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Brüssel steuert um

Aus profil 10/2019 vom 3.3.2019

Sie soll die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich erhöhen. Sie soll dazu führen, dass sich neue Unternehmen ansiedeln und neue Jobs entstehen. Seit ihrem Antritt trommelt die schwarz-blaue Regierung für eine geplante Senkung der Körperschaftssteuer, eines ihrer zentralen steuerpolitischen Vorhaben. Diese Steuer auf Unternehmensgewinne beträgt derzeit noch 25 Prozent. Spätestens in einigen Jahren soll sie in Richtung 20 Prozent gesenkt werden.

Was sagt Brüssel dazu? Die Steuer-und Budgetexperten der Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker sind nicht begeistert, geht aus dem Länderbericht der Behörde für Österreich 2019 hervor, der soeben veröffentlicht wurde. „Steuer auf Unternehmenseinkommen (also die Körperschaftssteuer, Anm.) und Steuern auf Kapital, aber auch umweltund vermögensbezogene Steuern stellen einen geringen Teil der gesamten Steuereinnahmen dar, der deutlich unter dem Durchschnitt in den EU-Staaten liegt.“ Übersetzt aus dem etwas verklausulierten Europa-Jargon: Die EU-Kommission würde wohl eher eine Erhöhung als eine Senkung der Körperschaftssteuer begrüßen.

Es gibt zusätzlich eine weitere Maßnahme, welche die Regierung rigoros ablehnt -die nun jedoch von der Kommission empfohlen wird: Mit einem Plädoyer für Erbschafts-, Schenkungs-und Vermögenssteuern greifen die Brüsseler Experten langjährige Forderungen der oppositionellen SPÖ auf. „Vor allem angesichts Österreichs großer Vermögensungleichheit“ werde das Potenzial von „Steuern auf Schenkungen, Erbschaften und Nettovermögen und die niedrige Grundsteuer“ im Vergleich mit anderen EU-Staaten zu wenig ausgeschöpft, urteilen Jean- Claude Junckers Experten.

Joseph Gepp

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Wunschkonzert

Aus profil 43/2018, 22.10.2018

Realisierer großer Bauvorhaben sollen künftig mehr Privilegien in Bewilligungsverfahren bekommen. Hoteliers freuen sich über Steuergeschenke. Für Immobilienkonzerne gibt es vorteilhafte neue Regeln. Dass Regierungsparteien Politik für ihre Wähler machen, ist zwar legitim. Aber die schwarz-blaue Regierung muss sich in immer mehr Fällen dem Vorwurf stellen, allzu empfänglich für die Wünsche bestimmter Industrie-und Wirtschaftlobbys zu sein. Eine Auswahl.

Von Joseph Gepp und Christina Hiptmayr

Bewilligung? Aber ja!

Vom Kraftwerk über die Autobahn bis zur dritten Piste am Wiener Flughafen: Mit zwei Gesetzesvorhaben – einer Neuerung bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und dem sogenannten Standortentwicklungsgesetz -verfolgt die schwarz-blaue Regierung das Ziel, dass große Bauprojekte künftig schneller und einfacher bewilligt werden. Der Widerstand dagegen ist heftig. „Diese Gesetzesvorhaben beschneiden die Rechte von Umweltschützern und Bürgerrechtsaktivisten, sind dilettantisch gemacht und widersprechen Verfassungs-und Europarecht“, kritisiert Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer. Die Pläne sehen beispielsweise vor, die Parteienstellung von Umweltschutzorganisationen bei den UVPs zu beschränken. Sie sollen sich nur noch äußern dürfen, wenn sie mehr als 100 Mitglieder haben und deren Namen gegenüber dem Umweltministerium offenlegen. Weiters sollen Bauvorhaben, die angeblich besonders wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich sind, privilegiert behandelt werden. Unter anderem sollen deren behördliche Bewilligungen künftig gar automatisch positiv ausfallen, falls das Verfahren länger als zwölf Monate dauert. Auch wenn die Regierung bei letzterem Punkt inzwischen Entschärfungen in Aussicht gestellt hat, ist das Fazit klar: Mit diesen Reformen hätte Österreich – auch im internationalen Vergleich -ein Regelwerk, das extrem zugunsten von Projektwerbern ausfällt.

Wer sind die Einflüsterer dahinter? Fest steht: Bereits Mitte 2017 präsentierte die Industriellenvereinigung (IV) eine „Punktation zu einem Standortentwicklungsgesetz“. Inhalt dieses zweiseitigen Dokuments, das bald wieder stillschweigend aus dem Internet entfernt wurde: ziemlich genau jene Punkte, welche die Regierung heute als Gesetzesentwurf vorlegt. Lediglich die besonders umstrittenen automatischen Genehmigungen fehlen im IV-Papier. Als weitere treibende Kraft orten Insider die Seilbahnwirtschaft. Der Tiroler Seilbahnunternehmer Franz Hörl, Wirtschaftskammerfunktionär und selbst ÖVP-Parlamentsabgeordneter, agitiert seit Jahren gegen angeblich allzu bürokratische UVPs und generell Umweltorganisationen.

Profiteure:
Realisierer großer Bauprojekte

Stand:
UVP-Gesetz: Beschluss Ende Oktober geplant;
Standortgesetz: Regierungsvorlage noch ausständig

Freundschaftsdienst

Dass FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ein gesteigertes Interesse an dieser Causa hat, ist gut dokumentiert. Im Februar 2017 lud er – damals noch als Oppositionspolitiker -zu einer Pressekonferenz über die „skandalöse Diskriminierung der Wiener Privatklinik VIMC“. Mit am Podium: Klinikeigentümer Walter Grubmüller. Der ehemalige Motorradrennsportler und Mitbegründer von Admiral Sportwetten kämpfte seit Jahren mit allen rechtlichen Mitteln vergeblich um Aufnahme in den Prikraf (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds). Der 2002 ins Leben gerufene Fonds leistet einen Teilkostenersatz für alle Sozialversicherten, die in Privatspitälern behandelt werden. Finanziert wird der Prikraf, der heuer mit 126,5 Millionen Euro dotiert ist, durch die Sozialversicherungsträger. Und ohne Patienten aus dem Sozialversicherungssystem sei eine Privatklinik auf Dauer nicht wirtschaftlich zu führen, argumentierte Grubmüller. Deshalb verpachtete er die Räumlichkeiten bereits 2016 an Artur Worseg. Der aus Funk und Fernsehen bekannte Schönheitschirurg betreibt hier seine „Privatklinik Währing“.

Tatsächlich war bei Gründung vereinbart worden, dass alle privaten Krankenanstalten, die über den Prikraf abgewickelt werden, in den Anlagen zum entsprechenden Gesetz namentlich aufgelistet werden müssen. 44 Häuser in ganz Österreich waren das. Und da der Fonds gedeckelt ist, verringert jeder neue Mitspieler für die anderen den Anteil am Kuchen. Deshalb hat sich auch der Fachverband für Gesundheitsbetriebe der Wirtschaftskammer, welcher der Aufnahme neuer Mitglieder zustimmen muss, immer dagegen gesperrt. Mehrere Spitäler haben über die Jahre versucht, in den Prikraf aufgenommen zu werden. Ab 2019 sollen dessen Mittel nun laut Regierungsplänen um 14,7 Millionen Euro erhöht werden. In den Erläuterungen zum entsprechenden Gesetz ist auch zu lesen, dass der Kreis der Mitglieder erweitert werden soll. Um ein einziges – die „Privatklinik Währing“. Die Pikanterie an der Sache: Strache pflegt ein freundschaftliches Verhältnis mit Worseg. Zwar werden vom Prikraf ohnehin nur Leistungen abgegolten, die auch in öffentlichen Spitälern von der Sozialversicherung übernommen werden. Und im Prinzip ist die Prikraf-Regelung für die öffentliche Gesundheitsversorgung sogar eine Entlastung, weil der Fonds nur rund ein Drittel der Behandlungskosten bezahlt. Der Einsatz Straches für eine bestimmte Klinik hat dennoch einen gewissen Hautgout. Die NEOS wollen nun in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob der Beauty-Doc auch Parteispender der FPÖ ist. Profiteur: Privatklinik Währing Stand: Die Begutachtungsfrist für das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz endete am vergangenen Freitag. In Kraft treten soll es mit Jänner 2019.

Betongoldader

Jede dritte Großspende für ÖVP-Chef Sebastian Kurz im Wahlkampf kam aus der Immobilienbranche, berichtete das Wirtschaftsmagazin „trend“. Ob sich die Wirtschaftstreibenden etwas dafür versprechen? Fest steht: In der Branche dürften angesichts einiger Maßnahmen der schwarz-blauen Regierung die Sektkorken knallen.

Da wäre etwa eine Neuerung bei der sogenannten Grunderwerbssteuer, welche ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger auf den Weg brachte (mehr Details hier). Es geht darum, ob diese Steuer auch bei verschachtelten Firmenkonstruktionen fällig ist. Bisher war diese Frage unklar geregelt – nun wurde eindeutig festgeschrieben, dass keine Steuerpflicht besteht. Dies öffne Tür und Tor zur Steuervermeidung durch Immobilienkonzerne, kritisiert der Salzburger Steuerrechtsprofessor Christoph Urtz. Vereinfacht gesagt müssen sie ihre Immobilien künftig lediglich über Gesellschaften verkaufen statt auf direktem Wege, um sich die Steuer zu ersparen.

Dazu kommt eine Verordnung aus dem Ressort von ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. In ihr geht es um strengere Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche, beispielsweise in Form fix vorgeschriebener Schulungen, die künftig für einige Berufsgruppen gelten (mehr Details hier). Betroffen sind etwa Unternehmensberater und Versicherungsvermittler. Allerdings: Dezidiert ausgenommen sind Immobilienmakler – obwohl diese Branche laut einhelliger Expertenmeinung als extrem gefährdet für Geldwäscheaktivitäten gilt. Im Wirtschaftsministerium rechtfertigt man die Ausnahme damit, dass Immobilienmakler in Sachen Geldwäsche ohnehin aufgeklärt seien.

Bleibt eine Reform des Mietrechts, die im schwarzblauen Regierungsprogramm vorgesehen ist. Auch sie trägt die Handschrift der Immobilienbranche, konkret des „Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft“ (ÖVI). Im Vorjahr stellte der ÖVI 13 Forderungen auf. Verlangt wird beispielsweise, dass Kinder nicht mehr wie bisher Mietwohnungen von ihren Eltern zu denselben Bedingungen übernehmen dürfen und dass in bestimmten Wiener Gründerzeitvierteln die Mieten erhöht werden dürfen. Von den 13 Forderungen flossen gleich zehn ins Regierungsprogramm ein. Manche wortgleich.

Profiteure:
Immobiliengroßunternehmen, Maklerbetriebe, Vermieter

Stand:
Grunderwerbssteuerreform: Beschluss im Juni;
Geldwäsche-Regel: knapp vor dem Erlass;
Mietrechtsreform im Regierungsprogramm

Zimmer mit Privilegien

Volle Häuser, Rekordnächtigungszahlen, Arbeitskräftemangel: Österreichs Hotellerie kann nicht über schlechte Zeiten klagen. Trotzdem durfte sich die Branche vergangenen März über eine saftige Steuererleichterung freuen. Die Regierung – zusammen mit den NEOS – senkte die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen von 13 auf zehn Prozent. Es handle sich keinesfalls um ein Geschenk an die Betriebe, sagte ÖVP-Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Vielmehr gehe es darum, dass sie angesichts des harten internationalen Wettbewerbs konkurrenzfähig bleiben.

Eine Frage des beinharten wirtschaftlichen Überlebens also? Die höhere Mehrwertsteuer für Hotels war erst zwei Jahre zuvor eingeführt worden, im Zuge der Steuerreform der Regierung Werner Faymanns 2016. Sie war eine der Maßnahmen, mit denen die niedrigere Steuerbelastung für Arbeitnehmer gegenfinanziert wurde. Der Protest der Tourismuswirtschaft fiel massiv aus. Wirkte die Steuererhöhung tatsächlich zerstörerisch für die Branche?

Die Zahlen zeugen eher vom Gegenteil. In den Jahren 2016 und 2017 – also gleich nach der angeblich verhängnisvollen Steuererhöhung -wies die Nächtigungsstatistik die besten Zahlen seit rund einem Jahrzehnt auf. Nicht der leiseste Hinweis darauf, dass Touristen aufgrund steuerbedingt höherer Hotelpreise ausblieben. Für den heurigen Winter rechnet die Hoteliersvereinigung erneut mit einer Rekord-Saison. Die hätte man wohl auch ohne Steuererleichterung gehabt. Fazit: ÖVP und FPÖ gewährten einer Boom-Branche ein nettes – weitgehend überflüssiges – Steuergeschenk.

Profiteur:
Hotellerie

Stand:
Tritt Anfang November in Kraft

Großunternehmensentlastung

Für das Jahr 2020 hat die schwarz-blaue Regierung eine Steuerreform in Aussicht gestellt. Kernpunkt: die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt), also der Steuer auf Unternehmensgewinne, die derzeit 25 Prozent beträgt. Damit erfüllt die Regierung den Wunsch vornehmlich großer Unternehmen, die seit Jahren für eine KöSt-Senkung trommeln. FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs hat bereits angedeutet, wie die Reform aussehen könnte. Ihm zufolge soll die Steuer auf 20 Prozent sinken; Österreichs Unternehmen würden demnach rund zwei Milliarden Euro pro Jahr weniger bezahlen. Dies ist zwar ein durchaus teures Vorhaben, allerdings lautet das Argument der Befürworter: Infolge der KöSt-Senkung würden die Unternehmen mehr investieren, wodurch neue Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum entstehen.

Ob das stimmt, bezweifeln allerdings viele. Die Arbeiterkammer (AK) hat erhoben, welche Unternehmen wie viel zum derzeitigen Steueraufkommen beitragen. Das Ergebnis: Der allergrößte Teil stammt von wenigen sehr Großen. Konkret liefern die fünf Prozent der gewinnstärksten Kapitalgesellschaften in Österreich ganze 80 Prozent der gesamten KöSt ab – folglich erhalten diese Größten auch 80 Prozent der geplanten Steuersenkung. Demgegenüber zahlen die unteren 60 Prozent der Betriebe, fast ausschließlich KMU, lediglich zwei Prozent der KöSt, sagt AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer -und kriegen demgemäß fast nichts ab von der Entlastung.

Klar zu den Gewinnern zählen also große Industrieunternehmen, Supermarktketten, Banken und Versicherungen. Eben jene haben aber ohnehin keine Probleme, etwaige Investitionen zu finanzieren. Vielmehr tun sich die Kleinen damit schwer, weil sie beispielsweise nicht ausreichend an Bankkredite für frische Investitionen kommen. Fazit: Die KöSt-Senkung ist ein Lobbying-Erfolg der Großen, dessen Einfluss auf die Investitionstätigkeit wohl vernachlässigbar bleiben wird. Auch in einer zweiten Angelegenheit kommt Österreichs Regierung übrigens den Konzernen entgegen, monieren Kritiker. In Brüssel bemühen sich derzeit einige Staaten um die Einführung eines sogenannten „Country-by-Country-Reporting“, Offenlegungspflichten in Steuerangelegenheiten für Großkonzerne. ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger jedoch sieht die Initiative skeptisch. Sie würde bereits bestehende Transparenz-Gesetze gefährden, argumentiert Löger.

Profiteure:
Großunternehmen

Stand:
Regierungsprogramm

Zwölfeleuten

Das Thema ist in Österreich ein heißes Eisen. IV und Wirtschaftskammer drängen seit Jahren darauf. Gewerkschaften und Arbeiterkammer halten ebenso lang mit Vehemenz dagegen. In Sachen Arbeitszeitflexiblisierung sind die Fronten seit jeher klar abgesteckt. Nun haben die Arbeitgeber einen Sieg errungen: Das neue Arbeitszeitgesetz erlaubt eine Höchstarbeitszeit von zwölf statt bisher zehn Stunden pro Tag und von 60 statt 50 Stunden pro Woche. Zudem darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden, die Regelungen für die Wochenendruhe wurden gelockert. Aus Sicht der Unternehmen ein Gewinn. In der Industrie werden dadurch neue Schichtmodelle möglich, in der Gastronomie und Hotellerie können Mitarbeiter länger und flexibler eingesetzt werden, und auch der Handel profitiert. SPÖ und Gewerkschaft kritisieren, dass sich die Wirtschaft ein Gesetz bestellt und gekauft habe. So hatte etwa KTM-Chef Stefan Pierer den Zwölf-Stunden-Tag gefordert und die ÖVP im Wahlkampf mit einer Spende von über 436.000 Euro unterstützt. Fakt ist, die Volkspartei hat die lang gehegten Wünsche ihrer Klientel erfüllt. Die FPÖ tut sich da deutlich schwerer ihren Wählern die neue Regelung als Erfolg zu verkaufen.

Der Vorteil für die Arbeitnehmer? Freie Zeiteinteilung und die elfte und zwölfte Stunde müsse nur gearbeitet werden, wenn dies freiwillig geschehe, argumentiert die Regierung. Wie das in der Praxis aussieht, wird sich zeigen. Die Befürchtung: Ein Mitarbeiter, der mehrmals ablehnt, länger zu arbeiten, wird wohl bald ersetzt werden. Die Gewerkschaft will sich mit dem Gesetz jedenfalls nicht abfinden, bei den laufenden Lohnverhandlungen fordert sie dafür Kompensation.

Profiteure:
Arbeitgeberschaft, vor allem Industrie, Handel und Tourismus

Stand:
Seit September in Kraft

Gnade vor Recht

Scheinfirmen, Schein-Entsendungen aus dem Ausland, vorgetäuschte Teilzeitbeschäftigung: Um Steuern und Abgaben zu umgehen, lassen sich Unternehmen immer neue Tricks einfallen. „Sozialbetrug ist in Österreich ein Massenphänomen“, konstatierte Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei, kürzlich im Gespräch mit profil. Besonders viele schwarze Schafe finden sich in Bauwirtschaft, Transportunternehmen und Reinigungsdiensten. Trotz hoher Strafdrohungen. Dafür sorgt das sogenannte Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafverfahren. Es besagt, dass bei mehreren gleichzeitigen Verwaltungsdelikten die Strafen summiert werden. Wer also 100 Mitarbeiter unterbezahlt, muss mit der 100-fachen Strafhöhe rechnen. Der frühere Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sowie die Industriellenvereinigung haben jahrelang dagegen lobbyiert. Und siehe da: Laut Plänen der Regierung soll das Kumulationsprinzip aufgehoben und die Strafe nur ein Mal verhängt werden, um anständige Unternehmer vor existenzbedrohenden Strafen zu schützen, wie es heißt. Allerdings: Notorische Lohn-und Sozialdumper können die Geldbuße dann aus der Portokasse zahlen. Im Justizministerium wird an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet.

Profiteure:
Schwarze Schafe in der Unternehmerschaft

Stand:
Gesetzesentwurf in Arbeit

Kranke Kassenreform

Bundeskanzler Sebastian Kurz nannte es „eines der größten Reformprojekte in der Geschichte Österreichs“. Nun droht die Neuorganisation der Krankenkassen jedoch zu einem veritablen Fiasko zu werden. Laut Plänen der Regierung sollen die 21 Sozialversicherungen auf fünf reduziert, die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert, der Hauptverband entmachtet und durch einen Dachverband ersetzt werden. All das soll über die Jahre eine Milliarde Euro ins Gesundheitssystem spülen. Die Arbeitgeberseite durfte sich einmal mehr als Gewinner fühlen: Im neuen Verwaltungsrat der ÖGK sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig gleich stark sein. Derzeit haben Letztere in den Gebietskrankenkassen die Mehrheit. Der Vorsitz soll halbjährlich rotieren, damit würde alle sechs Monate ein Arbeitgeber an dessen Spitze stehen und die Geschicke von Millionen Unselbstständig-Erwerbstätigen und deren Familien bestimmen. Damit wird das grundlegende Prinzip der Selbstverwaltung, wonach die Organe aus dem Kreis der Mitglieder zu bestimmen sind, de facto abgeschafft. Denn die Mitglieder in den Gebietskrankenkassen sind die Dienstnehmer. Der Rechnungshof (RH) zerpflückte vergangene Woche den Gesetzesentwurf der Regierung. Der Nachweis von behaupteten Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro fehle. In den Erläuterungen ist ohnehin nur mehr von 33 Millionen bis zum Jahr 2023 die Rede. Eine „nachvollziehbare Herleitung des genannten Betrages“ sei nicht enthalten, monierte RH-Präsidentin Margit Kraker. Weiters würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen. Kraker kommt zu dem Schluss, dass die Ausführungen im Gesetzesentwurf nicht geeignet sind, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten. Sie fordert eine Überarbeitung der Kostendarstellung.

Profiteure:
Großunternehmen

Stand:
Das Gesetz soll im Dezember beschlossen werden und 2020 in Kraft treten.

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Steuererklärung

Aus profil 16/2018 vom 16.04.2018

Kürzlich wurde der Plan einer EU-Steuer für Digitalkonzerne präsentiert. Es ist das x-te Projekt in den vergangenen Jahren, mit dem Brüssel für mehr Gerechtigkeit in Steuerfragen sorgen will. Langsam verliert man jedoch den Überblick über die verschiedenen Fronten im Kampf gegen Steuervermeidung. Welche Maßnahme war erfolgreich, welche ist gescheitert, welche hängt seit Jahren in der Warteschleife? Und wie engagiert ist eigentlich Österreich?

Von Joseph Gepp und Christina Hiptmayr

Online Cash machen: die Digitalsteuer

Gerecht ist anders: 23,2 Prozent – so hoch liegt der reale Gewinnsteuersatz für international tätige Industriekonzerne laut Berechnungen der EU-Kommission. Bei Internetunternehmen hingegen beläuft er sich auf lediglich 8,9 Prozent. Das liegt vor allem daran, dass Letztere den Ort, wo sie ihre Gewinnsteuer zahlen, mehr oder weniger selbst auswählen können. Naturgemäß entscheiden sie sich für Länder, wo die Steuersätze niedrig sind. Nach den derzeit gültigen internationalen Steuerregeln kann ein Staat ein Unternehmen nur dann besteuern, wenn es dort eine dauerhafte physische Betriebsstätte hat. Doch die digitalen Großkonzerne sind per Definition online tätig. Sie benötigen keine Präsenz in der EU. Und dort, wo sie präsent sind, profitieren sie von speziellen Steuerabsprachen, welche die Behörden für sie maßgeschneidert haben (zum Beispiel Google und Apple in Irland).

Um gegen all das anzugehen, hat die EU-Kommission nun Pläne zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft präsentiert. Die Mitgliedsstaaten sollen in einer Übergangsphase eine dreiprozentige Steuer auf die Umsätze einheben, die im jeweiligen Land erzielt werden -man fokussiert also auf die Erlöse anstelle der Gewinne. Die Reform bedarf jedoch eines einstimmigen Beschlusses, der nicht ganz einfach zu erzielen sein wird. Denn Irland und auch Luxemburg zeigen sich von den Plänen wenig begeistert. Österreichs ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger unterstützt hingegen das Projekt voll und ganz.

Wenn dann irgendwann der Begriff der digitalen Betriebsstätte international rechtsverbindlich verankert ist, soll die Steuer auf Gewinne in jenem Land erhoben werden, in dem die Kunden ansässig sind -und nicht, wie bisher, am Stammsitz des Unternehmens.

Wichtigkeit des Projekts ***
Bisheriger Erfolg *
Engagement Österreichs *****


Land für Land: die unvollendete Berichtspflicht

Wo Geld verdient wird und Verkäufe stattfinden, sollen auch Gewinnsteuern bezahlt werden. Diesen Anspruch erfüllen Konzerne nicht immer. Häufig verschieben sie ihre Gewinne mittels gefinkelter Konstruktionen in Steueroasen – wo sie steuerfrei bleiben.

Eine der Maßnahmen dagegen ist das Country-by-Country-Reporting (CbCR), auch „länderweise Berichterstattung“. Konzerne müssen, je nach Land aufgeschlüsselt, Informationen vorlegen. Dazu zählen etwa Umsatz, Gewinn, Mitarbeiterzahl – und vor allem entrichtete Gewinnsteuer. Die Maßnahme sei „ein wirkungsvolles Instrument dafür, dass milliardenschwere Steuertricks ein Ende haben“, sagt beispielsweise Österreichs ÖVP-EU-Parlamentarier Othmar Karas.

Der Weg zu einem durchgreifenden CbCR-System ist aber noch weit. Bislang gibt es das CbCR lediglich zwischen Unternehmen und Finanzämtern, also quasi im Geheimen. Ein öffentliches CbCR hingegen, in dessen Rahmen die Unternehmen die Informationen auf ihrer Website veröffentlichen müssen, existiert vorläufig nur bei Großbanken und Bergbaubetrieben. Die EU-Kommission fordert seit 2016 ein öffentliches CbCR für Konzerne aller Branchen ab einem Jahresumsatz ab 750 Millionen Euro – das wären ungefähr die weltgrößten 6000 Unternehmen. Das EU-Parlament ist hat dafür gestimmt, die EU-Finanzminister jedoch bremsen.

Dazu zählt auch Österreich. „Diesem Vorschlag wird nicht die höchste Priorität beigemessen“, erklärte Finanzminister Löger vergangenen Februar gegenüber profil. Derzeit stocken die CbCR-Verhandlungen im Rat der EU-Finanzminister.

Wichtigkeit des Projekts ***
Bisheriger Erfolg **
Engagement Österreichs (null)

Mut zur Lücke: die Liste der Steueroasen

Mit der EU, immerhin dem größten Wirtschaftsraum der Welt, möge man es sich nicht verscherzen. Dieser Grundgedanke steckt hinter einem Projekt, dem sich die EU-Finanzminister seit 2016 verschrieben haben: Alle „nicht-kooperativen Steuergebiete“ außerhalb der Union – also alle Steueroasen, die sich bestimmten Vorgaben in internationalen Steuerfragen verweigern – sollen auf einer Schwarzen Liste versammelt werden. Auf diese Art soll Druck aufgebaut werden. Und Finanzbeamte in ganz Europa sollen sogleich hellhörig werden, sobald bei einer Steuerprüfung eine solche Oase ins Spiel kommt.

Ende des Vorjahres schließlich präsentierten die EU-Staaten die Liste mit 17 Einträgen (inzwischen wurden acht davon wieder entfernt). Das Ergebnis: gelinge gesagt enttäuschend. „Die Liste ist taktischem Geplänkel und leichtfertigen Hasardeurspielen zum Opfer gefallen“, kritisiert Evelyn Regner, österreichische SPÖ-EU-Parlamentsabgeordnete. (siehe ausführliche Geschichte hier)

Der Hintergrund: In Steuerangelegenheiten hat auf EU-Ebene jeder Mitgliedsstaat ein Vetorecht – was Tür und Tor öffnete für allerlei Sonderwünsche von Regierungen, dass sich dieses oder jenes Land nicht auf Liste finden solle. Entsprechend fehlen wichtige Steueroasen wie Singapur, die Schweiz und USA. Dafür finden sich -teils aus völlig unerfindlichen Gründen -unwichtige Kandidaten wie Namibia und die Mongolei an den Pranger gestellt. Ein potenziell wichtiges Projekt fiel also kurzsichtigen Spielchen der EU-Mitgliedsstaaten zum Opfer.

Wie Protokolle aus dem Rat der EU-Finanzminister zeigen, blockiert Österreichs Regierung die Liste zwar nicht -sieht aber dem fragwürdigen Treiben ziemlich teilnahmslos zu. Als beispielsweise vergangenen Jänner acht Länder von der Liste gestrichen wurde, stimmte Österreich brav mit.

Wichtigkeit des Projekts ***
Bisheriger Erfolg (null)
Engagement Österreichs *

Schlupflochschließung: der automatische Informationsaustausch

Jahrelang hatte sich Österreich gesträubt und eine einheitliche Umsetzung blockiert. Noch ÖVP-Finanzministerin Maria Fekter (2011 bis 2013) wollte für das österreichische Bankgeheimnis „wie eine Löwin kämpfen“. Im Frühjahr 2013 gab sie unter dem großen Druck der EU ihre Blockadehaltung auf. Die Kommission konnte dadurch in einem ersten Schritt beauftragt werden, Verhandlungen mit Drittstaaten wie der Schweiz und Liechtenstein über einen automatischen Informationsaustausch von Kontodaten aufzunehmen. Ein Jahr später einigten sich 44 Staaten auf die Umsetzung eines Informationsaustausches nach OECD-Muster bis zum Jahr 2017. Österreich hat das Abkommen damals nicht unterzeichnet. Es sollte noch ein paar Monate dauern, bis es so weit war.

Seit heuer nimmt Österreich, wie über 100 weitere Staaten auch, am automatischen Informationsaustausch teil. Kreditinstitute müssen ausländische Kunden – konkret deren Kontostand, Namen und Zins-und Dividendeneinkünfte – an das Finanzministerium melden. Von dort werden die Daten an jene Finanzbehörde im Ausland weitergeleitet, die für den Kunden zuständig ist. Bereits im Vorfeld hätten viele Steuerpflichtige weltweit ihre Geheimkonten gegenüber den Finanzämtern offengelegt, erklärt die OECD: Dies habe zu 85 Milliarden Dollar erhöhten Steuereinnahmen geführt. In Österreich werden Selbstanzeigen aufgrund des automatischen Informationsaustausches nicht gesondert erfasst. Mehreinnahmen seien deshalb nicht klar zuordenbar, heißt es seitens des Finanzministeriums gegenüber profil.

Für Steuersünder, die ihr Schwarzgeld im Ausland verstecken wollen, wird es also zunehmend schwieriger. Trotzdem bietet das System noch immer zahlreiche Schlupflöcher.

Wichtigkeit des Projekts ****
Bisheriger Erfolg ***
Engagement Österreichs (null)


Europa weißer waschen: die Geldwäsche-Richtlinien

Sie müssen genau eruieren, wer ihre Kunden sind. Sie müssen feststellen, ob es sich bei einem Firmeninhaber nicht etwa um einen Strohmann handelt, sondern um den echten („wirtschaftlich berechtigten“) Eigentümer. Sie müssen wissen, ob ihre Kunden in politische Geschäfte verwickelt sind. Und sie müssen es der Polizei melden, sollten sie Verdacht hegen, dass etwas faul ist.

Ob Banken, Anwälte, Juweliere, Casinobetreiber oder Immobilienmakler: Alle unterliegen immer strengeren Geldwäsche-Regeln aus Brüssel. Bis dato fünf Anti-Geldwäsche-Richtlinien -die fünfte ist noch in Verhandlung -sollen verhindern, dass man Geld aus kriminellen Quellen in den regulären Wirtschaftskreislauf einschleusen kann, indem man es beispielsweise auf eine Bank legt oder Immobilien darum erwirbt. Befeuert wurde der Kampf gegen Geldwäsche von dubiosen Finanzströmen hinter mehreren Terroranschlägen der Vergangenheit ebenso wie von Affären à la Panama Papers im Jahr 2016.

Kernpunkte: In einem Register wirtschaftlicher Eigentümer sollen die wahren Besitzer von Firmen und Immobilien offengelegt werden. Strenge Regeln sollen etwa für Online-Plattformen gelten, auf denen Kryptowährungen wie Bitcoin gehandelt werden. Bei Barzahlungen von mehr als 10.000 Euro muss die Identität des Zahlers durchleuchtet werden. „Politisch exponierte Personen“ – neben Politikern sind das etwa deren Familienmitglieder sowie Chefs staatlicher Unternehmen – müssen streng überprüft werden. „Das sind durchaus herausfordernde Regeln“, sagt Erich Kühnelt, Geldwäsche-Experte von der Wirtschaftskammer. „Erwirbt zum Beispiel ein ausländischer Tourist auf der Wiener Kärntner Straße eine teure Halskette und möchte bar zahlen, ist der Händler verpflichtet, festzustellen, ob es sich bei dem Kunden um eine politisch exponierte Person handelt.“

Österreich musste sich zuletzt 2017 Kritik anhören, im Kampf gegen Geldwäsche nicht engagiert genug zu sein. Das Land bremse, ein Register wirtschaftlicher Eigentümer zu erstellen, hieß es in Richtung des damaligen ÖVP-Finanzministers Hans Jörg Schelling. Zugestimmt hat Österreich am Ende trotzdem.

Wichtigkeit des Projekts ****
Bisheriger Erfolg ****
Engagement Österreichs *

Harmonie der Gewinne: die vereinheitlichte Körperschaftssteuer

Bei der Körperschaftssteuer (KöSt) – also der Steuer auf Unternehmensgewinne, die in Österreich 25 Prozent beträgt – wird besonders gern getrickst. In Brüssel will man deshalb die Steuer europaweit harmonisieren. Die Reform trägt im Beamtenjargon den Namen „gemeinsame konsolidierte Körperschaftssteuerbemessungsgrundlage“. Einerseits soll die KöSt-Berechnung künftig EU-weit einheitlich erfolgen: Beispielsweise darf man derzeit Ausgaben für Investitionen und Forschung abziehen -und eben diese Abzüge sollen bald überall gleich hoch sein. Zweitens soll eine sogenannte Konsolidierung erfolgen. Heißt: Je nach Schwerpunkt der Tätigkeit des Unternehmens soll die Steuerlast nach bestimmten Schlüsseln auf die EU-Länder aufgeteilt werden.

Die EU-Kommission hat den Vorschlag vergangenes Jahr eingebracht; das EU-Parlament hat ihm mit einigen Abänderungen zugestimmt (beispielsweise hat es strengere Regeln für Digitalkonzerne hineinreklamiert). Jetzt sind die EU-Mitgliedsstaaten am Wort. Und: Einmal mehr hakt es auf der Ebene der Finanzminister.

Die Verhandlungen unter ihnen laufen zwar reichlich intransparent, trotzdem weiß man, dass einige Länder blockieren. Hintergrund: Ein uneinheitliches Körperschaftssteuerregime erleichtert es, anderen Ländern Arbeitsplätze abzuluchsen, indem man Unternehmen günstige Steuerlösungen anbietet.

Dabei würde die Reform gar nicht einmal vorsehen, dass die Steuersätze vereinheitlicht werden. Auch künftig sollen die Staaten unterschiedlich hohe KöSt-Sätze einheben dürfen. Lediglich die Berechnung der Steuer soll harmonisiert werden.

Österreich hat sich in der Vergangenheit skeptisch hinsichtlich der Konsolidierung geäußert, blieb ansonsten in der Debatte aber eher unauffällig.

Wichtigkeit des Projekts *****
Bisheriger Erfolg (null)
Engagement Österreichs *

Schonzeit für Ausplauderer: der Whistleblower-Schutz

399 Abgeordnete dafür, 101 dagegen und 166 Enthaltungen: Das EU-Parlament hat sich im vergangenen Oktober mehrheitlich für einen besseren Schutz von Whistleblowern ausgesprochen und die EU-Kommission aufgefordert, eine entsprechende Gesetzesinitiative vorzulegen. Schließlich riskieren die Informanten oft Ansehen und Karriere, um Korruptionsfälle und Skandale ans Licht zu bringen.

Das Parlament fordert unter anderem Berichterstattungsmechanismen, die es Hinweisgebern erleichtern sollen, auf Missstände hinzuweisen. Weiters: Rechts-und Finanzhilfe für Informanten sowie einen Schutz vor Vergeltungsmaßnahmen. Wer versucht, Whistleblower zum Schweigen zu bringen, soll mit gesetzlichen Sanktionen rechnen müssen. Zudem sollen national unabhängige Gremien eingerichtet werden, die für die Berichte von Hinweisgebern zuständig sind und ihre Glaubwürdigkeit überprüfen, sowie eine EU-Behörde, um die Koordinierung in grenzüberschreitenden Fällen zu erleichtern. Während etwa die Vertreter der SPÖ im EU-Parlament für den Whistleblower-Schutz gestimmt haben, haben sich jene der ÖVP geschlossen enthalten.

Ein Sprecher der EU-Kommission erklärt gegenüber profil, dass die Institution ihre „ambitionierten Vorschläge“ am 23. April präsentieren will. Es bleibt abzuwarten, inwieweit Kommission und Mitgliedstaaten das Projekt unterstützen werden.

Wichtigkeit des Projekts **
Bisheriger Erfolg (null)

Gigantenjagd: Margrethe Vestagers Kampf gegen Konzerne

Sie gilt mittlerweile als Galionsfigur im Kampf gegen die Giganten aus dem Silicon Valley. Seit 2014 setzt sich die Dänin Margrethe Vestager als EU-Wettbewerbskommissarin für faire Regeln am europäischen Binnenmarkt ein. Und das mit zunehmendem Erfolg. Sie verhängte mit 2,4 Milliarden Euro das bislang höchste Bußgeld der Europäischen Union. Es betraf den Internetkonzern Google, der den eigenen Shopping-Dienst gegenüber Wettbewerbern bevorzugt hatte. Mit dieser hohen Summe stellte sie unmissverständlich klar, dass keine noch so mächtige Organisation über Recht und Gesetz steht. Zuletzt gab Irland Vestagers Druck nach, die Zahlung von 13 Milliarden Euro von Apple einzufordern. Der Konzern hatte mit der irischen Regierung einen Deal geschlossen, wonach Apple lediglich einen effektiven Steuersatz von 0,005 Prozent zu zahlen hatte. Die dadurch entgangenen Einnahmen für den irischen Fiskus soll Apple nun nachzahlen.

Wichtigkeit des Projekts **
Bisheriger Erfolg *****

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Eingeordnet unter Europa, Wirtschaft