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Planlos

Aus dem profil 30/2019 vom 21.07.2019

Im UVP-Verfahren für die Dritte Piste des Flughafens Wien, einem der bisher aufwendigsten in Österreich, soll ein wichtiges Dokument niemals vorgelegt worden sein – obwohl es laut Gesetz erforderlich wäre.


Von Joseph Gepp

Am 18. März dieses Jahres fiel aus Sicht des Flughafens Wien-Schwechat eine erlösende Entscheidung. Der Verwaltungsgerichtshof beschloss, dass die Dritte Piste gebaut werden darf. Zwölf Jahre zuvor, im März 2007, hatte die Flughafen Wien AG erstmals den Antrag auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Großprojekt gestellt. Es folgte ein jahrelanger Weg durch sämtliche Instanzen, ehe der letztgültige Sanktus erfolgte.

Kaum ein Bauvorhaben in Österreich ist derart umstritten, sei es aus Angst vor Fluglärm oder aus Sorge um das Klima. Nun wirft das soeben abgeschlossene UVP-Verfahren neue Fragen auf. Projektgegner orten eine gravierende Ungereimtheit: Ein wichtiges Dokument, das laut Gesetz in solchen Verfahren eingereicht werden muss, sei nämlich niemals bei den zuständigen Behörden angekommen, so die Kritiker.

Es geht konkret um den Paragrafen 69 des Luftfahrtgesetzes. Darin ist festgelegt, welche Unterlagen ein Projektwerber vorweisen muss, wenn er einen Flugplatz errichten möchte (oder eine Erweiterung vornehmen will). Unter anderem sei, so das Gesetz, „der Nachweis der für das Vorhaben erforderlichen Mittel“ zu erbringen -konkret in Form eines „Finanzierungsplans“.

„Wir haben im Verfahren mehrmals darauf hingewiesen, dass der gesetzlich verlangte Finanzierungsplan fehlt“, sagt Susanne Heger, Rechtsanwältin in Wien und Vertreterin der Gegner der Dritten Piste. „Einmal hieß es, wir seien mit dem Hinweis zu spät dran; das andere Mal, wir hätten kein Recht, auf das Fehlen des Plans hinzuweisen.“

Die Frage mag haarspalterisch erscheinen – immerhin kann sich die börsennotierte Flughafen Wien AG (Umsatz 2018: 800 Millionen Euro, ein Plus von 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr) mit größter Wahrscheinlichkeit die Errichtung der Piste leisten. Allerdings: Was sagt es über das gesamte Bewilligungsverfahren aus, immerhin eines der größten in Österreich, wenn wichtige Dokumente fehlen -und dies noch dazu folgenlos bleibt? Sollte nicht gerade ein Verfahren in einer derart umstrittenen Causa über alle Zweifel erhaben sein? Dies umso mehr, als sich der Flughafen Wien zum Teil im öffentlichen Besitz befindet: Je 20 Prozent gehören den Bundesländern Wien und Niederösterreich.

Das UVP-Verfahren begann im Jahr 2008. Die zuständige Behörde war zunächst die niederösterreichische Landesregierung. Im Jahr 2012 stellte sie einen UVP-Bescheid aus; daraufhin wanderte die Causa bis 2019 durch mehrere gerichtliche Instanzen.

Anfrage beim Amt der niederösterreichen Landesregierung: Stimmt es, dass kein Finanzierungsplan vorlag? „Die Behauptung ist unrichtig“, so das Land in einer Stellungnahme gegenüber profil. Der Finanzierungsplan sei regulär „im Jänner 2008 der UVP-Behörde vorgelegt worden“ und habe als ganz normale „Entscheidungsgrundlage“ im Verfahren gedient. Allerdings: „Nach Ansicht der NÖ Landesregierung ist der Finanzierungsplan von der Akteneinsicht ausgenommen, da es sich bei den in den Unterlagen enthaltenen Finanzdaten um Betriebsgeheimnisse handelt“.

In dieselbe Kerbe schlägt die Flughafen Wien AG. Die Behauptung vom fehlenden Plan sei „schlichtweg falsch“, so Sprecher Peter Kleemann. Er wurde nur „aufgrund der Finanzdaten von der zuständigen UVP-Behörde richtigerweise als Betriebsgeheimnis eingestuft“.

Dass eine Aktiengesellschaft sensible Finanzinformationen nicht öffentlich machen möchte, erscheint nachvollziehbar. Haben die Kritiker des Projekts schlicht etwas falsch verstanden? Wer Antworten möchte, muss wiederum ins Gesetz blicken. In Paragraf 17 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist grundsätzlich festgelegt, dass man derartige Pläne geheimhalten darf, wenn „eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei oder dritter Personen“ droht. Genauer präzisierte der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis im Jahr 2010 die Vorgehensweise bei Geheimhaltungen: „Wird die Akteneinsicht verweigert, so ist ( ) nachvollziehbar darzulegen, welche Aktenteile davon betroffen sind und welche öffentlichen oder privaten Interessen dies im konkreten Fall rechtfertigen.“ Übersetzt in Alltagsprache: Wenn man etwas geheimhält, muss man über den Umfang des Geheimgehaltenen informieren und begründen, warum es sich um eine Verschlusssache handelt.

Im UVP-Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung aus dem Jahr 2012, einem viele Hundert Seiten umfassenden Dokument, ist jedoch nirgendwo die Rede von einem Finanzierungsplan. Nur ein einziges Mal findet sich ein kurzer Verweis zur Finanzierung des Projekts: „Die erforderlichen finanziellen Mitteln ( ) sind nachweislich vorhanden“, heißt es lapidar. Kein Wort zur Geheimhaltung, zu ihrem Umfang, zu ihrer Begründung.

Später wiesen die Gegner der Dritten Piste in mehreren Eingaben an die Gerichte darauf hin, dass der Finanzierungsplan fehle. Doch die Gerichte widmeten sich -wenn überhaupt -nur am Rande der Frage des Finanzierungsplans. Im März 2018 etwa verkündete das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung, die Kritik am fehlenden Plan werde nicht behandelt, weil der Hinweis darauf „verspätet“ vorgebracht worden sei – weshalb, erschließt sich nicht ganz.

Gibt es ihn nun also oder gibt es ihn nicht, den ominösen Finanzierungsplan? Das lässt sich in letzter Konsequenz nicht beantworten. Kein Gericht und keine Behörde ist jemals auf seinen Inhalt eingegangen, hat etwas zu seinem Umfang verraten, die Geheimhaltung begründet oder Angaben zur Plausibilität des angeblich vorliegenden Plans gemacht -abgesehen von den vagen Ausführungen, dass die Gelder „nachweislich vorhanden“ seien. Für ein transparentes Verfahren spricht das definitiv nicht.

Bleibt zuletzt die Frage: Wie viel wird die Dritte Piste denn nun kosten? Grobe Schätzungen gehen von ungefähr drei Milliarden Euro aus. Flughafensprecher Kleemann gibt auf profil-Anfrage nur eine vage Antwort: „Die Flughafen Wien AG ist eine private, börsennotierte Aktiengesellschaft und kann daher eine Investition nur tätigen, wenn sie wirtschaftlich ist.“ Genauere Angaben macht Kleemann nicht – abgesehen von einer Festlegung: „Eine Kapitalerhöhung für die Dritte Piste ist nicht notwendig.“

Auch Flughafen-Vorstand Günther Ofner ist nicht auskunftsfreudiger. Im vergangenen März sagte er im „Kurier“: „Die Dritte Piste kostet auf jeden Fall sehr, sehr viel Geld.“

Vielleicht war das ja schon der Finanzierungsplan.

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Geld oder reden

Aus profil 41/2016

Dürfen Gemeinden bei großen Bauprojekten auf gesetzliche Mitspracherechte verzichten, wenn man ihnen im Abtausch Geld bezahlt? Zwei Fälle in Niederösterreich werfen heikle Fragen auf.

Von Joseph Gepp

Wenn ein Unternehmen ein großes Bauprojekt durchziehen will, kann die Vorbereitung dafür schon einmal ein Jahrzehnt dauern. Die Auswirkungen auf die Verkehrsströme rundherum wollen genauso erhoben sein wie jene auf den Boden. Aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfungen stehen ebenso bevor wie langwierige Anrainerbeteiligungsverfahren.

All dies ist teuer und kompliziert, aber es soll auch sicherstellen, dass kein Betroffener auf der Strecke bleibt. Bürger und Gemeinden haben das Recht auf Mitsprache. Neuerdings jedoch scheint eine Praxis aufzutauchen, welche dieses Prinzip in Frage stellt: Gemeinden werden von Projektbetreibern dafür bezahlt, dass sie auf Rechtsmittel verzichten oder dass sich das Verfahren nicht in die Länge zieht.

Konkret orten kritische Bürgerinitiativen diese Vorgehensweise derzeit bei zwei Fällen in Niederösterreich. Die Causen sind ziemlich unterschiedlich. Aber in beiden Fällen fließt Geld von Unternehmen in die Budgets umliegender Gemeinden – gekoppelt daran, inwiefern sie Projekte mittragen und Planungen nicht verzögern. Es geht zum einen um die geplante dritte Start- und Landepiste des Flughafens Wien-Schwechat und zum anderen um eine Reststoffdeponie nahe der Stadt Mistelbach.

Letzterer Fall beschäftigt auch die Justiz. Wie der „Kurier“ berichtete, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seit März 2014 gegen einen Gutteil des Mistelbachers Gemeinderats, rund 30 Abgeordnete, vor allem von der ÖVP. Vorwurf: mutmaßliche Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch.

Die Mandatare sollen sich nicht persönlich bereichert haben, denn das Geld floss an die Mistelbacher Stadtkassa. Doch die Zahlungen sollen, so der Verdacht, die Volksvertreter bewogen haben, im Sinn der Betreiberfirma zu stimmen. Das Unternehmen – die Zöchling Abfallverwertung GmbH mit Sitz im niederösterreichischen Hainfeld – war für keine Stellungnahme erreichbar. Jedenfalls übersandten die Staatsanwälte kürzlich ihren Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Diese entscheidet nun, ob Anklage gegen die Gemeinderäte (wie auch Vertreter der Zöchling GmbH) erhoben wird.

Die Geschichte der Affäre reicht bis ins Jahr 2005 zurück. Damals, bei Gründung der Deponie, schloss die Gemeinde Mistelbach mit Zöchling eine privatrechtliche Vereinbarung: „Die Gemeinde erhält eine Zahlung von 1,5 Euro pro Tonne abgelagerten Abfalls.“ Dafür verpflichte sie sich, „sämtliche notwendigen Maßnahmen zur Erlangung der Betriebsbewilligung (…) durchzuführen und die Deponie in allen Behördenverfahren und bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen“. Als im Jahr 2011 eine Vergrößerung der Deponie anstand, bekräftigten Mistelbach und Zöchling in einem neuen Vertrag die alte Abmachung: „Die Vereinbarung von 2005 bildet einen integrierenden Bestandteil der gegenständlichen Vereinbarung.“

Die Deponie in Mistelbach ...

Die Deponie in Mistelbach …

Friedrich Brandstetter, Sprecher der Bürgerinitiative „Gegengift“, kritisiert dies scharf: „Hier werden Politiker zu Lobbyisten gemacht und öffentliches Mitspracherecht ausgehebelt.“ Brandstetter war derjenige, der die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einbrachte.

Für die Gemeinde Mistelbach will ÖVP-Bürgermeister Alfred Pohl „aufgrund des laufenden Verfahrens“ keine Stellung nehmen. Nur so viel: Man weise „den Vorwurf der Bestechlichkeit vehement zurück“. Pohl betont, dass in der zweiten Vereinbarung von 2011 „weder Zahlungen vereinbart noch Rechte verkauft“ worden seien. Überhaupt: Alle Vorgänge seien „transparent durch ressortverantwortliche Politiker und unter anwaltlicher Beratung“ erfolgt.

Der nächste Fall spielt am Flughafen Wien-Schwechat – und wirft ebenfalls Fragen auf. Dort laufen gerade die Vorbereitungen für eines der größten Bauprojekte Österreichs. Der Beginn der Planungen für die dritte Piste geht aufs Jahr 1998 zurück, die erwartete Fertigstellung dräut 2025. Momentan findet die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in zweiter Instanz statt.

Die Piste sei unabdingbar für Österreichs Rolle als Knotenpunkt in Mitteleuropa, argumentiert die Flughafen Wien AG (sie gehört zu je 20 Prozent den Bundesländern Wien und Niederösterreich). Doch zahlreiche Umwelt- und Bürgerinitiativen laufen Sturm. Das Projekt sei anachronistisch angesichts des Klimawandels. Und: Es drohen massive Lärm- und Emissionsbelastungen.

Vor diesem Hintergrund begann der Flughafen bereits im Jahr 2000 ein umfangreiches Mediationsverfahren mit Umlandgemeinden und Bürgerplattformen. Die Gespräche mündeten 2005 in einen Mediationsvertrag. Darin erklärt sich der Flughafen in strittigen Punkten (etwa wann Nachtflüge stattfinden) zu Konzessionen bereit. Umgekehrt verpflichteten sich die Gegenüber, „keine Schritte im Genehmigungsverfahren zu setzen, die geeignet sind, es (…) zu verzögern“.

Zugleich gründete die Flughafen Wien AG den sogenannten „Umweltfonds“. In diesen zahlt das Unternehmen seither Geld ein. Es fließt an rund 15 Umlandgemeinden, von Schwechat über Zwölfaxing bis Enzersdorf an der Fischa. Damit werden etwa Gesundheits- und Lärmschutzprojekte finanziert. Das Geld wird nach einem komplexen Schlüssel auf die Kommunen verteilt, etwa nach Passagieraufkommen und Lärmbetroffenheit der jeweiligen Gemeinde.

... und der Flughafen Wien-Schwechat.

… und der Flughafen Wien-Schwechat.

Aber nicht nur das: Die Gemeinden bekommen auch desto eher ihr Geld, je schneller die Bewilligungsverfahren für die dritte Piste voranschreiten. So steht es im sogenannten „Leistungsvertrag“, der dem Umweltfonds zugrunde liegt. Wenn zum Beispiel die UVP in erster Instanz abgeschlossen ist (was 2012 der Fall war), werden laut Vertrag „50 Prozent der zustehenden Mittel an den Fonds ausbezahlt“. Und so weiter. Je nach Bewilligung kommen also die Geldspritzen.

Ein Anreiz für Gemeinden, der Piste keine Steine in den Weg zu legen? Keinesfalls, sagt Flughafen-Sprecher Peter Kleemann. Die Zahlungen seien vielmehr ein „Ausgleich“ für die Gemeinden. „Mit der dritten Piste geht ja auch eine entsprechende Flugverkehrsbelastung für sie einher.“ Das Behördenverfahren samt UVP habe nichts mit Mediationsvertrag und Umweltfonds zu tun. „Eine Gemeinde kann beeinspruchen, was immer sie will, ohne dass diese Vereinbarungen ungültig werden. Die Stadt Wien etwa hat eine Einwendung im Verfahren gemacht – und dennoch Anspruch auf eine Zuwendung aus dem Umweltfonds.“

Kritiker sehen das anders. Martin Tögel etwa, Sprecher der Bürgerinitiative gegen Fluglärm und die dritte Piste im Wiener Bezirk Liesing, hat mit seinen Mitstreitern vergangenes Jahr den Sachverhalt bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt: „Ein solcher vorauseilender Verzicht ist demokratiepolitisch bedenklich. Es stellt sich die Frage, inwieweit hier Druck auf die Gemeinden ausgeübt wird.“ Allerdings entschied das Landesgericht für Strafsachen im heurigen Februar, das Verfahren einzustellen.

Fest steht jedenfalls: Viel Geld fließt vom Flughafen an die Gemeinden. Laut Flughafen-Sprecher Kleemann wurden seit Gründung des Fonds mehr als 3,1 Millionen Euro ausbezahlt. Allerdings: Wer zu welchem Zeitpunkt wie viel bekommt und was genau mit den Summen geschieht, bleibt weitgehend im Dunklen. Informationen darüber werden nicht veröffentlicht. Die meisten Bürgermeister der Umlandgemeinden reagierten nicht auf eine profil-Anfrage.

Immer wieder gibt es auch Unklarheiten. So kritisierten im Jahr 2015 die Schwechater Grünen, dass die Stadt bereits 3,4 Millionen Euro Flughafen-Geld im Budget eingeplant habe – dabei bekommt Schwechat dieses Geld laut Vertrag erst, wenn die zweitinstanzliche Entscheidung bei der UVP fällt. Dies jedoch ist bis heute nicht passiert.

Die Gemeinden rechnen also fix mit den Zahlungen der Unternehmen – im Fall der dritten Piste genauso wie möglicherweise in anderen, bislang unbekannten Causen. Gefährdet das deren Unabhängigkeit? Lassen sie sich beeinflussen? Und wie verbreitet sind überhaupt Arrangements à la Schwechat und Mistelbach?

All das weiß man kaum. Politiker, NGOs und Gerichte haben sich bisher nur wenig mit dem Thema befasst.

Es bleibt nur eine Vermutung: In Zeiten immer knapperer Gemeindebudgets mag es für manch einen Bürgermeister attraktiv sein, eine privatrechtliche Zusatzvereinbarung zu schließen.

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