Aus dem FALTER 4/14
Der Schuhfabrikant Heini Staudinger hat seinen Streit gegen die Finanzmarktaufsicht verloren. Wie macht er nun weiter?
Theoretisch wäre die Sache ganz einfach. Alle Arten von Bank- und Finanzierungsgeschäften gehören streng kontrolliert, das weiß man spätestens seit der Bankenkrise von 2008. Immerhin wäre damals nach der Lehman-Pleite das internationale Finanzsystem fast an windigen Kreditgeschäften zugrunde gegangen. Also muss man Kontrollinstanzen stärken und länderübergreifend strikte Regeln schaffen. So weit, so gut. Theoretisch.
Praktisch jedoch gestaltet sich die Sache gar nicht einfach. Denn welche Regulierung aus gutem Grund erfolgt und welche über das Ziel hinausschießt, diese Frage ist höchst umstritten. So wie bei einem vielbeachteten Fall im Waldviertel, den vor einem Jahr der Falter an die Öffentlichkeit brachte: jenen des erfolgreichen Schremser Schuhfabrikanten Heini Staudinger.
Weil Staudinger von der Bank keinen Kredit bekam, dachte er sich in den 90er-Jahren ein alternatives Finanzierungsmodell für seine Firma aus: den „Sparverein“. Rund 250 Privatpersonen, hauptsächlich Freunde und Bekannte, borgten dem Unternehmer etwa drei Millionen Euro Investitionskapital. Er zahlt ihnen die Summe zurück, plus vier Prozent Zinsen im Jahr. Die heimische Regulierungsbehörde Finanzmarktaufsicht (FMA) sah darin allerdings ein Bankgeschäft. Und diese sind nur unter strengen und teuren Auflagen erlaubt, etwa betreffend die Informationspflichten des Unternehmens.
Zwei Jahre lang tobte um die Frage ein erbitterter Rechtsstreit. Vergangene Woche schließlich hat ihn Staudinger vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) definitiv verloren. Zuvor haben schon Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof im Sinn der Behörde entschieden. Nun muss Staudinger 2000 Euro Geldstrafe zahlen – und seine Finanzierung reformieren, sodass sie der Rechtslage entspricht. Oder er zahlt die drei Millionen an seine Anleger zurück.
Staudingers Schuhe, die „Waldviertler“, sind ökologisch korrekt, nachhaltig produziert und hochpreisig. Sein Fall zeigt, wie die Umwälzungen am weltweiten Finanzmarkt im Mikrokosmos heimischer Unternehmer ankommen. Gegner und Befürworter eines liberalisierten Geldmarkts tauschen in diesem Konflikt gern die Rollen. So manch grünbewegter Weltverbesserer, der sonst für strikte Bankenregeln plädiert, sieht Staudinger nun am Gängelband einer kleinlichen und dogmatischen FMA ohne Augenmaß. Andere verteidigen die Behörde, die seit der Krise viel strenger als früher agiert: Anleger brauchen ausnahmslos umfassenden Schutz, argumentieren sie, auch wenn in diesem Fall keine Gefahr drohte.
Und was macht Heini Staudinger nach seiner Niederlage? Eigentlich nicht viel, erklärt sein Bruder und Rechtsberater, der niederösterreichische Politiktrainer Karl Staudinger. Er nutzt lediglich einen kleinen Trick, der ihm den regulatorischen Wust komplett erspart: Staudingers Anleger unterschreiben künftig eine sogenannte „Nachrangerklärung“. Damit sind sie einverstanden, im Fall von Zahlungsschwierigkeiten des Unternehmens auf ihr Geld zu warten. Was in Wahrheit eine bloße Formalität ist, macht juristisch einen großen Unterschied: Das Gesetz betrachtet die Anleger nunmehr in gewisser Weise als Miteigentümer der Firma – sie bedürfen deshalb nicht mehr desselben Schutzes wie Sparer.
Abgesehen von dieser Änderung des Finanzierungsmodells hat die Causa aber auch politische Konsequenzen: Wie sich kleine und mittlere Unternehmen finanzieren, darüber ist durch den Fall Staudinger eine Debatte losgebrochen. Viele Unternehmer klagen, dass sie kaum mehr Kredite bekommen. Auch dies ist eine Folge der Krise. Vor 2008 gelangten Firmen wie Private leicht und schnell an geborgtes Geld, nun ist die Geschäftspolitik der Banken vorsichtig und restriktiv geworden.
Nun will die neue Regierung bis Ende März den Unternehmern helfen. Auf Initiative Staudingers und der Wirtschaftskammer hat sie sich vorgenommen, bis dahin „einen attraktiven Rechtsrahmen zur Verbesserung von Crowdfunding- und Bürgerbeteiligungsmodellen“ zu erarbeiten.
Bleibt noch die Strafe von 2000 Euro, die der rebellische Staudinger zahlen soll. Dies mache er sicher nicht, sagt er dem Falter. „Ich empfinde kein Unrechtsbewusstsein, im Gegenteil hat meine Initiative sehr positive Auswirkungen.“ Wenn die Behörde Geld wolle, könne sie es sich ja holen. Mit dem Exekutor.
Laut EU-Kommission gibt es in der EU 23 Millionen kleine und mittlere Unternehmen. Rund acht Mio. davon kommen ohne geborgtes Geld aus, acht finanzieren sich mit Bankkrediten, acht nutzen – wie Staudinger – andere Finanzierungen wie Crowdfunding oder Kredite von Freunden und Familie
Mehr zum Streit Staudinger gegen FMA:
Wenn die Wut eine Reformkraft trifft: Kommentar von Ende 2012
Bürger gegen Banken: Reportage von Ende 2012
„Man geht ein gewisses Risiko ein“: Interview mit FMA-Chef Helmut Ettl von Ende 2012