteste leicht organisieren. Die Verhandlungen finden deshalb statt, als gäbe es noch die Pflichtmitgliedschaft. Mit den Lohnabschlüssen können beide Seiten leben.
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Die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft polarisiert Österreichs Arbeiterschaft. In manchen Branchen, so wie bei den Metallern, ändert sich wenig – generell dort, wo die Arbeit Qualifikation erfordert und die Beschäftigten gut organisiert sind. In anderen Branchen hingegen verschlechtern sich Arbeitsbedingungen und Bezahlung mitunter radikal; in der Gastronomie etwa und besonders in der Bauwirtschaft mit ihren 250.000 Beschäftigten. Auf den Baustellen konkurrieren heimische Arbeitskräfte mit jungen Osteuropäern, die bereit sind, für deutlich niedrigere Löhne zu arbeiten. Dieser Umstand kann nun von Betrieben verstärkt ausgenützt werden.

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Dezember 2019. Die Verhandlungen über einen Kollektivvertrag für die Bauwirtschaft platzen endgültig. Der Fachverband der Bauindustrie der Wirtschaftskammer – also jene Betriebe, die freiwil lig in der Kammer verblieben sind -erklärt, er könne nur für seine Mitglieder verhandeln. Diese aber stellen nicht einmal mehr die Hälfte der Bauunternehmer in Österreich. Ein Streik unter den versprengten Bauarbeitern -viele stammen aus Osteuropa und arbeiten unter prekären Bedingungen -wäre kaum zu organisieren. Für sie läuft der Kollektivvertrag aus, ohne dass es einen Nachfolger gäbe. In weiterer Folge kürzen erste Bauunternehmen ihre Löhne deutlich. In Medien häufen sich die Berichte über „menschenunwürdige Zustände am Bau“. Selbst ein britisches Wochenmagazin schreibt über Österreich: „The end of Gemütlichkeit“.
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Die Regierung schreitet ein. Im Mai des Jahres 2020 beschließt sie einen gesetzlichen Mindestlohn von 1600 Euro brutto; außerdem wird das 13. und 14. Monatsgehalt gesetzlich verankert. Auch wenn Bundeskanzler Sebastian Kurz gern vom „schlanken Staat“ schwärmt: Nachdem nun die Kammern nicht mehr für Regeln in der Arbeitswelt sorgen, muss dies die Regierung tun.

Offen bleiben trotzdem Hunderte Details, die bisher in den Kollektivverträgen geregelt waren: von exakten Lohnschemata über Gehaltsvorrückungen bis zu Ruhezeiten. Derlei Angelegenheiten wurden, zu Zeiten der Pflichtmitgliedschaft, von Kammern und Gewerkschaften detailliert reguliert. Inzwischen jedoch geht das System in eine andere Richtung: Den Politikern ist vor allem daran gelegen, Mindeststandards in der Arbeitswelt festzulegen.

Im Juli 2020, rechtzeitig vor den nächsten Lohnverhandlungen, geht Schwarz-Blau einen Schritt weiter . Die Regierung verhängt eine „Allgemeinverbindlichkeit“ nach französischem Vorbild. Das bedeutet: Ein freiwilliger Unternehmerverband verhandelt einen Kollektivvertrag – und das Ergebnis gilt gesetzlich für alle Betriebe der jeweiligen Branche. Das System sieht also Kollektivverträge ohne Kammerpflichtmitgliedschaft vor. Die Regierung will den Ruf der „sozialen Kälte“ rasch wieder loswerden.

Überhaupt hat die österreichische Politik -Parlament, Parteien, Ministerialverwaltungen, Behörden – nach Abschaffung viel an Bedeutung gewonnen . Sie hat Aufgaben von den Kammern übernommen und finanziert diese. Sie regelt politisch, was früher sozialpartnerschaftlich erfolgte. Entsprechend stark fällt aber auch der Druck von Lobbyisten aller Richtungen auf die Politiker aus. Vorbei die Zeiten, als Wirtschaftskammer, Gewerkschaft und Arbeiterkammer jedes Details in ruhigen holzgetäfelten Sitzungssälen ausbaldowerten und den Kompromiss in Form einer fixfertigen Gesetzesvorlage an die Politiker übermittelten. Heute spricht jeder selbst bei den Politikern vor. Zumindest jeder, der dazu in der Lage ist.

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November 2020. Ein Jurist im Sozialministerium ist gestresst. Industriellenvereinigung, Elektrizitätsfachverband, Druckervereinigung, Bankenverband und dann auch noch die Sozialistische Jugend. Sie alle wollen sich mit ihm „auf einen Kaffee“ treffen. Der Beamte schreibt gerade am Gesetzesentwurf für eine neue Arbeitszeitregelung und wird von Lobbyisten regelrecht belagert.
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Als wieder etwas Ruhe im Volk eingekehrt ist, löst die Regierung ein altes Versprechen an die Wirtschaft ein: den Zwölf-Stunden-Tag. Durch eine verlängerte Höchstarbeitszeit sollen Betriebe besser reagieren können, wenn es besonders viele Aufträge abzuarbeiten gilt. Der Teufel bei dieser Reform steckt jedoch im Detail: Wie viele Überstunden dürfen anfallen? Wie rasch müssen Mehrstunden durch Zeitausgleich kompensiert werden? Gibt es drei oder vier Tage Freizeit im Block?

Industrie, Gastronomie, Transport, rote, schwarze, blaue Gewerkschafter; sie alle drängen auf Gesprächstermine. Zu Zeiten der Pflichtmitgliedschaft gab es drei Player -nun sind es Hunderte geworden. Lobbyisten schwärmen aus und belagern Beamte der Ministerien, Kabinettsmitarbeiter, Abgeordnete. „Endlich lebendige Politik“, schwärmen die einen. „Wer das Gold hat, macht die Regeln“, unken andere -und verweisen auf die geballte Lobbying- Kraft der Industrie.

Die SPÖ kampagnisiert von der Oppositionsbank aus gegen „amerikanische Verhältnisse“ am Jobmarkt , die im schwarz-blauen Österreich eingezogen seien. Im Gerangel der Interessen würden die kleinen Player unter die Räder kommen -beispielsweise Handwerksbetriebe und wenig qualifizierte Arbeitnehmer. Ende des Jahres 2020 reagiert die Regierung: Sie beschließt eine Förderung für kleinere Verbände und NGOs, die es mit den Konzernen sonst nicht aufnehmen könnten.

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Februar 2021: Der Gewerbeverein in der Fußgängerzone einer steirischen Kleinstadt leistet sich dank der neuen Förderung aus Wien ein Sekretariat. Früher konnten die Geschäftsleute im Rahmen der Wirtschaftskammer ihre Interessen bei der Landespolitik geltend machen. Jetzt versuchen sie es – wie viele freie Verbände – lieber auf eigene Faust.
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Die Regierung hat mittlerweile zahlreiche Schritte setzen müssen, um die Folgen des Systemwechsels abzufedern.

Fazit: Was zeigt das Szenario?

Aus Österreich würde wohl auch ohne Pflichtmitgliedschaften kein Hort des Neoliberalismus. Eher ist eine Mischung aus Schweden, Frankreich (minus der Streiklust) und Deutschland zu erwarten. Keines der Länder kennt eine Pflichtmitgliedschaft österreichischen Zuschnitts. Dafür haben diese Staaten jeweils andere Systeme, um auf dem Arbeitsmarkt für soziale Balance zu sorgen. Im sozialen Musterland Schweden beispielsweise läuft die Arbeitslosenversicherung über die Gewerkschaft, deswegen sind 70 Prozent der Arbeitnehmer Mitglied. Dass es parallel eine Arbeiterkammer gibt, ist bei dieser geballten Gewerkschafts-Power nicht nötig. Im etatistischen Frankreich zieht der Staat ein Sicherheitsnetz gegen Lohndumping ein: Obwohl freie Unternehmer-Verbände Kollektivverträge nur für ihre Mitglieder verhandeln, werden diese per Gesetz auf die gesamte Branche übertragen.

In Österreich wählten die Politiker der Nachkriegszeit die Kammerpflichtmitgliedschaft als System des Interessensausgleichs. Jeder ist automatisch dabei und zahlt eine Art Steuer. Wenn die neue Regierung die Pflichtmitgliedschaft abschafft, sind der Sozialpartnerschaft gröbere Umbauarbeiten gewiss. Der Aufwand lohnt aber nur dann, wenn das neue System besser funktioniert als das alte.

Ist dies der Fall?

Aus Sicht der Arbeitnehmer ist das so wenig gewiss wie aus Sicht der Arbeitgeber: Ein durchschnittlicher Angestellter ohne Kammer-Beitrag spart sich grob 100 Euro im Jahr. Er hat zwar die Freiheit gewonnen, selbst zu entscheiden, ob er dabeibleiben will. Doch der Wind am Arbeitsmarkt bläst rau. Lösen Kammer-Aussteiger als Ersatz ein Ticket für die Gewerkschaft oder eine Versicherung bei einem privaten Arbeitnehmer-Schutzverband -dann könnten sie am Ende mehr bezahlen. Bei weniger Leistung. Denn je größer die Sozialgemeinschaft, desto billiger kommt der Schutz für den Einzelnen. Und mit einer Pflichtmitgliedschaft erreicht die Sozialgemeinschaft eben die maximale Größe.

Unternehmer wiederum könnten zwar ohne Pflichtmitgliedschaft aus dem Kollektivvertrag aussteigen, um weniger Lohn zu zahlen oder Arbeiter flexibler einzusetzen. Das würde ihnen Kosten sparen. Andererseits: Die Einfluss der Politiker auf Lohnfindung und Arbeitsbedingungen wäre ohne Kammerpflicht größer als zuvor. Sie würde etwa Mindestlöhne festsetzen oder Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen. Damit wäre das System instabiler als heute, weil es sich von Regierung zu Regierung ändern könnte. Die Verhältnisse in Österreichs Wirtschafts-und Arbeitswelt wären weniger berechenbar. Auch bei den Unternehmen gilt daher, genauso wie bei den Arbeitnehmern: Wenn die Pflichtmitgliedschaft fällt, kostet sie dies am Ende womöglich mehr, als sie heute an Kammerumlagen zahlen.

Der Kammer-Staat ist ein durchaus behäbiges, reformresistentes System. Über die Höhe der Beiträge und die Treffsicherheit der Leistungen lässt sich streiten. Ob Alternativen zur Kammerpflicht wirklich billiger und effizienter ausfallen, ist aber mehr als fraglich. Deswegen: Im Zweifel für die Kammern.

ZUSATZELEMENTE

Steckbrief ARBEITERKAMMER
Präsident: Rudolf Kaske. Tritt mit April ab, Nachfolge unklar
1920 gegründet
3,6 Mio. Mitglieder Beschäftigte, Arbeitslose und Präsenzdiener
2600 Mitarbeiter
400 Mio. € Einnahmen/Jahr (2015)
Finanzierung: Jeder Beschäftigte zahlt 0,5 %seines monatlichen Bruttolohns an Kammerumlage. Der Betrag wird automatisch vom Lohn abgezogen.
Stärkste Fraktion im Kammerparlament: Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (57 %)

Steckbrief WIRTSCHAFTSKAMMER
Präsident: Christoph Leitl. Wird bald von Harald Mahrer abgelöst
1849 als Handelskammer gegründet
634.000 Mitglieder Unternehmen
4600 Mitarbeiter
850 Mio. € Einnahmen/Jahr (2015)
Finanzierung: Jedes Unternehmen zahlt die sogenannte Grundumlage, größere je nach Umsatz und Mitarbeiteranzahl auch Kammerumlagen. Letztere werden von den Finanzämtern eingehoben; Erstere zahlen die Unternehmen direkt.
Stärkste Fraktion im Kammerparlament: ÖVP-Wirtschaftsbund (71 %)

Kammerkunde Was die Kammern neben Kollektivverträgen, Forschung und Beratung sonst noch alles machen.

AMS Die Kammern stellen Mitglieder im Verwaltungsrat des Arbeitsmarkt-Services und sind für das AMS-Management sowie Arbeitsmarktprogramme mitverantwortlich.
Ausbildung Die Arbeiterkammer (samt ÖGB) unterhält in allen Bundesländern Berufsförderungsinstitute (BFI), die etwa Fortbildungskurse für Erwachsene und Fachhochschulen betreiben. Das Pendant aufseiten der Wirtschaftskammer (ebenfalls in allen Bundesländern sowie im Ausland) sind die Wirtschaftsförderungsinstitute (Wifi).
Betriebsräte Die Arbeiterkammer ist für Ausbildung, Beratung und Kontrolle von Betriebsräten zuständig.
Kartellverfahren Die Kammern nominieren Beisitzer im Kartellgericht.
Laienrichter Die Kammern schlagen vor, welche Laienrichter bei Arbeits-und Sozialgerichten ernannt werden sollen.
Sozialversicherung Die Kammern (samt ÖGB) verwalten Österreich Sozialversicherungsträger. Der aktuelle Hauptverbands-Chef Alexander Biach ist zugleich stellvertretender Direktor der Wiener Wirtschaftskammer.

Bei diesen Experten hat profil für die Recherche nachgefragt
Peter Brandner, Thinktank Wei[s]se Wirtschaft
Peter Filzmaier, Politologe Walter Gagawczuk, AK Wien
Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin WKÖ
Volker Kier, LIF
Thomas Leoni, Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo)
Gerald Loacker, NEOS Markus Marterbauer, AK Wien Michael Mesch, AK Wien
Theo Öhlinger, Verfassungsjurist
Volker Plass, ehemaliger Bundessprecher der Grünen Wirtschaft
Oliver Röpke, ÖGB Europa
Franz Schellhorn, Agenda Austria
Experten von Industriellenvereinigung, GPA-djp, WKÖ

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Eingeordnet unter Behörden, Innenpolitik

Energiearm

Aus profil 46/2016

Seit vergangenem Jahr gilt in Österreich das neue Energieeffizienzgesetz. Heimische Unternehmen können Geld verdienen, indem sie Energie sparen und das Klima schonen. Doch Lobbying-Aktionen und Alibi-Maßnahmen ließen das Projekt bisher scheitern. Protokoll eines ambitionierten Plans mit mangelhafter Umsetzung.

Von
Joseph Gepp

Kurz vor Büroschluss im Kundenzentrum von Wien Energie im 9. Wiener Gemeindebezirk. Es ist einiges los beim städtischen Energieversorger. Kunden wedeln mit Stromrechnungen und fragen die Schaltermitarbeiter nach dieser oder jener Unklarheit. Daneben liest jemand seine Gasanschlussnummer von einem Zettel ab.

Doch es gibt auch einen Schalter, an dem es schnell geht. Hier braucht man keine Unterlagen. Stattdessen bekommt jeder, der möchte, ein Geschenk. Ein sogenanntes Energiesparpaket. Darauf abgebildet: ein glücklich lächelndes Pärchen. Inhalt: eine Broschüre mit Energiespartipps, zwei Energiesparlampen, ein Werkzeug zur Entlüftung von Heizkörpern und weitere Utensilien zum Energiesparen (siehe Bilder). Wie nett, Wien Energie verteilt Geschenke. Einfach so? Weil es der Umweltschutzgedanke gebietet? Nicht ganz. Denn hinter diesem Paket -und ähnlichen Aktionen anderer Energieunternehmen – steckt die Geschichte eines wichtigen Gesetzes: des Energieeffizienzgesetzes (Eeffg), das im Jahr 2014 von der SPÖ-ÖVP-Regierung beschlossen wurde.

ENERGIESPARLAMPE Rechnerischer Effizienzgewinn laut Energieeffizienzgesetz: 12 Kilowattstunden / Jahr Mit dieser Energiemenge kann man ungefähr 18 Stunden auf einem Großbild-TV fernsehen.

ENERGIESPARLAMPE
Rechnerischer Effizienzgewinn laut Energieeffizienzgesetz: 12 Kilowattstunden / Jahr Mit dieser Energiemenge kann man ungefähr 18 Stunden auf einem Großbild-TV fernsehen.

Bei der Klimakonferenz von Paris vor einem Jahr hat sich die Weltgemeinschaft entschlossen, die globale Erwärmung auf unter zwei Grad zu begrenzen. Es ist ein herausforderndes Ziel, für das 80 Prozent der weltweiten Energieversorgung auf neue Beine gestellt werden müssen. Beim derzeitigen Treffen in Marrakesch wird nun die Umsetzung debattiert. Österreichs Energieeffizienzgesetz ist im internationalen Kampf gegen den Klimawandel nur eine Schlacht – aber keine unwesentliche. Basierend auf einer Richtlinie der EU sollen heimische Unternehmen und Haushalte bis zum Jahr 2020 insgesamt 20 Prozent weniger Energie verbrauchen, als sie es würden, wenn der derzeitige Energiekonsum unvermindert weiterginge.

Doch das Gesetz ist umstritten. Umweltschützer, Politiker und auch Unternehmer kritisieren es scharf. „Es gibt zu viele Alibimaßnahmen“, sagt Christian Rakos, Geschäftsführer der Firma Save Energy Austria GmbH im niederösterreichischen Wolfsgraben. Rakos entwickelt Energiesparkonzepte, die er an andere Unternehmen verkauft. „Das Gesetz ist nicht so umgesetzt, dass es zu echten Einsparungen kommt.“

Schummelt sich Österreich über wichtige Klimaschutz-Maßnahmen hinweg? Und was hat das alles mit dem Päckchen von Wien-Energie zu tun?

Das Energieeffizienzgesetz betrifft jedenfalls jedes größere heimische Unternehmen, das Energie jeder Art an Endkunden verkauft. Zum Beispiel Tankstellen, Heizwerke und Holzpellets-Lieferanten. Sie alle müssen jährlich 0,6 Prozent Energie sparen, im Vergleich zur jeweiligen Vorjahresmenge. Kontrolliert und verwaltet wird dies von der sogenannten „Monitoring-Stelle Energieeffizienz“ in Wien.

Erreichen die Betriebe das Ziel nicht, ist eine Strafe fällig: 20 Cent je überzähliger Kilowattstunde. Mit einer Kilowattstunde Energie kann man etwa eine Stunde staubsaugen oder ein Mittagessen für vier Personen zubereiten.

WASSEREDUZIERER Rechnerischer Effizienzgewinn laut Energieeffizienzgesetz: 234 Kilowattstunden / Jahr Mit dieser Energiemenge kann man ungefähr von Wien nach München mit dem Auto fahren.

WASSEREDUZIERER
Rechnerischer Effizienzgewinn laut Energieeffizienzgesetz: 234 Kilowattstunden / Jahr Mit dieser Energiemenge kann man ungefähr von Wien nach München mit dem Auto fahren.

Gelingt es hingegen einem Betrieb, mehr als die 0,6 Prozent einzusparen, geht dieser Effizienzgewinn nicht verloren. Stattdessen kann das Unternehmen seine zusätzlich eingesparten Kilowattstunden an andere verkaufen, die sich schwerer tun, das Ziel zu erreichen. Die Energie-Ersparnis wird gutgeschrieben und auf privaten Internet-Plattformen gehandelt. Solcherart soll ein Markt für eingesparte Energie entstehen. Die Wirtschaftstreibenden, so der Hintergedanke, bekommen dadurch einen starken Anreiz, zum Klimaschutz beizutragen: nämlich Gewinne.

Blickt man auf die Zahlen, wirkt diese Idee wie ein durchschlagender Erfolg. Im ersten Jahr seit Inkrafttreten des Gesetzes 2015 haben „die Unternehmen die Vorgaben übertroffen“, freute sich im Februar der zuständige ÖVP-Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner. Die Betriebe haben in Summe nicht nur die geforderten 0,6 Prozent Energie eingespart, sondern fast das Doppelte, mehr als ein Prozent.

Zugleich ist der Preis für die Energieeffizienz-Reserven abgestürzt. Vor mehr als einem Jahr war eine Kilowattstunde eingesparter Energie noch 15 Cent wert. Mittlerweile liegt der Preis laut „Energieeffizienz-Radar“ der Wirtschaftskammer bei nur rund einem Cent.

Offenbar fällt es den Unternehmen also ziemlich leicht, effizient zu werden. Derart leicht, dass nach überschüssiger Energieersparnis kaum Nachfrage besteht. Geht das Sparen gar so einfach? Nein, sagt Kritiker Rakos. „Der Grund ist, dass zahlreiche fragwürdige Maßnahmen als Energieeffizienzmaßnahmen anerkannt werden. Solcherart können die Unternehmen die Anforderungen des Gesetzes mit minimalem Aufwand erfüllen -nur wird in Wahrheit gar keine Energie gespart.“ Der Markt werde „mit Maßnahmen geflutet“.

Das führt zur Frage, was denn laut Energieeffizienzgesetz konkret als Sparmaßnahme gilt. Dies steht unter anderem im Anhang einer Verordnung des Wirtschaftsministeriums. 239 Seiten, rund 100 Maßnahmen, komplizierte Formeln, die regelmäßig auf den neuesten Stand der Technik gebracht werden. Derartige Umsetzungsdokumente wurden durch massives Lobbying verwässert, klagen Kritiker wie Rakos.

Ein Beispiel: die sogenannten Diesel-Additive. Dabei handelt es sich um Zusätze, die in den Diesel geleert werden. Dies reinigt die Motordüsen der Autos, wodurch sie rund drei Prozent weniger Treibstoff verbrauchen. Damit erhöht die Maßnahme die Energieeffizienz. Die Additive sorgen laut Experten deshalb für rund ein Viertel aller gutgeschriebenen Effizienz, die sich im Umlauf befindet.

BROSCHÜRE "ENERGIESPAREN" Rechnerischer Effizienzgewinn laut Energieeffizienzgesetz: 32 Kilowattstunden / Jahr Mit dieser Energiemenge kann man sich 100 Jahre lang drei Mal täglich elektrisch rasieren.

BROSCHÜRE „ENERGIESPAREN“
Rechnerischer Effizienzgewinn laut Energieeffizienzgesetz: 32 Kilowattstunden / Jahr Mit dieser Energiemenge kann man sich 100 Jahre lang drei Mal täglich elektrisch rasieren.

Grundsätzlich ist dieser Einspareffekt zwar unbestritten. Kritiker monieren allerdings: In vielen handelsüblichen Kraftstoffen in Österreich seien bereits standardmäßig -ganz unabhängig vom Energieeffizienzgesetz – Reinigungsadditive beigemengt. Verringert es den Verbrauch nun noch mehr, wenn man weitere von ihnen dazuschüttet? Nein, kritisieren etwa die Grünen. Sie orten einen „Energieeffizienz-Betrug“.

Im Oktober bekam die Kritik an den Additiven neue Nahrung (profil berichtete hier und hier). Messergebnisse, welche die Umweltschutzorganisation Global 2000 präsentierte, zeigen: Jene Labors, welche die Einsparwirkung der Additive überprüfen, benutzen dafür einen Test-Diesel -aber der enthält vorab keine Additive.

Doch die Additive sind nicht der einzige Kritikpunkt. Auf Widerstand stoßen auch die „Wasserreduzierer“, kleine Plastiksiebe, die man in Wasserhähne schraubt. Damit fließt weniger Wasser aus der Leitung. Eine prinzipiell sinnvolle Maßnahme, denn dessen Erwärmung macht in einem durchschnittlichen heimischen Haushalt ein Viertel des Energieverbrauchs aus. Allerdings: Findige Energieunternehmen verschickten die Siebe per Postwurfsendung einfach massenhaft an österreichische Haushalte. Laut Verordnung gilt dies bereits als Energieeffizienzmaßnahme. Ob die Empfänger die Wasserreduzierer auch wirklich einbauen oder eher wegwerfen, bleibt unberücksichtigt. Jedenfalls: Jedes Sieb bringt eine rechnerische Einsparung und Effizienz-Guthaben von stolzen 650 Kilowattstunden pro Jahr. Das entspricht der Energie eines vollen Autotanks. Womit wir zurück beim Geschenkpäckchen von Wien Energie wären. Inhalt: zwei Energiesparlampen, ein Heizungsentlüftungsschlüssel, zwei Wasserreduzierer, eine Info-Broschüre. Ergibt in Summe 525 Kilowattstunden formelle Ersparnis, die sich Wien Energie gutschreiben lassen kann – für jede Person, die sich ein solches Päckchen abholt.

ENTLÜFTUNGS-SCHLÜSSEL Rechnerischer Effizienzgewinn laut Energieeffizienzgesetz: von der Monitoring-Stelle Energieeffizienz noch nicht festgelegt

ENTLÜFTUNGS-SCHLÜSSEL
Rechnerischer Effizienzgewinn laut Energieeffizienzgesetz: von der Monitoring-Stelle Energieeffizienz noch nicht festgelegt

Was sagt zu all dem das Wirtschaftsministerium, das für die Energieeffizienz-Verordnung verantwortlich ist? Die Energiemaßnahmen „basieren auf wissenschaftlichen Studien, geltenden technischen Normen sowie der Einbeziehung von Experten“, heißt es auf profil-Anfrage. Österreich habe ein strengeres System als viele andere EU-Staaten. In manchen Bereichen brauche es trotzdem „einen Mittelweg, damit der bürokratische Aufwand für die Betroffenen nicht überbordend ausfällt“. Ähnlich argumentiert Stephan Schwarzer, Leiter der Abteilung für Umwelt-und Energiepolitik der Wirtschaftskammer, welche die Interessen der Unternehmen vertritt. „Das Energieeffizienzgesetz ist noch ziemlich neu und hochkomplex“, sagt er. „Manche Regelungen und EDV-Tools funktionieren noch nicht optimal, aber es ist ein Work in progress.“ Und: „Ein gewisses Maß an Verallgemeinerung ist nicht zu vermeiden. Man kann nicht in jeden Haushalt hineinschauen, wie stark Effizienzmaßnahmen tatsächlich wirken.“ Schwarzer verweist auf die laufenden Überarbeitungen der Verordnung durch die Monitoring-Stelle: So sind manche Typen Wasserreduzierer in der letztgültigen Fassung nicht mehr enthalten. Und für Energiesparlampen bekommt man neuerdings weniger Effizienz gutgeschrieben als zuvor. Trotzdem: Das ambitionierte Projekt, einen Markt für Energieeffizienz zu schaffen, ist vorerst gescheitert. „Die Unternehmen haben sich massenweise mit spottbilligen Maßnahmen eingedeckt“, sagt Werner Krenek, Anwendungstechniker bei der Honeywell Austria GmbH in Wien, die Effizienzmaßnahmen entwickelt. „Damit ist der Markt auf Jahre ruiniert. Die Energielieferanten sind teilweise jetzt schon für die kommenden fünf Jahre über Bedarf mit Maßnahmen versorgt.“

Wir müssen also noch fünf weitere Klimakonferenzen abwarten. Danach kann die Sache mit der Energieeffizienz in Österreich von Neuem beginnen.

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Wirtschaftskammer kontert den Vorwürfen

Aus profil 44/2016
Hier geht’s zur Vorgeschichte

Es ist, wenn man so will, wie mit der Seife im Putzwasser. Wenn man immer mehr davon in den Kübel schüttet, wird der Boden davon auch nicht sauberer. Einen ähnlichen Vorwurf erhebt die Umweltorganisation Global 2000 derzeit gegen Österreichs Ölkonzerne und Tankstellenbetreiber.

Diese mischen sogenannte Reinigungsadditive in ihre Dieselprodukte. Dadurch, behaupten die Unternehmen, verbrauchen Autos weniger Sprit. Mit dieser Beimengung erfüllen sie obendrein auch die Vorgaben des heimischen Energieffizienzgesetzes – es soll also dem Kampf gegen den Klimawandel dienen.

Doch Umweltorganisationen kritisieren die Praxis scharf. Denn in vielen regulären Dieselprodukten, wie man sie an den Tankstellen bekommt, seien ohnehin bereits standardmäßig Reinigungsadditive drinnen, argumentieren sie. Wenn man nun noch mehr von ihnen zugebe, bringe das keine zusätzliche Ersparnis. Vergangene Woche berichtete profil online über brisante Gutachten aus dem Wirtschaftsministerium, die diese Kritik bestätigen.

Handelt es sich bei den Additiven im Diesel also nur um einen Öko-Schmäh? Nein, sagt Jürgen Roth, Vizepräsident der Wirtschaftskammer und zuständig für den Energiehandel. „Dass es keine Einsparung gibt, ist schlicht unrichtig.“

Warum? Laut Roth stimmt es nicht, dass in gängigen Dieselprodukten bereits vorab Reinigungsadditive gemischt seien. „Das ist nur bei teuren Premium-Treibstoffen der Fall.“ Diese machen weniger als zehn Prozent des verkauften Treibstoffs in Österreich aus. Und vor allem: „Sie dürfen für Einsparmaßnahmen im Sinn des Energieffizienzgesetzes gar nicht herangezogen werden.“

Im handelsüblichen Nicht-Premium-Diesel sind laut Roth zwar schon Additive enthalten – aber eben nicht zur Reinigung, sondern zu anderen Zwecken. Zum Beispiel gegen zu viel Schaumbildung im Treibstoff. Das Entscheidende daran: Diese anderen Additive würden den Einspareffekt durch die Reinigungsadditive nicht beeinträchtigen, meint Roth.

Joseph Gepp

Ein Kommentar

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Neue Zeit, alte Ordnung

Aus profil 26/2016

Sie ist an manchen Stellen bis zu 150 Jahre alt. Sie regelt Arbeitswelten vom Wäschebügler bis zum Pferdesattler. Nun soll sie von der Regierung reformiert werden. Einmal mehr. Die Gewerbeordnung – Einblicke in Österreichs meistgehasstes Gesetzeswerk.


Von Joseph Gepp

Es gibt Dinge in Österreich, die bleiben so beharrlich gleich, dass sich die dazugehörigen Politikerzitate zeitlich kaum einordnen lassen. Zum Beispiel dieses: „In der Gewerbeordnung bestehen große Veränderungspotentiale. Die Unternehmer sind durch eine Unzahl von Verordnungen gehemmt. Wir müssen bereit sein, neue Wege zu beschreiten. Das zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung.“

Hier spricht nicht etwa der neue SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern, der angetreten ist, um das Ruder nochmals herumzureißen und dem gefühlten Stillstand im Land mit Reformen zu begegnen. Sondern Andreas Rudas, einst SPÖ-Bundesgeschäftsführer unter dem Bundeskanzler Viktor Klima. Es ist das Jahr 1998. Rudas verspricht eine Reform der Gewerbeordnung. Sie wird scheitern. Das geschieht nicht zum ersten Mal. Und auch nicht zum letzten Mal.

18 Jahre später treten Christian Kern und sein ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner erneut an, die Gewerbeordnung zu reformieren. Es ist die erste Ankündigung des neuen Teams. Anfang Juli plant die Koalition ihr Werk zu beginnen. Es werde auch um „Tabuthemen“ gehen, sagt Mitterlehner. Unterm Strich strebe man „ein Abschaffen von Reglementierungen“ an.

Die Gewerbeordnung ist 186 Seiten dick. Sie regelt, welche Voraussetzungen Selbstständige in Österreich erfüllen müssen – vom Konditor bis zum Vermögensberater, vom Kirchenorgelbauer bis zum Wahrsager -, damit sie ihr Gewerbe ausüben dürfen. Für insgesamt 103 Tätigkeiten hierzulande (unterteilt in mehrere Kategorien) braucht es sogenannte Befähigungsnachweise. Das kann beispielsweise bedeuten, dass ein dreiwöchiger Lehrgang vorgeschrieben ist, eine jahrelange Ausbildung oder auch ein Nachweis, dass man bereits als unselbstständig Beschäftigter in der jeweiligen Branche gearbeitet hat. Dazu kommen Hunderte sogenannte „freie Gewerbe“. Das sind Tätigkeiten, für die man sich zwar anmelden, jedoch keine weiteren Voraussetzungen erfüllen muss.

Die Gewerbeordnung ist geradezu ein Sinnbild für Reformbedarf und Reformresistenz in Österreich. Die Anekdoten über ihre absurden Auswüchse sind Legion (siehe unten). Jeder Politiker, der etwas auf sich hält, verspricht ihre Entrümpelung.

„Die Gewerbeordnung gehört, auf einem weißen Blatt Papier beginnend, neu geschrieben“, sagt Michael Böheim, Experte für Regulierungspolitik am Wirtschaftsforschungsinstitut in Wien. Die Rechtswissenschafterin Magdalena Pöschl am Wiener Juridicum nennt sie ein „Flickwerk, das viele nicht geglückte Kompromisse enthält und legistisch deutlich verbessert werden könnte“. Noch dazu ist es eines, das sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung durchschlägt: Die OECD, die Wirtschafts-Denkfabrik der reichen Länder, spricht von einem zusätzlichen halben Prozentpunkt des Bruttoinlandsprodukts, das sich durch Liberalisierungen wie jene der Gewerbeordnung jährlich erreichen ließe.

Trotzdem scheiterte bislang jede größere Reform. Wer die Gründe verstehen will, muss die Geschichte der Gewerbeordnung kennen, und die Triebkräfte, die sie formten. Sie reicht zurück bis ins Jahr 1859.

Damals verfügte Kaiser Franz Joseph I. Wirtschaftsreformen – aufgeschreckt durch die Revolution von 1848 – sie hätte die Habsburger beinahe den Thron gekostet. Diese Reformen sollten für mehr Wohlstand in der Donaumonarchie sorgen und ein wirtschaftliches Gleichziehen mit anderen Großmächtigen wie Frankreich und Großbritannien ermöglichen. Eine der wichtigsten war die Einführung der Gewerbefreiheit.

Bis dahin hatten in Österreich die Zünfte geherrscht, die aus dem Mittelalter stammten. Das Zunftwesen hatte strikt begrenzt, wer welches Gewerbe ergreifen konnte; mitunter musste man gar in seine Berufsgruppe hineingeboren sein. Franz Josephs Reform bewirkte nun, dass prinzipiell jeder jedes Gewerbe ausüben durfte. Allerdings ließen sich einige Regeln nicht vermeiden.

Manche Gewerbe – der Handel mit Feuerwerkskörpern zum Beispiel – konnten potenziell Leib und Leben gefährden. Andere – die stinkende Seifensiederei – beeinträchtigten die Menschen durch Lärm und Schmutz. Für solche Gewerbetreibende legte man Zugangsvoraussetzungen fest. Resultat: die Gewerbeordnung von 1859. „Dieses Werk ist klar, nachvollziehbar, und es ist bis heute geradezu ein Vergnügen, es zu lesen“, sagt die Rechtswissenschafterin Pöschl.

Doch das sollte nicht lang so bleiben. Später flossen immer neue Abänderungen ein. Vor allem in Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen entfernte man sich häufig vom Grundgedanken, nur das zu regulieren, was Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigt: zum Beispiel infolge des sogenannten „Gründerkrachs“ des Jahres 1873 oder der Großen Depression von 1929. Die Gewerbeordnung diente dann vielen Berufsgruppen auch zur Abschottung. Sie setzten höhere und kompliziertere Zugangsregeln als bisher durch, um Mitbewerber abzuschrecken und sich vor den Verwerfungen des Marktes zu schützen. „Die Entwicklung des Gewerberechts spiegelt die gesellschaftspolitische Diskussion zwischen Liberalisierung und Protektionismus“, sagte der ehemalige Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Korinek 2009 in einem Vortrag.

Bis heute ist die Grundstruktur der Gewerbeordnung dieselbe wie im Jahr 1859. An manchen Stellen bläst dem Leser ein Hauch alter Zeiten ins Gesicht, zum Beispiel im Paragraf 53, Absatz 1, in dem „das Feilbieten von Kartoffeln und Brennholz (…) im Umherziehen von Ort zu Ort oder Haus zu Haus“ geregelt ist. Die letzte richtig große Reform der Gewerbeordnung fand unter Bundeskanzler Bruno Kreisky im Jahr 1973 statt. Kleinere Abänderungen erfolgten etwa 1994 und 2002. Vieles kam hinzu. Einiges wurde ausgemustert. Manches ist heute viel zu viel reguliert, anderes wieder überhaupt nicht. Insgesamt wurde alles spitzfindiger und undurchschaubarer, sagen Juristen und Ökonomen fast einhellig.

Zum Beispiel schreibt die Gewerbeordnung vor, dass für das Umnähen einer Hose eine Ausbildung notwendig ist – aber nicht etwa für das Anfertigen eines Fallschirms. Wer Jobs wie jenen des Wäschebüglers ergreifen will, bei denen Gesundheit und Sicherheit wahrlich nicht groß in Gefahr geraten können, muss dafür eine zweijährige Berufspraxis vorweisen. Für das Heckenstutzen braucht es eine gärtnerische Ausbildung, für das Unkrautjäten nicht. Und was Reinigungsarbeiten im Haushalt betrifft: Wenn die Reinigung „nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes“ erfolgt, handelt es sich um ein freies Gewerbe. Alles andere ist ausbildungspflichtig.

Der Wildwuchs im Lauf der vergangenen 150 Jahre
, die zahlreichen unterschiedlichen Tätigkeiten und Zugangsregeln – all das führe zu Problemen, klagen Unternehmer und Oppositionspolitiker. Nicht nur administrativ haben Selbstständige deshalb einiges zu bewältigen, auch finanziell. „Die Gewerbeordnung kann einen kleinen Unternehmer schnell ein paar tausend Euro pro Jahr kosten“, sagt Matthias Köchl, ein grüner Nationalratsabgeordneter, der sich intensiv mit dem Gesetzeswerk befasst hat. Der Grund: Für die Ausübung eines jeden Gewerbes – ob mit oder ohne Befähigungsnachweis – benötigt man einen Gewerbeschein. Und der kostet Geld.

Die sogenannte „Grundumlage“ wird von der Wirtschaftskammer einkassiert, der gesetzlichen Vertretung der Gewerbetreibenden, deren Mitgliedschaft für Unternehmer verpflichtend ist. Die Höhe der Umlage variiert je nach Gewerbetyp, Bundesland und Betriebsgröße. Grob liegt sie bei 80 bis 800 Euro pro Jahr und Gewerbeberechtigung.

Das Problem daran: Oft reicht ein einziger Schein nicht für den Unternehmer. Zum Beispiel bei Trafikanten. „Wenn diese in ihren Geschäften neben den üblichen Zigaretten und Zeitungen auch Ansichtskarten anbieten, brauchen sie einen zusätzlichen Gewerbeschein für Papierwarenhandel“, sagt Köchl. Folge: Zwei Drittel der Trafikanten in Österreich haben laut Wirtschaftskammer-Statistik mehr als einen Gewerbeschein. Quer über alle Branchen stieg im vergangenen Jahrzehnt die Anzahl der Gewerbescheine um 34 Prozent, jene der Gewerbetreibenden hingegen nur um elf Prozent. Je höher die Anzahl der Gewerbescheine, desto höher die Kosten für die Unternehmen. „Das ist vor allem auf dem Land ein Problem“, sagt Köchl. Den letzten Greißler im Dorf etwa treffe der Zwang zum mehrfachen Gewerbeschein besonders hart, weil er neben Lebensmitteln wohl auch andere Waren des Alltagsbedarfs im Sortiment hat. Oder der Handwerker in der Provinz leide, weil er vom Fliesenlegen bis zur Küchenmontage viele verschiedene Dienstleistungen anbieten möchte.

Köchl schlägt eine radikale Vereinfachung der Gewerbeordnung vor. Zunächst soll die Grundumlage nur noch pro Unternehmer entrichtet werden müssen, nicht mehr pro Gewerbeberechtigung. Dann soll sie nicht mehr als 100 Euro jährlich betragen. Schließlich sollen „künftig wirklich nur noch die Dinge in der Gewerbeordnung festgehalten sein, die reguliert werden müssen, weil dies für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum und Umwelt notwendig ist“.

Dagegen wehrt sich die Wirtschaftskammer. Ausgerechnet die ÖVP-nahe Interessensorganisation, deren Präsident Christoph Leitl den Wirtschaftsstandort Österreich gern als „abgesandelt“ bezeichnet, hat in dieser Angelegenheit viel zu verlieren. Offen ist im Fall einer radikalen Neuordnung nicht nur die Frage, wo die Kammer ihr Geld herbekommen soll – immerhin wären die Beiträge der Gewerbetreibenden dann niedriger als heute. Auch steht die Wirtschaftskammer vonseiten vieler ihrer Mitglieder unter Druck. Es sind Selbstständige, die ihre Gewerbe bereits ausüben dürfen, also den Anforderungen der Gewerbeordnung genügen. Wenn es sich dabei um Tätigkeiten mit Befähigungsnachweisen handelt, haben diese Kammermitglieder einst viel Zeit, Geld und Mühe investiert, um nun etwa als Fremdenführer oder Reisebürobetreiber arbeiten zu dürfen. Jetzt sollen es die Nachkommenden plötzlich leichter haben. Und noch dazu als neue Konkurrenz in großer Zahl nachströmen.

Welche Kleinkriege aus dieser Konstellation resultieren, kann die Öffentlichkeit häufig nur erahnen. Vergangenes Jahr drang über die „Kronen Zeitung“ ein Papier der Kämmerer an die Öffentlichkeit. Sie reagierten damit auf eine Arbeitsgruppe der Gemeinde Wien, die an die Wirtschaftskammer appelliert hatte, die Gewerbeordnung in manchen Bereichen zu liberalisieren. Das Antwortschreiben strotzte vor dramatischen Szenarien: Eine Freigabe des Buchbindergewerbes etwa würde dazu führen, dass „nach kurzer Zeit die Bücher zerfallen“. Liberalisiert man das Sattlergewerbe, drohen „Haltungsschäden von Reiterinnen und Reitern“. Bei einem freigegebenen Bestattungswesen fürchtet man gar, dass im Fall einer möglichen Epidemie „Infektions- und Seuchentote“ in den Straßen liegenbleiben – weil sich unqualifizierte Bestatter deren Abtransport nicht zutrauen.

„Die Gewerbeordnung sorgt für Sicherheit, Konsumentenschutz und ein funktionierende Lehrlingswesen“, argumentiert Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe der Wirtschaftskammer. Dass sie gar so verkrustet und starr sei, nennt er „eine Mär“ – und verweist auf die häufigen Änderungen des Werks. „Die Gewerbeordnung reagiert flexibel auf neue Entwicklungen in der Wirtschaftswelt.“

Die Berichte über die vielen Skurrilitäten, die aus der Gewerbeordung resultieren, nennt Kainz „stark übertrieben“ – genauso wie die Klagen über mehrfache Gewerbescheine. „Es gibt gesetzliche Möglichkeiten für Selbstständige – im Rahmen der Nebenrechte oder mit einem Sammelgewerbeschein bei freien Gewerben – mehreren Tätigkeiten nachzugehen.“ In der Praxis allerdings ist die Zulässigkeit dieser Ausnahmen häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Zahlen zeigen zudem, dass es deutlich mehr Scheine als Gewerbetreibende gibt. Das liege laut Kainz jedoch auch daran, „dass viele Unternehmer nicht wissen, dass ihnen solche Möglichkeiten offen stehen“.

Trotzdem reagiert die Wirtschaftskammer ein stückweit auf die Kritik an der Gewerbeordnung. Eine Arbeitsgruppe berät laut Kainz derzeit über eine Neuordung der Finanzierung der Kammer – auch über eine mögliche Reform der umstrittenen Grundumlage. Noch heuer sollen Ergebnisse vorliegen. Und die geplante Reform der Regierung? „Wir sind gesprächsoffen“, sagt Kainz, „auch wenn man sich anschauen muss, in welchen Bereichen das sinnvoll ist.“

Wie die Antwort auf diese Frage ausfällt, das scheint auch der Regierung selbst noch nicht ganz klar zu sein. Wenn sie tatsächlich eine radikale Reform der Gewerbeordnung angeht, müsste vor allem ÖVP-Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner mit massivem Widerstand seiner Parteifreunde in der Wirtschaftskammer rechnen. Bisher verlautbarten Kern und Mitterlehner nur vage Grundzüge des bevorstehenden Projekts. Zum Beispiel möchte man den Zugang zur Unternehmensanmeldung neu regeln, Formalitäten und Veröffentlichungspflichten vereinfachen und – ein heiklerer Punkt – auch das System der Mitgliedsbeiträge für die Kammer reformieren.

Ob das Gesetzeswerk wirklich völlig neu geschrieben wird, wie Juristen und Ökonomen fordern, ist offen. Vielleicht kommt auch wieder nur ein zartes Reförmchen. So wie im Jahr 1997. Damals feierte die Große Koalition – einmal mehr – eine mittelgroße Abänderung der Gewerbeordnung.

Alles würde von nun an einfacher werden, ließ man via Medien verlauten. Tischler dürften von nun an auch Türgriffe und anderes Zubehör verkaufen. Installateure dürften auch beschädigte Fliesen reparieren. Und ein Gewerbetreibender würde künftig nicht mehr gegen das Gesetz verstoßen, wenn er einem Kunden, der in seinem Geschäft Durst verspürt, kostenlos ein Glas Wasser anbietet.

DIE FALLBEISPIELE

Der Hausmeister
Andreas Koitz, ein Landwirt aus Kärnten, will nebenher Hausmeisterdienstleistungen anbieten. Ihm schweben Dinge wie Abflussreinigung und das Aufbauen von Gartenhütten vor. Laut Wirtschaftskammerauskunft benötigt Koitz dafür acht bis neun Gewerbescheine. Weil dies organisatorisch und finanziell nicht machbar ist, hat er seinen Plan vorerst aufgegeben.

Der Reiseführer
Der irischstämmige Künstler Eugene Quinn veranstaltet Führungen, bei denen er Besuchern die hässlichen Seiten Wiens vorführt. Allerdings: Für derlei Aktivitäten braucht es laut Gewerbeordnung eine mehrjährige Ausbildung. Seit Monaten streiten Quinn und die Wirtschaftskammer darüber, unter welchen Voraussetzungen er seine Stadt-Tour aufrechterhalten könnte.

Die Trafikantin
Eine Trafikantin aus Friesach, die auch Blumen und Blumendünger verkauft, benötigt vier Gewerbescheine – etwa für Floristik und Chemikalienverkauf. Als der Fall Aufsehen erregte, kam ihr die Kammer entgegen. Seither benötigt sie nur noch zwei.

Die Schneiderin
Die Gewerbeordnung erkennt nur ein System der Schnittkonstruktion an, das den Namen „Müller-München“ trägt. Weil andere nicht gelten, müssen Modeschule-Absolventinnen teils jahrelange Praxiszeiten nachweisen – ehe sie eigene Schneidereien eröffnen dürfen.

Die Übersetzerin
Eine freischaffende Übersetzerin aus Dornbirn braucht keinen Gewerbeschein, wenn sie literarische Werke übersetzt oder vor Gericht als Dolmetscherin auftritt. Allerdings: Übersetzt sie etwa Gebrauchsanweisungen, bedarf es doch eines Scheins. „Deshalb muss ich Gebühren an die Wirtschaftskammer entrichten“, sagt sie.

DIE BERUFSLISTE

(Auszug aus der Liste der freien Gewerbe. Für diese Tätigkeiten braucht es in Österreich zwar keine Ausbildung, aber einen Gewerbeschein.)

Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften
Ausgabe von Kundenkarten
Durchführung einfacher Gartenarbeiten (Rasen mähen, Bewässern der Grünflächen, Jäten, Mulchen)
Erzeugung von spirituellen Essenzen aus Alkohol und Wasser zur energetischen Ausgewogenheit
Erzeugung von Wünschelruten
Erzeugung und Packen von Fallschirmen
Organisation von Lottotippgemeinschaften
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels Interpretation der Aura
Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation)
Vermittlung von Bausparverträgen
Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte
Umprägen von Münzen zu Abbildungen von touristischen Attraktionen aus unedlen Metallen mittels Automaten
Wahrsagerei
Zusammenbau und Montage beweglicher Sachen, mit Ausnahme von Möbeln und statisch belangreichen Konstruktionen, aus fertig bezogenen Teilen mit Hilfe einfacher Schraub-, Klemm-, Kleb- und Steckverbindungen.

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Eingeordnet unter Behörden, Wirtschaft

Beispiellose Vorteile

Aus profil 9/2016

Kommentar: Joseph Gepp

Wird es den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) unter dem Regime des EU-USA-Handelsabkommens TTIP wohlergehen? Das ist gerade in Österreich mit seinem starken KMU-Sektor eine viel diskutierte Frage. Die Befürworter des Vertrags werden nicht müde, die Vorteile zu betonen. So wie die österreichische Wirtschaftskammer. TTIP biete „zusätzliche Chancen, vor allem auch für KMU“, sagte deren TTIP-Sprecher Jürgen Roth erst vor wenigen Tagen im Rahmen einer Podiumsdiskussion.

Bei solchen Aussagen sind auch Beispiele niemals weit. Und die finden sich beispielsweise in einer Kammerbroschüre vom vergangenen Sommer. „Österreichische Firmen melden sich zu Wort“, heißt sie. 17 Unternehmer, deren Namen der breiten Masse kaum geläufig sind, schwärmen darin, welche Vorteile sie sich von TTIP erwarten. Die Botschaft ist klar: Österreichs Wirtschaft wird profitieren, und zwar in ihrer ganzen kleinstrukturierten Vielfalt.

Nun jedoch hat sich die TTIP-kritische Plattform „KMU gegen TTIP“ die Broschüre genauer angesehen – und festgestellt: Viele der Beispiele sind weder klein noch mittelgroß noch österreichisch. Bei 13 der 17 Betriebe handelt es sich um Teile internationaler Konzernstrukturen, von Schaeffler Austria bis zu BMW Austria. Nur bei zweien handelt es sich um echte Mittelbetriebe, die in die USA exportieren. Es sind ein niederösterreichischer Autozuliefererbetrieb und ein Wiener Elektronikunternehmen.

Fazit: Wenn Ihnen, liebe Leser, ein KMU einfällt, das sich von TTIP Vorteile erwartet – melden Sie sich doch bei der Wirtschaftskammer. Das würde sehr weiterhelfen. Denn dort werden Beispiele dringend gesucht.

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Eingeordnet unter Wirtschaft

Ugly Vienna

Aus profil 7/2016

Ein Ire in Wien erfindet eine künstlerische Stadtführung – und gerät in Konflikt mit Gewerbeordnung und Wirtschaftskammer. Die Geschichte einer österreichischen Lösung.

Von Joseph Gepp

Schauen Sie“, sagt Eugene Quinn und deutet mit dem Finger steil nach oben, „sehen Sie die kleine Rinne?“

Hoch oben auf die Fassade des Hauses ist ein Auge hingemalt. In der Pupille steckt sie, die Rinne. Wenn es regnet, sieht es aus, als würde das Auge tränen. Zumindest irgendwie. Die Konstruktion fügt sich in weitere Blickfänge auf der Mauer ein. Zeichnungen von lila Frauenkörpern etwa. Oder Gebilde, die an Spermien erinnern.

Leopoldgasse 39, Wien, 2. Bezirk. Hier ließ im Jahr 2001 ein Glücksspielunternehmer seinen ästhetischen Fantasien freien Lauf. Geschmacklos, finden viele. Doch Eugene Quinn hat es auf eben solche Dinge abgesehen. Das Haus zählt zu den Höhepunkten seiner Tour „Ugly Vienna“ („Hässliches Wien“). Die Aktion zwischen Dadaismus-Happening und Kulturspaziergang findet ein Mal monatlich statt. Sie kostet fünf Euro pro Teilnehmer und erfreut sich immer regeren Zulaufs.

Doch dies ist nicht nur die Geschichte einer erfolgreichen Idee. Sie handelt auch von unerwartetem Widerstand. Die Wiener Wirtschaftskammer macht gegen Quinns Tour mobil. Er lernt derzeit die vielen kleinen Absurditäten der heimischen Gewerbeordnung kennen. Denn in Österreich darf man nicht ohne Weiteres eine Schar Interessierter durch die Stadt führen. Man braucht dafür eine Gewerbeberechtigung als Fremdenführer. Und die zu erlangen, ist hart: zwei Jahre Kurs, rund 6000 Euro Gebühren, eine Prüfung, an der im ersten Durchgang die Hälfte der Antretenden scheitert.

Zusätzlich lernt der gebürtige Ire auch, dass die Phrase von der „österreichischen Lösung“ kein leeres Klischee ist. Denn dieselbe Wirtschaftskammer, welche die Geschütze der Gewerbeordnung auf ihn richtet, macht ihm zugleich Vorschläge, wie er seine Tour doch weiterführen könnte. Wenn auch unter leichter Zurechtbiegung derselben Gewerbeordnung. Am Ende geht es halt doch irgendwie.

Quinn, Ende 40, wuchs in London auf, aus Liebe verschlug es ihn nach Wien. Seine Tour solle dazu beitragen, dass man mit der Stadt mehr assoziiere als Mozart und Habsburger, sagt er. Quinn ist einer, der gern darüber redet, wie Menschen Räume wahrnehmen. Und dass man auch das Schöne an einem Ort sieht, wenn man gelernt hat, das Hässliche zu sehen. Doch derzeit beschäftigen ihn profanere Dinge.

Eugene Quinn (Foto: Space and Place)

Eugene Quinn (Foto: Space and Place)

Das erste Schreiben der Wiener Wirtschaftskammer, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, kam vergangenen Mai. „Es ist Ihnen sicher bewusst, dass Sie mit Ihren entgeltlichen Führungen ganz knapp am Berechtigungsvorbehalt der gewerblich befugten Fremdenführer vorbeischrammen“, schrieb der zuständige Jurist. „Solange Sie tatsächlich nur ‚Ugly Vienna‘ thematisieren, mag das hingehen, aber sobald Sie positiv Sehenswertes in Ihre Angebote miteinbeziehen, ist eine Fremdenführerberechtigung unbedingt notwendig.“

Die Wirtschaftskammer, das muss man ihr zugute halten, sorgt dafür, dass geltendes Recht eingehalten wird. Die Ausbildung für geprüfte Fremdenführer – derzeit sind rund 900 in Wiens Straßen unterwegs – ist eben schwierig und teuer. Die Kammer findet dies auch richtig so: „Dem Fremdenführer kommt im Hinblick auf die Vermittlung des kulturellen Erbes ein unverzichtbarer Stellenwert zu“, heißt es in einem ihrer Positionspapiere. Kritiker halten dagegen: Unter etablierten Fremdenführern gebe es Abschottungstendenzen, welche die Kammer verteidige. „Unzeitgemäße Regeln sorgen dafür, dass es neue Ideen und Nischenprojekte am Fremdenführermarkt schwer haben“, sagt etwa der grüne Wirtschaftssprecher Volker Plass.

Auf Wiens Straßen jedenfalls findet ein steter Kampf gegen Fremdenführer ohne Genehmigung statt. Wirtschaftskammer und Polizei gehen in Schwerpunktaktionen gegen sie vor. Oft handelt es sich um russische Guides, die von ihren Reisegruppen von zu Hause mitgebracht worden sind. Es gibt aber auch manch einheimische Stadtführer, die – aus finanziellen oder sonstigen Gründen – die Ausbildung nicht absolviert haben. Sie betreiben häufig kleine Aktionen, die sich an Einheimische richten. Und sie halten sich bedeckt, damit sie der Kammer und den geprüften Reiseführern nicht auffallen.

In Quinns Fall dachten sich die Kammervertreter einen Kompromiss aus. Schließlich hatte seine Wien-Tour bald die Aufmerksamkeit internationaler Medien erregt, etwa des britischen „Guardian“ und von „USA Today“. Quinn solle also eine Genehmigung als Reisebetreuer anstreben, schlug die Kammer vor.

Diese erfordert – im Gegensatz zum Fremdenführer – keine mehrjährige Ausbildung, nur einen kurzen Kurs am Wirtschaftsförderungsinstitut Wifi. „Ein Reisebetreuer“, klärt die Kammer in ihren E-Mails an Quinn auf, „darf zwar Hinweise auf Sehenswürdigkeiten geben, sie aber nicht im Detail erklären“. Und, erneut: „Solange Sie nur ‚Ugly Vienna‘ thematisieren, geht das gerade noch.“

Die Aufgabe eines Reisebetreuers – so liest man es ausgerechnet im Infoblatt der Wiener Wirtschaftskammer – ist „die administrative Betreuung von Reisenden im Autobus beziehungsweise im Fahrzeug“. Konkreter: Er „führt Transfers durch, kümmert sich um das Quartier, Verpflegung und betreut die Gäste während der Fahrt im Autobus“. Das klingt nicht passgenau nach dem, was Eugene Quinn macht. Aber man habe sich eben „zu Gunsten von Herrn Quinn weit rausgelehnt“, heißt es aus Kreisen der Wirtschaftskammer.

Also tritt Quinn nun den Weg in die Legalität an, als Reisebetreuer. Kommendes Frühjahr beginnt sein Wifi-Kurs. Er wird darin nicht nur die Historie Österreichs erlernen, sondern etwa auch „Sicherheit am Bus“ inklusive Trainingsfahrten. Vor Kursbeginn muss er noch eine Strafe von 380 Euro entrichten, für seine bisherige Tätigkeit als Piraten-Fremdenführer.

Die Wirtschaftskammer jedenfalls gratuliert per E-Mail, „dass es mit der Reisebetreuerberechtigung geklappt hat und ‚Ugly Vienna‘ einmal rechtlich abgedeckt ist“.

Zumindest mehr oder weniger. Solange Quinn die schönen Dinge an Wien konsequent genug ignoriert. Solange er bei seinen Erklärungen nicht zu sehr ins Detail geht. Und solange man außer Acht lässt, dass er auf der Straße steht und nicht in einem Autobus.

UGLY VIENNA

Quinns Wien Eugene Quinns Spaziergang führt durch den 1., 2. und 3. Gemeindebezirk. Zu den Highlights zählen – neben dem lila Haus des Glücksspielunternehmers – etwa die Anlegestation des Twin-City-Liners am Donaukanal sowie die Hotels Intercontinental und Marriot nahe der Ringstraße. Prominent vertreten ist auch der Mediatower der Verlagsgruppe News in der Taborstraße (in dem auch die profil-Redaktion untergebracht ist).Die zweistündige Tour (Termine hier) findet in deutscher und englischer Sprache statt. Die Teilnahme kostet fünf Euro.

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WKO-Wahlen: Junge Wirtschaftsinitiative sucht „Wahlhelfer“

Aus dem FALTER 9/2015

Bericht:
Joseph Gepp

Es ist ein bekanntes Problem, dass altbewährte Interessenvertretungen auf Veränderungen ihrer Klientel nicht ausreichend reagieren. Viele prekär Beschäftigte fühlen sich von Gewerkschaften nicht ausreichend vertreten; viele junge Ein-Personen-Unternehmen oder Start-ups nicht von deren Vertretungen, etwa der Wirtschaftskammer.

Gegen letzteren Missstand macht die überparteiliche „Initiative neue Wirtschaft“ mobil – derzeit mit einer unkonventionellen Aktion zu den dieswöchigen Wirtschaftskammerwahlen. Unter dem Schlagwort „#change-WKO“ will man „einen Wechsel in den politischen Gremien hervorrufen“.

Zu diesem Zweck sucht die Initiative „Wahlhelfer“ für eine Veranstaltung im Impact Hub im siebenten Bezirk. Diese sollen mit Laptop und Handy ihre Netzwerke auffordern, wählen zu gehen. So sollen Wahlberechtigte, die in die Strukturen dieses Systems bislang kaum eingebunden sind, zum Engagement für eine stärkere Repräsentanz der EPUs bewegt werden.

Auch stehen Wirtschaftspolitiker, bislang von SPÖ, Neos und Grünen, den Aktivisten Rede und Antwort. Die Aktion läuft bis 26. Februar.

Sämtliche Informationen unter: changewko.wien

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