Schlagwort-Archive: Sven Giegold

List und Lücke

Aus profil 44/2017

Um wirkungsvoller gegen Steuersünder vorgehen zu können, will die EU bis Jahresende eine böse Liste internationaler Steueroasen anlegen. Doch wegen politischer Blockaden droht das Projekt zu scheitern. Eine exemplarische Geschichte, woran Europa krankt.

Von
Joseph Gepp

Wer Ordnung in sein Leben bringen möchte, beginnt am besten mit einer Liste. Auf sie kommen die Aufgaben, die es zu erledigen, oder die Personen, die es zu kontaktieren gilt. Und schon lichtet sich das Chaos ein wenig.

Auch in Brüssel arbeitet man gerade an einer Liste. Die EU will Ordnung ins internationale Steuerwesen bringen. Es soll Schluss damit sein, dass überall auf der Welt Staaten davon profitieren, dass sie Unternehmen, Stiftungen und reichen Privatpersonen dabei helfen, Steuern zu vermeiden. Rund eine Billion Euro entgeht den EU-Staaten jährlich durch legale und illegale Steuertricks, schätzt die EU-Kommission, also quasi die Regierung der EU unter Jean-Claude Juncker in Brüssel. Diese Zahl ist zwar umstritten, doch enorm dürfte die Summe in jedem Fall sein.

Bis Ende dieses Jahres will die EU deshalb alle „nicht kooperativen Steuergebiete“ außerhalb der Union auf einer Liste versammeln, also alle Nicht-EU-Steueroasen, die Reformen verweigern. „Mit dieser Liste werden wir ein Mittel im Umgang mit Ländern haben, die sich nicht an die Regeln halten“, sagte EU-Wirtschafts- und Finanzkommissar Pierre Moscovici, als er 2016 das Projekt der Listenerstellung präsentierte. „Verantwortliches Handeln im Steuerbereich“ könne sichergestellt werden. Finanzbehörden in ganz Europa brauchen dann lediglich einen Blick auf die Liste zu werfen – und schon wissen sie, ob angesichts einer Verbindung in ein verdächtiges Land Nachschau bei einer Steuerprüfung geboten wäre oder ob es sich um einen Fall von Geldwäsche handeln könnte. Zudem würden die Steueroasen Reformdruck verspüren. Immerhin macht es für sie keinen schlanken Fuß, auf der „Schwarzen Liste“ des weltgrößten Wirtschafts- und Handelsraums EU zu stehen.

Dennoch droht die Liste zu scheitern. „Sie könnte zur Farce verkommen“, sagt Fabio De Masi, deutscher Linkspolitiker und bis vor Kurzem Vize-Vorsitzender jenes Untersuchungsausschusses, der die Affäre rund um die sogenannten Panama Papers aufklären soll. „Die Mitgliedsstaaten schnapsen sich hinter verschlossenen Türen aus, wen sie auf die Liste setzen und wen nicht.“ Auch SPÖ-EU-Abgeordnete Evelyn Regner spricht in einer Anfrage an die EU-Finanzminister von „taktischem Geplänkel“ und „leichtfertigen Hasardeurspielen“ bei der Listenerstellung; sie hege „ernste Besorgnis über die Verhandlungen“.

In den Querelen um die Liste kommt ein Grundproblem der EU zum Vorschein – einmal mehr. Sie könnte ein starker Block sein, der aufgrund seiner großen Bevölkerungszahl und Wirtschaftsmacht global Maßstäbe setzt, zum Beispiel in Steuerfragen. Doch in Wahrheit werden Vorhaben im Gezerre zwischen Mitgliedsstaaten und Brüsseler Kommission so lange zerrieben, bis nur dürre Kompromisse bleiben. Die Geschichte der geplanten EU-Liste zeigt exemplarisch, woran Europa krankt: an einer Kompetenzaufteilung, die Blockaden befördert.

Konkretes Problem in diesem Fall:
Steuerangelegenheiten obliegen den Mitgliedsstaaten, so legen es die europäischen Verträge fest. Jegliche gesamteuropäische Reform und Koordination im Steuerwesen ist daher nur möglich, wenn jede Regierung zustimmt. Dabei wäre gerade in diesem Bereich Kooperation und Vereinheitlichung geboten. In den vergangenen Jahrzehnten haben sich im Steuerwesen Probleme aufgetan, die vor keiner Staatsgrenze Halt machen. Großkonzerne wie Apple und Amazon nutzen Unterschiede in Steuergesetzgebungen einzelner Länder, um mithilfe weltumspannender Netzwerke Gewinnsteuern zu vermeiden. Superreiche transferieren ihre Millionen per Mausklick in Briefkastenfirmen in der Karibik oder Fernost, wo sie sich steuerfrei vermehren können.

Eben weil aber für Steuerfragen die Mitgliedsstaaten verantwortlich sind, gibt es bisher keine einheitliche EU-Liste. Lediglich einzelne Länder führen welche. Auf der Liste Portugals beispielsweise stehen derzeit 77 Staaten, von Amerikanisch-Samoa bis Vanuatu. Auf jener Frankreichs finden sich nur sieben. Deutschland führt zwar formell eine Liste, diese ist derzeit allerdings leer. Österreich hat überhaupt keine.

„Dieses Wirrwarr an Listen war stets ein Hindernis im Kampf gegen Steuervermeidung“, sagt Heinz Zourek, der als pensionierter Generaldirektor für Steuerangelegenheiten der EU-Kommission bis vor Kurzem als einer der höchsten österreichischen Beamten in Brüssel fungierte. „Viele kleinere EU-Staaten verfügen in ihren Finanzverwaltungen nicht über die Ressourcen, um in aller Welt zu eruieren, bei welchen Gebieten es sich um Steueroasen handeln könnte. Es braucht in dieser Frage europäische Koordination.“

Im Jahr 2015 wagte die Kommission deshalb einen Vorstoß. Junckers Beamte präsentierten eine Zusammenstellung von 30 Staaten und Gebieten – etwa Panama, Liechtenstein und die Cayman Islands. Den Vorwurf, dass derartige Maßnahmen gar nicht in ihre Zuständigkeit fielen, umschiffte die Kommission elegant: Bei der Liste, argumentierte die Behörde, handle es sich lediglich um eine Datensammlung. Man habe nur jene Staaten, die ohnehin bereits auf mehreren nationalen Listen stehen, auf einer EU-Liste zusammengefasst.

Evelyn Regner (Wikipedia)

Der Widerstand der Mitgliedsstaaten fiel trotzdem heftig aus. Vor allem Länder, die selbst als innereuropäische Steuersünder am Pranger stehen, bezichtigten die Kommission, sich in Dinge einzumischen, die sie nichts angingen – etwa Großbritannien, Irland und Malta. Und nicht nur das: Kritisiert wurde auch, dass es einigen Steueroasen rechtzeitig gelungen war, sich von der Liste hinunterzureklamieren. Bermuda etwa sprach erfolgreich bei den Regierungen Polens und Lettlands vor, sodass die Inselgruppe von deren nationalen Listen genommen wurde – und demnach fehlte sie auch auf der gesamteuropäischen. „Die Liste von 2015 war ein derartiger Misserfolg, dass sie bald nach ihrer Präsentation wieder sang- und klanglos von der Website der Kommission verschwand“, sagt Linkspolitiker De Masi.

Nächster Anlauf, Beginn 2016. Diesmal hatte die Kommission begriffen, dass sie ohne Einbindung der Staaten nicht vorwärts kommen würde. Junckers Behörde zielte also darauf ab, die nationalen Finanzminister dazu zu bringen, von sich aus tätig zu werden. Vorgangsweise: Die EU-Kommission präsentierte im September 2016 eine „neutrale Voruntersuchung“. In deren Rahmen definierte sie 92 Länder von Albanien bis Vietnam. Es sind beispielsweise Staaten, bei denen das Steuersystem besonders intransparent ausfällt oder deren Regierungen ausländische Firmenniederlassungen mit Privilegien lockt, die den Verdacht der Steuervermeidung nahelegen. Die Vorauswahl wurde an die EU-Finanzminister übermittelt; aus ihr sollen sich die Politiker nun die endgültige Liste herauspicken. Konkret dafür zuständig ist eine Arbeitsgruppe mit Experten der EU-Finanzministerien, die sich alle zwei Monate in Brüssel trifft.

Doch welche der 92 Länder kommen auf die endgültige Liste? „Der Prozess läuft völlig intransparent ab“, sagt Sven Giegold, grüner EU-Parlamentsabgeordneter aus Deutschland, der sich intensiv mit Steuer-Causen befasst. „Wir kennen die Methodologie nicht, nach der die Arbeitsgruppe der EU-Finanzministerien vorgeht. Wir haben keine Ahnung, wie weit die Auswahl schon gediehen ist. Es ist alles streng geheim.“

Aus den Verlautbarungen der Finanzminister sind nur ein paar Eckdaten bekannt. Zunächst schickt die Arbeitsgruppe Briefe an die Regierungen der 92 Staaten; sie müssen Details zu ihren Steuersystemen übermitteln. „Wenn eine Regierung darauf nicht antwortet, kommt sie in jedem Fall auf die Schwarze Liste“, berichtet jemand, der mit den Verhandlungen befasst ist, aber ungenannt bleiben möchte. Beim Rest werde entschieden – je nachdem, wie transparent das Steuersystem ist und ob die Regierungen gegen Schlupflöcher entschieden genug vorgehen. Nachsatz: „Aber es ist davon auszugehen, dass man aus politischen Gründen für manche Staaten Ausnahmen machen wird.“

Zum Beispiel für die USA.
Deren Bundesstaaten Delaware oder Nevada gelten zwar in den Augen der allermeisten Ökonomen und Juristen als Steueroasen. Noch dazu verweigern die USA die Teilnahme am internationalen Programm zum automatischen Austausch von Konto-Informationen, dem sich weltweit rund 100 Staaten angeschlossen haben. Trotzdem, so geht das Gerücht in Brüssel, werden die EU-Finanzminister die mächtigen USA nicht auf die EU-Liste setzen. Voraussichtliches Argument, um dies zu rechtfertigen: Die USA nehmen an anderen Programmen teil, die ebenfalls die Weitergabe von Steuerinformationen betreffen. Die allerdings sind schwächer als der automatische Informationsaustausch.

Nicht weniger herausfordernd ist der Umgang der EU-Finanzminister mit Hongkong, Singapur und der Schweiz. Diese werden gemeinhin, aufgrund vielfältiger ökonomischer und juristischer Indikatoren, unter die wichtigsten Steueroasen überhaupt gereiht. Das Schweizer Stimmvolk etwa lehnte erst vergangenen Februar die Abschaffung umstrittener Privilegien für internationale Konzerne ab – worüber sich EU-Kommissar Moscovici damals „sehr enttäuscht“ zeigte. Allerdings handelt es sich bei der Schweiz um einen äußerst wichtigen Handelspartner der EU; Singapur ist ein Knotenpunkt internationaler Finanzströme; und Hongkong gehört zur aufstrebenden Wirtschaftsmacht China. Ob sie es angesichts dieser Faktoren auf die Liste schaffen, bezweifeln Eingeweihte in Brüssel.

Ein weiterer Kritikpunkt: das sogenannte Null-Prozent-Kriterium. Dahinter steckt die Frage, ob Länder, in dem Unternehmen kaum oder gar keine Steuern auf ihre Gewinne zahlen müssen, als Steueroase zu bewerten seien. Ja, sagen die meisten Ökonomen und Juristen. Nein, sagen die EU-Finanzminister. „Allein aus der Tatsache, dass ein Steuersatz von null oder nahe null angewandt wird, kann nicht geschlossen werden, dass ein Land oder Gebiet die Anforderungen nicht erfüllt“, hieß es im vergangenen Mai in einer Antwort des Rates der EU-Finanzminister auf eine Anfrage der SPÖ-Abgeordneten Evelyn Regner und anderer sozialdemokratischer Mandatare im EU-Parlament.

Hintergrund: Bei jenen Staaten, die keine Gewinnsteuern einheben, handelt es sich durchwegs um die sogenannten Überseegebiete Großbritanniens. Das sind halbsouveräne Gebiete wie die Bermudas, die Caymans oder die Jungfern-Inseln. Sie unterhalten als ehemalige Kolonien enge Verbindungen – und geschäftliche Kontakte – zum Vereinigten Königreich. Und dessen Schatzkanzler Philip Hammond verfügt, genau wie alle anderen EU-Finanzminister, über ein Vetorecht in sämtlichen EU-Steuerangelegenheiten.

Sven Giegold (Wikipedia)

Was wird also am Ende vom prestigereichen Projekt der gemeinsamen EU-Liste der Steueroasen bleiben? Wohl nicht viel – eben aufgrund des Einstimmigkeitsprinzips. Es gibt zwar durchaus Staaten, die das Projekt der Listenerstellung mit Verve verfolgen. Frankreich zum Beispiel nennen Beobachter in Brüssel immer wieder, gefolgt von Spanien. Aber gegen die Blockierer haben die engagierten Staaten keine Chance. (Übrigens: Österreich wird ebenfalls eher der Riege der kooperationswilligen Länder zugeordnet, wobei die Republik zugleich nicht mit großen Engagement auffällt. Im Büro von Noch-ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling will man jedenfalls gegenüber profil keinen Kommentar zur EU-Steueroasenliste abgeben. „Die Gespräche laufen noch“, heißt es.)

„Es gibt sogar ein Risiko, dass am Ende kein einziges Land auf der EU-Liste steht“, sagt Aurore Chardonnet, Steuerexpertin der Hilfsorganisation Oxfam in Brüssel. „Ein solches Scheitern wäre ein fatales Signal für die Öffentlichkeit in Europa.“ Andere Beobachter sind etwas zuversichtlicher. Sie argumentieren, dass es sich die Finanzminister in Zeiten schlagzeilenträchtiger Steuerskandale à la Panama Papers nicht leisten könnten, die Liste vollständig scheitern zu lassen. Deshalb würden sich schlussendlich ungefähr zehn Staaten auf ihr finden, glauben sie. Allerdings: Möglicherweise fallen gerade die großen und wichtigen Steueroasen nicht darunter.

Am 6. Dezember jedenfalls soll die EU-Liste präsentiert werden, so haben es die Finanzminister verlautbart. Inwieweit die Befürchtungen der Kritiker zutreffen, wird sich dann weisen. Eine Frage jedoch wird Anfang Dezember garantiert noch nicht geklärt sein: Welche Sanktionen drohen eigentlich jenen Ländern, die auf der Schwarzen Liste stehen?

Diesem Thema wollen sich die Minister erst widmen, sobald die Liste fertig ist. Mit der Ausarbeitung möglicher Sanktionen soll frühestens im Jahr 2019 begonnen werden.

Wenn es die Liste dann überhaupt gibt.

Werbung

2 Kommentare

Eingeordnet unter Europa, Wirtschaft

Acht Prozent

Aus profil 22/2016

Damit in Zukunft nicht mehr allein der Steuerzahler für die Kosten von Bankenpleiten aufkommt, sollen die Gläubiger der Geldhäuser etwas mitzahlen. Aber wird das auch was? Wie die EU-Kommission in Brüssel mit Detailbestimmungen zentrale Bankenreformen hintertreibt.

Von Joseph Gepp

Es kommt die Zeit, da ist eine Reform vollendet. Dann halten Politiker und Experten noch einige Lobreden auf sie, bevor sie sich anderen Themen zuwenden. Dann feilen im Hintergrund die Beamten noch an letzten Details, aber die interessieren schon niemanden mehr.

Dabei kann gerade diese Phase einer Gesetzesentstehung äußerst heikel sein.

Zum Beispiel bei der Neuregelung der Bankenwelt in Brüssel. Es handelt sich um eines der größten Vorhaben der EU der vergangenen Jahre. Umfangreiche Reformen sollen den Finanzsektor für eine mögliche neue Krise wappnen. Das Ziel: Die Kosten dafür sollen nicht mehr allein am europäischen Steuerzahler hängen bleiben, so wie bei der vergangenen Finanzkrise im Jahr 2007. Ein Meilenstein in diese Richtung ist die sogenannte EU-Bankenabwicklungsrichtlinie. Sie regelt seit dem Jahr 2014, wer künftig mit welchem Geld zahlen soll, wenn Banken in finanzielle Schieflagen geraten.

Doch vergangenen Montag schob die EU-Kommission der Richtlinie noch eine „Delegierte Verordnung“ nach. Darin werden Details spezifiziert. Allerdings: nicht zum Guten, wie Kritiker meinen.

„Über das Kleingedruckte werden die Vorschriften der Abwicklungsrichtlinie entscheidend gelockert“, sagt Sven Giegold, grüner deutscher EU-Parlamentarier, der sich mit Bankenregulierung befasst. Christian Stiefmüller von der NGO „Finance Watch“ in Brüssel ergänzt: „Mit Detailbestimmungen höhlt die EU-Kommission Gesetze aus, zu denen man sich bereits durchgerungen hat.“

Beim Thema Bankenregulierung stehen viel Geld und Macht auf dem Spiel. Bankenlobbyisten setzen alles daran, manche Reformen doch noch abzuschwächen. Schenkt ihnen die EU-Kommission – also quasi die Regierung der EU unter Jean-Claude Juncker – zu viel Gehör?

Die Verordnung sei ein weiterer wichtiger Schritt zu einem „gut funktionierenden System, in dem nicht mehr die Steuerzahler für Probleme der Banken aufkommen“, freut sich per Aussendung der Brite Jonathan Hill, konservativer Politiker und zuständiger EU-Kommissar für Finanzmarktstabilität. Doch dem widersprechen nicht nur Giegold und Stiefmüller, sondern auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, selbst ein Organ der EU, mit Sitz in London. „Die EBA ist mit vielen Änderungen, welche die Kommission vorgeschlagen hat, nicht einverstanden“, heißt es in einer Protestnote der Aufseher an die Kommission vom Februar. Man fordere die Kommission „unverzüglich“ auf, Änderungswünsche der EBA zu berücksichtigen. Doch die EBA darf lediglich Vorschläge äußern. Kommissar Hill ignorierte den Appell. In den kommenden Monaten soll die fertige Verordnung nun von Mitgliedsstaaten und EU-Parlament abgesegnet werden.

Wie wichtig die Regulierung der Finanzmärkte ist, hat spätestens die Krise 2007 gezeigt. In ihrem Gefolge steckten die EU-Staaten laut Kommission 4,6 Billionen Euro in die Rettung europäischer Banken. Zum Vergleich: Die Gesamtkosten infolge der Flüchtlingsbewegung in Österreich und Deutschland zusammen betragen bis 2017 schätzungweise nur rund ein Achtzigstel dieser Summe. Die Folgen der Finanzkrise waren massive Sparprogramme, etwa bei Sozialausgaben. Doch den EU-Regierungen war meist keine andere Wahl geblieben, als für die Banken zu zahlen. Hätten sie sie pleitegehen lassen, wäre wohl das Finanzsystem kollabiert. Eine Bank hätte die nächste mitgerissen, Bankomaten hätten kein Geld ausgespuckt, Supermärkte wären vielleicht leer geblieben. Schwache Aufsichtsbehörden und laxe Kontrollmechanismen waren für die Krise mitverantwortlich.

Heute soll ein stabileres System aufgesetzt werden – und dazu dient unter anderem die Abwicklungsrichtlinie. Das Werk schreibt vor allem das sogenannte „Bail-in“ vor. Das bedeutet: Künftig sollen zuerst die Gläubiger und Eigentümer der Bank – also Anleihehalter und Aktionäre – zahlen, bevor der Steuerzahler drankommt. Bei Banken ist dies, im Gegensatz zu normalen Unternehmen, keine Selbstverständlichkeit.

Um die Causa zu verstehen, muss man die Idee hinter dem Bail-in begreifen: Würde man Bankengläubiger (zu ihnen zählen zwar auch die normalen Sparer, jedoch ist deren Vermögen bis 100.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt) rücksichtlos beschneiden, geraten möglicherweise andere Banken auch ins Schlingern, weil sie ihr hergeborgtes Geld nicht wiedersehen. Infolgedessen könnten verängstigte Sparer ihre Konten plündern. Eine Bankenpleite wächst sich also rasch zu einer Finanzkrise aus. Zugleich jedoch darf man auch die Bankengläubiger nicht ganz aus ihrer Verantwortung entlassen – denn wenn sie fix damit rechnen, dass im Ernstfall ohnehin der Staat einspringt, sind sie zu riskanteren Geschäften bereit. Also versucht die Abwicklungsrichtlinie einen Spagat: Die Gläubiger sollen im Pleitefall mitzahlen, aber nicht so viel, dass dadurch das ganze System zu wanken beginnt.

Konkret schreibt die Richtlinie vor, dass Gläubiger künftig einen Mindestbeitrag leisten müssen, bevor eine Bank gerettet wird. Er beträgt laut Artikel 44, Absatz 5, mindestens acht Prozent der Bilanzsumme. Sollten die Aktien- und Anleihenhalter dieses Geld nicht aufbringen, ist laut Richtlinie eine Bankenrettung mit Staats-oder EU-Mitteln verboten. So weit, so regulär.

Nach dem Beschluss leitete die EU-Kommission den Gesetzestext an die EBA weiter. Die Aufsichtsbehörde sollte nun „technische Regulierungsstandards“ erarbeiten, also Details. Unter anderem fügte die EBA einen Satz hinzu: Es solle darauf geachtet werden, dass bei den Banken „die Erfordernis des Mindestbeitrags von acht Prozent (…) erfüllt ist“. Also: Die acht Prozent, die für den Pleitefall vorgeschrieben sind, müssen sich auch in der Bankbilanz wiederfinden. Eine Formalität. Sollte man meinen.

Doch nachdem die ergänzte Richtlinie zur Kommission zurückgewandert war, strich diese die Passage aus dem Text. Eine derartige Präzisierung sei „mit der Richtlinie nicht vereinbar“, begründet das die Kommission in einem Brief an die EBA vom Dezember, der profil vorliegt.

Was bedeutet das? Die Banken müssen nun zwar zwingend die acht Prozent aufbringen, damit sie im Notfall vor der Pleite gerettet werden. Im Normalbetrieb müssen sie aber nicht über dieses Geld verfügen – sondern eben erst dann, wenn aufgrund der drohenden Pleite eine Rettung erforderlich wird. Wenn man so will, ist das wie bei einem Feuerlöscher, den man erst dann mit Löschschaum befüllen muss, wenn es brennt.

„Im Fall der drohenden Pleite haben die Staaten dann gar keinen Spielraum mehr, darauf zu bestehen, dass die Gläubiger ihren Teil beitragen“, sagt der Bankenexperte Stiefmüller. „Diese Streichung bringt das ganze Konzept der EU-Bankenabwicklung ins Wanken.“

Bei der EU-Kommission reagiert das Büro von Finanzmarkt-Kommissar Hill nicht auf die profil-Anfrage. Im Brief an die EBA rechtfertigt die Kommission die Streichung der Acht-Prozent-Klausel damit, dass in der Abwicklungsrichtlinie kein „harmonisiertes Mindest-Level“ vorgesehen sei. Der Hintergrund: Banken müssen laut Richtlinie eben nur dann die acht Prozent haben, wenn sie gerettet werden sollen – und nicht, streng formalrechtlich gesehen, die ganze Zeit über. „Aber wenn die Pleite wirklich droht und der Beitrag nicht geleistet werden kann, ist es zu spät “, sagt Stiefmüller.

Was hat die Kommission tatsächlich zur Streichung des Acht-Prozent-Passus veranlasst? Darüber kann man nur mutmaßen. Kritiker, die anonym bleiben wollen, sprechen von massivem Banken-Lobbying, das auf eine Abschwächung der Abwicklungsrichtlinie zielt. Die Banken fürchten, dass es ihnen zu teuer käme, Schulden zu machen, wenn sie jederzeit acht Prozent der Bilanzsumme für ein mögliches Bail-in bereithalten müssen.

Für eine unschöne Optik sorgt jedenfalls, dass EU-Kommissar Hill vor seiner Politikkarriere selbst als Finanz-Lobbyist in Großbritannien tätig war, etwa für die Großbank HSBC. Zudem gibt es ein Positionspapier des Londoner Bankenverbands AFME („Assoziation der Finanzmärkte in Europa“) vom Februar 2015. Darin legen die Banker ihre Meinung zur Acht-Prozent-Klausel dar. Sie bringen da genau das gleiche Argument in Stellung wie später die Kommission: Mit derartigen Maßnahmen würde das Mandat der Abwicklungsrichtlinie „überschritten“, heißt es im AFME-Papier.

Laut EU-Parlamentarier Giegold machen jedoch nicht nur Banken Stimmung gegen eine strenge Abwicklungsrichtlinie, sondern auch einige EU-Staaten. „Vor allem Italien, Frankreich, Spanien und Portugal üben Druck auf die Kommission aus.“ Inwiefern auch hier die jeweils nationalen Finanzmärkte dahinterstecken, ist unklar. Das Zusammenspiel von Staaten, Banken und Kommission bei derart wichtigen Entscheidungen – es bleibt dem Außenstehenden verborgen.

Fest steht: Die Bankenaufseher von der EBA protestieren scharf gegen die Abschwächung. Die Acht-Prozent-Klausel sei keinesfalls unvereinbar mit der Abwicklungsrichtlinie, widerspricht die EBA in ihrer Protestnote der Kommission. Und: „Versagt das Schema (der EU-Bankenabwicklung, Anm.), bedroht dies die finanzielle Stabilität und andere Ziele.“ Im Klartext: Dass bei der nächsten Krise erneut der Steuerzahler in die Bresche springen muss, ist wahrscheinlicher geworden.

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Wirtschaft

Londons Mann in Brüssel

Aus dem FALTER 38/2014

Ein britischer Ex-Bankenlobbyist soll den EU-Finanzsektor regulieren. Kann das gutgehen?

Porträt: Joseph Gepp

Vielleicht ist alles ja Absicht. Dies jedenfalls vermutete kürzlich die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der neue EU-Komissionspräsident Jean-Claude Juncker habe seine Kommissare gezielt so gewählt, dass sie gegen die Interessen ihrer Herkunftsstaaten handeln müssen, so das Blatt. Nur so könnten sie „die europäischen Regeln glaubwürdig vertreten“.

Wenn das stimmt, ist die Strategie aufgegangen. Vergangenen Donnerstag gab Juncker die Ressortzuteilung der Kommission bekannt, der nun noch das EU-Parlament zustimmen muss. Frankreichs Ex-Außenminister Pierre Moscovici etwa verantwortet darin als Währungskommissar die Budgetdisziplin, obwohl er in vielen Ländern wegen seines mangelnden Sparwillens gerügt wurde. Dimitris Avramopoulos aus Griechenland, das wegen seines Umgangs mit Asylwerbern am Pranger steht, wird für Migration zuständig sein.

Die umstrittenste Personalie aber kommt aus Großbritannien. Die dortige Regierung schickt Jonathan Hill nach Brüssel, einen konservativen Parteistrategen und ehemaligen Bankenlobbyisten. Hill soll Kommissar für den Finanzmarkt werden.

Umstritten: Der Brite Jonathan Hill soll EU-Finanzmarktkommissar werden (Wikipedia)

Umstritten: Der Brite Jonathan Hill soll EU-Finanzmarktkommissar werden (Wikipedia)

Dies ist ein höchst sensibler Posten. Bislang fungierte die EU-Kommission als wichtigster Initiator jener Reformen, die notwendig geworden waren, nachdem 2008 das internationale Bankensystem fast an Hochrisikogeschäften zugrunde gegangen wäre. Es gilt nun, die Risikobereitschaft zu zügeln und die Abhängigkeit der Staaten von ihren Großbanken zu reduzieren. Ausgerechnet Hill soll das Werk weiterführen. Wer ist der Mann? Was kann er aus-oder anrichten?

Jonathan Hill, Lord of Oareford, 54, Politiker der konservativen Tories, war bislang der Führer des britischen Oberhauses. „Lord who?“, witzelt der britische Guardian, weil man Hill außerhalb konservativer britischer Kreise kaum kennt. Die NGO Corporate Europe Observatory, die sich mit Lobbyismus in der EU auseinandersetzt, nennt Hill einen „Drehtür-Lobbyisten“. Seit den 80er-Jahren wechselt er zwischen Politik und Lobbying hin und her; Kritik an seinen Geschäften begleitete stets Hills Karriere.

Hill studierte Geschichte in Cambridge, danach bekleidete er etwa hohe Positionen in den Regierungen Margaret Thatchers und John Majors. Zwischendurch arbeitete er bei PR-Firmen wie Lowe Bell. 2010 wechselte er wieder in die Politik. In der Regierung David Camerons wurde Hill Unterstaatssekretär für Bildung und schließlich Oberhaus-Chef.

Heute stoßen sich Kritiker etwa an der Firma Quiller Consultants, die Hill 1998 mitgründete. Laut britischem Lobbying-Register ist Quiller neben Kunden wie Mastercard und eBay etwa auch für die Londoner Großbank HSBC tätig. Corporate Europe kritisiert, dass sich die Firma nicht im Lobbying-Register der EU findet, obwohl sie auch in Brüssel tätig ist. Hill verweist darauf, dass er seine Anteile an Quiller vergangenen Juli verkauft habe.

Doch die Kritik am designierten EU-Kommissar trägt auch grundsätzlichere, breitere Züge. Nicht nur stammt Hill aus einem Land, das sich stets strikt gegen neue Bankenregeln wehrt. Auch liegt der Konservative voll auf Linie mit seinem europakritischen Premier Cameron. Man solle die Wünsche derjenigen respektieren, „die wie Großbritannien keine weitere Integration wünschen“, sagte Hill etwa in einer Rede vor dem Oberhaus Ende Juni. „Wir werden unser nationales Interesse verteidigen.“

Kein Wunder, dass die Reaktionen auf Hills Nominierung ablehnend ausfallen. Einen „Antieuropäer“ nennt ihn der sozialdemokratische EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. Von einer „Provokation“ spricht der deutsche Grün-EU-Parlamentarier Sven Giegold, der mit der Neuregulierung der Banken befasst ist. Auch die Konservativen wirken nicht erfreut: Die Bestellung Hills „hat uns hier sehr überrascht“, sagt Othmar Karas, ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, der ebenfalls intensiv im Bereich Bankenregulierung tätig ist.

Hills Nominierung habe "uns hier sehr überrascht", sagt EU-Parlamentarier Othmar Karas (ÖVP). Der designierte Kommissar sondiert das Feld und trifft auch Karas in Brüssel (Foto: EVP)

Hills Nominierung habe „uns hier sehr überrascht“, sagt EU-Parlamentarier Othmar Karas (ÖVP). Der designierte Kommissar sondiert das Feld und trifft auch Karas in Brüssel (Foto: EVP)

Was kann Hill nun auf ebendiesem Sektor bewirken? Immerhin: Der wichtigste Reformschritt, die sogenannte EU-Bankenunion, ist bereits auf Schiene. Dieses Werk, dessen letzte Etappe im März – wenn auch mit zahlreichen Ausnahmen und Verwässerungen – beschlossen wurde, beinhaltet Regeln für eine europaweite Bankenaufsicht, Abwicklungspläne für Pleitebanken sowie einen Abwicklungsfonds, damit künftig nicht mehr Steuerzahler für Banken berappen müssen. Jonathan Hill kann hier nur noch auf zahlreiche Detail-und Durchführungsbestimmungen Einfluss nehmen.

Andere wichtige Projekte harren seit Jahren ihrer Umsetzung und scheitern am Widerstand von Interessenvertretern und Nationalstaaten – ganz unabhängig von Hill. Das gilt etwa für eine europaweite Finanztransaktionssteuer, ein Regelwerk für Schattenbanken wie Hedgefonds oder eine gesetzliche Abtrennung der riskanten Investmentsparten in Banken vom klassischen Einlagen-und Kreditgeschäft.

Hill jedenfalls stehe „ein spannendes Hearing im EU-Parlament bevor“, sagt Karas. Dass sich die Personalie merklich auf die Bankenpolitik der EU-Kommission auswirkt, das glaubt Karas trotz der lauten Kritik an Hill nicht. Die Kommissare unterstehen neuerdings insgesamt acht Vizepräsidenten: eine Struktur, die „zur Einbettung in ein Team führt und Alleingänge unmöglich macht“, sagt Karas.

Vielleicht hat der neue Kommissionspräsident Juncker am Ende wenigstens eines erreicht: Wenn Jonathan Hill Europa auf dem Weg zu mehr Bankenregulierung schon nicht voranbringt -er macht die Lage auch nicht schlechter.

Rand-Info
1,6 Billionen Euro hat Europa laut EU-Kommission zwischen 2008 und Ende 2011 für Bankenhilfen ausgegeben. Der Löwenanteil davon entfiel auf Großbritannien (19 Prozent), Irland und Deutschland (je 16 Prozent). Insgesamt entspricht die Summe rund 13 Prozent der europäischen Wirtschaft sleistung. Mehr als jeder zehnte Steuereuro floss also in die Rett ung von Banken

Ein Bewerbungsgespräch der etwas anderen Art: Der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker trifft den designierten EU-Kommissar Jonathan Hill (rechts) aus Großbritannien. Hill soll für den Finanzmarkt zuständig sein. Nun muss noch das EU-Parlament Anfang Oktober der umstrittenen Nominierung zustimmen

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Europa, Wirtschaft