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Tatbilder

Aus dem profil 23/2019 vom 2.6.2019

Von Joseph Gepp, Michael Nikbakhsh, Martin Staudinger und Jakob Winter

TATBILDER

Eine Geschichte, zwei Seiten. Als frühere Abgeordnete und Amtsträger haben Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus sich mit Aussagen im Ibiza-Video möglicherweise strafbar gemacht -gleichzeitig könnten sie auch Opfer strafbarer Handlungen geworden sein. Der Fall Ibiza beschäftigt in Österreich nun zwei Staatsanwaltschaften – profil hat recherchiert, was derzeit gegen wen vorliegt.

Haben Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus in Ibiza strafbare Handlungen begangen?

Sind der Ex-FPÖ-Chef und der Ex-FPÖ-Klubobmann korrupt? Unter dem Aktenzeichen 17St2/19p läuft seit dem 20. Mai bei der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ein Ermittlungsverfahren gegen mehrere Verdächtige -im Zusammenhang mit der Ibiza-Affäre. Das ist bekannt. Unbekannt war bisher jedoch ein entscheidendes Detail: Gegen wen wird da ermittelt und warum? Die Justiz schwieg sich dazu aus. Und sind die insbesondere von Strache im Video getätigten Aussagen überhaupt strafrechtlich relevant? Unter Juristen war dies umstritten. profil liegen nun Auszüge des Aktes vor -sie geben erstmals Antworten auf diese Fragen.

Fix ist: Johann Gudenus wird als Verdächtiger geführt, genauso wie FPÖ-Nationalrat Markus Tschank „und andere“. Mit großer Wahrscheinlichkeit zählt dazu auch Heinz-Christian Strache -aus den profil vorliegenden Unterlagen lässt sich dies aber nicht mit hundertprozentiger Sicherheit herauslesen . Der Verdacht der Staatsanwälte: „Untreue“,“Anstiftung zur Untreue“ und „Vorteilsannahme zur Beeinflussung“ – im Volksmund „Anfütterung“ genannt . Die Ermittlungen beziehen sich auf die mittlerweile berühmten Aussagen von Strache im Ibiza-Video, wonach „ein paar sehr Vermögende zwischen 500.000 und eineinhalb bis zwei Millionen zahlen“ – und zwar nicht direkt an die FPÖ, sondern an Vereine in ihrem Umfeld, damit der Rechnungshof nichts davon mitbekomme. Konkret nannte Strache als Spender etwa René Benkos Signa Holding, den Pistolenhersteller Glock GmbH und den Glücksspielkonzern Novomatic AG. Später widerrief er seine Aussage. Die Nennung dieser Unternehmen sei „Ausdruck schlichter Prahlerei, nicht mehr“, gewesen, so Strache. Dennoch interessieren sich nun die Staatsanwälte dafür. Konkret könnten die freiheitlichen Politiker gegen Paragraf 306 des Strafgesetzbuches verstoßen haben. Dort heißt es: „Ein Amtsträger , der mit dem Vorsatz, sich in seiner Tätigkeit als Amtsträger beeinflussen zu lassen, für sich oder einen Dritten einen Vorteil fordert oder einen ungebührlichen Vorteil annimmt oder sich versprechen lässt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.“ Die Strafe kann allerdings je nach Höhe des in Aussicht gestellten oder erhaltenen Schmiergelds auf bis zu fünf Jahre Haft steigen. Gudenus, der jahrelang als engster Vertrauter des gefallenen FPÖ-Chefs Strache galt, hat es der Justiz übrigens ein Stück weit leichter gemacht: Als Abgeordneter wäre er durch seine parlamentarische Immunität vor Strafverfolgung geschützt gewesen. Durch seinen freiwilligen Rücktritt von allen Ämtern am 18. Mai muss die Behörde nun nicht mehr Gudenus‘ Auslieferung beantragen. Umgekehrt bei Strache: Würde er das ihm zustehende Mandat im EU-Parlament annehmen -Strache erhielt bekanntlich ausreichend Vorzugsstimmen und denkt derzeit über ein Politcomeback nach -, wäre er vor einer Strafverfolgung geschützt. Neben Gudenus steht auch FPÖ-Nationalratsabgeordneter Markus Tschank im Visier der Justiz -das ist bereits seit einer Woche bekannt. Tschank gilt als zentrale Figur eines geheimen Vereinsnetzwerks im Umfeld der FPÖ. Über diese Vereine, in denen Tschank verschiedene Vorstandsfunktionen bekleidet, könnten Parteispenden an die FPÖ geflossen sein. Dies enthüllte profil in der vergangenen Ausgabe (21/2019). Generell ist die Rolle von Vereinen bei versteckter Parteienfinanzierung -nicht nur bei der FPÖ -seit der Ibiza-Affäre in den Fokus gerückt. Denn parteinahe Vereine werden weder vom Rechnungshof geprüft, noch müssen sie öffentlich ihre Finanzen vorlegen. profil wird zu diesem Thema in den kommenden Wochen weiter recherchieren. Im Gegensatz zu Gudenus sitzt Tschank nach wie vor im Nationalrat. Seine Immunität muss also mit Mehrheitsentscheid aufgehoben werden, bevor die Staatsanwälte gegen ihn ermitteln können. Die Entscheidung soll im Juni fallen. Die profil vorliegenden Unterlagen zeigen nun erstmals, auf welcher Grundlage die Justiz gegen den FPÖ-Mandatar vorgehen will. Der Vorwurf: Beitrag zur Untreue. Tschank könnte Manager von Unternehmen dazu angestiftet haben, Geld aus ihren Firmen abzuzweigen, um es an die umstrittenen FPÖ-Vereine zu spenden, so der Verdacht. Die Manager hätten demnach Gelder ihres Unternehmens veruntreut, Tschank hätte sie dazu angestiftet. Die Ermittler stützen sich in ihrer Indizienkette auch auf profil-Enthüllungen der Vorwoche: Demnach soll Tschank einen namhaften Wiener Manager dazu verleitet haben, „10.000 Euro an den Verein ‚Wirtschaft für Österreich‘ zu spenden“, so der Ermittlungsakt . Im Wortlaut: Tschank sei „im Zusammenhang mit den von Heinz-Christian Strache im Juli 2017 getätigten Aussagen verdächtig, zum Verbrechen der Untreue beigetragen zu haben, indem er Spenden für die Freiheitliche Partei Österreichs über den gemeinnützigen Verein ‚Wirtschaft für Österreich‘ abwickelte“. Weil die Tat „einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden“ verursacht haben soll, liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft. Den Verein „Wirtschaft für Österreich“ sehen die Staatsanwälte „im Einflussbereich der Freiheitlichen Partei Österreichs“.

Tschank und die übrigen Vereinsvorstandsmitglieder bestreiten, dass Gelder direkt oder indirekt an die FPÖ flossen. Ein Wirtschaftsprüfer habe im Auftrag der Vereine die Finanzen gesichtet und festgestellt: Zwar seien Spenden an die Vereine geflossen , doch niemals an die FPÖ weitergeleitet worden. Ob es stimmt, dass zwischen Vereinen und Partei kein Zusammenhang besteht, werden nun die Ermittlungen der Justiz zeigen. Doch die Staatsanwälte interessieren sich nicht nur für das blaue Trio Strache, Gudenus und Tschank. Verdächtig sind darüber hinaus auch „unbekannte Täter“, konkret „Verantwortliche der Signa Holding, der Novomatic AG und der Glock GmbH“. Also Mitarbeiter jener Unternehmen, die Strache im Ibiza-Video als angebliche Parteispender nannte. Es steht der Verdacht der Untreue im Raum: in dem Sinn, dass Manager der Unternehmen Firmengeld veruntreut haben könnten, indem sie es an die FPÖ spendeten. Die unbekannten Manager hätten mutmaßlich „ihre Befugnis über das Vermögen der von ihnen vertretenen Unternehmen ( ) wissentlich missbraucht und dadurch die Unternehmen geschädigt“, so die Staatsanwaltschaft. Vonseiten Glocks, der Novomatic und der Signa heißt es unisono, sie wüssten nichts von Ermittlungen und seien auch nicht von Behörden diesbezüglich kontaktiert worden. Zudem weisen alle drei Unternehmen neuerlich darauf hin, dass sie weder direkt noch indirekt an die FPÖ gespendet hätten. Der guten Ordnung halber sei auch darauf hingewiesen, dass Strache selbst seine im Video getätigten Behauptungen dazu mittlerweile widerrufen hat. Und was sagen Strache, Gudenus und Tschank zu dem Ermittlungsverfahren? Straches Anwalt Johann Pauer lässt schriftlich wissen, dass er bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft Akteneinsicht beantragt hat, um zu erfahren, ob gegen seinen Mandanten ermittelt wird. Gudenus reagierte nicht auf die profil-Anfrage. Markus Tschank schließlich teilte mit, er wisse zwar, dass die Korruptionsstaatsanwaltschaft einen Antrag auf Aufhebung seiner Immunität eingebracht habe -aber „nähere Informationen liegen mir bislang nicht vor“. Fest steht: Für sämtliche Genannte gilt die Unschuldsvermutung.

Wurden Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus Opfer strafbarer Handlungen?

Plötzlich ging alles zack, zack, zack: Das ist für Österreichs Justiz durchaus keine Selbstverständlichkeit. Wenige Tage, nachdem „Süddeutsche Zeitung“ und „Spiegel“ das belastende Video-Material öffentlich gemacht hatten, leitete die Staatsanwaltschaft Wien ein Ermittlungsverfahren gegen die mutmaßlichen Urheber ein, und die betraute das Landeskriminalamt Wien mit Recherchen. Das LKA hat zwischenzeitlich auch die ersten Zeugen befragt.

Nina Bussek, die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, bestätigt das Verfahren an sich, nennt darüber hinaus aber keinerlei Details. Laut einem profil vorliegenden Schriftsatz des Landeskriminalamts vom 31. Mai ermittelt die Polizei derzeit gegen drei Personen sowie „unbekannte Täter“:

1) Der zuletzt in Wien und München lebende Julian H., also jener österreichische Sicherheitsberater, der maßgeblich an der Planung und Umsetzung der Operation Ibiza beteiligt gewesen sein soll. H. spielte unter anderem den Begleiter der angeblichen Lettin und Nichte eines russischen Oligarchen, er ist auf den bisher zugänglich gemachten Clips für persönliche Bekannte zu identifizieren.

2) Edis S., ein Österreicher mit bosnischen Wurzeln und Lebensmittelpunkt in Salzburg. Er ist seit Jahren ein Kompagnon von Julian H. und soll an der Aktion ebenso beteiligt gewesen sein wie der dritte Verdächtige, nämlich

3) Slaven K., ein bosnischer Staatsbürger, der zuletzt ebenfalls in Salzburg lebte.

Der Wiener Rechtsanwalt M. wird in dem vorliegenden Schriftsatz nicht explizit als Verdächtiger geführt. Nach profil-Recherchen ist aber auch seine Rolle Gegenstand der Ermittlungen. Schließlich gilt er als Auftraggeber der Truppe um Julian H.

M. kommuniziert mittlerweile über seinen Anwalt Richard Soyer. Dieser hatte vor wenigen Tagen im Namen seines Klienten erklärt, bei dem Ibiza- Video handle es sich um ein „zivilgesellschaftlich motiviertes Projekt“, bei dem „investigativ-journalistische Wege beschritten“ worden seien. StA-Sprecherin Bussek wollte sich auf Anfrage nicht zur Verdachtslage gegen Rechtsanwalt M. äußern. Konkret wird derzeit auf Grundlage von drei Tatbeständen ermittelt: „Täuschung“,“Missbrauch von Tonaufnahme-und Abhörgeraten“ sowie „Fälschung besonders geschützter Urkunden“.

Interessant ist dabei vor allem die Frage, ob Gespräche heimlich mitgeschnitten werden dürfen oder nicht. Tatsächlich ist die verdeckte Aufzeichnung per se zunächst nicht illegal, wenn der Aufzeichnende selbst an dem Gespräch teilnimmt. Wird das Material aber anschließend ohne Zustimmung des Betroffenen Dritten zugänglich gemacht, kann dies neben zivilrechtlichen auch strafrechtliche Konsequenzen haben. „Wer ohne Einverständnis des Sprechenden die Tonaufnahme einer nicht öffentlichen Äußerung eines anderen einem Dritten, für den sie nicht bestimmt ist, zugänglich macht oder eine solche Aufnahme veröffentlicht“, riskiert laut Paragraf 120 (Absatz 2) des Strafgesetzbuches eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Es handelt sich dabei übrigens um ein sogenanntes Ermächtigungsdelikt. Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft zwar von sich aus Ermittlungen einleitet, sobald sie Kenntnis von mutmaßlichen Straftaten erhält (wie auch beim „Offizialdelikt“) – für eine allfällige spätere Anklage oder einen Strafantrag aber die ausdrückliche Zustimmung des Opfers nötig ist. Das wäre hier wohl der Fall: Heinz-Christian Strache hat über seinen Rechtsanwalt Johann Pauer bereits am 24. Mai Anzeige gegen drei (namentlich nicht genannte) „mögliche Mittäter“ erstatten lassen.

Auch die „Täuschung“ ist ein Ermächtigungsdelikt. Sie greift dann, wenn der Getäuschte einen Schaden erlitten hat und kann gemäß StGB-Paragraf 108 ebenfalls bis zu ein Jahr Haft einbringen. Dann wäre da noch die in Paragraf 224 geregelte „Fälschung besonders geschützter Urkunden“: ein Offizialdelikt, auf welches bis zu zwei Jahre Haft stehen. Johann Gudenus hatte nach Auffliegen des Skandals berichtet, dass ihm Anwalt M. am Anfang der Geschichte die Kopie des lettischen Reisepasses der angeblichen Oligarchen-Nichte gezeigt hatte, die unter dem Tarnnamen „Aljona Makarowa“ aufgetreten war. Das Verfahren steht noch am Anfang, der Akt ist noch schmal. Einer der ersten befragten Zeugen: Sascha Wandl, ein früherer Arbeitskollege von Julian H., der 2016 im Streit gegangen und an Ibizagate nach eigener Darstellung nicht beteiligt war. Zur Herstellung des Videos vermochte er zwar keine sachdienlichen Hinweise zu liefern -dafür erzählte er den Ermittlern aber freimütig, er habe 2014/2015 gemeinsam mit einigen der Akteure in einer Wiener Privatwohnung Kokain konsumiert (Gudenus und Strache sind damit ausdrücklich nicht gemeint). Wandls protokollierte Interpretation des Geschehenen: „Meine persönliche Meinung zu dem Ganzen ist, dass dieses Video gemacht wurde, um Geld zu erpressen. Diese Leute haben immer Geldprobleme, und diese ganze Sache mit dem Video ist für mich eine reine Geldbeschaffungsaktion.“

Nichts als ein kleines Gaunerstück im Drogenmilieu also? Das ist möglich, vorerst aber durch nichts belegt. Handelte Rechtsanwalt M. auf eigene Rechnung -oder doch im Auftrag Dritter? Auch diese Frage lässt sich noch nicht beantworten.

Es mehren sich aber die Hinweise, dass das Material bereits kurz nach der Ibiza-Exkursion in Österreich auf den Markt geworfen wurde. Ende August 2017, einen Monat nach dem Dreh auf der Insel, nahm Rechtsanwalt M. Kontakt zu einem damaligen Berater der SPÖ auf, der Christian Kern durch den Nationalratswahlkampf 2017 begleitete. Dieser will namentlich nicht genannt werden, berichtet aber Folgendes: „Ich kenne M. aus Jugendtagen. Er hat mich damals in Wien auf der Straße angesprochen, für mich war das ein zufälliges Treffen. Er sagte so etwas wie:,Ein Mandant von mir hat da was. Da gibt’s ein Material mit Strache und Gudenus und Koks.'“

Mehr will er damals nicht erfahren haben, auch über Geld sei nicht gesprochen worden: „Ich hab ihm gesagt, dass mich das nicht interessiert. Es war ja damals so, dass dir Leute andauernd irgendwelche Gerüchte zugetragen haben, der Wahlkampf 2017 war ja voller Verschwörungstheorien. Ich hab das auch in der SPÖ niemandem erzählt“, so der Politikberater.

Ende August 2017 soll M. auch erfolglos versucht haben, das Material an den Wiener Unternehmensberater Zoltán Aczél zu verkaufen. Damaliger Rufpreis: rund fünf Millionen Euro. Aczél war einst Generalsekretär des Liberalen Forums, er berät unter anderem den Baukonzern Strabag, der im Ibiza-Video zu Ehren kommt. Gegenüber der „Presse“ erklärte Aczél vor wenigen Tagen, M. habe über ihn an Strabag-Großaktionär Hans Peter Haselsteiner heranwollen. Er, Aczél selbst, habe das Video zwar in Auszügen gesehen, Haselsteiner darüber aber nicht unterrichtet. Haselsteiner hat das mittlerweile bestätigt.

Wer das Ibiza-Video angeboten hat, ist inzwischen also relativ klar. Rätselhaft bleibt vorerst aber, wer die Käufer sind und wie viel sie dafür bezahlt haben. Die Aktivisten des deutschen Zentrums für Politische Schönheit (siehe auch Seite 82), die in diesem Zusammenhang ins Spiel gebracht wurden, dementieren. Aus Sicht der österreichischen Behörden gibt es in dieser Hinsicht nichts zu ermitteln.

Währenddessen haben nicht näher genannte Privatpersonen in Deutschland Anzeige gegen den „Spiegel“ und die „Süddeutsche Zeitung“ erstattet. Nach einem Bericht des „Standard“ geht es um den Verdacht des „Zugänglichmachens von höchstpersönlichen Bildaufnahmen“, die geeignet sind, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden. Und dass Letzteres tatsächlich der Fall war, würden in diesem Fall auch die erbittertsten Feinde von Heinz-Christian Strache und Johann Gudenus nicht bestreiten.

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