Schlagwort-Archive: Finance Watch

Nichtperformancekünstler

Aus dem profil 26/18 vom 25.06.2018

Es ist eines der großen übersehenen Probleme in Europa: Bei jedem zwanzigsten Bankkredit in Europa stockt die Rückzahlung. Die Brüsseler EU-Kommission geht nun dagegen vor. Mit Erfolg?

Von Joseph Gepp

Was ist das Problem, das Zukunft und Zusammenhalt in Europa am stärksten gefährdet? Die Antwort darauf hängt von der jeweiligen Weltsicht und Interpretation ab. Einige werden die mangelnde Kooperation der EU in Migrationsfragen anführen, andere die fehlenden Reformen in der Eurozone oder die soziale Ungleichheit.

Eine Antwort jedoch wird niemand geben. Denn das Thema ist derart technisch und komplex, dass es in der breiten öffentlichen Debatte kaum vorkommt. Dabei blockiert dieses Problem seit bald einem Jahrzehnt das ökonomische und finanzielle Zusammenwachsen der EU und ist mitverantwortlich für die tiefen wirtschaftlichen Probleme, die viele Staaten der Union weiterhin lähmen.

„Non-performing loans“ (NPL), auf Deutsch notleidende Kredite. So bezeichnet man Bankkredite an Privatpersonen oder Unternehmen, deren Rückzahlung seit mindestens 90 Tagen stockt und mit deren voller Bedienung nicht mehr zu rechnen ist. Derzeit ist dies ungefähr bei jedem zwanzigsten Kredit in der EU der Fall. Aktuelle Gesamtsumme aller NPL: rund 910 Milliarden Euro, fast eine Billion. Um eine Vorstellung von der Höhe dieser Zahl zu bekommen: Um von eins bis eine Milliarde laut zu zählen, hätte man im Jahr 1484 beginnen müssen – und dies muss man nur noch mit 910 multiplizieren.

Zwar beschert der globale Aufschwung derzeit bessere Wirtschaftsdaten für Europa, doch am NPL-Problem ändert dies kaum etwas. Deren Zahl liegt, trotz eines Rückgangs in den vergangenen zwei Jahren, immer noch höher als vor Ausbruch der Finanzkrise 2008. Europas Banken stehen heute also gleich tief im Sumpf ausfallgefährdeter Kredite wie in den dunkelsten Momenten der Krise, als die Weltwirtschaft knapp vor dem Kollaps war.

Als Ausweg macht die EU-Kommission nun einen Vorschlag. „Die EU muss die Dynamik des Wirtschaftsaufschwungs nutzen und den Abbau fauler Kredite beschleunigen“, sagt Valdis Dombrovskis, Vize von EU-Kommissionspräsident Jean- Claude Juncker. Doch ob dabei die richtigen Instrumente zum Einsatz kommen, bezweifeln viele. „Die Maßnahmen sind zwar für sich genommen sinnvoll, lösen aber nicht die eigentlichen Probleme“, sagt Christian Stiefmüller, Bankenexperte der Nichtregierungsorganisation „Finance Watch“ in Brüssel. „Teilweise schaffen sie sogar neue.“

Einig sind sich alle darin, dass aus den faulen Krediten desaströse Folgen resultieren. Die Banken mit hoher NPL-Belastung sind eigenkapitalmäßig permanent schlecht aufgestellt und schlingern immer am Rand der Pleite entlang. Deshalb vergeben sie kaum neue Kredite -weswegen Unternehmen nicht an geborgtes Geld für frische Investitionen gelangen. Dadurch kommt die Wirtschaft erst recht nicht in Gang; ausständige Schulden werden nicht bedient. Ein Teufelskreis setzt sich in Gang, der zu immer mehr Problemkrediten führt.

Nicht alle EU-Länder sind gleichermaßen vom NPL-Problem betroffen. In Italien und Irland ist laut Kommission jeder zehnte Kredit ausfallgefährdet, in Zypern jeder dritte, in Griechenland gar jeder zweite. In Österreich hingegen liegt die NPL-Quote bei vergleichsweise niedrigen 3,8 Prozent. „Der Abbau ist in Österreich schon sehr weit vorangeschritten, wir liegen derzeit bereits wieder signifikant unter dem EU-Durchschnitt“, heißt es vonseiten der heimischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Dennoch betrifft die NPL- Krise ausnahmslos ganz Europa: Würde irgendwo auf dem Kontinent eine Bank unter der Last der Kredite kollabieren, könnte sich dies zu einer neuen Krise für die ganze Union auswachsen.

Dass ausgerechnet die peripheren Staaten derart betroffen sind, hat unterschiedliche Gründe. Mitunter liegen deren hohe NPL-Quoten an den Eigenheiten nationaler Insolvenzrechte: Mancherorts ist es ein teurer und zeitraubender Vorgang, bis eine Bank Kreditsicherheiten pfänden darf – beispielsweise ein Haus, mit dem ein Kredit besichert ist. Zudem hängt die NPL-Ballung an Europas Peripherie mit der Einführung des Euro zusammen. Die Staaten ersetzten damals ihre jeweiligen Währungen durch die gemeinsame. Weil diese als stabil und vertrauenswürdig galt, konnte man sich nun zu geringen Zinsen verschulden. In einigen Ländern, zum Beispiel Irland und Spanien, entstanden infolgedessen Immobilienblasen. Die Banken, damals hochprofitabel, wuchsen rasch an und überboten einander mit waghalsigen Geldvergaben. Auch fehlten bis zur Krise starke Aufsichtsbehörden, die dem Treiben Einhalt gebieten hätten können. Und als schließlich 2008 auf den Rausch eine tiefe Wirtschaftskrise folgte, kam ein weiterer Aspekt hinzu: Viele Kreditnehmer konnten nun die Gelder nicht mehr zurückzahlen, weil sie arbeitslos geworden waren.

Und heute? Es bräuchte Reformen in Europa, damit sich Ereignisse wie 2008 nicht wiederholen -doch diese werden eben durch das NPL-Problem gebremst. Zum Beispiel die sogenannte „Bankenunion“, ein zentrales Vorhaben der EU. Grundgedanke: Neue Regeln sollen dafür sorgen, dass alle Banken ungefähr gleich stabil aufgestellt sind. Zu diesem Zweck soll unter anderem ein gemeinschaftlicher Geldtopf eingeführt werden, aus dem eine einheitliche Einlagensicherung für jedes europäische Bankkonto finanziert wird. Ökonomen und Politiker halten dies für ein brauchbares Mittel, um Kreditexzesse -und anschließende Kreditklemmen -zu verhindern. Doch einige EU- Staaten, allen voran Deutschland, blockieren die Reform. Grund: Sie wollen nicht mittels des gemeinsamen Topfes für jene faulen Kredite haften, die sich anderswo aufgestaut haben. Das bedeutet: Solange das NPL-Problem nicht gelöst ist, stecken zentrale Reformen fest. Der Euro bleibt krisenanfällig.

Die EU-Kommission will nun den Knoten durchschlagen. Ihr Vorschlag sieht unter anderem vor, dass Banken in ihren Bilanzen „einheitliche Mindestbeiträge für Verluste aus künftigen notleidenden Krediten vorhalten müssen“. Das heißt, für jeden Kredit muss eine Art Reserve gebildet werden. Weiters soll die Gründung sogenannter „Asset Management Companies“ in EU-Mitgliedsstaaten erleichtert werden. Diese Gesellschaften, besser bekannt als „Bad Banks“, sollen Problemkredite von den Banken übernehmen. Dadurch können die Banken, befreit von der Last ihrer Vergangenheit, neue Kredite vergeben.

Offen lässt die EU-Kommission dabei jedoch die Frage, wer genau die faulen Kredite übernehmen soll – ein Aspekt, der Kritikern Sorge bereitet. „Der Passus von den Asset Management Companies könnte Europas Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen“, sagt Bankenexperte Stiefmüller. Der Hintergrund: Es gibt zwar hochspezialisierte Finanzunternehmen, die gezielt NPL aufkaufen und eintreiben, beispielsweise Hedgefonds aus den USA. Doch solche Fonds erwerben Problemkredite nur dann, wenn ihnen die jeweilige Bank enorme Abschläge gewährt. Üblicherweise zahlen sie lediglich 25 bis 50 Prozent des Nominalwerts der Kredite. Dies allerdings können sich Europas Banken nicht leisten, ohne in die Pleite zu rutschen -immerhin sind sie wegen ihrer vielen faulen Kredite ohnehin schon finanziell angeschlagen. Letztlich könnte also der Brüsseler Bad-Bank-Vorschlag darauf hinauslaufen, dass Europas Regierungen Bad Banks gründen, um faule Kredite zu übernehmen. Mit Steuermilliarden -wie schon oft während der Krise.

Was aber bräuchte es stattdessen, um der europäischen NPL-Misere zu begegnen? Die Erfahrung zeigt: Faule Kredite häufen sich an, wo zu viele Banken am Werk sind. Dort rittern sie im gegenseitigen Wettbewerb um jede einzelne Kreditvergabe. Die seriöse Bewertung des Risikos kommt ebenso unter die Räder wie der Überblick über die Positionen in der eigenen Bilanz. Und zu all dem gesellt sich der Gedanke: Wenn es ernst wird, kommt ohnehin der Staat mit Steuergeld zur Hilfe, um Banken zu retten. Um faule Kredite zu bekämpfen, müsste man also vor allem dafür sorgen, dass gescheiterte Finanzinstitute zusperren und vom Markt verschwinden -konsequent.

Eine marktwirtschaftliche Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Doch die sogenannte Bankenabwicklung in Europa als schwierig. Zwar verfügt die EU seit einigen Jahren über Regeln zur Schließung gescheiterter Banken. Allerdings werden sie höchstens lückenhaft angewandt. Die Gründe sind vielschichtig. In einigen Fällen waren die Manager betroffener Banken eng vernetzt mit den verantwortlichen Politikern; in anderen fürchtete man, dass durch eine Pleite die finanziellen Probleme auf andere Banken überspringen könnten. Dementsprechend gab es in Europa bisher eine einzige reguläre Bankenabwicklung nach EU-Muster, jene der spanischen Banco Popular im Jahr 2017. Bei anderen Aktionen hingegen -konkret bei drei italienischen Banken in den vergangenen Jahren -eilte letztlich doch wieder die Regierung mit Steuergeld zur Hilfe. Man rechtfertigte die Rettungsaktionen mit komplexen Ausnahmeklauseln in europäischen Bankengesetzen und mit nationalen Insolvenzrechten.

Um das NPL-Problem in den Griff zu bekommen , sollte man also wohl keine Konstrukte schaffen, mit deren Hilfe faule Kredite erneut beim Steuerzahler landen -sondern kompromisslos dafür sorgen, dass Banken normal pleitegehen können, so wie alle anderen Unternehmen. Es wäre ein lohnender Schritt im Kampf gegen 910 Milliarden Euro, die Europa lähmen.

Werbung

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Europa

„Eine vertane Chance“: Das Trennbankensystem ist gescheitert

Aus profil 46/2017

Joseph Gepp

Wenn eine Bank hochspekulative Investment- Geschäfte tätigt, müssen sie organisatorisch vom Kredit-und Einlagengeschäft getrennt werden. Das ist der Grundgedanke hinter dem sogenannten Trennbankensystem. Kleine Sparer und Kreditnehmer sollen nicht dafür geradestehen müssen, wenn die Bank infolge von Fehlspekulationen ins Wanken gerät -indem deren Einlagen bedroht oder sie plötzlich von Krediten abgeschnitten sind.

Nachdem die Finanzkrise 2008 zu zahlreichen Bankenpleiten in Europa geführt hatte, wurde in der EU der Ruf nach einem Trennbankensystem laut – ähnlich jenem, das in den USA unter Bill Clinton abgeschafft worden war. Im Jahr 2014 präsentierte Jean-Claude Junckers EU-Kommission einen Vorschlag für eine „Banken-Struktur-Verordnung“. Inhalt: „Aufsichtsbehörden können Banken anweisen, bestimmte riskante Trading-Aktivitäten von ihrem Einlagengeschäft zu trennen, sofern diese Aktivitäten die finanzielle Stabilität gefährden.“

Nun aber wurde der Vorschlag stillschweigend zu Grabe getragen. Im aktuellen Arbeitsprogramm der Kommission wird am Rande erwähnt, dass man das Projekt nicht weiter verfolge. Laut „Handelsblatt“ ließ es sich gegen den Widerstand konservativer Abgeordneter im EU-Parlament nicht durchbringen.

„Eine große Chance wurde vertan, das Finanzsystem widerstandsfähiger zu machen“, sagt Christian Stiefmüller von der Organisation „Finance Watch“ in Brüssel -schuld daran sei auch der „eiserne Griff der Finanz-Lobbys“. Das Scheitern geschehe vor dem Hintergrund, dass das Großprojekt der EU-Bankenregulierung überhaupt derzeit stocke. Zwar gibt es seit der Krise zahlreiche Reformen in der EU -von neuen Insolvenzregeln bis zu Regulierungsbehörden. Aber mittlerweile schwinde „die politische Unterstützung für all das rasant“.

Dabei kam wohl kaum eine Fehlentwicklung den Europäern jemals so teuer wie jene im Vorfeld der Finanzkrise: Die Staatsschulden dürften wegen der Bankenrettungen um rund 20 Prozent hinaufgeschossen sein (siehe Grafik links). Ob die neuen Regeln reichen, um weitere Krisen zu verhindern, bezweifelt David Walch, Sprecher des globalisierungskritischen Netzwerks Attac in Österreich: „Jede Bankenregulierung, die systemrelevante Banken nicht zerteilt, ist letztendlich gescheitert. Die Rechnung dafür werden wir wieder in der nächsten Finanzkrise präsentiert bekommen.“

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Wirtschaft

Acht Prozent

Aus profil 22/2016

Damit in Zukunft nicht mehr allein der Steuerzahler für die Kosten von Bankenpleiten aufkommt, sollen die Gläubiger der Geldhäuser etwas mitzahlen. Aber wird das auch was? Wie die EU-Kommission in Brüssel mit Detailbestimmungen zentrale Bankenreformen hintertreibt.

Von Joseph Gepp

Es kommt die Zeit, da ist eine Reform vollendet. Dann halten Politiker und Experten noch einige Lobreden auf sie, bevor sie sich anderen Themen zuwenden. Dann feilen im Hintergrund die Beamten noch an letzten Details, aber die interessieren schon niemanden mehr.

Dabei kann gerade diese Phase einer Gesetzesentstehung äußerst heikel sein.

Zum Beispiel bei der Neuregelung der Bankenwelt in Brüssel. Es handelt sich um eines der größten Vorhaben der EU der vergangenen Jahre. Umfangreiche Reformen sollen den Finanzsektor für eine mögliche neue Krise wappnen. Das Ziel: Die Kosten dafür sollen nicht mehr allein am europäischen Steuerzahler hängen bleiben, so wie bei der vergangenen Finanzkrise im Jahr 2007. Ein Meilenstein in diese Richtung ist die sogenannte EU-Bankenabwicklungsrichtlinie. Sie regelt seit dem Jahr 2014, wer künftig mit welchem Geld zahlen soll, wenn Banken in finanzielle Schieflagen geraten.

Doch vergangenen Montag schob die EU-Kommission der Richtlinie noch eine „Delegierte Verordnung“ nach. Darin werden Details spezifiziert. Allerdings: nicht zum Guten, wie Kritiker meinen.

„Über das Kleingedruckte werden die Vorschriften der Abwicklungsrichtlinie entscheidend gelockert“, sagt Sven Giegold, grüner deutscher EU-Parlamentarier, der sich mit Bankenregulierung befasst. Christian Stiefmüller von der NGO „Finance Watch“ in Brüssel ergänzt: „Mit Detailbestimmungen höhlt die EU-Kommission Gesetze aus, zu denen man sich bereits durchgerungen hat.“

Beim Thema Bankenregulierung stehen viel Geld und Macht auf dem Spiel. Bankenlobbyisten setzen alles daran, manche Reformen doch noch abzuschwächen. Schenkt ihnen die EU-Kommission – also quasi die Regierung der EU unter Jean-Claude Juncker – zu viel Gehör?

Die Verordnung sei ein weiterer wichtiger Schritt zu einem „gut funktionierenden System, in dem nicht mehr die Steuerzahler für Probleme der Banken aufkommen“, freut sich per Aussendung der Brite Jonathan Hill, konservativer Politiker und zuständiger EU-Kommissar für Finanzmarktstabilität. Doch dem widersprechen nicht nur Giegold und Stiefmüller, sondern auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, selbst ein Organ der EU, mit Sitz in London. „Die EBA ist mit vielen Änderungen, welche die Kommission vorgeschlagen hat, nicht einverstanden“, heißt es in einer Protestnote der Aufseher an die Kommission vom Februar. Man fordere die Kommission „unverzüglich“ auf, Änderungswünsche der EBA zu berücksichtigen. Doch die EBA darf lediglich Vorschläge äußern. Kommissar Hill ignorierte den Appell. In den kommenden Monaten soll die fertige Verordnung nun von Mitgliedsstaaten und EU-Parlament abgesegnet werden.

Wie wichtig die Regulierung der Finanzmärkte ist, hat spätestens die Krise 2007 gezeigt. In ihrem Gefolge steckten die EU-Staaten laut Kommission 4,6 Billionen Euro in die Rettung europäischer Banken. Zum Vergleich: Die Gesamtkosten infolge der Flüchtlingsbewegung in Österreich und Deutschland zusammen betragen bis 2017 schätzungweise nur rund ein Achtzigstel dieser Summe. Die Folgen der Finanzkrise waren massive Sparprogramme, etwa bei Sozialausgaben. Doch den EU-Regierungen war meist keine andere Wahl geblieben, als für die Banken zu zahlen. Hätten sie sie pleitegehen lassen, wäre wohl das Finanzsystem kollabiert. Eine Bank hätte die nächste mitgerissen, Bankomaten hätten kein Geld ausgespuckt, Supermärkte wären vielleicht leer geblieben. Schwache Aufsichtsbehörden und laxe Kontrollmechanismen waren für die Krise mitverantwortlich.

Heute soll ein stabileres System aufgesetzt werden – und dazu dient unter anderem die Abwicklungsrichtlinie. Das Werk schreibt vor allem das sogenannte „Bail-in“ vor. Das bedeutet: Künftig sollen zuerst die Gläubiger und Eigentümer der Bank – also Anleihehalter und Aktionäre – zahlen, bevor der Steuerzahler drankommt. Bei Banken ist dies, im Gegensatz zu normalen Unternehmen, keine Selbstverständlichkeit.

Um die Causa zu verstehen, muss man die Idee hinter dem Bail-in begreifen: Würde man Bankengläubiger (zu ihnen zählen zwar auch die normalen Sparer, jedoch ist deren Vermögen bis 100.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt) rücksichtlos beschneiden, geraten möglicherweise andere Banken auch ins Schlingern, weil sie ihr hergeborgtes Geld nicht wiedersehen. Infolgedessen könnten verängstigte Sparer ihre Konten plündern. Eine Bankenpleite wächst sich also rasch zu einer Finanzkrise aus. Zugleich jedoch darf man auch die Bankengläubiger nicht ganz aus ihrer Verantwortung entlassen – denn wenn sie fix damit rechnen, dass im Ernstfall ohnehin der Staat einspringt, sind sie zu riskanteren Geschäften bereit. Also versucht die Abwicklungsrichtlinie einen Spagat: Die Gläubiger sollen im Pleitefall mitzahlen, aber nicht so viel, dass dadurch das ganze System zu wanken beginnt.

Konkret schreibt die Richtlinie vor, dass Gläubiger künftig einen Mindestbeitrag leisten müssen, bevor eine Bank gerettet wird. Er beträgt laut Artikel 44, Absatz 5, mindestens acht Prozent der Bilanzsumme. Sollten die Aktien- und Anleihenhalter dieses Geld nicht aufbringen, ist laut Richtlinie eine Bankenrettung mit Staats-oder EU-Mitteln verboten. So weit, so regulär.

Nach dem Beschluss leitete die EU-Kommission den Gesetzestext an die EBA weiter. Die Aufsichtsbehörde sollte nun „technische Regulierungsstandards“ erarbeiten, also Details. Unter anderem fügte die EBA einen Satz hinzu: Es solle darauf geachtet werden, dass bei den Banken „die Erfordernis des Mindestbeitrags von acht Prozent (…) erfüllt ist“. Also: Die acht Prozent, die für den Pleitefall vorgeschrieben sind, müssen sich auch in der Bankbilanz wiederfinden. Eine Formalität. Sollte man meinen.

Doch nachdem die ergänzte Richtlinie zur Kommission zurückgewandert war, strich diese die Passage aus dem Text. Eine derartige Präzisierung sei „mit der Richtlinie nicht vereinbar“, begründet das die Kommission in einem Brief an die EBA vom Dezember, der profil vorliegt.

Was bedeutet das? Die Banken müssen nun zwar zwingend die acht Prozent aufbringen, damit sie im Notfall vor der Pleite gerettet werden. Im Normalbetrieb müssen sie aber nicht über dieses Geld verfügen – sondern eben erst dann, wenn aufgrund der drohenden Pleite eine Rettung erforderlich wird. Wenn man so will, ist das wie bei einem Feuerlöscher, den man erst dann mit Löschschaum befüllen muss, wenn es brennt.

„Im Fall der drohenden Pleite haben die Staaten dann gar keinen Spielraum mehr, darauf zu bestehen, dass die Gläubiger ihren Teil beitragen“, sagt der Bankenexperte Stiefmüller. „Diese Streichung bringt das ganze Konzept der EU-Bankenabwicklung ins Wanken.“

Bei der EU-Kommission reagiert das Büro von Finanzmarkt-Kommissar Hill nicht auf die profil-Anfrage. Im Brief an die EBA rechtfertigt die Kommission die Streichung der Acht-Prozent-Klausel damit, dass in der Abwicklungsrichtlinie kein „harmonisiertes Mindest-Level“ vorgesehen sei. Der Hintergrund: Banken müssen laut Richtlinie eben nur dann die acht Prozent haben, wenn sie gerettet werden sollen – und nicht, streng formalrechtlich gesehen, die ganze Zeit über. „Aber wenn die Pleite wirklich droht und der Beitrag nicht geleistet werden kann, ist es zu spät “, sagt Stiefmüller.

Was hat die Kommission tatsächlich zur Streichung des Acht-Prozent-Passus veranlasst? Darüber kann man nur mutmaßen. Kritiker, die anonym bleiben wollen, sprechen von massivem Banken-Lobbying, das auf eine Abschwächung der Abwicklungsrichtlinie zielt. Die Banken fürchten, dass es ihnen zu teuer käme, Schulden zu machen, wenn sie jederzeit acht Prozent der Bilanzsumme für ein mögliches Bail-in bereithalten müssen.

Für eine unschöne Optik sorgt jedenfalls, dass EU-Kommissar Hill vor seiner Politikkarriere selbst als Finanz-Lobbyist in Großbritannien tätig war, etwa für die Großbank HSBC. Zudem gibt es ein Positionspapier des Londoner Bankenverbands AFME („Assoziation der Finanzmärkte in Europa“) vom Februar 2015. Darin legen die Banker ihre Meinung zur Acht-Prozent-Klausel dar. Sie bringen da genau das gleiche Argument in Stellung wie später die Kommission: Mit derartigen Maßnahmen würde das Mandat der Abwicklungsrichtlinie „überschritten“, heißt es im AFME-Papier.

Laut EU-Parlamentarier Giegold machen jedoch nicht nur Banken Stimmung gegen eine strenge Abwicklungsrichtlinie, sondern auch einige EU-Staaten. „Vor allem Italien, Frankreich, Spanien und Portugal üben Druck auf die Kommission aus.“ Inwiefern auch hier die jeweils nationalen Finanzmärkte dahinterstecken, ist unklar. Das Zusammenspiel von Staaten, Banken und Kommission bei derart wichtigen Entscheidungen – es bleibt dem Außenstehenden verborgen.

Fest steht: Die Bankenaufseher von der EBA protestieren scharf gegen die Abschwächung. Die Acht-Prozent-Klausel sei keinesfalls unvereinbar mit der Abwicklungsrichtlinie, widerspricht die EBA in ihrer Protestnote der Kommission. Und: „Versagt das Schema (der EU-Bankenabwicklung, Anm.), bedroht dies die finanzielle Stabilität und andere Ziele.“ Im Klartext: Dass bei der nächsten Krise erneut der Steuerzahler in die Bresche springen muss, ist wahrscheinlicher geworden.

Hinterlasse einen Kommentar

Eingeordnet unter Wirtschaft