Aus dem FALTER 49/2012
Am Apparat Telefonkolumne
Er hat drei Räder und ist gerade einen halben Meter hoch: Am Flughafen Wien-Schwechat wurde laut Kronen Zeitung einem vierjährigen schwedischen Bub der Tretroller vom Sicherheitspersonal abgenommen. Warum, erklärt Peter Bencza, Referent für Luftfahrtsicherheit im Innenministerium.
Herr Bencza, warum ist der Tretroller eines Vierjährigen eine Gefahr?
Das bezieht sich nicht auf Kinder oder ältere, gebrechliche Personen. Grundsätzlich und ohne Ansehung der Person müssen Gegenstände zurückgewiesen werden, die potenziellen Attentätern als Waffen dienen könnten.
Worum handelt es sich dabei?
Es gibt eine Liste in der EU-Verordnung 185/2010. Darin wird aufgezählt, welche Gegenstände nicht an Bord gebracht werden dürfen.
Und auf der steht auch der Tretroller?
In der Kategorie E stehen stumpfe Gegenstände, die als Schlagwaffe dienen können. Da sind Baseballschläger, Softballschläger, Kampfsportgeräte, Knüppel, Schlagstöcke und Totschläger beispielhaft aufgezählt.
Aber nicht Tretroller …
Im Gepäck der Fluggäste finden sich häufig andere Gegenstände, die ebenfalls als Schlagwaffen eingesetzt werden könnten. Dann sind wir gefordert zu interpretieren. Dementsprechend haben wir auch Billardstöcke, Golfschläger, Kanu- und Kajakpaddel als verboten eingestuft. Und eben Skateboards, die Scootern sehr ähnlich sind. Es ist jedoch unmöglich, sämtliche Gegenstände, die Passagiere im Handgepäck mitführen, einer abschließenden Einstufung zu unterziehen.
Ist Österreich bei der Interpretation der EU-Liste strenger als andere Länder?
Andere können anders interpretieren. Bei Gegenständen, die selten vorkommen, ist es teils sogar von Flughafen zu Flughafen unterschiedlich, da in derartigen Fällen die Sicherheitskontrollorgane selbst entscheiden.
Interview: Joseph Gepp