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Zurück in die Zukunft

Aus dem profil 28/2019 vom 21.07.2019

Wie soll es in der Causa WBV GFW weitergehen? Darüber sind sich Gemeinde Wien und Verwaltungsgericht Wien uneinig.

Joseph Gepp

Es war eine umstrittene Entscheidung: Im Herbst letzten Jahres beschloss die Stadt Wien, konkret das Ressort der SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál, dass einige Eigentümerwechsel in den vergangenen Jahren bei der gemeinnützigen Wohnbauvereinigung WBV GFW rückgängig zu machen seien. Diese WBV GFW (ehemals WBV GÖD) war im Jahr 2003 von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst verkauft worden und ging danach durch mehrere Hände. Mehrere (Teil-)Eigentümer dieser Zeit waren enge Geschäftspartner des Wiener Heumarkt-Investors Michael Tojner. Dieser weist zurück, irgendetwas mit der WBV GFW zu tun zu haben. Die umstrittenen Eigentümerwechsel seien jedenfalls niemals von der Aufsichtsbehörde bewilligt worden, argumentierte die Stadt Wien letztes Jahr. Deshalb eben seien sie rückabzuwickeln. Konkret müsse im Firmenbuch der Stand vom 31. Dezember 2008 wiederhergestellt werden.

Vor zwei Wochen zeigte sich, dass auch das Verwaltungsgericht Wien der Ansicht der Stadt Wien weitgehend folgt (profil 28/19). Die Richter bestätigten Gaáls Bescheid. Allerdings mit einer bedeutenden Einschränkung: Die Eigentümerverhältnisse müssten nicht bis 2008 rückabgewickelt werden, so der zweite Spruchpunkt des Erkenntnisses -stattdessen seien lediglich die letzten beiden Transaktionen nichtig. Konkret ging die WBF GFW seit dem Jahr 2015 zunächst an eine Firma Keystone SA und danach an eine Christian Hosp GmbH. Eben diese Schritte müsse man rückgängig machen, so das Gericht. Nun hat die WBV GFW einen Brief bekommen. Absender: die Wiener MA50, Aufsichtsbehörde über die Gemeinnützigen , ebenfalls Gaál unterstehend. Das Schreiben liegt profil exklusiv vor. In ihm wird das Unternehmen aufgefordert, das Gerichtsurteil umzusetzen – ein Formalakt, eigentlich. Wer genau liest, stellt allerdings fest: Die MA 50 verlangt nicht nur Annullierung der letzten beiden Transaktionen, wie das Gericht es beschlossen hat – sondern die Rückabwicklung bis 2008, so wie ursprünglich im Bescheid gefordert.

Warum diese Vorgehensweise? Läuft sie nicht dem Willen des Gerichts zuwider? Nein, heißt es in einer schriftlichen Stellungnahme der MA 50. Die richtige Anwendung des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes sehe nämlich vor, dass „sämtliche Eintragungen im Firmenbuch, die auf nicht-genehmigte Anteilsübertragungen gründen, unrichtig sind“. Und damit lande man eben in besagtem Jahr 2008.

Ob das Gericht das auch so sieht, bleibt nun abzuwarten. Fest steht: Die verwirrende Causa WBV GFW scheint noch längst nicht an ihr Ende gekommen zu sein.

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Ärger für Tojner-Vertraute

Aus profil 28/2019 vom 9 vom 7.7.2019

In der Causa WBV-GFW bestätigt das Verwaltungsgericht den Bescheid der Stadt Wien, wonach Verkäufe der letzten Jahre rückabzuwickeln seien.

Von
Joseph Gepp
Christina Hiptmayr

Im September des vergangenen Jahres stellte die Stadt Wien, konkret SPÖ-Wohnbaustadträtin Kathrin Gaál, einen heiß debattierten Bescheid aus. Die Eigentumsverhältnisse bei der gemeinnützigen Wohnbauvereinigung GFW, ehemals WBV-GÖD, müssen rückabgewickelt werden. Konkret sei im Firmenbuch wieder „der Stand vor dem 31.12.2008 auszuweisen“. Denn seit diesem Zeitpunkt, so der Vorwurf, sei bei sämtlichen Anteilsübertragungen nicht um Genehmigung angesucht worden, wie dies das Gesetz eigentlich vorschreibt.

Doch bis dato hatte der Bescheid keine Rechtskraft. Denn die Eigentümer des Unternehmens – es handelt sich unter anderem um den Tiroler Christian Hosp, einen Vertrauten des Immobilienunternehmers Michael Tojner – haben eine Beschwerde gegen den Bescheid eingebracht. Seither lag der Fall beim Verwaltungsgericht Wien. Dieses hat nun eine Entscheidung getroffen. Das Erkenntnis vom 25. Juni liegt profil exklusiv vor. Diesem zufolge gibt die zuständige Richterin der Stadt Wien in wesentlichen Punkten recht: entscheidende Anteilsübertragungen der vergangenen Jahre müssten rückgängig gemacht werden. Dazu die Vorgeschichte: Die ehemalige WBV-GÖD war 2003 von der ÖVP-nahen Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) an ein Konsortium um Michael Baumgartner und Stefan Gregorich verkauft worden. Im Jahr 2010 hatte Michael Tojner um 800.000 Euro eine Option erworben, die ihm direkt ein Vorkaufsrecht einräumte, ebenso wie das Recht, einen Käufer für die Anteile der Muttergesellschaft der GFW namhaft zu machen. Tojner schlug seinen engen Geschäftspartner Christian Hosp als Käufer vor. Dieser erwarb die Anteile im Jahr 2015 von Baumgartner und Gregorich. Die Muttergesellschaft der WBV-GFW wanderte zunächst an die Keystone Holding SA, danach an die Christian Hosp GmbH.

Letztere beiden Transaktionen müssten nun rückgängig gemacht werden.

Die Beschwerde gegen den Bescheid der Stadt Wien werde diesbezüglich „als unbegründet abgewiesen“.

Gregorich hatte Hosp als „Strohmann“ Tojners bezeichnet -was Hosp und Tojner stets entschieden zurückwiesen. Gregorich selbst widerrief später seine Behauptung. Franz Guggenberger, Rechtsanwalt und Vertrauter Tojners, sitzt darüber hinaus im Aufsichtsrat der GFW.

Die Causa WBV-GFW und ihre Verwicklungen waren auch immer wieder Gegenstand heißer Debatten in der Wiener Stadtpolitik. So forderte FPÖ-Wien-Chef Dominik Nepp erst am Freitag ein Aufrollen des Falls. Gegen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichts jedenfalls kann vor dem Verwaltungsgerichtshof eine ordentliche Revision eingebracht werden. Die Betroffenen waren bis profil-Redaktionsschluss nicht für eine Stellungnahme zu erreichen.

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