6. Februar 2013 · 13:09
Aus dem FALTER 6/2013
Eine Richtlinie der EU weckt bei vielen Europäern die Angst vor einer Privatisierung des Wassers. Zu Recht?
Bericht: Joseph Gepp
Ein Dokument geht um in Europa. Es besteht aus 98 Seiten, deren Inhalt Nichtjuristen kaum verstehen. Es strotzt vor Fachausdrücken, langen Buchstabencodes und komplizierten Anhängen. „Vorschlag für Richtlinie über die Konzessionsvergabe“ steht auf der ersten Seite.
Normalerweise interessieren derartige Entwürfe für EU-Richtlinien kaum jemanden außerhalb der Brüsseler Büros. Doch dieser hier ist anders. Dieses Dokument empört Aktivisten, beschäftigt Anwälte und verängstigt interessierte Bürger. Viele Kritiker lesen aus den komplizierten Ausführungen eine drohende Privatisierung des Wassers heraus. Die Wasserversorgung, traditionell eine Aufgabe der öffentlichen Hand, soll Privaten überantwortet werden, wenn es nach dem Willen des französischen EU-Binnenmarktkommissars Michel Barnier geht.

Richtlinie gegen „Korruption und Mauschelei“: EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier
Der Protest dagegen vereint die FPÖ mit den Grünen, das laute Krawallblatt mit der leisen Qualitätszeitung, den ÖVP-Bauernbund mit dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac. Nicht nur die üblichen Anti-EU-Populisten lärmen, auch besonnene Stimmen, die sonst die europäische Integration verteidigen, klingen besorgt. „Die Konzessionsrichtlinie der EU-Kommission führt zu einer Wasserprivatisierung durch die Hintertür“, sagt zum Beispiel der SPÖ-EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer, ein prominenter Kritiker des Entwurfs. „Das macht den Leuten Angst.“
In Österreich wollen nun die Parteien, wie vergangene Woche im Parlament diskutiert wurde, ein Privatisierungsverbot für Wasser in der Verfassung verankern. Hunderttausende Menschen unterschrieben innerhalb weniger Wochen eine europaweite Internetpetition, die Wasser als Grundrecht dem freien Markt entziehen will.
Besteht wirklich die Gefahr der Privatisierung? Worum geht’s eigentlich in der EU-Richtlinie? Und warum schlägt der EU-Kommission plötzlich selbst von proeuropäischen Kräften so viel Misstrauen entgegen?
Wer darauf Antworten sucht, dringt in einen Bereich vor, den viele kaum verstehen und der dennoch unser System prägt wie kaum ein anderer: jenen der EU-Gesetze. In der Welt ihrer Paragrafen und Erläuterungen wird mitunter jahrzehntelang um einzelne Wörter prozessiert. Solche Details bestimmen letztlich die Machtverteilung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Europa. Anhand kleiner juristischer Finessen wird in Brüssel erstritten, wie viel staatlichen Einfluss es zur Absicherung der sozialen Errungenschaften am Kontinent braucht. So wie bei der sogenannten Dienstleistungskonzessionsrichtlinie.
Sie ist nur ein Teil eines größeren Pakets, das Regeln für Kommunen festlegt, die Aufträge an Private vergeben. Im Fall dieser Richtlinie geht es um Konzessionen – also, wenn man so will, um zeitlich befristete Privatisierungen. Von einer Konzession spricht man zum Beispiel, wenn ein privater Baukonzern im Auftrag einer staatlichen Behörde eine Autobahn betreibt und dies über Mauteinnahmen finanziert. Das Geschäft läuft über einen bestimmten Zeitraum, meist mehrere Jahrzehnte. Geht es nicht um Autobahnen, sondern um Gas-, Elektrizitäts-, Post- oder Wassernetze, spricht man von Dienstleistungskonzessionen.
Genau diese sollen jetzt per Richtlinie reguliert werden. Grob gesagt schreibt die EU vor, dass Gemeinden künftig Konzessionsvergaben ab einem Auftragswert von fünf Millionen Euro öffentlich bekanntmachen und europaweit das beste Angebot wählen müssen. Denn bei Konzessionen handle es sich um einen wichtigen Wirtschaftszweig, argumentiert EU-Kommissar Michel Barnier. Fast ein Fünftel der Wirtschaftsleistung der EU macht er aus. In diesem Bereich soll die Richtlinie „Korruption und Mauschelei“ verhindern, sagt Barnier. Zum Beispiel, wenn ein Bürgermeister seinem Unternehmerfreund auf Kosten des Steuerzahlers lukrative Konzessionen zuschanzen will. Der EU-Kommissar betont außerdem, dass niemand zu Konzessionsvergaben gezwungen werde. Nach wie vor können Gemeinden den klassischen Weg gehen, indem ihre eigenen Stadtunternehmen – das Gaswerk, das Wasserwerk, die Kläranlage – die kommunalen Dienstleistungen übernehmen.
Dabei gibt es allerdings ein vertracktes Problem: die Definition jener Stadtwerke, für die das neue Regelwerk nicht gilt. Hier bestimmt die Richtlinie genau, wann es sich um ein gemeindeeigenes Unternehmen handelt und wann nicht. An einem Stadtwerk, heißt es, darf erstens kein Privater beteiligt sein. Zweitens muss es zu mindestens 80 Prozent für die Kommune arbeiten, nur 20 Prozent seines Umsatzes darf es nebenher am freien Markt erzielen. Diese Regeln sind so eng gefasst, weil in den vergangenen Jahren viele Privatfirmen vor dem Europäischen Gerichtshof klagten, da sie sich gegenüber kommunalen Unternehmen von öffentlichen Auftraggebern benachteiligt wähnten. Was die Richter damals entschieden haben, fließt nun in die Richtlinien ein.
Genau dieser Punkt alarmiert jetzt die Kritiker. Sie fürchten, dass kommunale Unternehmen plötzlich nicht mehr als kommunal gelten könnten. Denn seit den 1990er-Jahren wurden viele der Betriebe von ihren Muttergemeinden ausgegliedert, also auf privatwirtschaftliche Weise neuorganisiert. In der Folge beteiligten sich oft Privatfirmen an Stadtwerken. Oft erledigen die Werke Aufträge nicht mehr ausschließlich für ihre Gemeinden, sondern es betreiben mehrere Städte zusammen ein Stadtwerk, teilweise Mischfirmen, die viele Aufgaben gleichzeitig übernehmen.
Mögliche Folge all dessen: Wenn ein kommunales Unternehmen künftig eine Konzession von der eigenen Gemeinde will, muss es sich am freien Markt gegen einen – ungleich stärkeren – multinationalen Konzern durchsetzen. Kritiker wie Josef Weidenholzer sehen deshalb Rechtsunsicherheit und immensen Verwaltungsaufwand auf die Gemeinden zukommen. Weidenholzer befürchtet eine Überforderung der Kommunen und etliche Rechtsstreits über die Frage, was nun ganz genau ein öffentliches Unternehmen ist.

Kritiker der Richtlinie: SPÖ-EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer
Von der Richtlinie betroffen sein könnten zahlreiche Stadtwerke in Deutschland und einige in österreichischen Landeshauptstädten. Wien fällt aufgrund der Struktur seiner Unternehmen definitiv nicht in den Bereich der Richtlinie (siehe unten). Dennoch hat SPÖ-Bürgermeister Michael Häupl die Privatisierungsfrage zum Gegenstand der Volksbefragung Anfang März erklärt.
Es ist vor allem das Thema Wasser, das bei den befürchteten Privatisierungen emotionalisiert – auch weil gerade in diesem Bereich Privatisierungsversuche der vergangenen Jahre oft desaströs scheiterten. Viele europäische Städte erlebten, wie die Wasserpreise stiegen und die Qualität sank (siehe unten). In Berlin und Potsdam gab es Schmiergeldvorwürfe und Bürgerproteste, seitdem wird über die Rücknahme von Teilprivatisierungen gestritten. Im französischen Grenoble bestachen Wasserkonzerne privatisierungsfreudige Politiker mit Wahlkampfgeldern. In London kam das Wasser mitunter rostbraun aus den privatisierten Leitungen. Ein weitverzweigtes und wartungsintensives Wassernetz zu betreiben, das passt, so scheint es, kaum zum Ziel privater Unternehmen, innerhalb weniger Jahre Profite zu erwirtschaften.
Demgegenüber stehen allerdings immer mehr Gemeinden, die gar keine andere Wahl haben, als ihr Wasser und andere Teile der Daseinsvorsorge zu privatisieren. Die Schuldenstände vieler Kommunen sind im Laufe der Wirtschaftskrise horrend gestiegen, vor allem in Südeuropa, wo die Krise bereits das fünfte Jahr andauert. Dort entsteht Privatisierungsdruck nicht etwa aus versteckten Klauseln in EU-Richtlinien; er geschieht ganz direkt, weil die Geldgeber aus dem Norden mit ihren Hilfsgeldern Privatisierungen erzwingen.
In Portugal beispielsweise bereitet die konservative Regierung unter Premier Pedro Passos Coelho gerade ein Gesetz vor, das die Wasserkonzessionsvergabe an Private ermöglichen soll – auf Befehl der Troika, jenes Dreigespanns aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfond, das Sparauflagen durchsetzt. In Griechenland stehen aus demselben Grund zahlreiche staatliche Einrichtungen zum Verkauf. Auf einer Liste von Staatsbetrieben, die die griechische Regierung auf Druck der Troika zum Verkauf vorgesehen hat, finden sich auch die Wasserwerke von Athen und Thessaloniki.

Bereitet auf Druck der Troika Gesetz zur Wasserprivatisierung vor: Portugals Premier Pedro Passos Coelho
Die EU-Kommission spielt bei derartigen Maßnahmen eine Doppelrolle. Einerseits setzt sie als Teil der Troika Privatisierungen durch, andererseits schafft sie in Brüssel den notwendigen Rechtsrahmen dafür – eben die neue, vielkritisierte Konzessionsrichtlinie. Stellungnahmen aus Brüssel legen nahe, dass die Privatisierungen im Süden den Anlass für die Richtlinie lieferten. So erklärt der Leiter der Griechenland-Abteilung der Kommission in einem Brief an NGO-Vertreter vom Herbst 2012, dass die griechischen Privatisierungen – „auch von Wasserversorgungsfirmen“ – helfen würden, „den öffentlichen Schuldenstand zu reduzieren und die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft zu steigern“ (siehe Faksimile S. 11). Allerdings sei für erfolgreiche Privatisierungen auch ein „angemessener Regulierungsrahmen“ zu schaffen.
Mit diesem Regulierungsrahmen befasst sich momentan das Europäische Parlament. Vor zwei Wochen passierte die Konzessionsrichtlinie den Binnenmarktausschuss in Brüssel, dessen konservative Mehrheit den Entwurf absegnete. Mitte März soll über ihn im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt werden. Danach gelangt die Richtlinie in den sogenannten „Trilog“ – EU-Kommission, Rat und Parlament verhandeln gemeinsam Änderungsvorschläge. Solche Verfahren dauern mitunter einige Jahre. Ist die Richtlinie danach auf EU-Ebene fertig, bleiben den Mitgliedsstaaten fünf Jahre, um ihren Inhalt in die nationalen Gesetzgebungen einzuarbeiten.
Außer die Onlinepetition macht der Gesetzwerdung noch einen Strich durch die Rechnung. Eine Million Unterschriften braucht die Initiative, damit sich die europäischen Behörden mit ihrem Anliegen auseinandersetzen müssen. Bis jetzt sind es immerhin schon 890.000.
Right2Water
Seit April 2012 gibt es das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative. Ab einer Million Unterschriften müssen sich die EU-Behörden mit ihrem Anliegen auseinandersetzen. Bei der Frage der Wasserversorgung kommt das Instrument zum ersten Mal zum Einsatz
Privatisierungsverbot?
SPÖ und ÖVP wollen ein Wasserprivatisierungsverbot in der Verfassung – ein Schritt, den viele für europarechtlich schwierig halten. Einen anderen Ansatz verfolgt etwa das Wiener Institut für Public Social Responsibility (PSR). Es verweist darauf, dass die Notwendigkeit der Verfügbarmachung von Gütern der Daseinsvorsorge durch die Mitgliedsstaaten in den EU-Verfassungsdokumenten festgeschrieben sind – etwa Grundrechtecharta und Lissabonner Vertrag. Auf dieser Rechtsgrundlage sollten Qualitäts- und soziale Standards für alle gleich gelten und für gesetzlich verbindlich erklärt werden, schlägt Sylvia Freygner vom PSR-Institut vor. Dann wäre es egal, ob letztlich der Staat oder ein Privater eine solche Dienstleistung übernimmt – niemand könnte die Qualitätsstandards unterlaufen, und sie wären für alle Beteiligten transparent nachvollziehbar
Radikal kommunal – das Wiener Wasser
:: Vom 7. bis 9. März werden die Wiener auf Wunsch der rotgrünen Stadtregierung über das Parkpickerl, die Olympiabewerbung und Solarprojekte abstimmen. Und über eine weitere Frage: „Die kommunalen Betriebe bieten der Wiener Bevölkerung wichtige Dienstleistungen. Zum Beispiel Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Energie, Spitäler, Gemeindewohnbauten und öffentliche Verkehrsmittel. Sind Sie dafür, dass diese Betriebe vor einer Privatisierung geschützt werden?“
Richtig notwendig ist diese Frage allerdings nicht. Denn öffentliche Dienstleistungen sind in Wien so gut vor Privatisierungen geschützt wie kaum sonst wo. Als in den 1990er- und 2000er-Jahren viele Kommunen ausgliederten und teilprivatisierten, ging die Gemeinde Wien den gegenteiligen Weg: Viele Einrichtungen blieben unter der unmittelbaren Kontrolle des Rathauses. Die Wasserversorgung wurde im Jahr 2001 gar als „Allgemeingut“ in die Stadtverfassung geschrieben.

Idenditätsstiftend: Wasserturm in Favoriten
Dementsprechend handelt es sich bei den Wiener Wasserwerken – die in der Stadt ja einen geradezu identitätsstiftenden Status innehaben – um eine reguläre Magistratsabteilung innerhalb der Rathausverwaltung, der MA 31. Für sie greifen die Regeln der EU-Richtlinie keinesfalls, wonach kommunale Unternehmen mit Privatfirmen gleichgesetzt werden könnten (siehe oben).
Will Wiens SPÖ-Bürgermeister also nur ein bisschen am Unmut der Bevölkerung mitnaschen, indem er die Frage zum Gegenstand der Volksbefragung erklärt? Nicht nur. Die Gemeinde, sagen Rathaus-Insider, brauche das Votum auch als Argument in eventuellen späteren Koalitionsverhandlungen und gegen den allgemeinen Privatisierungsdruck.
Offiziell heißt es aus dem Büro von SPÖ-Umweltstadträtin Ulli Sima, man wolle sich eben „klar gegen Privatisierung positionieren“ und die „kommunale Wasserversorgung sicherstellen“.
Wiens Wasserwerke sind übrigens die mit Abstand größten Anbieter auf dem heimischen Wassermarkt, der als eher fragmentiert gilt. Abgeschlagen auf Platz zwei folgt die EVN Wasser, ein – schon jetzt teilprivatisierter – Zusammenschluss niederösterreichischer Wasserversorger. Dahinter folgen die Stadtwerke von Linz, Graz und Salzburg. In kleineren Orten schließen sich Wasserversorger oft zu Genossenschaften zusammen, viele davon (teil-)privatisiert. Fünf bis zehn Prozent der heimischen Wasserversorgung stammt bis heute noch aus Hausbrunnen.
Schlechte Erfahrungen
London und Paris, Berlin und Grenoble – wie in anderen Städten Europas Wasserprivatisierungen erlebt wurden
Bericht: Wolfgang Zwander
In London kann ein Griff zum Wasserhahn teuer werden. Bis zu 1200 Euro muss bezahlen, wer in regenarmen Zeiten dabei erwischt wird, den Gartenschlauch aufzudrehen. Der Grund für die hohe Strafe und das Gartenschlauchverbot ist einfach: Im Südosten Großbritanniens ist Wasser regelmäßig Mangelware, der Boden dort ist in manchen Monaten trockener als in Teilen des Sudans. Schuld daran ist nicht nur, dass es oft ausgerechnet im „Regenland“ England zu wenig Niederschlag gibt, sondern auch, dass das Wasser aus den teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Leitungen einfach im Erdreich versickert. Als die Londoner Wasserversorgung in den 1980er-Jahren unter Premierministerin Margaret Thatcher im großen Stil privatisiert wurde, wurde das auch damit begründet, das marode Wassernetz solle besser mit privaten als mit öffentlichen Geldern erneuert werden. Gekommen ist es anders: Die nach der Privatisierung mehrfach gewechselten Betreiber des Londoner Wasserversorgers Thames Water, darunter bis 2006 der deutsche Energieriese RWE, konnten zwar stets Gewinne verbuchen, trotzdem musste das Wasser erst im vergangenen Frühjahr wieder streng rationiert werden; gleichzeitig traten täglich bis zu 3,3 Milliarden Liter Wasser aus den kaputten Leitungen des Hauptstadtnetzes aus – das entspricht ungefähr der Menge, die die Bewohner von London und Umgebung jeden Tag verbrauchen. In einer Studie der Londoner Stadtregierung heißt es, allein zwischen 1999 und 2005 hätten sich die Wasserverluste aufgrund lecker Leitungen um 43 Prozent vermehrt. Teilweise kommt nur noch rostbraunes Wasser aus der Leitung.
In Frankreich ist die Wasserversorgung seit mehr als 100 Jahren zu großen Teilen in der Hand privater Unternehmen. Weltweit führende Wasserkonzerne wie GDF Suez und Veolia haben ihre Wurzeln in der Grande Nation. In den vergangenen Jahren gab es bei den Franzosen jedoch einen Trend zur Rekommunisierung der Wasserversorgung. Rund 40 Gemeinden und Städte, darunter seit 2010 auch Paris, haben nach schlechten Erfahrungen mit privaten Betreibern ihre Wasserverwaltung wieder der öffentlichen Hand anvertraut; nicht zuletzt, weil um die Jahrtausendwende mehrere Studien zum Schluss kamen, dass die Wasserpreise in den von privaten Anbietern versorgten Gemeinden im Schnitt 30 Prozent höher sind als die derjenigen, die von öffentlichen Anbietern versorgt werden. Noch dazu kam es im Zuge der Wasserprivatisierung in Grenoble 1996 zu einem in den Medien groß ausgebreiteten Schmiergeldskandal, der sogar den Bürgermeister der Stadt ins Gefängnis brachte.
In der deutschen Hauptstadt wurden 1999 die Berliner Wasserbetriebe zu 49,9 Prozent privatisiert, mit einem Geheimvertrag zwischen dem Berliner Senat und den Konzernen RWE und Veolia. Nach steigenden Preisen (bis zu 40 Prozent) und Massenentlassungen (2000 Mitarbeiter) wuchs der Unmut der Bürger über die Privatisierung, bis 2011 per Volksentscheid die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge erzwungen wurde – was die Gewinne der Konzerne zulasten der öffentlichen Hand transparent machte. Eine Mehrheit der Bürger sprach sich bei dem Volksentscheid zudem für eine Rekommunalisierung der Wasserversorgung aus. Wie diese aber letztlich abgewickelt werden soll, ist bis heute Inhalt eines unübersichtlichen politischen und juristischen Streits.