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Die dreisten Drei

Aus dem profil 25/2019 vom 16.6.2019

Nach dem Ibiza-Skandal ermitteln die Korruptionsstaatsanwälte. Im Fokus steht das FPÖ-Trio Heinz-Christian Strache, Johann Gudenus und Markus Tschank. Ein profil-Überblick zu Verdachtsmomenten und Ermittlungsstand.

Von
Joseph Gepp und Jakob Winter

Für ausreichend Gesprächsstoff war gesorgt, als am vergangenen Donnerstag der alte und neue FPÖ-Chef zusammentrafen – Heinz-Christian Strache und Norbert Hofer. Eigentlich wollten die beiden bei ihrem diskreten Plausch an einem geheimen Ort über die alles beherrschende Frage diskutieren: Wird Ex-Vizekanzler Strache trotz Ibiza-Skandals sein EU-Parlamentsmandat annehmen? Dann platzte ein profil-Onlinebericht in die Unterredung. Die Korruptionsstaatsanwaltschaft bestätigte, dass nach dem Ibiza-Video auch Ermittlungen gegen Strache eingeleitet wurden.

Die juristische Aufarbeitung kam für Hofer genau zur rechten Zeit. Er will Straches Polit-Comeback aus Sorge um das Image der Partei verhindern. Mit der am Freitag bekannt gegebenen Kandidatur von Straches Ehefrau Philippa für ein Nationalratsmandat hat Hofer der Familie zudem eine existenziell komfortable Lösung für Straches Verzicht auf Brüssel gezimmert.

Die FPÖ geht gerade voll in den Wahlkampfmodus – lieber als über Straches Affäre würden die Blauen etwa über ein „schwarzes Netzwerk“ im Innen-und Justizministerium sprechen. Dazu lud Ex-Innenminister Herbert Kickl am Freitag zu einer Pressekonferenz: Angeblich werde gegen Spitzenbeamte des Innenministeriums wegen Amtsmissbrauchs ermittelt, Bestätigungen stehen aus.

So schnell wird die FPÖ den Schatten ihres Ex-Chefs allerdings nicht los. Die Ermittlungen der Wirtschafts-und Korruptionsstaatsanwalt in Wien (WKSta) bergen einiges an Brisanz: Unter der Aktenzahl 17 St 2/19p nimmt die Justiz ein blaues Trio ins Visier. Neben Strache werden auch der blaue Ex-Klubobmann Johann Gudenus und FPÖ-Nationalrat Markus Tschank als Verdächtige geführt; dazu mögliche Täter in den Reihen von Unternehmen, von denen Strache im Ibiza-Video behauptete, sie hätten gespendet. Strache hat bekanntlich angedeutet, dass über „gemeinnützige Vereine“ mutmaßlich illegale Parteispenden an die FPÖ fließen würden.

profil kennt die zentralen Verdachtsmomente und den Ermittlungsstand – ein Überblick über die Akteure in einem Verfahren mit Sprengkraft. Für alle Genannten gilt die Unschuldsvermutung.

Heinz-Christian Strache

Die Ermittlungen, die jetzt bekannt wurden, laufen bereits seit 20. Mai. Die Staatsanwälte sind also rasch auf den Plan getreten – nur drei Tage zuvor, am 17. Mai, war das Ibiza-Video bekannt geworden. Der genaue Vorwurf gegen Strache und Co.: Untreue, Anstiftung zur Untreue und Vorteilsannahme zur Beeinflussung. Letztgenanntes Delikt betrifft Amtsträger, die sich in ihren Amtsgeschäften beeinflussen lassen und im Gegenzug Vorteile lukrieren oder sich solche versprechen lassen. Strafrahmen: bis zu fünf Jahre Haft.

Und was sagt Strache dazu?“Ich bitte um Verständnis, dass ich mich zu laufenden Strafverfahren nicht äußern kann“, erklärt Anwalt Johann Pauer. Dafür hat der Ex-Politiker selbst bereits Tage nach Bekanntwerden des Videos Stellung bezogen – unter seiner Obmannschaft habe es „keinerlei solcher Zuwendungen, weder an die FPÖ noch an solche der FPÖ nahstehende Vereine, gegeben“, so Strache. Die Ausführungen im Video seien „Ausdruck schlichter Prahlerei“ gewesen.

Falls Strache doch sein EU-Mandat annimmt, wäre er durch seine parlamentarische Immunität vor Ermittlungen geschützt -zumindest so lange, bis sie auf Antrag der Wiener Justiz wieder aufgehoben wird. Dergleichen ist in der Vergangenheit immer wieder geschehen.

Johann Gudenus

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft führt im selben Verfahren auch den engsten Strache-Vertrauten als Verdächtigen: Gudenus. Im Vergleich zum Bis-vor- Kurzem-Parteichef Strache hat Gudenus einen Schlussstrich gezogen. Am Tag, nachdem das Ibiza-Video bekannt geworden war, legte der geschäftsführende Klubobmann sämtliche Funktionen in der FPÖ zurück. Und trat tags darauf aus der Partei aus.

Die Vorwürfe: die gleichen wie bei Strache. Wie profil berichtete, soll Gudenus einen Wiener Manager ersucht haben, an einen FPÖ-nahen Verein zu spenden. Damit könnte das Delikt der Anstiftung zur Untreue erfüllt sein. Auf eine Anfrage von profil reagierte Gudenus nicht.

Markus Tschank

Im Trio der FPÖ-Verdächtigen ist Nationalrat Markus Tschank zwar der Unbekannteste -er spielt dennoch eine Schlüsselrolle. Tschank, im Zivilberuf Rechtsanwalt, gilt als zentrale Figur eines Vereinsnetzwerks im Umfeld der FPÖ. Über diese Vereine, in denen er verschiedene Vorstandsfunktionen bekleidet, könnten Parteispenden an die FPÖ geflossen sein. Dies recherierte profil in den vergangenen Wochen. Nach Bekanntwerden des Videos tauchten insgesamt fünf Vereine auf. Drei von ihnen sammelten in den vergangenen Jahren in Summe mehr als 600.000 Euro an Spenden.

Tschank wehrt sich seit Wochen gegen Verdächtigungen möglicher verbotener Parteienfinanzierung. Es seien weder direkt noch indirekt Gelder von den Vereinen zur FPÖ geflossen. Das würden auch die Berichte unabhängiger Wirtschaftsprüfer bestätigen. Allerdings ist immer noch unklar, wer überhaupt Geld an die Vereine gespendet hat. Das könnten die Ermittler nun mit Kontoöffnungen klären.

Am vergangenen Donnerstag wurde Tschanks Immunität vom Nationalrat aufgehoben, damit können die Staatsanwälte nun auch gegen ihn ermitteln. Tschank wird in gleich zwei Verfahren als Verdächtiger geführt, eines davon ist auch jenes gegen Strache und Gudenus. Der Vorwurf der Justiz lautet in beiden Fällen: Beitrag zur Untreue. Heißt: Die Manager von Unternehmen, die angeblich an FPÖ-nahe Vereine spendeten, könnten Gelder ihres Unternehmens veruntreut haben, Tschank habe sie dazu angestiftet. Weil die Tat „einen 300.000 Euro übersteigenden Schaden“ verursacht haben soll, liegt der Strafrahmen bei bis zu zehn Jahren Haft.

Im zweiten Verfahren spielt Tschank nur eine Nebenrolle. Es dreht sich um einen Wiener Manager, dem Untreue vorgeworfen wird. Im Zuge dieser Ermitlungen tauchte bereits im Jahr 2018 ein Spenden-Bittbrief des FPÖ-Mandatars Tschank an den Manager auf; der Brief liegt profil vor. Daraufhin dürfte beim Verein tatsächlich eine Spende eingegangen sein.

Glock, Signa, Novomatic

Neben dem FPÖ-Trio wird auch gegen Vertreter jener Unternehmen ermittelt, die Strache im Ibiza-Video als angebliche Parteispender nannte. Demnach sind neben Tschank „unbekannte Täter“ verdächtig, konkret „Verantwortliche der Signa Holding, der Novomatic AG und der Glock GmbH“. Es geht also um René Benkos Immobilienkonzern, das große heimische Glücksspielunternehmen und den Pistolenhersteller.

Auch hier steht der Verdacht der Untreue im Raum: Unbekannte Manager aus den Reihen dieser Unternehmen könnten Firmengeld veruntreut haben, wenn sie tatsächlich an die FPÖ (oder parteinahe Vereine) gespendet hätten. Die unbekannten Manager hätten somit „ihre Befugnis über das Vermögen der von ihnen vertretenen Unternehmen ( ) wissentlich missbraucht und dadurch die Unternehmen geschädigt“, so der Verdacht der WKStA.

Von Glock, Novomatic und Signa heißt es, man wisse nichts von Ermittlungen und sei auch nicht von Behörden diesbezüglich kontaktiert worden. Zudem haben die Unternehmen in den vergangenen Wochen immer wieder darauf hingewiesen, dass sie weder direkt noch indirekt an die FPÖ gespendet hätten.

Obwohl Strache die Aussagen inzwischen dementiert hat: Die Nennung der Unternehmen könnte für ihn ein unangenehmes Nachspiel haben. Im „Standard“ erklärten Signa und Novomatic, man prüfe derzeit rechtliche Schritte gegen den Ex-FPÖ-Chef. Einzig der Waffenkonzern Glock lässt es dabei bewenden. „Aufgrund des (mehrfachen) öffentlichen Widerrufs von Heinz-Christian Strache werden bis auf Weiteres keine rechtlichen Schritte eingeleitet.“ Es ist derzeit die einzige gute Nachricht für Strache.

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Eingeordnet unter Innenpolitik

Barer Unfug

Aus dem profil 11/2016

Die EU betreibe die Abschaffung des Bargelds, behaupten FPÖ- und ÖVP-Politiker. Aber stimmt das auch? Und wer ist in diesem Fall „die EU“? Joseph Gepp über eine Kampagne voller Übertreibungen, vermengter Fakten und antieuropäischer Ressentiments.

Es drohen „extreme Freiheitseinschränkungen“ und „totale Überwachung“, warnt Harald Mahrer, der sonst eher unauffällige ÖVP-Staatssekretär im Wirtschaftsministerium. Mahrers Parteifreund Reinhold Lopatka, ÖVP-Klubobmann, will der Gefahr gar mit einer Änderung der Verfassung begegnen. FPÖ-Präsidentschaftskandidat Norbert Hofer hat das Thema zum Schwerpunkt seines Wahlkampfes erkoren. Und FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache sagt: „Die EU will die Bürger entrechten und mit einer Bargeldabschaffung den gläsernen Menschen schaffen.“

Die EU? Freiheitseinschränkungen? Entrechtung? Gläserner Mensch? Ein neues Thema geistert herum unter Österreichs rechtspopulistischen und konservativen Politikern. „Die EU“ wolle das Bargeld abschaffen, klingt es durch zahllose Stellungnahmen. Die Gegenoffensive der Politik erfolgt einträchtig mit den heimischen Boulevardmedien. „Das Bargeld muss bleiben!“, skandiert die „Kronen Zeitung“, angeblich immer noch das Volksorgan schlechthin.

Die emotionale Debatte dient als Reflexionsfläche für viele Sorgen, die weit über das eigentliche Thema hinausreichen. Hinter der Angst ums Bargeld stecken große, bange Fragen nach der Zukunft von Privatsphäre und persönlicher Freiheit. Irgendwann, so die diffuse Angst, können anonyme Eurokraten, Geheimdienste und Konzernbosse auf Knopfdruck unsere Enteignung bewirken. Es droht totale Kontrolle. Außer es liegen noch ein paar rettende Scheinchen unter dem Kopfpolster.

Aber was plant die EU wirklich – oder sonst jemand? Wer sich das fragt, stellt fest: In Österreich braucht es offenbar nicht viel, damit die zweitgrößte Regierungspartei und die größte Oppositionspartei des Landes nach Verfassungsänderungen schreien. Konkret ein paar dürre Fakten, die sich nur unter Aufbietung von viel Kreativität zu Vorboten einer Totalabschaffung des Bargelds stilisieren lassen. Dazu eine gute Portion Anti-Europa-Ressentiment.

„Die Kommission plant nicht, Bargeld abzuschaffen, weder Scheine noch Münzen“, heißt es auf profil-Anfrage aus dem Wien-Büro der EU-Kommission. Ausnahme: die Ein- und Zwei-Cent-Münzen, bei denen es 2013 Ideen zur Abschaffung gab. Wer von „der EU“ spricht, meint meistens die Kommission. Sie ist quasi die Regierung der EU unter Präsident Jean-Claude Juncker.

Wenn also nicht die Kommission die Idee von der Abschaffung aufgebracht hat, wer dann? Man stößt nicht etwa auf Politiker und Beamte, nur auf einige Ökonomen. Konkret sprachen Mitte 2015 zwei davon, der Deutsche Peter Bofinger und der US-Amerikaner Kenneth Rogoff. Dazu gesellte sich Anfang des heurigen Jahres John Cryan, Co-Chef der Deutschen Bank. Das Bargeld sei „schrecklich ineffizient“, sagte Cryan bei einer Diskussion beim Weltwirtschaftsforum von Davos.

Dazu gab es in den vergangenen Monaten einige kleinere Vorschläge, die den Bargeldverkehr betreffen. Auch sie stammen allesamt nicht von der Kommission, sondern aus den Reihen der EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Zentralbank (EZB). Konkret wünschte sich Deutschlands konservativer Finanzminister Wolfgang Schäuble im Februar eine Höchstgrenze, wie viel man in bar bezahlen darf. 5000 Euro sollen es sein, so Schäuble. Jede Zahlung darüber soll mittels Karte erfolgen müssen. Im Rat der EU-Finanzminister – einem Gremium, dem übrigens auch Hans Jörg Schelling angehört, Parteifreund Mahrers und Lopatkas – gibt es seither Überlegungen, Schäubles Idee auf die ganze EU auszudehnen. Das Motiv: Bekämpfung des Organisierten Verbrechens und der Geldwäsche. Aus demselben Grund wünscht sich Mario Draghi, Präsident der EZB, die Abschaffung des 500-Euro-Scheins.

Wie viel solche Maßnahmen bringen, ist umstritten. Fachleute wie der Linzer Ökonom und Geldwäsche-Experte Friedrich Schneider meinen, der Einsatz großer Geldscheine zu kriminellen Zwecken gehöre längst der Vergangenheit an. Andere Stimmen halten dagegen: Laut Europol sind 500-Euro-Noten unter Drogen- und Menschenschmugglern derart begehrt, dass sie sogar um mehr als 500 Euro gehandelt werden. Im Jahr 2014 wurde in der Türkei zudem ein Geldbote aufgegriffen, der in seiner Unterhose bequem 40 Fünfhunderter untergebracht hatte. Die 20.000 Euro hätten an dschihadistische Kämpfer in Syrien gehen sollen.

Entscheidend ist aber ein anderes Faktum: Wenn Schäuble und Draghi Höchstgrenzen und die Abschaffung großer Scheine anregen, sind das nicht etwa neue, bahnbrechende Initiativen. Im Gegenteil, in den vergangenen Jahrzehnten haben viele Staaten aus Kriminalitätsbekämpfungsgründen große Scheine aus dem Verkehr gezogen, etwa Kanada und Singapur. Und was die Höchstgrenzen betrifft: Dass man in Cash beliebig hohe Summen begleichen darf, ist schon heute eher Ausnahme als Regel. Konkret erlauben es derzeit nur fünf EU-Staaten: Litauen, Lettland, Zypern, Deutschland und Österreich.

Gibt es noch länger

Gibt es noch länger

Überall sonst gelten Einschränkungen. In Griechenland beispielsweise darf man nur bis 1500 Euro bar bezahlen, außer beim Autokauf. Oder Großbritannien: Hier gibt es zwar keine Höchstgrenze, dafür müssen sich Händler als „High Value Dealers“ registrieren, bevor sie Summen im Gegenwert von mehr als 15.000 Euro in bar akzeptieren. Eben dieser Wildwuchs an Regeln veranlasst die EU-Finanzminister auf Schäubles Initiative, eine Harmonisierung anzustreben.

Fazit: Ganz so frei, wie Österreichs selbsterklärte Kämpfer für das Bargeld glauben, ist der Cash-Verkehr bereits heute nicht. Und: Die angedachte Höchstgrenze steht ebenso wie die Fünfhunderter-Abschaffung in einer langen Tradition ähnlicher Maßnahmen. Sie als Vorboten einer totalen Bargeldabschaffung zu interpretieren – und damit Wahlkämpfe zu bestreiten und Verfassungsänderungen zu fordern -, ist mutig von der ÖVP und FPÖ.

Dennoch muss man prinzipiell eines zugestehen: Aus einer breiteren Perspektive betrachtet, ist es nicht überraschend, dass ausgerechnet derzeit die Angst vor der Bargeldabschaffung umgeht. Manche Ereignisse im Gefolge der internationalen Finanz- und Wirtschaftskrise haben dem Vertrauen ins Geldsystem tiefe Kratzer zugefügt. Zum Beispiel während der Eurokrise in Zypern 2013: Damals wurde jedem Sparer mit einem Vermögen von mehr als 100.000 Euro auf der Bank die Hälfte der überzähligen Summe abgezwackt. Damit sollte der Kollaps der Banken verhindert werden. Derartige Ereignisse schüren den Glauben, durch eine Flucht ins Bargeld auf der sicheren Seite zu stehen.

Oder der sogenannte Einlagezinssatz der EZB. Dieser liegt schon länger im negativen Bereich. Erst vergangene Woche wurde er weiter gesenkt, von minus 0,3 auf minus 0,4 Prozent. Hintergrund: Nach dem Willen der EZB sollen die Banken ihr Geld als Kredite unters Volk bringen und damit die Wirtschaft ankurbeln. Tun sie dies nicht und deponieren sie stattdessen ihr Geld nutzlos bei der EZB, müssen sie die 0,4 Prozent als eine Art Strafe entrichten.

Die Kosten dafür würden die Banken gerne an ihre Kunden weiterreichen. Dies jedoch können sie kaum, sonst würden die Sparer ihre Guthaben beheben und in Cash verwahren.

Es ist also wohl kein Zufall, dass ausgerechnet hochrangige Banker wie der Deutsche-Bank-Chef John Cryan für die Bargeldabschaffung plädieren. Cryans Branche würde massiv profitieren. Das Bargeld bietet Schutz vor derlei schleichenden Enteignungen, hoffen die Cash-Aktivisten.

Aber stimmt das auch? Zypern zählt zu den wenigen EU-Staaten, in dem man unbegrenzte Summen in Cash bezahlen darf – was der dortigen Schröpfungsaktion keinen Abbruch tat. Ganz generell: Überfallsartige Währungsreformen und massive Geldentwertungen, die Enteignungen gleichkamen, gab es historisch gesehen längst bevor erste elektronische Buchungszeilen das Licht der Welt erblickten.

Vielleicht sollte man die Angelegenheit eher betrachten wie Christoph Türcke, ein Leipziger Universitätsprofessor, der sich mit der Philosophie des Geldes befasst. Die Geschichte des Geldes sei eine der „Verflüchtigung“, schreibt er. Die materielle Substanz schwindet. Von den Sklaven und dem Gold des Altertums reicht sie über die Münzen und Scheine der Neuzeit bis hin „zum gleichgültigsten Material, dem elektronischen Impuls“.

Das moderne Bargeld ist in dieser Sichtweise nicht etwa ein feststehender Wert, der sich fundamental vom elektronischen Impuls unterscheidet. Es ist auch nur eine Art Stellvertreter. Das Bargeld ist der vorletzte Schritt in einer Geschichte der Entmaterialisierung.

Das bedeutet: Wie viel Geld tatsächlich wert ist, ob in Cash oder auf dem Rechner, ist letztlich eine Frage gesellschaftlicher Garantien und Konventionen. Geld ist Geld, solange wir daran glauben, dass es Geld ist. Kaum ein Geld- und Währungssystem hat es bisher unbeschadet überstanden, wenn die dazugehörige Gesellschaft ins Taumeln gerät, wenn Geschäfte leerstehen, wenn Krieg und Chaos drohen. Egal ob bar oder elektronisch.

Solange wir also daran glauben, dass die abgegriffenen Papierscheine und Metallstücke in unseren Händen etwas wert sind, müssen wir uns wohl um die Gültigkeit der Zahlen in unseren Computern auch keine Sorgen machen.

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Die verhinderte Zukunftshoffnung

Aus dem FALTER 31/2014

Maximilian Krauss soll Vize-Stadtschulratspräsident werden. Der Bürgermeister will es verhindern

BERICHT: JOSEPH GEPP

Wer im Verfassungsdienst der Stadt Wien arbeitet, also sozusagen in der Rechtsabteilung des Rathauses, der durchlebte Ende vergangener Woche wohl ein paar stressige Tage. Denn auf Anweisung des Bürgermeisterbüros forschten die dortigen Juristen an einer hochdiffizilen Frage.

Darf der Bürgermeister ablehnen, wenn Wiens zweitstärkste Partei einen Kandidaten für das Amt des stellvertretenden Stadtschulratspräsidenten nominiert?

Dieses Recht steht der Nummer zwei traditionell zu, so sehen es die Rechtslage und die proporzmäßigen Usancen in Wien vor. Der Bürgermeister hat die Nominierung bisher immer widerspruchslos abgenickt. Diesmal aber ist es anders. Denn der Kandidat heißt Maximilian Krauss, 21 Jahre, Mitglied der schlagenden, deutschnationalen Burschenschaft Aldania und derzeit Obmann der FPÖ Josefstadt.

Schon seit seinem 13. Lebensjahr ist Krauss, der laut eigenen Angaben aus einem sozialdemokratischen Elternhaus stammt, in der FPÖ engagiert. Im Jahr 2006 begann er als Obmann des Rings Freiheitlicher Jugend (RFJ) in seinem Heimatbezirk Josefstadt. Später stieg Krauss zum Vize-Chef des bundesweiten RFJ auf. Im März 2012 wurde der ambitionierte Jungpolitiker auch Josefstädter Bezirksparteiobmann – und damit Teil des Führungsgremiums von Wiens mächtiger FPÖ.

Viele empfinden es als Provokation, dass nun ausgerechnet Krauss die integrationspolitisch heiklen Wiener Schulagenden mitverantworten soll. Denn der Politiker fiel bereits mehrmals mit fragwürdigen Aussagen auf. SPÖ-Mann Michael Häupl wurde beispielsweise von Krauss mit dem Titel „Türken-Bürgermeister“ bedacht; ÖVP-Mann Sebastian Kurz nannte er einen „Moslem-Staatssekretär“. In Presseaussendungen verbreitete Krauss Anfang 2014 eine häufig kursierende Falschmeldung über einen austrotürkischen Pädophilen, der vor Gericht wegen der „jahrelangen Familientradition“ straffrei ausgegangen sei. Dazu spricht Krauss etwa von einer „von den Sozialisten seit Jahren erfolgreich betriebenen Ethnomorphose“ – ein beliebtes Motiv unter rechtsradikalen Verschwörungstheoretikern, wonach Europas Eliten einen gezielten Bevölkerungsaustausch betreiben würden.

Maximilian Krauss (RFJ)

Maximilian Krauss (RFJ)

Auch wenn sich manche dieser Statements Krauss‘ nicht sonderlich von denen manch anderer FPÖ-Politiker unterscheiden – der Wiener Verfassungsdienst scheint trotzdem ein rechtliches Schlupfloch gefunden zu haben, das die umstrittene Personalie verhindert.

Konkret handelt es sich um ein Erkenntnis des Bundesverfassungsgerichtshofs aus dem Jahr 1992. Ihm zufolge hat der Bürgermeister das Recht, „einen an ihn herangetragenen Bestellungsvorschlag abzulehnen“. Dazu gesellt sich weiters ein formaler Aspekt: Der derzeitige FPÖ-Vizestadtschulrat Helmut Günther muss erst seinen Rücktritt einreichen, bevor ein Nachfolger nominiert werden kann – was offiziell noch nicht geschehen ist.

Entsprechend selbstbewusst äußerte sich Bürgermeister Häupl vergangenen Freitag und lehnte die Bestellung Krauss‘ ab. „Ich bin nicht der Kellner, der die Bestellungen von der FPÖ aufnimmt“, sagte Häupl.

Wie geht die FPÖ nun weiter vor? Zunächst werde Noch-Vizepräsident Günther offiziell seinen Rücktritt einreichen, erklärt auf Falter-Nachfrage Elisabeth Hechenleitner, Pressesprecherin der FPÖ Wien. Danach warte man auf einen Gesprächstermin, den Bürgermeister Häupl laut FPÖ dem Amtsanwärter Krauss in Aussicht gestellt habe. „Die Sache ist noch nicht gegessen“, sagt Hechenleitner. Es klingt aber ein wenig danach.

Krauss selbst versucht sich währenddessen an einer Imagekorrektur. Vergangenen Freitag, bei einer Pressekonferenz zusammen mit Parteichef Heinz-Christian Strache und FPÖ-Wien-Klubobmann Johann Gudenus, gab sich die freiheitliche Nachwuchshoffnung moderat: Er werde sich als Vizepräsident beispielsweise dafür einsetzen, die Behörde für Schüler und Besucher zu öffnen, schilderte Krauss seine Pläne. Zudem könne er sich vorstellen, für besonders gelungene Schulprojekte einen Integrationsfonds zu stiften.

Aber so bald wird der Maximilian-Krauss-Preis nun wohl doch nicht verliehen werden.

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