Aus profil 16/2018 vom 16.04.2018
Kürzlich wurde der Plan einer EU-Steuer für Digitalkonzerne präsentiert. Es ist das x-te Projekt in den vergangenen Jahren, mit dem Brüssel für mehr Gerechtigkeit in Steuerfragen sorgen will. Langsam verliert man jedoch den Überblick über die verschiedenen Fronten im Kampf gegen Steuervermeidung. Welche Maßnahme war erfolgreich, welche ist gescheitert, welche hängt seit Jahren in der Warteschleife? Und wie engagiert ist eigentlich Österreich?
Von Joseph Gepp und Christina Hiptmayr
Online Cash machen: die Digitalsteuer
Gerecht ist anders: 23,2 Prozent – so hoch liegt der reale Gewinnsteuersatz für international tätige Industriekonzerne laut Berechnungen der EU-Kommission. Bei Internetunternehmen hingegen beläuft er sich auf lediglich 8,9 Prozent. Das liegt vor allem daran, dass Letztere den Ort, wo sie ihre Gewinnsteuer zahlen, mehr oder weniger selbst auswählen können. Naturgemäß entscheiden sie sich für Länder, wo die Steuersätze niedrig sind. Nach den derzeit gültigen internationalen Steuerregeln kann ein Staat ein Unternehmen nur dann besteuern, wenn es dort eine dauerhafte physische Betriebsstätte hat. Doch die digitalen Großkonzerne sind per Definition online tätig. Sie benötigen keine Präsenz in der EU. Und dort, wo sie präsent sind, profitieren sie von speziellen Steuerabsprachen, welche die Behörden für sie maßgeschneidert haben (zum Beispiel Google und Apple in Irland).
Um gegen all das anzugehen, hat die EU-Kommission nun Pläne zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft präsentiert. Die Mitgliedsstaaten sollen in einer Übergangsphase eine dreiprozentige Steuer auf die Umsätze einheben, die im jeweiligen Land erzielt werden -man fokussiert also auf die Erlöse anstelle der Gewinne. Die Reform bedarf jedoch eines einstimmigen Beschlusses, der nicht ganz einfach zu erzielen sein wird. Denn Irland und auch Luxemburg zeigen sich von den Plänen wenig begeistert. Österreichs ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger unterstützt hingegen das Projekt voll und ganz.
Wenn dann irgendwann der Begriff der digitalen Betriebsstätte international rechtsverbindlich verankert ist, soll die Steuer auf Gewinne in jenem Land erhoben werden, in dem die Kunden ansässig sind -und nicht, wie bisher, am Stammsitz des Unternehmens.
Wichtigkeit des Projekts ***
Bisheriger Erfolg *
Engagement Österreichs *****
Land für Land: die unvollendete Berichtspflicht
Wo Geld verdient wird und Verkäufe stattfinden, sollen auch Gewinnsteuern bezahlt werden. Diesen Anspruch erfüllen Konzerne nicht immer. Häufig verschieben sie ihre Gewinne mittels gefinkelter Konstruktionen in Steueroasen – wo sie steuerfrei bleiben.
Eine der Maßnahmen dagegen ist das Country-by-Country-Reporting (CbCR), auch „länderweise Berichterstattung“. Konzerne müssen, je nach Land aufgeschlüsselt, Informationen vorlegen. Dazu zählen etwa Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl – und vor allem entrichtete Gewinnsteuer. Die Maßnahme sei „ein wirkungsvolles Instrument dafür, dass milliardenschwere Steuertricks ein Ende haben“, sagt beispielsweise Österreichs ÖVP-EU-Parlamentarier Othmar Karas.
Der Weg zu einem durchgreifenden CbCR-System ist aber noch weit. Bislang gibt es das CbCR lediglich zwischen Unternehmen und Finanzämtern, also quasi im Geheimen. Ein öffentliches CbCR hingegen, in dessen Rahmen die Unternehmen die Informationen auf ihrer Website veröffentlichen müssen, existiert vorläufig nur bei Großbanken und Bergbaubetrieben. Die EU-Kommission fordert seit 2016 ein öffentliches CbCR für Konzerne aller Branchen ab einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro – das wären ungefähr die weltgrößten 6000 Unternehmen. Das EU-Parlament ist hat dafür gestimmt, die EU-Finanzminister jedoch bremsen.
Dazu zählt auch Österreich. „Diesem Vorschlag wird nicht die höchste Priorität beigemessen“, erklärte Finanzminister Löger vergangenen Februar gegenüber profil. Derzeit stocken die CbCR-Verhandlungen im Rat der EU-Finanzminister.
Wichtigkeit des Projekts ***
Bisheriger Erfolg **
Engagement Österreichs (null)
Mut zur Lücke: die Liste der Steueroasen
Mit der EU, immerhin dem größten Wirtschaftsraum der Welt, möge man es sich nicht verscherzen. Dieser Grundgedanke steckt hinter einem Projekt, dem sich die EU-Finanzminister seit 2016 verschrieben haben: Alle „nicht-kooperativen Steuergebiete“ außerhalb der Union – also alle Steueroasen, die sich bestimmten Vorgaben in internationalen Steuerfragen verweigern – sollen auf einer Schwarzen Liste versammelt werden. Auf diese Art soll Druck aufgebaut werden. Und Finanzbeamte in ganz Europa sollen sogleich hellhörig werden, sobald bei einer Steuerprüfung eine solche Oase ins Spiel kommt.
Ende des Vorjahres schließlich präsentierten die EU-Staaten die Liste mit 17 Einträgen (inzwischen wurden acht davon wieder entfernt). Das Ergebnis: gelinge gesagt enttäuschend. „Die Liste ist taktischem Geplänkel und leichtfertigen Hasardeurspielen zum Opfer gefallen“, kritisiert Evelyn Regner, österreichische SPÖ-EU-Parlamentsabgeordnete. (siehe ausführliche Geschichte hier)
Der Hintergrund: In Steuerangelegenheiten hat auf EU-Ebene jeder Mitgliedsstaat ein Vetorecht – was Tür und Tor öffnete für allerlei Sonderwünsche von Regierungen, dass sich dieses oder jenes Land nicht auf Liste finden solle. Entsprechend fehlen wichtige Steueroasen wie Singapur, die Schweiz und USA. Dafür finden sich -teils aus völlig unerfindlichen Gründen -unwichtige Kandidaten wie Namibia und die Mongolei an den Pranger gestellt. Ein potenziell wichtiges Projekt fiel also kurzsichtigen Spielchen der EU-Mitgliedsstaaten zum Opfer.
Wie Protokolle aus dem Rat der EU-Finanzminister zeigen, blockiert Österreichs Regierung die Liste zwar nicht -sieht aber dem fragwürdigen Treiben ziemlich teilnahmslos zu. Als beispielsweise vergangenen Jänner acht Länder von der Liste gestrichen wurde, stimmte Österreich brav mit.
Wichtigkeit des Projekts ***
Bisheriger Erfolg (null)
Engagement Österreichs *
Schlupflochschließung: der automatische Informationsaustausch
Jahrelang hatte sich Österreich gesträubt und eine einheitliche Umsetzung blockiert. Noch ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter (2011 bis 2013) wollte für das österreichische Bankgeheimnis „wie eine Löwin kämpfen“. Im Frühjahr 2013 gab sie unter dem großen Druck der EU ihre Blockadehaltung auf. Die Kommission konnte dadurch in einem ersten Schritt beauftragt werden, Verhandlungen mit Drittstaaten wie der Schweiz und Liechtenstein über einen automatischen Informationsaustausch von Kontodaten aufzunehmen. Ein Jahr später einigten sich 44 Staaten auf die Umsetzung eines Informationsaustausches nach OECD-Muster bis zum Jahr 2017. Österreich hat das Abkommen damals nicht unterzeichnet. Es sollte noch ein paar Monate dauern, bis es so weit war.
Seit heuer nimmt Österreich, wie über 100 weitere Staaten auch, am automatischen Informationsaustausch teil. Kreditinstitute müssen ausländische Kunden – konkret deren Kontostand, Namen und Zins-und Dividendeneinkünfte – an das Finanzministerium melden. Von dort werden die Daten an jene Finanzbehörde im Ausland weitergeleitet, die für den Kunden zuständig ist. Bereits im Vorfeld hätten viele Steuerpflichtige weltweit ihre Geheimkonten gegenüber den Finanzämtern offengelegt, erklärt die OECD: Dies habe zu 85 Milliarden Dollar erhöhten Steuereinnahmen geführt. In Österreich werden Selbstanzeigen aufgrund des automatischen Informationsaustausches nicht gesondert erfasst. Mehreinnahmen seien deshalb nicht klar zuordenbar, heißt es seitens des Finanzministeriums gegenüber profil.
Für Steuersünder, die ihr Schwarzgeld im Ausland verstecken wollen, wird es also zunehmend schwieriger. Trotzdem bietet das System noch immer zahlreiche Schlupflöcher.
Wichtigkeit des Projekts ****
Bisheriger Erfolg ***
Engagement Österreichs (null)
Europa weißer waschen: die Geldwäsche-Richtlinien
Sie müssen genau eruieren, wer ihre Kunden sind. Sie müssen feststellen, ob es sich bei einem Firmeninhaber nicht etwa um einen Strohmann handelt, sondern um den echten („wirtschaftlich berechtigten“) Eigentümer. Sie müssen wissen, ob ihre Kunden in politische Geschäfte verwickelt sind. Und sie müssen es der Polizei melden, sollten sie Verdacht hegen, dass etwas faul ist.
Ob Banken, Anwälte, Juweliere, Casinobetreiber oder Immobilienmakler: Alle unterliegen immer strengeren Geldwäsche-Regeln aus Brüssel. Bis dato fünf Anti-Geldwäsche-Richtlinien -die fünfte ist noch in Verhandlung -sollen verhindern, dass man Geld aus kriminellen Quellen in den regulären Wirtschaftskreislauf einschleusen kann, indem man es beispielsweise auf eine Bank legt oder Immobilien darum erwirbt. Befeuert wurde der Kampf gegen Geldwäsche von dubiosen Finanzströmen hinter mehreren Terroranschlägen der Vergangenheit ebenso wie von Affären à la Panama Papers im Jahr 2016.
Kernpunkte: In einem Register wirtschaftlicher Eigentümer sollen die wahren Besitzer von Firmen und Immobilien offengelegt werden. Strenge Regeln sollen etwa für Online-Plattformen gelten, auf denen Kryptowährungen wie Bitcoin gehandelt werden. Bei Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro muss die Identität des Zahlers durchleuchtet werden. „Politisch exponierte Personen“ – neben Politikern sind das etwa deren Familienmitglieder sowie Chefs staatlicher Unternehmen – müssen streng überprüft werden. „Das sind durchaus herausfordernde Regeln“, sagt Erich Kühnelt, Geldwäsche-Experte von der Wirtschaftskammer. „Erwirbt zum Beispiel ein ausländischer Tourist auf der Wiener Kärntner Straße eine teure Halskette und möchte bar zahlen, ist der Händler verpflichtet, festzustellen, ob es sich bei dem Kunden um eine politisch exponierte Person handelt.“
Österreich musste sich zuletzt 2017 Kritik anhören, im Kampf gegen Geldwäsche nicht engagiert genug zu sein. Das Land bremse, ein Register wirtschaftlicher Eigentümer zu erstellen, hieß es in Richtung des damaligen ÖVP-Finanzministers Hans Jörg Schelling. Zugestimmt hat Österreich am Ende trotzdem.
Wichtigkeit des Projekts ****
Bisheriger Erfolg ****
Engagement Österreichs *
Harmonie der Gewinne: die vereinheitlichte Körperschaftssteuer
Bei der Körperschaftssteuer (KöSt) – also der Steuer auf Unternehmensgewinne, die in Österreich 25 Prozent beträgt – wird besonders gern getrickst. In Brüssel will man deshalb die Steuer europaweit harmonisieren. Die Reform trägt im Beamtenjargon den Namen „gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage“. Einerseits soll die KöSt-Berechnung künftig EU-weit einheitlich erfolgen: Beispielsweise darf man derzeit Ausgaben für Investitionen und Forschung abziehen -und eben diese Abzüge sollen bald überall gleich hoch sein. Zweitens soll eine sogenannte Konsolidierung erfolgen. Heißt: Je nach Schwerpunkt der Tätigkeit des Unternehmens soll die Steuerlast nach bestimmten Schlüsseln auf die EU-Länder aufgeteilt werden.
Die EU-Kommission hat den Vorschlag vergangenes Jahr eingebracht; das EU-Parlament hat ihm mit einigen Abänderungen zugestimmt (beispielsweise hat es strengere Regeln für Digitalkonzerne hineinreklamiert). Jetzt sind die EU-Mitgliedsstaaten am Wort. Und: Einmal mehr hakt es auf der Ebene der Finanzminister.
Die Verhandlungen unter ihnen laufen zwar reichlich intransparent, trotzdem weiß man, dass einige Länder blockieren. Hintergrund: Ein uneinheitliches Körperschaftssteuerregime erleichtert es, anderen Ländern Arbeitsplätze abzuluchsen, indem man Unternehmen günstige Steuerlösungen anbietet.
Dabei würde die Reform gar nicht einmal vorsehen, dass die Steuersätze vereinheitlicht werden. Auch künftig sollen die Staaten unterschiedlich hohe KöSt-Sätze einheben dürfen. Lediglich die Berechnung der Steuer soll harmonisiert werden.
Österreich hat sich in der Vergangenheit skeptisch hinsichtlich der Konsolidierung geäußert, blieb ansonsten in der Debatte aber eher unauffällig.
Wichtigkeit des Projekts *****
Bisheriger Erfolg (null)
Engagement Österreichs *
Schonzeit für Ausplauderer: der Whistleblower-Schutz
399 Abgeordnete dafür, 101 dagegen und 166 Enthaltungen: Das EU-Parlament hat sich im vergangenen Oktober mehrheitlich für einen besseren Schutz von Whistleblowern ausgesprochen und die EU-Kommission aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative vorzulegen. Schließlich riskieren die Informanten oft Ansehen und Karriere, um Korruptionsfälle und Skandale ans Licht zu bringen.
Das Parlament fordert unter anderem Berichterstattungsmechanismen, die es Hinweisgebern erleichtern sollen, auf Missstände hinzuweisen. Weiters: Rechts-und Finanzhilfe für Informanten sowie einen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Wer versucht, Whistleblower zum Schweigen zu bringen, soll mit gesetzlichen Sanktionen rechnen müssen. Zudem sollen national unabhängige Gremien eingerichtet werden, die für die Berichte von Hinweisgebern zuständig sind und ihre Glaubwürdigkeit überprüfen, sowie eine EU-Behörde, um die Koordinierung in grenzüberschreitenden Fällen zu erleichtern. Während etwa die Vertreter der SPÖ im EU-Parlament für den Whistleblower-Schutz gestimmt haben, haben sich jene der ÖVP geschlossen enthalten.
Ein Sprecher der EU-Kommission erklärt gegenüber profil, dass die Institution ihre „ambitionierten Vorschläge“ am 23. April präsentieren will. Es bleibt abzuwarten, inwieweit Kommission und Mitgliedstaaten das Projekt unterstützen werden.
Wichtigkeit des Projekts **
Bisheriger Erfolg (null)
Gigantenjagd: Margrethe Vestagers Kampf gegen Konzerne
Sie gilt mittlerweile als Galionsfigur im Kampf gegen die Giganten aus dem Silicon Valley. Seit 2014 setzt sich die Dänin Margrethe Vestager als EU-Wettbewerbskommissarin für faire Regeln am europäischen Binnenmarkt ein. Und das mit zunehmendem Erfolg. Sie verhängte mit 2,4 Milliarden Euro das bislang höchste Bußgeld der Europäischen Union. Es betraf den Internetkonzern Google, der den eigenen Shopping-Dienst gegenüber Wettbewerbern bevorzugt hatte. Mit dieser hohen Summe stellte sie unmissverständlich klar, dass keine noch so mächtige Organisation über Recht und Gesetz steht. Zuletzt gab Irland Vestagers Druck nach, die Zahlung von 13 Milliarden Euro von Apple einzufordern. Der Konzern hatte mit der irischen Regierung einen Deal geschlossen, wonach Apple lediglich einen effektiven Steuersatz von 0,005 Prozent zu zahlen hatte. Die dadurch entgangenen Einnahmen für den irischen Fiskus soll Apple nun nachzahlen.
Wichtigkeit des Projekts **
Bisheriger Erfolg *****