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Acht Prozent

Aus profil 22/2016

Damit in Zukunft nicht mehr allein der Steuerzahler für die Kosten von Bankenpleiten aufkommt, sollen die Gläubiger der Geldhäuser etwas mitzahlen. Aber wird das auch was? Wie die EU-Kommission in Brüssel mit Detailbestimmungen zentrale Bankenreformen hintertreibt.

Von Joseph Gepp

Es kommt die Zeit, da ist eine Reform vollendet. Dann halten Politiker und Experten noch einige Lobreden auf sie, bevor sie sich anderen Themen zuwenden. Dann feilen im Hintergrund die Beamten noch an letzten Details, aber die interessieren schon niemanden mehr.

Dabei kann gerade diese Phase einer Gesetzesentstehung äußerst heikel sein.

Zum Beispiel bei der Neuregelung der Bankenwelt in Brüssel. Es handelt sich um eines der größten Vorhaben der EU der vergangenen Jahre. Umfangreiche Reformen sollen den Finanzsektor für eine mögliche neue Krise wappnen. Das Ziel: Die Kosten dafür sollen nicht mehr allein am europäischen Steuerzahler hängen bleiben, so wie bei der vergangenen Finanzkrise im Jahr 2007. Ein Meilenstein in diese Richtung ist die sogenannte EU-Bankenabwicklungsrichtlinie. Sie regelt seit dem Jahr 2014, wer künftig mit welchem Geld zahlen soll, wenn Banken in finanzielle Schieflagen geraten.

Doch vergangenen Montag schob die EU-Kommission der Richtlinie noch eine „Delegierte Verordnung“ nach. Darin werden Details spezifiziert. Allerdings: nicht zum Guten, wie Kritiker meinen.

„Über das Kleingedruckte werden die Vorschriften der Abwicklungsrichtlinie entscheidend gelockert“, sagt Sven Giegold, grüner deutscher EU-Parlamentarier, der sich mit Bankenregulierung befasst. Christian Stiefmüller von der NGO „Finance Watch“ in Brüssel ergänzt: „Mit Detailbestimmungen höhlt die EU-Kommission Gesetze aus, zu denen man sich bereits durchgerungen hat.“

Beim Thema Bankenregulierung stehen viel Geld und Macht auf dem Spiel. Bankenlobbyisten setzen alles daran, manche Reformen doch noch abzuschwächen. Schenkt ihnen die EU-Kommission – also quasi die Regierung der EU unter Jean-Claude Juncker – zu viel Gehör?

Die Verordnung sei ein weiterer wichtiger Schritt zu einem „gut funktionierenden System, in dem nicht mehr die Steuerzahler für Probleme der Banken aufkommen“, freut sich per Aussendung der Brite Jonathan Hill, konservativer Politiker und zuständiger EU-Kommissar für Finanzmarktstabilität. Doch dem widersprechen nicht nur Giegold und Stiefmüller, sondern auch die Europäische Bankenaufsichtsbehörde EBA, selbst ein Organ der EU, mit Sitz in London. „Die EBA ist mit vielen Änderungen, welche die Kommission vorgeschlagen hat, nicht einverstanden“, heißt es in einer Protestnote der Aufseher an die Kommission vom Februar. Man fordere die Kommission „unverzüglich“ auf, Änderungswünsche der EBA zu berücksichtigen. Doch die EBA darf lediglich Vorschläge äußern. Kommissar Hill ignorierte den Appell. In den kommenden Monaten soll die fertige Verordnung nun von Mitgliedsstaaten und EU-Parlament abgesegnet werden.

Wie wichtig die Regulierung der Finanzmärkte ist, hat spätestens die Krise 2007 gezeigt. In ihrem Gefolge steckten die EU-Staaten laut Kommission 4,6 Billionen Euro in die Rettung europäischer Banken. Zum Vergleich: Die Gesamtkosten infolge der Flüchtlingsbewegung in Österreich und Deutschland zusammen betragen bis 2017 schätzungweise nur rund ein Achtzigstel dieser Summe. Die Folgen der Finanzkrise waren massive Sparprogramme, etwa bei Sozialausgaben. Doch den EU-Regierungen war meist keine andere Wahl geblieben, als für die Banken zu zahlen. Hätten sie sie pleitegehen lassen, wäre wohl das Finanzsystem kollabiert. Eine Bank hätte die nächste mitgerissen, Bankomaten hätten kein Geld ausgespuckt, Supermärkte wären vielleicht leer geblieben. Schwache Aufsichtsbehörden und laxe Kontrollmechanismen waren für die Krise mitverantwortlich.

Heute soll ein stabileres System aufgesetzt werden – und dazu dient unter anderem die Abwicklungsrichtlinie. Das Werk schreibt vor allem das sogenannte „Bail-in“ vor. Das bedeutet: Künftig sollen zuerst die Gläubiger und Eigentümer der Bank – also Anleihehalter und Aktionäre – zahlen, bevor der Steuerzahler drankommt. Bei Banken ist dies, im Gegensatz zu normalen Unternehmen, keine Selbstverständlichkeit.

Um die Causa zu verstehen, muss man die Idee hinter dem Bail-in begreifen: Würde man Bankengläubiger (zu ihnen zählen zwar auch die normalen Sparer, jedoch ist deren Vermögen bis 100.000 Euro durch die Einlagensicherung geschützt) rücksichtlos beschneiden, geraten möglicherweise andere Banken auch ins Schlingern, weil sie ihr hergeborgtes Geld nicht wiedersehen. Infolgedessen könnten verängstigte Sparer ihre Konten plündern. Eine Bankenpleite wächst sich also rasch zu einer Finanzkrise aus. Zugleich jedoch darf man auch die Bankengläubiger nicht ganz aus ihrer Verantwortung entlassen – denn wenn sie fix damit rechnen, dass im Ernstfall ohnehin der Staat einspringt, sind sie zu riskanteren Geschäften bereit. Also versucht die Abwicklungsrichtlinie einen Spagat: Die Gläubiger sollen im Pleitefall mitzahlen, aber nicht so viel, dass dadurch das ganze System zu wanken beginnt.

Konkret schreibt die Richtlinie vor, dass Gläubiger künftig einen Mindestbeitrag leisten müssen, bevor eine Bank gerettet wird. Er beträgt laut Artikel 44, Absatz 5, mindestens acht Prozent der Bilanzsumme. Sollten die Aktien- und Anleihenhalter dieses Geld nicht aufbringen, ist laut Richtlinie eine Bankenrettung mit Staats-oder EU-Mitteln verboten. So weit, so regulär.

Nach dem Beschluss leitete die EU-Kommission den Gesetzestext an die EBA weiter. Die Aufsichtsbehörde sollte nun „technische Regulierungsstandards“ erarbeiten, also Details. Unter anderem fügte die EBA einen Satz hinzu: Es solle darauf geachtet werden, dass bei den Banken „die Erfordernis des Mindestbeitrags von acht Prozent (…) erfüllt ist“. Also: Die acht Prozent, die für den Pleitefall vorgeschrieben sind, müssen sich auch in der Bankbilanz wiederfinden. Eine Formalität. Sollte man meinen.

Doch nachdem die ergänzte Richtlinie zur Kommission zurückgewandert war, strich diese die Passage aus dem Text. Eine derartige Präzisierung sei „mit der Richtlinie nicht vereinbar“, begründet das die Kommission in einem Brief an die EBA vom Dezember, der profil vorliegt.

Was bedeutet das? Die Banken müssen nun zwar zwingend die acht Prozent aufbringen, damit sie im Notfall vor der Pleite gerettet werden. Im Normalbetrieb müssen sie aber nicht über dieses Geld verfügen – sondern eben erst dann, wenn aufgrund der drohenden Pleite eine Rettung erforderlich wird. Wenn man so will, ist das wie bei einem Feuerlöscher, den man erst dann mit Löschschaum befüllen muss, wenn es brennt.

„Im Fall der drohenden Pleite haben die Staaten dann gar keinen Spielraum mehr, darauf zu bestehen, dass die Gläubiger ihren Teil beitragen“, sagt der Bankenexperte Stiefmüller. „Diese Streichung bringt das ganze Konzept der EU-Bankenabwicklung ins Wanken.“

Bei der EU-Kommission reagiert das Büro von Finanzmarkt-Kommissar Hill nicht auf die profil-Anfrage. Im Brief an die EBA rechtfertigt die Kommission die Streichung der Acht-Prozent-Klausel damit, dass in der Abwicklungsrichtlinie kein „harmonisiertes Mindest-Level“ vorgesehen sei. Der Hintergrund: Banken müssen laut Richtlinie eben nur dann die acht Prozent haben, wenn sie gerettet werden sollen – und nicht, streng formalrechtlich gesehen, die ganze Zeit über. „Aber wenn die Pleite wirklich droht und der Beitrag nicht geleistet werden kann, ist es zu spät “, sagt Stiefmüller.

Was hat die Kommission tatsächlich zur Streichung des Acht-Prozent-Passus veranlasst? Darüber kann man nur mutmaßen. Kritiker, die anonym bleiben wollen, sprechen von massivem Banken-Lobbying, das auf eine Abschwächung der Abwicklungsrichtlinie zielt. Die Banken fürchten, dass es ihnen zu teuer käme, Schulden zu machen, wenn sie jederzeit acht Prozent der Bilanzsumme für ein mögliches Bail-in bereithalten müssen.

Für eine unschöne Optik sorgt jedenfalls, dass EU-Kommissar Hill vor seiner Politikkarriere selbst als Finanz-Lobbyist in Großbritannien tätig war, etwa für die Großbank HSBC. Zudem gibt es ein Positionspapier des Londoner Bankenverbands AFME („Assoziation der Finanzmärkte in Europa“) vom Februar 2015. Darin legen die Banker ihre Meinung zur Acht-Prozent-Klausel dar. Sie bringen da genau das gleiche Argument in Stellung wie später die Kommission: Mit derartigen Maßnahmen würde das Mandat der Abwicklungsrichtlinie „überschritten“, heißt es im AFME-Papier.

Laut EU-Parlamentarier Giegold machen jedoch nicht nur Banken Stimmung gegen eine strenge Abwicklungsrichtlinie, sondern auch einige EU-Staaten. „Vor allem Italien, Frankreich, Spanien und Portugal üben Druck auf die Kommission aus.“ Inwiefern auch hier die jeweils nationalen Finanzmärkte dahinterstecken, ist unklar. Das Zusammenspiel von Staaten, Banken und Kommission bei derart wichtigen Entscheidungen – es bleibt dem Außenstehenden verborgen.

Fest steht: Die Bankenaufseher von der EBA protestieren scharf gegen die Abschwächung. Die Acht-Prozent-Klausel sei keinesfalls unvereinbar mit der Abwicklungsrichtlinie, widerspricht die EBA in ihrer Protestnote der Kommission. Und: „Versagt das Schema (der EU-Bankenabwicklung, Anm.), bedroht dies die finanzielle Stabilität und andere Ziele.“ Im Klartext: Dass bei der nächsten Krise erneut der Steuerzahler in die Bresche springen muss, ist wahrscheinlicher geworden.

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Inselspringen

Aus profil 6/2016

Ikea, Google, Fiat. Sie alle vermeiden es, Steuern zu zahlen, indem sie ihre Gewinne von Land zu Land verschieben. Jetzt will die EU dagegen vorgehen. Doch der Weg zu einem anderen Steuersystem ist noch weit.

Von Joseph Gepp

Wenn EU-Dokumente nach etwas nicht klingen, dann nach Visionen. Der Inhalt dessen, was Woche für Woche in Brüssel an Papieren publiziert wird, fällt zwar bisweilen durchaus visionär aus. Aber das zeigt sich immer erst auf den zweiten Blick. Zunächst ist da ein Wulst an Fachausdrücken und technischen Formulierungen.

Umso erstaunlicher eine 17-seitige Mitteilung vom vergangenen Juni. In ungewöhnlich klaren Worten skizziert darin die EU-Kommission – quasi die Regierung der EU unter Jean-Claude Juncker – ihren Weg zu einem gerechteren Steuersystem. Von „Missbrauch“ ist die Rede. Von „schädlichen Auswirkungen“. Und davon, dass es an der Zeit sei, „die Dinge anzugehen“.

Die Kommission hat sich etwas vorgenommen – und vergangene Woche legte sie nach. Sie präsentierte konkrete Schritte im Kampf gegen die Steuervermeidung großer Konzerne. Ikea, Google, Facebook, Starbucks, Apple, Amazon, Fiat, sie alle nutzen raffinierte – legale – Methoden, um auf ihre Gewinne kaum Steuern zu entrichten. Wo steht Europas Kampf gegen die „aggressive Steuerplanung“, wie Experten das nennen? Wird er richtig geführt? Wie genau tricksen Unternehmen? Die Maßnahmen spielen sich jedenfalls vor dem Hintergrund eines Paradigmenwechsels infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise 2007/2008 ab. Bis dahin schauten Staaten gerne weg, wenn Unternehmen tricksten. Letztere würden ja im Gegenzug Arbeitsplätze schaffen, so das Argument. Außerdem halte der Steuerwettbewerb – also die Praxis, dass Staaten Firmen mit attraktiven Steuergesetzen locken – Erstere fit und effizient.

Heute steht diese Ansicht massiv infrage. Arbeitslosenzahlen und Austeritätskurse fachen den öffentlichen Druck an. Dazu kommen Enthüllungen wie vergangenes Jahr, als herauskam, dass Luxemburg bis 2010 Konzernen per Sonderbescheiden Steuerprivilegien eingeräumt hatte.

Jedes Jahr gehen in der EU laut Kommission 50 bis 70 Milliarden Euro wegen Steuervermeidung verloren. Zudem würden kleine und mittlere Unternehmen „massiv benachteiligt“. Diese bezahlen laut EU-Wirtschaftskommissar Pierre Moscovici durchschnittlich 30 Prozent höhere Steuern als multinationale Konzerne – obwohl sie EU-weit für rund 85 Prozent aller neuen Arbeitsplätze sorgen.

Die Methoden der Steuervermeidung sind komplex, doch Grundmuster ziehen sich durch. Immer nutzen die Konzerne Lücken zwischen Steuergesetzen einzelner Länder aus. Immer verschieben sie Gewinne dorthin, wo kaum Steuerpflicht herrscht.

Beispiel: Ein Pharma-Konzern müsste auf seine Profite aus Medikamentenverkäufen Steuern entrichten. Das vermeidet er mithilfe einer Tochterfirma in einem Land mit minimaler Besteuerung. Dort werden die Patente auf die Medikamente angemeldet. Danach zahlt die Konzern-Tochter im Hochsteuerland, in dem die Produkte verkauft werden, hohe Gebühren für die Nutzung der Patentrechte an ihre Steueroasen-Schwester. Deshalb schmilzt der – steuerpflichtige – Gewinn im Hochsteuerland dahin. Die Gewinne in der Oase bleiben unversteuert.

Eines derartigen Modells, allerdings mit Lizenzen statt Patenten, bediente sich etwa auch die heimische Möbelhauskette XXXLutz -damals unter der Geschäftsführung des heutigen ÖVP-Finanzministers Hans Jörg Schelling (profil 37/2014).

Oder die Konzerne tricksen mit Krediten. Muster: Eine Tochter in einer Steueroase verborgt Geld an eine im Hochsteuerland. Wenn Letztere den Kredit samt hoher Zinsen zurückzahlt, schmälert dies ihren steuerpflichtigen Gewinn.

Solchen Praktiken will die EU-Kommission einen Riegel vorschieben. Ihr Plan orientiert sich an einer Vorlage der OECD, der ökonomischen Denkfabrik der reichen Länder.

Die Trickserei mit den Krediten etwa? Soll künftig verhindert werden, indem Unternehmen Zinszahlungen, die sie an Schwesterfirmen leisten, nicht unbegrenzt von ihren Gewinnen abziehen dürfen.

Und die Gebühren für Patentrechte? Wenn künftig Konzern-Töchter untereinander derlei Geschäfte machen, müssen die Summen marktüblich sein, so der Vorschlag. Das bedeutet, die Preise für die Patentrechte müssen dem entsprechen, was auch fremde Firmen für sie zahlen würden. Das soll verhindern, dass der komplette Firmengewinn unter fadenscheinigen Vorwänden in Steueroasen fließt.

Die Reaktionen auf den Plan fallen gemischt aus. SPÖ wie ÖVP im EU-Parlament jubeln. Deutsche Unternehmensvertreter warnen, dass die europäische Industrie stärker belastet werden könnte als die US-Internet-Konzerne, weil Letztere neue Schlupflöcher finden würden. Ablehnend reagiert auch das globalisierungskritische Netzwerk Attac, das seit Jahren für neue Unternehmenssteuern trommelt.

„Löchrig und unzureichend“, nennt Sprecher David Walch den Entwurf. „Die Kommission will jeder gängigen Steuervermeidungsmethode mit einem maßgeschneiderten Gesetz begegnen. Aber so funktioniert das nicht. Solange die EU das dahinterliegende Problem nicht behandelt, werden sich immer neue Schlupflöcher auftun.“

Als dahinterliegendes Problem sehen Kritiker, dass multinationale Konzerne steuerlich behandelt werden wie eine Vielzahl einzelner Firmen – und nicht wie eine große. Daher fordern sie eine „Einheitskonzernbesteuerung“ oder „Unitary Taxation“.

In diesem Konzept muss der Konzern, als Einheit betrachtet, seine Gewinne, Mitarbeiter und Vermögenswerte je Land offenlegen. Danach bezahlt er Steuern – idealerweise dort, wo Beschäftigte arbeiten, Einnahmen anfallen und Verkäufe stattfinden. Dass sich in Steueroasen Gewinne auftürmen, wäre für Firmen wohl nicht mehr attraktiv.

Die Unitary Taxation existiert etwa bereits zwischen den Bundesstaaten der USA. Das soll verhindern, dass, beispielsweise, ein Unternehmen seine Gewinne aus Kalifornien in Nevada verschleiert.

Auch in Europa zeigt sich die EU-Kommission angetan von der Idee. In der Mitteilung mit den klaren Worten schwärmen die EU-Beamten von weitgehend harmonisierten Regeln einer europäischen Körperschaftssteuer auf Unternehmensgewinne – also einer Art Unitary Tax. Dies wäre der beste Weg, um „die Verbindung zwischen dem Ort der Besteuerung und dem Ort der Wertschöpfung zu festigen“.

Doch wo es um die Realisierung geht, klingt das sonst so visionäre Dokument kleinlaut. Das Projekt erfordere jedenfalls noch „schwierige Beratungen“ mit den Mitgliedsstaaten. Es sei eine „sehr ambitionierte Initiative“.

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Großer Hebel, kleine Wirkung

Aus dem profil 16/2015

Mangelnde Kontrolle, fragwürdige Projektlisten, unkalkulierbare Verluste: Das 300-Milliarden-Investitionsprogramm von EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker soll Europa aus der Dauerkrise führen. Doch im Detail betrachtet, erweist es sich als Alibi-Aktion, bei der die EU über die Folgen ihrer eigenen Sparpolitik stolpert.

Von Joseph Gepp

Ab Herbst 2015 soll es mit der europäischen Wirtschaft endlich wieder aufwärtsgehen. Unternehmen bekommen neue Aufträge en masse und stellen Arbeitslose ein, weil sie dringend mehr Beschäftigte brauchen. Diese stecken ihr frisch verdientes Geld dann brav in den Konsum. Eine segensreiche Wachstumsspirale wird dadurch in Gang gesetzt.

So stellt sich das zumindest Jean-Claude Juncker vor, seit einem halben Jahr Kommissionspräsident der EU. Die Wirtschaft in den meisten Ländern der Union liege seit Jahren darnieder, betont der Luxemburger. Ende 2014 präsentierte er deshalb einen hochambitionierten Plan unter der sperrigen Abkürzung EFSI: „Europäischer Fonds für strategische Investitionen“. Mit diesem Instrument sollen in den kommenden drei Jahren Investitionen im Ausmaß von 315 Milliarden Euro angestoßen werden. Das entspricht fast der jährlichen Wirtschaftsleistung Österreichs. Ein Befreiungsschlag für Europas Wirtschaft, meint Juncker.

Seit der internationalen Banken- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 leidet Europa darunter, dass kaum mehr jemand investiert, also Geld ausgibt, damit neues Wirtschaftswachstum entsteht. Die Folgen sind Arbeitslosigkeit und dürre Zukunftsperspektiven. Die Investitionsquote liegt in Europa relativ zum BIP rund 15 Prozent unter dem Vorkrisenniveau, in den südlichen Ländern sind es gar bis zu 60 Prozent. Üblicherweise handelt es sich bei den Trägern von Investitionen um Unternehmen oder um Staaten, aber in den vergangenen Jahren haben beide ausgelassen: Den Staaten sind die Hände gebunden, weil sie sich wegen hoher Staatsschulden eine strikte Sparpolitik auferlegt haben. Und die Privatunternehmen rechnen sich kaum Gewinne auf ihre Investitionen aus, weil die Europäer derzeit immer weniger Geld haben, das sie für Konsumgüter ausgeben könnten.

All das soll Junckers großes Prestigeprojekt EFSI nun beheben. In den kommenden drei Jahren will die Kommission damit EU-weit mindestens eine Million neue Arbeitsplätze und zwei Prozent mehr Wachstum kreieren. Doch bei genauerer Betrachtung zeigt sich: Das Vorhaben steht auf tönernen Füßen.

Die Erfolgsaussichten sind – beim derzeitigen Stand der Planungen – unklar. Sogar der Europäische Rechnungshof in Luxemburg äußert Kritik an Junckers Projekt. Ökonomen beanstanden, dass kein einziger Cent an neuem Geld in das Investitionsprogramm fließe. Dazu fürchten Kritiker eine intransparente Verquickung staatlicher und privater Gelder.

Außerdem ist fraglich, ob das Programm tatsächlich zu neuen Investitionen führt oder ob nur ohnehin längst fixierte Vorhaben umetikettiert werden – ohne Effekt auf die Wirtschaft. Dieser Verdacht drängt sich auf, wenn man sich etwa ansieht, welche Projekte Österreichs Regierung auf eine Liste potenzieller Großinvestitionen in Europa setzen ließ. Sie haben mit dem Investitionsprogramm, so wie die EU-Kommission es plant, kaum etwas zu tun.

Europa stolpert allem Anschein nach gerade über die Folgen seiner eigenen Sparpolitik. Es will unbedingt neue Schulden verhindern, braucht aber gleichzeitig dringend Investitionen. Also hat sich die EU-Kommission ein abenteuerlich kompliziertes Konzept ausgedacht, mit dem Private zum Investieren bewegt werden sollen. Doch der große Plan könnte sich bald als bürokratisches Alibi-Projekt entpuppen – noch dazu als höchst riskantes, weil öffentliche Gelder auf dem Spiel stehen. Zudem fällt die Mitwirkung von Mitgliedsstaaten wie Österreich ziemlich lieblos aus.

Doch um die Kritik am Juncker-Plan zu verstehen, muss man aber erst begreifen, wie er funktioniert. Und man muss die politischen Hintergründe kennen.

Für den neuen EU-Kommissionspräsidenten geht es um viel. Jean-Claude Juncker gilt, im Vergleich zu seinen Vorgängern, als durchsetzungsstark und unabhängig von Europas Regierungschefs. Zudem wurde Juncker im Gegensatz zu vorherigen Kommissionspräsidenten erstmals gewissermaßen direkt gewählt: Bei der Europawahl Mitte 2014 votierte eine Mehrheit für Junckers konservative Parteienfamilie, die Europäische Volkspartei. All das verleiht ihm Legitimität und Macht. Und das Investitionsprogramm wird als seine große Bewährungsprobe betrachtet.

Mit ihm will Juncker einen entscheidenden Aspekt der Europapolitik in den Einflussbereich der Kommission holen: den Kampf gegen die Krise. Diesen fechten seit der ersten Griechenland-Intervention 2010 allein die Mitgliedsstaaten aus. Damals, als hektisch Hilfsprogramme verhandelt wurden, blieb keine Zeit für die komplexen EU-Gesetzgebungsprozesse, wie die Kommission sie normalerweise praktiziert. Stattdessen setzen die Regierungschefs seither auf strikte Sparprogramme und Strukturreformen, allen voran Deutschlands mächtige Kanzlerin Angela Merkel. Doch das allein bringt selbst nach fünf Jahren in den meisten Ländern nicht den erhofften Aufschwung.

Mit dem Investitionsplan plant Juncker – er stand dem reinen Sparkurs immer schon kritisch gegenüber – nun eine Korrektur der Austeritätspolitik. Wenn Europa aus der Krise finden will, muss sich auch jemand finden, der Geld für neue Unternehmungen ausgibt: Davon ist der Kommissionspräsident überzeugt. Der einfachste Weg wäre, dass die Staaten selbst wieder investieren, beispielsweise in ihre Infrastruktur oder die Bildungssysteme. Doch diese Forderung, die vor allem Linke und Sozialdemokraten erheben, scheitert daran, dass Merkel und andere Staatschefs neue Schulden fürchten. Also versucht Juncker einen schwierigen Spagat: Er will Investitionen anstoßen, ohne neue Schulden zu generieren. Genau das soll der EFSI leisten.

Mit einem gewaltigen Investitionsprogramm will EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Wirtschaft in der EU beleben. Doch der Plan steht auf tönernen Füßen (Foto: Wikipedia)

Mit einem gewaltigen Investitionsprogramm will EU-Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker die Wirtschaft in der EU beleben. Doch der Plan steht auf tönernen Füßen (Foto: Wikipedia)

Momentan findet eine Art beschleunigtes Gesetzgebungsverfahren statt. EU-Rat und EU-Parlament befassen sich mit dem EFSI-Vorschlag der Kommission. Es muss schnell gehen, schon im September soll das Investitionsprogramm einsatzbereit sein. Wie genau soll es funktionieren?

Ein fiktives Beispiel: Ein Unternehmen will in Griechenland einen Windpark errichten. Doch es kann seine Geldgeber nicht davon überzeugen, dass es auch Gewinn bringt. Weil das Verlustrisiko hoch ist, sind Bankkredite für das Vorhaben teuer und sonstige Financiers schwer zu finden. Hier kommt der EFSI ins Spiel: Er finanziert das Projekt zum Teil, indem er, zum Beispiel, zu günstigen Konditionen für einen Teil der möglichen Verluste haftet. Deshalb wird das Investment attraktiver. Und die Summe, die letztlich in den Windpark investiert wird, ist viel höher als der ursprüngliche Beitrag des EFSI. Das ist der Grundgedanke des Projekts.

Als Grundlage dienen dem EFSI 21 Milliarden Euro, die in derartige Projekte gesteckt werden sollen. Damit will die EU-Kommission einen Effekt erzielen, den man im Finanzjargon „Hebelung“ nennt: Die 21 Milliarden sollen Projekte im 15-fachen Ausmaß anstoßen, also im Wert von 315 Milliarden Euro. Der EFSI kann beispielsweise Haftungen für Projekte übernehmen oder billige Kredite an Investoren vergeben. Ob das alles auch funktionieren wird, ist jedoch fraglich: Die Rating-Agentur Standard & Poor’s spricht skeptisch von „einer Herausforderung“.

Jedenfalls handelt es sich bei den anfänglichen 21 Milliarden nicht etwa um Geld, das neu zur Verfügung gestellt wird. Stattdessen wird es aus anderen EU-Fördertöpfen abgezogen und in den EFSI transferiert. Fünf Milliarden kommen außerdem von der Europäischen Investitionsbank (EIB), einem halböffentlichen Finanzinstitut, das den EU-Mitgliedsstaaten gemeinsam gehört. Die EIB ist auch für die Durchführung des EFSI-Programms zuständig.

Gefördert werden laut EU-Kommission Projekte aus den Bereichen Infrastruktur, Bildung, Forschung, Innovation und Energie. Es können staatliche Vorhaben sein, bevorzugt werden aber private. Und es sollen laut Gesetzesentwurf ausschließlich Projekte „mit einem nicht unerheblichen Risiko“ sein. Die Logik dahinter: Wenn ein Projekt sowieso stabile Gewinnaussichten und Finanzierungsquellen hat, braucht es kein Sonderinstrument wie den EFSI, sondern holt sich das nötige Kapital auch über Bankkredite oder etwa die Börse.

Im Prinzip ähnelt der EFSI einer Investment-Bank: Sein Geld fließt in alle möglichen riskanten, hoffentlich lukrativen Projekte. Während jedoch eine Bank Gewinne machen will, fördert der EFSI Vorhaben, die auf dem freien Markt wegen ihres hohen Risikos keine Chance haben. Wenn der EFSI also Sinn haben soll, muss er Risiken eingehen – sonst können potenzielle Investoren ja gleich bei einer normalen Bank um Geld ansuchen. Aber wer trägt die Verluste, wenn beispielsweise mehr Risikoprojekte scheitern, als geplant? „Ich sehe die Gefahr, dass die Miesen am Ende beim europäischen Steuerzahler hängen bleiben, während etwaige Gewinne an die Unternehmen gehen“, kritisiert Österreichs Grüner Budgetsprecher Bruno Rossmann, der sich im heimischen Parlament mit dem Investitionsplan auseinandersetzt.

In eine ähnliche Kerbe schlägt der Europäische Rechnungshof. Seine Prüfer haben sich den Juncker-Plan Mitte März genau angeschaut. „Im Falle eines Kreditausfalls wäre der risikoreichste Teil (der Investition, Anm.) durch den EU-Haushalt abgedeckt“, heißt es in ihrer Stellungnahme. Darüber hinaus könnten selbst über die unmittelbare Investition hinaus „weitere Risiken für den EU-Haushalt entstehen“, weil unter bestimmten Umständen Zusatzverbindlichkeiten schlagend werden können. Und: Gemessen am hohen Risiko der öffentlichen Hand, so die Prüfer, fallen die Kontrollmöglichkeiten bei den finanzierten Projekten begrenzt aus. Bei der Leitung des EFSI hat die EU-Kommission wenig mitzureden, denn sie obliegt der Europäischen Investitionsbank. Auch der Rechnungshof darf die Projekte nicht prüfen. Fazit: Es „besteht in vielerlei Hinsicht Anlass zu Besorgnis“, dass bei der Zusammenarbeit mit Privaten „ein angemessenes Maß an Transparenz und Rechenschaftspflicht“ fehlt.

Doch die Angst vor Verlusten ist nicht die einzige Kritik an Junckers Investitionsplan. Einen weiteren Einwand haben die EU-Finanzminister bei ihrem Treffen am 10. März erhoben: Sind die Investitionen, die aus dem Juncker-Plan resultieren, auch wirklich neue? Wenn nicht, also bei bereits fixierten und finanzierten Projekten, entstehen nämlich keine neuen Arbeitsplätze und kein Wachstum.

Die EU-Kommission setzt solchen Befürchtungen gern eine Liste entgegen. Sie enthält rund 2000 mögliche Großinvestitionsprojekte in ganz Europa, die gefördert werden könnten. Zusammengestellt wurde sie von den Mitgliedsstaaten im vergangenen Dezember. Auch das österreichische Finanzministerium übermittelte 19 Projekte mit einem Investitionsvolumen von insgesamt 28,2 Milliarden Euro nach Brüssel.

Der Blick auf die Liste zeigt, dass die Befürchtung wegen der alten Investitionen durchaus gerechtfertigt ist: Manche der Projekte aus Österreich sind bereits finanziert und fix eingeplant – sie bringen also eben keinen zusätzlichen Impuls für die Wirtschaft. Bei anderen Projekten wiederum handelt es sich ganz und gar nicht um risikoreiche Vorhaben, die eine Finanzierung durch den EFSI brauchten. Diese Vorhaben zu fördern, hätte wenig Sinn, sie bekommen ihr Geld auch über normale Banken und andere Finanzinstrumente.

Österreichs ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling reichte eine fragwürdige Projektliste mit Investitionsvorhaben bei der Brüsseler EU-Kommission ein (Foto: Wikipedia)

Österreichs ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling reichte eine fragwürdige Projektliste mit Investitionsvorhaben bei der Brüsseler EU-Kommission ein (Foto: Wikipedia)

Auf der Liste steht zum Beispiel die Fördermilliarde für den Internet-Breitbandausbau – darauf hat sich Österreichs Regierung bereits im Juli 2014 verständigt. Weiters finden sich zahlreiche Straßen- und Schienenbauprojekte von ÖBB und Asfinag. Doch diese Unternehmen – die im Übrigen zu 100 Prozent staatlich sind – gelten als höchst kreditwürdig. Jeder borgt ihnen Geld; sie haben kein Problem, ihre Projekte zu finanzieren. Warum sie eine Finanzierung durch den EFSI brauchen könnten, ist schleierhaft.

Zudem sind die Informationen auf der Liste teilweise unrichtig, zum Beispiel beim Lobautunnel, den die Asfinag in Wien plant. Von ihm heißt es auf der Liste, der Bau habe schon „begonnen“. Dabei rechnet die Straßenbaugesellschaft mit dem Baubeginn erst im Jahr 2018. Laut Liste soll bereits 2017, also im Jahr zuvor, eine halbe Milliarde Euro in den Tunnel investiert worden sein. Und überdies weiß man bei der Asfinag gar nicht, dass das Projekt auf der EU-Investitionsliste steht, wie eine profil-Nachfrage ergibt.

Fazit: Zumindest die Projekte aus Österreich entsprechen überhaupt nicht dem, was sich Juncker unter seinem Investitionsprogramm vorstellt. Würde man EFSI-Gelder verwenden, um – ohnehin geplante – Bauprojekte von ÖBB und Asfinag zu fördern, wäre das nichts anderes als eine Subvention für Staatsbetriebe, ohne Auswirkung auf die Wirtschaft.

Im verantwortlichen Finanzministerium entgegnet man auf profil-Nachfrage, die Liste habe mit dem geplanten Investitionsprogramm gar nichts zu tun. Sie enthalte lediglich „in Europa umsetzbare Investitionsprojekte“ ohne zwingenden Zusammenhang zum EFSI, sagt ein Pressesprecher von ÖVP-Finanzminister Hans Jörg Schelling. Ausgerechnet Schelling ist übrigens jener Politiker, der beim EU-Finanzministertreffen im März gemeinsam mit seinen Kollegen Bedenken äußerte, dass der EU-Investitionsplan sinnloserweise auch alte Projekte fördern könnte. Immerhin muss zu seiner Verteidigung gesagt werden: Auch in Deutschland gibt es einige Vorwürfe, dass sich auf der Investitionsliste alte Projekte finden, laut „Spiegel“ etwa Glasfaserprojekte in Bayern.

In Wien sagen Insider hinter vorgehaltener Hand, man brauche diese Liste nicht allzu ernst zu nehmen. Solange die Kriterien des Plans nicht klarer definiert seien, hätten die heimischen Behörden einfach einmal irgendetwas draufgeschrieben.

Was ist also bislang vom EFSI zu halten? Die Liste der Projekte ist fragwürdig. Die Bedingungen für Privatunternehmen, die teilnehmen, sind vage, was den Steuerzahler teuer zu stehen kommen könnte. Und es mangelt an Kontrollrechten.

Am 20. April soll das Europaparlament eine umfangreiche Stellungnahme zu Jean-Claude Junckers großem Investitionsprogramm abgeben. Mit der Ankurbelung von Investitionen in Europa verfolgt es zweifellos einen wichtigen Zweck.

Aber ob ein komplizierter Hebel ohne einen Euro neues Geld wirklich reicht, um Europas Wirtschaft ab Herbst wieder anzukurbeln, ist aus heutiger Sicht mehr als fraglich.

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Eingeordnet unter Europa, Wirtschaft

Die Städte und ihre Angst vor Europa

Aus dem FALTER 9/2015, Europa-Beilage

Europas Städte begegnen Brüssel immer öfter mit Misstrauen. Sie fürchten etwa, dass die EU die kommunale Wasserversorgung liberalisiert oder ihre Sozialwohnungen auf den Markt wirft. Ist die Sorge berechtigt?

Bericht:
Joseph Gepp

Die Müllabfuhr muss privatisiert werden. Die städtischen Volkshochschulen dürfen keinen Zuschuss vom Rathaus mehr bekommen, weil dies private Bildungseinrichtungen angeblich diskriminiert. Die Mietpreisbremsen bei Wohnungen müssen abgeschafft werden. Und wenn ein Konzern am Stadtrand mittels Fracking-Methode nach Schieferöl bohren will, dann muss die Gemeinde zustimmen.

Derart düster schätzt eine aktuelle Studie des deutschen Handels-und Investitionsexperten Thomas Fritz die Situation ein, in der sich europäische Städte wiederfinden würden, nachdem die großen derzeit geplanten EU-Handelsabkommen in Kraft getreten sind, das TTIP mit den USA und das CETA mit Kanada (siehe auch Gegenüberstellung unten).

Im Auftrag des globalisierungskritischen Vereins Campact hat sich der Experte angeschaut, wie konkret sich beide Vertragswerke auf die Unabhängigkeit der norddeutschen Großstadt Hamburg auswirken würde. Desaströs, so das Fazit des 26-seitigen Papiers. Die Kommune würde ihre Selbstständigkeit an Großkonzerne und die Unwägbarkeiten des Weltmarkts verlieren. Fritz warnt vor „Risiken, die Bürgerinnen und Bürger nicht bereit sind zu tragen“.

Er ist bei weitem nicht der Einzige, der Europas Handelsabkommen kritisch und Gefahren für die Kommunen heraufdämmern sieht. Nicht nur in der globalisierungskritischen Aktivistenszene vieler europäischer Staaten hat sich diese Ansicht längst durchgesetzt, auch darüber hinaus. Die Kronen Zeitung etwa kampagnisiert hierzulande gern gegen das TTIP-Abkommen oder die angeblich drohende Privatisierung der Trinkwasserversorgung. Gegen Letztere unterschrieben im Rahmen einer europaweiten Bürgerpetition im Jahr 2013 über zwei Millionen Menschen. Beim Thema Wohnbau wiederum duelliert sich die rot-grüne Stadtregierung von Wien gemeinsam mit anderen Hauptstädten in Europa derzeit mit der Brüsseler EU-Kommission. Es geht um die künftige Rolle des geförderten Wohnbaus auf dem Kontinent, man fürchtet dessen Zurechtstutzung.

Zum Beispiel Hamburg: Müssen Volkshochschulen privatisiert und Fracking am Stadtrand zugelassen werden? (Foto: Wikipedia)

Zum Beispiel Hamburg: Müssen Volkshochschulen privatisiert und Fracking am Stadtrand zugelassen werden? (Foto: Wikipedia)

Was ist da los? Wovor genau fürchten sich Europas Kommunen und Bürger? Und wie stehen die EU-Institutionen dazu? Wer diese Fragen beantworten will, muss erst einmal zurück in die Frühzeit des vereinten Europa, ins Jahr 1957. Und er muss verstehen, was dieses Europa ein Stück weit ausmacht: ein offener Wirtschaftsraum, also der freie Fluss von Waren und Dienstleistungen durch alle Mitgliedsländer. Doch der bringt manchmal auch Probleme mit sich.

Jeder, der in Europa ebendiese Waren und Dienstleistungen anbietet, muss gleichberechtigt sein, so sehen es die grundlegenden Verträge der Union vor. Dieses Prinzip ist ein Kernbestandteil der Integration, die die Gemeinschaft wirtschaftlich – und dadurch auch politisch – zu einem starken Ganzen machen soll. Konkret unterschrieben die Gründungsstaaten der späteren EU im Jahr 1957 die Römischen Verträge. Damit die freie Zirkulation der Dienstleistungen und Waren fair abläuft, heißt es darin, darf kein Staat seine Güter subventionieren. Jede staatliche Unterstützung, die Europas „Wettbewerb verfälscht“ und „den Handel zwischen Mitgliedsstaaten beeinträchtigt“, ist „mit dem Binnenmarkt unvereinbar“ – und somit verboten, heißt es im Artikel 107 des EU-Grundlagenvertrags.

Wenn sich seither ein Wirtschaftstreibender in Europa diskriminiert und vom Wettbewerb ausgeschlossen fühlt, darf er sich an die EU-Kommission wenden, jene Behörde, die über die Einhaltung der Verträge wacht. Die Beamten entscheiden dann in den Wettbewerbs-Causen. Auf den Webseiten des offiziellen Europa füllen ihre Beschlüsse Tausende von Seiten.

Dass das Wettbewerbsregime der EU über die Jahrzehnte zu einem machtvollen Instrument geworden ist, das zeigt beispielsweise Daniel Seikel, Politologe der gewerkschaftsnahen deutschen Hans-Böckler-Stiftung, in einer Studie aus dem Jahr 2011. Als Beispiel wählte der Forscher die Liberalisierung der deutschen Landesbanken – auch wenn diese nicht mit kommunalen Dienstleistungen zu tun haben, so zeigen sie doch, wie das Prinzip funktioniert: Der damalige EU-Binnenmarktkommissar Mario Monti ging konsequent gegen die Privilegien der staatseigenen Institute vor, nachdem sich private Banken bei ihm über Wettbewerbsnachteile beschwert hatten. Geschickt überwand Monti dabei selbst den Widerstand der mächtigen deutschen Bundesregierung. Seikel ortet in seiner Studie einen „liberalisierungs- und integrationsfreundlichen Aktivismus der Kommission“: Sie handle „proaktiver, als man es sich von einer neutralen Behörde erwarten würde“.

Doch zurück zu den kommunalen Dienstleistungen: Daran, dass auch eine städtische Müllabfuhr oder ein Wasserwerk je den Wettbewerb verfälschen könnte, dachten die Gründerväter Europas 1957 nicht. Zwar könnte es theoretisch dazu kommen – denn wenn irgendjemand in der EU eine private Müllabfuhr gründet, hat diese ja potenziell einen Wettbewerbsnachteil gegenüber der staatlich finanzierten. Doch solche Szenarien schienen in den 1950ern absurd. Zu selbstverständlich war es, dass die so genannte Grundversorgung immer in staatlichen Händen bleiben würde.

Auch heute noch ist sie vom sogenannten EU-Beihilfenrecht strikt und dezidiert ausgenommen. Doch es gibt Grenzfälle: Was ist zum Beispiel, wenn ein städtisches Wasserwerk nebenher Aufträge für private Industriebetriebe erledigt? Was, wenn ein geförderter Bauträger einer Stadt einmal ein frei finanziertes Hochhaus errichtet? Genau solche diffizilen Fragen, solche Grenzfälle lassen Aktivisten in Europa fürchten, dass die Spielräume alles Öffentlichen stets geringer werden -egal, ob in Sachen TTIP, Wohnbau oder bei der angeblich drohenden Wasserprivatisierung.

Der Konflikt um Letztere brach beispielsweise im Jahr 2013 aus. Es ging darum, unter welchen Umständen europäische Gemeinden europaweit ausschreiben müssen, wenn sie städtische Versorgungsleistungen von Privaten erledigen lassen wollen. Die neuen Regeln sollten jedoch nicht gelten, wenn die Leistung sowieso von der Stadt selbst erbracht wird, also wenn beispielsweise das städtische Wasserwerk für die Versorgung zuständig ist. Allerdings: Was ist überhaupt ein städtisches Werk? Darf an ihm beispielsweise ein Privatunternehmen beteiligt sein?

Es sei nie die Absicht gewesen, die Wasserversorgung zu privatisieren, sagte damals der zuständige Binnenmarktkommissar Michel Barnier. Dennoch nahm die Kommission bald den Bereich Wasser komplett aus der umstrittenen Richtlinie; derart heftig war der Widerstand ausgefallen.

Oder beim sozialen Wohnbau. Der Ursprung der Geschichte liegt hier in den Niederlanden im Jahr 2005, als sich private Immobilieninvestoren an die damalige Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes wandten. Wohnbaugenossenschaften, die mit staatlicher Unterstützung geförderte Wohnungen errichten, würden vom Staat bevorzugt, argumentieren die Investoren – und das verschaffe ihnen Wettbewerbsvorteile. Sozialer Wohnbau, so der Standpunkt, dürfe künftig nur den Ärmsten zugutekommen; alles andere verzerre den europäischen Wettbewerb.

In der Folge senkten die Niederlande im Jahr 2010 die Einkommensobergrenzen für den sozialen Wohnbau. Konsequenz: Nur noch die Ärmsten durften im Gemeindebau wohnen. Über eine halbe Million Niederländer verloren das Recht darauf – und die sozialen Wohnbauten drohten zu Armenghettos zu verkommen.

In diesem Fall war es allerdings nicht die EU-Kommission, die ihren Willen durchsetzte. Denn der damaligen liberal-konservativen Regierung der Niederlande kam die Vorgabe aus Brüssel gerade recht, um die unpopuläre Maßnahme durchzuführen – und den schwarzen Peter elegant nach Brüssel zu schieben.

„Die Kommission schreibt keine Einkommensgrenzen für den sozialen Wohnbau vor“, sagt heute Ricardo Cardoso, Sprecher der Kommission. „Uns ist es nur wichtig, dass Gelder, die für den sozialen Wohnbau vorgesehen sind, nicht für kommerzielle Aktivitäten zweckentfremdet werden.“

Die Episode mit dem sozialen Wohnbau zeigt: Das Beihilfenrecht kann auch als Vorwand missbraucht werden. In Frankreich beispielsweise gab es, wie in den Niederlanden, einen ähnlichen Versuch privater Investoren, gegen den sozialen Wohnbau vorzugehen. Doch die französische Regierung trat im Gegensatz zur niederländischen entschlossen dagegen auf, und prompt wurde der Fall ad acta gelegt.

Fazit: Es gibt wohl Grenzfälle, wo bestimmten Mischformen von kommunalen und privaten Dienstleistungen in Konflikt mit dem EU-Beihilfenrecht geraten. Allzu schnell dient Brüssel aber auch als Sündenbock, den man für Schlechtes verantwortlich machen kann, zum Beispiel den erschwerten Zugang zu Sozialwohnungen.

Dass manche Politiker ein doppeltes Spiel betreiben und zu Hause anders tönen als auf europäischer Ebene, dieses Phänomen ist auch in Österreich nicht unbekannt. Das Abkommen TTIP zum Beispiel wird hierzulande gern kritisiert, bis hinein in die Reihen der konservativen ÖVP. Auf europäischer Ebene jedoch hält Österreichs Regierung das Mandat für die Verhandlungen unverändert aufrecht. Denn wer weiß schon genau, was in Brüssel passiert?

Das TTIP und die Städte – eine Gegenüberstellung am Beispiel Hamburg

Mietpreisbremsen

Die Campact-Studie sagt:

Die Investitionsschutz-Klausel im TTIP kann die sogenannte „Mietpreisbremse“ gefährden, welche Mieterhöhungen in Stadtvierteln beschränken soll. Denn diese Bremse beeinträchtigt die Gewinnerwartungen privater Immobilieninvestoren.

Die Kommission sagt:

Öffentliche Monopole und Dienstleistungen können trotz TTIP gestaltet werden, wie Staaten und Kommunen das wünschen. Von den TTIP-Verhandlungen sind öffentlich finanzierte Gesundheits-und Sozialleistungen dezidiert ausgenommen -das gilt etwa auch für Maßnahmen bei Wohnungsmieten. Städte haben also das volle Recht auf Mietpreisbremsen.

Volkshochschulen

Die Campact-Studie sagt:

Konzerne könnten juristisch gegen kommunal finanzierte Volkshochschulen vorgehen, wenn sie sich durch sie sich diskriminiert fühlen. Zum Beispiel könnte der Sprachschulkonzern Berlitz die Förderung der Hamburger Volkshochschulen als „indirekte Enteigung“ anfechten.

Die Kommission sagt:

TTIP bringt keine Gefahr für die Bildung in Europa, weil sämtliche EU-Handelsabkommen die öffentlich finanzierte Bildung ausschließen.

In der Praxis heißt das, dass ausländische Institutionen TTIP nicht nutzen können, um zur öffentlich finanzierten Bildung jedweder Art Zugriff zu erlangen.

Fracking

Die Campact-Studie sagt:

Der Mineralökonzern ExxonMobil könnte im Süden der deutschen Hansestadt Hamburg Fracking betreiben. Derzeit haben die Behörden der Firma eingeräumt, dort nach Schiefergas zu suchen. Würde man eine Förderung desselben später nicht erlauben, dann könnte ExxonMobil die entgangenen Gewinne einklagen.

Die Kommission sagt:

Die Frage, ob die Suche nach Schiefergasreserven erlaubt wird oder nicht, bleibt auch in Zukunft ausschließlich in der Entscheidung jedes einzelnen EU-Mitgliedsstaates bzw. der Vereinigten Staaten von Amerika. Nichts am TTIP-Abkommen wird daran etwas ändern.

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Die drei ???

Aus dem FALTER 7/2015

Mit der Linkswende in Griechenland ist sie wieder ins Gerede gekommen: Wer oder was ist eigentlich die Troika?

Bericht: Joseph Gepp

Man stelle sich vor, es gäbe eine Organisation in Europa, die mehr Macht hat als viele Staaten. Sie entscheidet über deren Schicksal. Doch sie hat keine Adresse, keine Telefonnummer, keine Website, keinen Chef und keine Angestellten.

Es klingt nach Verschwörungstheorie, ist aber Realität in Europa seit der Eurokrise 2010. Die „Troika“ ist ein eilig gezimmertes Behelfskonstrukt, geboren aus dem Bedürfnis der Gläubiger, im Gegenzug für Notkredite an Krisenstaaten Auflagen festzulegen und durchzusetzen. Dazu vereinen sich Vertreter von EU-Kommission, EZB und Internationalem Währungsfonds (IWF) – mit dem Mandat aller Regierungen der Eurozone, auch der SPÖ-dominierten in Österreich. Tätig ist die Troika bislang in Portugal, Irland, Zypern und Griechenland.

In letzterem Land ist sie derzeit wieder im Gerede, und darüber hinaus in ganz Europa. Rund 270 Milliarden Euro an internationalen Hilfskrediten und Haftungen bewahren Griechenland seit 2010 vor der Staatspleite. Obwohl zumindest drei Viertel des Geldes an europäische Banken weiterfließen, muss Griechenland harte Vorlagen der Troika erdulden. Denen will es nun nicht mehr Folge leisten. Doch wo genau sind diese Maßnahmen festgelegt? Was ist die Troika überhaupt?

Einen Anhaltspunkt bieten die „Memorandums of Understanding“, jene Verträge, in denen die Troika mit Einwilligung des betroffenen Staates Bedingungen festsetzt. Am umfangreichsten und detailliertesten fiel dies in Griechenland aus, weil es unter den Krisenstaaten die höchsten Schulden hat.

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Im Memorandum aus dem Jahr 2012 etwa finden sich auf 195 Seiten zahlreiche fragwürdige Vorgaben: Hier wird etwa die Privatisierung der Wasserwerke Athens und Thessalonikis vorgeschrieben, die Senkung des Mindestlohns für unter 25-Jährige um 32 Prozent oder die Preiserhöhung von U-Bahn-Tickets in Athen um ein Viertel. Wer denkt sich so was aus?

Viel mehr, als dass abgestellte Beamte von EU-Kommission, EZB und IWF die Troika formen, weiß man nicht. Auf Nachfrage bei der Kommission heißt es nur, die Vertreter stünden „in regelmäßigem Kontakt, in Meetings, über Telefon oder E-Mail“.

Klar ist jedenfalls: Hat die Troika einmal etwas festgelegt, muss dies nirgendwo mehr überprüft oder abgesegnet werden – außer in den Krisenländern selbst, etwa den Parlamenten. Dies jedoch sind reine Formalakte, weil die Regierung den Maßnahmen ja zuvor bereits zugestimmt hat.

All dies führt zum Vorwurf der Intransparenz. So wurden dem griechischen Magazin Hot Doc im Jänner E-Mails zugespielt, in denen sich Troika-Beamte mit Regierungsvertretern über Gesetzesvorhaben austauschen. Die Troika-Vertreter weisen die Pläne nicht nur in teils rüdem Ton zurück. Sie beraten auch, wie man sie am Parlament vorbeischummeln könnte, um wenig Aufmerksamkeit zu erregen.

Nicht nur in Athen sorgt Derartiges für Kritik, auch in Brüssel – selbst bei jenen, die Europas Sparpolitik grundsätzlich befürworten. Der ÖVP-EU-Parlamentarier Othmar Karas etwa vermisst bei der Troika „parlamentarische Kontrolle und demokratische Legitimierung“. Es könne nicht sein, dass statt gewählter Vertreter Beamte entscheiden, so Karas 2013. Das EU-Parlament solle daher die Troika prüfen dürfen.

Im Fall Griechenlands allerdings ist es dafür wohl bereits zu spät. Kürzlich verkündete Yanis Varoufakis, Finanzminister der neuen Linksregierung: „Wir haben nicht vor, mit der Troika weiter zusammenzuarbeiten.“

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TTIP: die Informationsoffensive, die keine Zweifel entkräftet

Aus dem FALTER 42/2014

Kommentar: Joseph Gepp

Jetzt geht die EU-Kommission also in die Offensive. Sie legt etwa das Verhandlungsmandat für das geplante Freihandelsabkommen TTIP zwischen Europa und Amerika offen. Sie schickt Europas obersten Verhandler Ignacio Bercero durch Europas Hauptstädte, damit er von der Harmlosigkeit des Abkommens überzeugt. Und sie lanciert Werbekampagnen, auf denen „Behauptungen“ der Gegner entkräftet werden.

Auslöser für all das sind monatelange Proteste von Gewerkschaften und NGOs in ganz Europa. Ihnen ist es nicht nur gelungen, in breiten Schichten Skepsis zu wecken. Sie haben auch eine Art europäische Öffentlichkeit im Kampf gegen das TTIP geschaffen. Aber ist das, was sie sagen, wirklich nur Angstmache?

Ein schwerwiegender Einwand bleibt trotz aller PR-Aktionen der EU: Die durchschnittlichen Zölle zwischen EU und USA liegen bei nur vier Prozent. Es werden also nicht niedrigere Zölle sein, die den Handel erblühen lassen. Sondern die Angleichung von Standards. Und dass die sich am niedrigeren US-Niveau einpendeln, genau das fürchten die Kritiker.

Bei konkreten Beispielen von Chlorhuhn bis Genfleisch mag die Klage der Kommission über Angstmache zutreffen. Aber auch hier ist die Argumentation doppelbödig: Die Horrorbeispiele kommen ja gerade deshalb aufs Tapet, weil geheim gehalten wird, worüber in den Verhandlungen gesprochen wird. Man kennt nur eine lange Liste von Lobbyisten, etwa aus der Chemie- und Nahrungsmittelindustrie, die bei den Verantwortlichen vorsprechen. Dies liefert eben Grund zur Sorge.

Vorläufiges Fazit: Bislang ist das TTIP vor allem ein Mobilisierungserfolg für die europaweite Zivilgesellschaft. Und das ist auch gut so.

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Londons Mann in Brüssel

Aus dem FALTER 38/2014

Ein britischer Ex-Bankenlobbyist soll den EU-Finanzsektor regulieren. Kann das gutgehen?

Porträt: Joseph Gepp

Vielleicht ist alles ja Absicht. Dies jedenfalls vermutete kürzlich die Frankfurter Allgemeine Zeitung. Der neue EU-Komissionspräsident Jean-Claude Juncker habe seine Kommissare gezielt so gewählt, dass sie gegen die Interessen ihrer Herkunftsstaaten handeln müssen, so das Blatt. Nur so könnten sie „die europäischen Regeln glaubwürdig vertreten“.

Wenn das stimmt, ist die Strategie aufgegangen. Vergangenen Donnerstag gab Juncker die Ressortzuteilung der Kommission bekannt, der nun noch das EU-Parlament zustimmen muss. Frankreichs Ex-Außenminister Pierre Moscovici etwa verantwortet darin als Währungskommissar die Budgetdisziplin, obwohl er in vielen Ländern wegen seines mangelnden Sparwillens gerügt wurde. Dimitris Avramopoulos aus Griechenland, das wegen seines Umgangs mit Asylwerbern am Pranger steht, wird für Migration zuständig sein.

Die umstrittenste Personalie aber kommt aus Großbritannien. Die dortige Regierung schickt Jonathan Hill nach Brüssel, einen konservativen Parteistrategen und ehemaligen Bankenlobbyisten. Hill soll Kommissar für den Finanzmarkt werden.

Umstritten: Der Brite Jonathan Hill soll EU-Finanzmarktkommissar werden (Wikipedia)

Umstritten: Der Brite Jonathan Hill soll EU-Finanzmarktkommissar werden (Wikipedia)

Dies ist ein höchst sensibler Posten. Bislang fungierte die EU-Kommission als wichtigster Initiator jener Reformen, die notwendig geworden waren, nachdem 2008 das internationale Bankensystem fast an Hochrisikogeschäften zugrunde gegangen wäre. Es gilt nun, die Risikobereitschaft zu zügeln und die Abhängigkeit der Staaten von ihren Großbanken zu reduzieren. Ausgerechnet Hill soll das Werk weiterführen. Wer ist der Mann? Was kann er aus-oder anrichten?

Jonathan Hill, Lord of Oareford, 54, Politiker der konservativen Tories, war bislang der Führer des britischen Oberhauses. „Lord who?“, witzelt der britische Guardian, weil man Hill außerhalb konservativer britischer Kreise kaum kennt. Die NGO Corporate Europe Observatory, die sich mit Lobbyismus in der EU auseinandersetzt, nennt Hill einen „Drehtür-Lobbyisten“. Seit den 80er-Jahren wechselt er zwischen Politik und Lobbying hin und her; Kritik an seinen Geschäften begleitete stets Hills Karriere.

Hill studierte Geschichte in Cambridge, danach bekleidete er etwa hohe Positionen in den Regierungen Margaret Thatchers und John Majors. Zwischendurch arbeitete er bei PR-Firmen wie Lowe Bell. 2010 wechselte er wieder in die Politik. In der Regierung David Camerons wurde Hill Unterstaatssekretär für Bildung und schließlich Oberhaus-Chef.

Heute stoßen sich Kritiker etwa an der Firma Quiller Consultants, die Hill 1998 mitgründete. Laut britischem Lobbying-Register ist Quiller neben Kunden wie Mastercard und eBay etwa auch für die Londoner Großbank HSBC tätig. Corporate Europe kritisiert, dass sich die Firma nicht im Lobbying-Register der EU findet, obwohl sie auch in Brüssel tätig ist. Hill verweist darauf, dass er seine Anteile an Quiller vergangenen Juli verkauft habe.

Doch die Kritik am designierten EU-Kommissar trägt auch grundsätzlichere, breitere Züge. Nicht nur stammt Hill aus einem Land, das sich stets strikt gegen neue Bankenregeln wehrt. Auch liegt der Konservative voll auf Linie mit seinem europakritischen Premier Cameron. Man solle die Wünsche derjenigen respektieren, „die wie Großbritannien keine weitere Integration wünschen“, sagte Hill etwa in einer Rede vor dem Oberhaus Ende Juni. „Wir werden unser nationales Interesse verteidigen.“

Kein Wunder, dass die Reaktionen auf Hills Nominierung ablehnend ausfallen. Einen „Antieuropäer“ nennt ihn der sozialdemokratische EU-Parlamentspräsident Martin Schulz. Von einer „Provokation“ spricht der deutsche Grün-EU-Parlamentarier Sven Giegold, der mit der Neuregulierung der Banken befasst ist. Auch die Konservativen wirken nicht erfreut: Die Bestellung Hills „hat uns hier sehr überrascht“, sagt Othmar Karas, ÖVP-Delegationsleiter im EU-Parlament, der ebenfalls intensiv im Bereich Bankenregulierung tätig ist.

Hills Nominierung habe "uns hier sehr überrascht", sagt EU-Parlamentarier Othmar Karas (ÖVP). Der designierte Kommissar sondiert das Feld und trifft auch Karas in Brüssel (Foto: EVP)

Hills Nominierung habe „uns hier sehr überrascht“, sagt EU-Parlamentarier Othmar Karas (ÖVP). Der designierte Kommissar sondiert das Feld und trifft auch Karas in Brüssel (Foto: EVP)

Was kann Hill nun auf ebendiesem Sektor bewirken? Immerhin: Der wichtigste Reformschritt, die sogenannte EU-Bankenunion, ist bereits auf Schiene. Dieses Werk, dessen letzte Etappe im März – wenn auch mit zahlreichen Ausnahmen und Verwässerungen – beschlossen wurde, beinhaltet Regeln für eine europaweite Bankenaufsicht, Abwicklungspläne für Pleitebanken sowie einen Abwicklungsfonds, damit künftig nicht mehr Steuerzahler für Banken berappen müssen. Jonathan Hill kann hier nur noch auf zahlreiche Detail-und Durchführungsbestimmungen Einfluss nehmen.

Andere wichtige Projekte harren seit Jahren ihrer Umsetzung und scheitern am Widerstand von Interessenvertretern und Nationalstaaten – ganz unabhängig von Hill. Das gilt etwa für eine europaweite Finanztransaktionssteuer, ein Regelwerk für Schattenbanken wie Hedgefonds oder eine gesetzliche Abtrennung der riskanten Investmentsparten in Banken vom klassischen Einlagen-und Kreditgeschäft.

Hill jedenfalls stehe „ein spannendes Hearing im EU-Parlament bevor“, sagt Karas. Dass sich die Personalie merklich auf die Bankenpolitik der EU-Kommission auswirkt, das glaubt Karas trotz der lauten Kritik an Hill nicht. Die Kommissare unterstehen neuerdings insgesamt acht Vizepräsidenten: eine Struktur, die „zur Einbettung in ein Team führt und Alleingänge unmöglich macht“, sagt Karas.

Vielleicht hat der neue Kommissionspräsident Juncker am Ende wenigstens eines erreicht: Wenn Jonathan Hill Europa auf dem Weg zu mehr Bankenregulierung schon nicht voranbringt -er macht die Lage auch nicht schlechter.

Rand-Info
1,6 Billionen Euro hat Europa laut EU-Kommission zwischen 2008 und Ende 2011 für Bankenhilfen ausgegeben. Der Löwenanteil davon entfiel auf Großbritannien (19 Prozent), Irland und Deutschland (je 16 Prozent). Insgesamt entspricht die Summe rund 13 Prozent der europäischen Wirtschaft sleistung. Mehr als jeder zehnte Steuereuro floss also in die Rett ung von Banken

Ein Bewerbungsgespräch der etwas anderen Art: Der neue Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker trifft den designierten EU-Kommissar Jonathan Hill (rechts) aus Großbritannien. Hill soll für den Finanzmarkt zuständig sein. Nun muss noch das EU-Parlament Anfang Oktober der umstrittenen Nominierung zustimmen

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Warum will die EU Bierkrüge verbieten, Herr Corazza?

Aus dem FALTER 11/2014

Interview: Joseph Gepp

Da ist sie angeblich wieder, die EU- Regulierungswut. Die EU wolle den traditionellen bayrischen Bierkrug, den „Keferloher“, verbieten, berichten Medien aus Österreich und Deutschland. Grund: Weil der Krug nicht durchsichtig ist, erkenne man nicht, ob er auch vollgefüllt ist. Der Falter hat bei Carlo Corazza nachgefragt, Sprecher des EU-Industriekommissars Antonio Tajani – und festgestellt, dass die Sache nicht so einfach ist.

Herr Corazza, warum will Ihr Ressort den bayrischen Bierkrug verbieten?

Das stimmt nicht, wir verbieten ihn nicht.

Es handelt sich also schlicht um eine Falschinformation?

So, wie es in der deutschen Presse dargestellt wurde, ist es sicherlich falsch. Biergläser oder etwa Weinkaraffen in Restaurants fallen unter die EU-Messgeräte-Richtlinie. Das heißt, Trinkgläser mit Eichstrich werden als „Messinstrumente“ definiert. Darauf haben sich die EU-Mitgliedsstaaten, also auch Deutschland, und das Europaparlament im Jahr 2004 geeinigt.

Warum gelten sie als Messinstrumente?

Die Absicht ist, dass der Konsument sofort erkennen kann, ob sein Glas jene Menge an Flüssigkeit enthält, für die er in der Gaststätte oder im Restaurant bezahlt – wenn der Mitgliedsstaat dies so gesetzlich vorgesehen hat.

Der bayrische Bierkrug als Beispiel für die EU-Regulierungswut? Nein, sagt Carlo Corazza, Pressesprecher von EU-Industriekommissar Antonio Tajani

Der bayrische Bierkrug als Beispiel für die EU-Regulierungswut? Nein, sagt Carlo Corazza, Pressesprecher von EU-Industriekommissar Antonio Tajani

Und was hat das alles mit den bayrischen Bierkrügen zu tun?

Gemäß der Richtlinie können Mitgliedsstaaten beispielsweise Biergläser in Bars und Restaurants vorschreiben -wenn sie das wollen. Noch einmal: Gläser mit Eichstrich gelten eben als Messinstrumente und Steinkrüge nicht. Ein mögliches Verbot wäre aber eine rein deutsche Entscheidung. Die EU schreibt das nicht vor.

Plant Deutschland etwas in dieser Art?

Wir von der EU-Kommission wissen gar nichts über eine mögliche Absicht der deutschen Behörden in diese Richtung. Auch ist uns nicht bekannt, dass sich Bayern gegen ein EU-Verbot gewehrt hätte – das es ja gar nicht gibt.

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Barroso und der Oligarch: ein denkwürdiger Auftritt in Wien

Aus dem FALTER 50/2013

Kommentar: Joseph Gepp

Oft sind es kleine Zufälle, die interessante Sachverhalte ans Tageslicht befördern. So wie bei einer Preisverleihung im Wiener Palais Liechtenstein vergangene Woche. Ehrengast der pompösen Festivität der NGO „Center for Global Dialogue and Cooperation“ (CGDC) hätte Bill Clinton sein sollen. Doch der Ex-US-Präsident tauchte nicht auf. Clinton hatte nämlich rechtzeitig erfahren, dass CGDC-Gründer Stamen Stantschew, ein umstrittener bulgarischer Geschäftsmann, wegen Wirtschaftsspionage in Rumänien zu elf Jahren Haft verurteilt worden war.

Prompt kam heraus, wer noch aller an diesem Abend von Stantschews NGO ausgezeichnet wurde: Sportler Felix Baumgartner. Kasachstans Diktator Nursultan Nasarbajew (in Abwesenheit). Und schließlich José Manuel Barroso, EU-Kommissionspräsident. Gerade die Teilnahme des dritten wirft doch Fragen auf.

Stantschews Verurteilung sei Barroso „nicht bekannt“ gewesen, sagt Kommissionssprecher Jens Mester dem Falter. Preisgeld habe es keines gegeben; auch seien Spesen, Flug und Hotel allein von der EU-Kommission und nicht etwa vom Veranstalter getragen worden. Und was findet Barroso dabei, gemeinsam mit dem umstrittenen Nasarbajew ausgezeichnet zu werden? Es bestünden ja auch so „regelmäßige Kontakte zwischen der EU-Kommission und Kasachstan auf allen Ebenen“, antwortet Mester.

Barroso steht einer mächtigen Institution vor. Die EU-Kommission hat in der Krise viel Einfluss gewonnen und tritt bei der Neugestaltung der Union offensiver denn je auf. Dass sich ihr Präsident auf Veranstaltungen mit Oligarchen umgibt, die offenbar mit einem Fuß im Kriminal stehen, macht keinen schlanken Fuß.

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Wasser unser

Aus dem FALTER 6/2013

Eine Richtlinie der EU weckt bei vielen Europäern die Angst vor einer Privatisierung des Wassers. Zu Recht?

Bericht: Joseph Gepp

Ein Dokument geht um in Europa. Es besteht aus 98 Seiten, deren Inhalt Nichtjuristen kaum verstehen. Es strotzt vor Fachausdrücken, langen Buchstabencodes und komplizierten Anhängen. „Vorschlag für Richtlinie über die Konzessionsvergabe“ steht auf der ersten Seite.

Normalerweise interessieren derartige Entwürfe für EU-Richtlinien kaum jemanden außerhalb der Brüsseler Büros. Doch dieser hier ist anders. Dieses Dokument empört Aktivisten, beschäftigt Anwälte und verängstigt interessierte Bürger. Viele Kritiker lesen aus den komplizierten Ausführungen eine drohende Privatisierung des Wassers heraus. Die Wasserversorgung, traditionell eine Aufgabe der öffentlichen Hand, soll Privaten überantwortet werden, wenn es nach dem Willen des französischen EU-Binnenmarktkommissars Michel Barnier geht.

Richtlinie gegen "Korruption und Mauschelei": EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier

Richtlinie gegen „Korruption und Mauschelei“: EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier

Der Protest dagegen vereint die FPÖ mit den Grünen, das laute Krawallblatt mit der leisen Qualitätszeitung, den ÖVP-Bauernbund mit dem globalisierungskritischen Netzwerk Attac. Nicht nur die üblichen Anti-EU-Populisten lärmen, auch besonnene Stimmen, die sonst die europäische Integration verteidigen, klingen besorgt. „Die Konzessionsrichtlinie der EU-Kommission führt zu einer Wasserprivatisierung durch die Hintertür“, sagt zum Beispiel der SPÖ-EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer, ein prominenter Kritiker des Entwurfs. „Das macht den Leuten Angst.“

In Österreich wollen nun die Parteien, wie vergangene Woche im Parlament diskutiert wurde, ein Privatisierungsverbot für Wasser in der Verfassung verankern. Hunderttausende Menschen unterschrieben innerhalb weniger Wochen eine europaweite Internetpetition, die Wasser als Grundrecht dem freien Markt entziehen will.

Besteht wirklich die Gefahr der Privatisierung? Worum geht’s eigentlich in der EU-Richtlinie? Und warum schlägt der EU-Kommission plötzlich selbst von proeuropäischen Kräften so viel Misstrauen entgegen?

Wer darauf Antworten sucht, dringt in einen Bereich vor, den viele kaum verstehen und der dennoch unser System prägt wie kaum ein anderer: jenen der EU-Gesetze. In der Welt ihrer Paragrafen und Erläuterungen wird mitunter jahrzehntelang um einzelne Wörter prozessiert. Solche Details bestimmen letztlich die Machtverteilung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor in Europa. Anhand kleiner juristischer Finessen wird in Brüssel erstritten, wie viel staatlichen Einfluss es zur Absicherung der sozialen Errungenschaften am Kontinent braucht. So wie bei der sogenannten Dienstleistungskonzessionsrichtlinie.

Sie ist nur ein Teil eines größeren Pakets, das Regeln für Kommunen festlegt, die Aufträge an Private vergeben. Im Fall dieser Richtlinie geht es um Konzessionen – also, wenn man so will, um zeitlich befristete Privatisierungen. Von einer Konzession spricht man zum Beispiel, wenn ein privater Baukonzern im Auftrag einer staatlichen Behörde eine Autobahn betreibt und dies über Mauteinnahmen finanziert. Das Geschäft läuft über einen bestimmten Zeitraum, meist mehrere Jahrzehnte. Geht es nicht um Autobahnen, sondern um Gas-, Elektrizitäts-, Post- oder Wassernetze, spricht man von Dienstleistungskonzessionen.

Genau diese sollen jetzt per Richtlinie reguliert werden. Grob gesagt schreibt die EU vor, dass Gemeinden künftig Konzessionsvergaben ab einem Auftragswert von fünf Millionen Euro öffentlich bekanntmachen und europaweit das beste Angebot wählen müssen. Denn bei Konzessionen handle es sich um einen wichtigen Wirtschaftszweig, argumentiert EU-Kommissar Michel Barnier. Fast ein Fünftel der Wirtschaftsleistung der EU macht er aus. In diesem Bereich soll die Richtlinie „Korruption und Mauschelei“ verhindern, sagt Barnier. Zum Beispiel, wenn ein Bürgermeister seinem Unternehmerfreund auf Kosten des Steuerzahlers lukrative Konzessionen zuschanzen will. Der EU-Kommissar betont außerdem, dass niemand zu Konzessionsvergaben gezwungen werde. Nach wie vor können Gemeinden den klassischen Weg gehen, indem ihre eigenen Stadtunternehmen – das Gaswerk, das Wasserwerk, die Kläranlage – die kommunalen Dienstleistungen übernehmen.

Dabei gibt es allerdings ein vertracktes Problem: die Definition jener Stadtwerke, für die das neue Regelwerk nicht gilt. Hier bestimmt die Richtlinie genau, wann es sich um ein gemeindeeigenes Unternehmen handelt und wann nicht. An einem Stadtwerk, heißt es, darf erstens kein Privater beteiligt sein. Zweitens muss es zu mindestens 80 Prozent für die Kommune arbeiten, nur 20 Prozent seines Umsatzes darf es nebenher am freien Markt erzielen. Diese Regeln sind so eng gefasst, weil in den vergangenen Jahren viele Privatfirmen vor dem Europäischen Gerichtshof klagten, da sie sich gegenüber kommunalen Unternehmen von öffentlichen Auftraggebern benachteiligt wähnten. Was die Richter damals entschieden haben, fließt nun in die Richtlinien ein.

Genau dieser Punkt alarmiert
jetzt die Kritiker. Sie fürchten, dass kommunale Unternehmen plötzlich nicht mehr als kommunal gelten könnten. Denn seit den 1990er-Jahren wurden viele der Betriebe von ihren Muttergemeinden ausgegliedert, also auf privatwirtschaftliche Weise neuorganisiert. In der Folge beteiligten sich oft Privatfirmen an Stadtwerken. Oft erledigen die Werke Aufträge nicht mehr ausschließlich für ihre Gemeinden, sondern es betreiben mehrere Städte zusammen ein Stadtwerk, teilweise Mischfirmen, die viele Aufgaben gleichzeitig übernehmen.

Mögliche Folge all dessen: Wenn ein kommunales Unternehmen künftig eine Konzession von der eigenen Gemeinde will, muss es sich am freien Markt gegen einen – ungleich stärkeren – multinationalen Konzern durchsetzen. Kritiker wie Josef Weidenholzer sehen deshalb Rechtsunsicherheit und immensen Verwaltungsaufwand auf die Gemeinden zukommen. Weidenholzer befürchtet eine Überforderung der Kommunen und etliche Rechtsstreits über die Frage, was nun ganz genau ein öffentliches Unternehmen ist.

Kritiker der Richtlinie: SPÖ-EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer

Kritiker der Richtlinie: SPÖ-EU-Parlamentarier Josef Weidenholzer

Von der Richtlinie betroffen sein könnten zahlreiche Stadtwerke in Deutschland und einige in österreichischen Landeshauptstädten. Wien fällt aufgrund der Struktur seiner Unternehmen definitiv nicht in den Bereich der Richtlinie (siehe unten). Dennoch hat SPÖ-Bürgermeister Michael Häupl die Privatisierungsfrage zum Gegenstand der Volksbefragung Anfang März erklärt.

Es ist vor allem das Thema Wasser, das bei den befürchteten Privatisierungen emotionalisiert – auch weil gerade in diesem Bereich Privatisierungsversuche der vergangenen Jahre oft desaströs scheiterten. Viele europäische Städte erlebten, wie die Wasserpreise stiegen und die Qualität sank (siehe unten). In Berlin und Potsdam gab es Schmiergeldvorwürfe und Bürgerproteste, seitdem wird über die Rücknahme von Teilprivatisierungen gestritten. Im französischen Grenoble bestachen Wasserkonzerne privatisierungsfreudige Politiker mit Wahlkampfgeldern. In London kam das Wasser mitunter rostbraun aus den privatisierten Leitungen. Ein weitverzweigtes und wartungsintensives Wassernetz zu betreiben, das passt, so scheint es, kaum zum Ziel privater Unternehmen, innerhalb weniger Jahre Profite zu erwirtschaften.

Demgegenüber stehen allerdings immer mehr Gemeinden, die gar keine andere Wahl haben, als ihr Wasser und andere Teile der Daseinsvorsorge zu privatisieren. Die Schuldenstände vieler Kommunen sind im Laufe der Wirtschaftskrise horrend gestiegen, vor allem in Südeuropa, wo die Krise bereits das fünfte Jahr andauert. Dort entsteht Privatisierungsdruck nicht etwa aus versteckten Klauseln in EU-Richtlinien; er geschieht ganz direkt, weil die Geldgeber aus dem Norden mit ihren Hilfsgeldern Privatisierungen erzwingen.

In Portugal beispielsweise bereitet die
konservative Regierung unter Premier Pedro Passos Coelho gerade ein Gesetz vor, das die Wasserkonzessionsvergabe an Private ermöglichen soll – auf Befehl der Troika, jenes Dreigespanns aus EU-Kommission, Europäischer Zentralbank und Internationalem Währungsfond, das Sparauflagen durchsetzt. In Griechenland stehen aus demselben Grund zahlreiche staatliche Einrichtungen zum Verkauf. Auf einer Liste von Staatsbetrieben, die die griechische Regierung auf Druck der Troika zum Verkauf vorgesehen hat, finden sich auch die Wasserwerke von Athen und Thessaloniki.

Bereitet auf Druck der Troika Gesetz zur Wasserprivatisierung vor: Portugals Premier Pedro Passos Coelho

Bereitet auf Druck der Troika Gesetz zur Wasserprivatisierung vor: Portugals Premier Pedro Passos Coelho

Die EU-Kommission spielt bei derartigen Maßnahmen eine Doppelrolle. Einerseits setzt sie als Teil der Troika Privatisierungen durch, andererseits schafft sie in Brüssel den notwendigen Rechtsrahmen dafür – eben die neue, vielkritisierte Konzessionsrichtlinie. Stellungnahmen aus Brüssel legen nahe, dass die Privatisierungen im Süden den Anlass für die Richtlinie lieferten. So erklärt der Leiter der Griechenland-Abteilung der Kommission in einem Brief an NGO-Vertreter vom Herbst 2012, dass die griechischen Privatisierungen – „auch von Wasserversorgungsfirmen“ – helfen würden, „den öffentlichen Schuldenstand zu reduzieren und die Konkurrenzfähigkeit der Wirtschaft zu steigern“ (siehe Faksimile S. 11). Allerdings sei für erfolgreiche Privatisierungen auch ein „angemessener Regulierungsrahmen“ zu schaffen.

Mit diesem Regulierungsrahmen befasst sich momentan das Europäische Parlament. Vor zwei Wochen passierte die Konzessionsrichtlinie den Binnenmarktausschuss in Brüssel, dessen konservative Mehrheit den Entwurf absegnete. Mitte März soll über ihn im Plenum des EU-Parlaments abgestimmt werden. Danach gelangt die Richtlinie in den sogenannten „Trilog“ – EU-Kommission, Rat und Parlament verhandeln gemeinsam Änderungsvorschläge. Solche Verfahren dauern mitunter einige Jahre. Ist die Richtlinie danach auf EU-Ebene fertig, bleiben den Mitgliedsstaaten fünf Jahre, um ihren Inhalt in die nationalen Gesetzgebungen einzuarbeiten.

Außer die Onlinepetition macht der Gesetzwerdung noch einen Strich durch die Rechnung. Eine Million Unterschriften braucht die Initiative, damit sich die europäischen Behörden mit ihrem Anliegen auseinandersetzen müssen. Bis jetzt sind es immerhin schon 890.000.


Right2Water

Seit April 2012 gibt es das Instrument der Europäischen Bürgerinitiative. Ab einer Million Unterschriften müssen sich die EU-Behörden mit ihrem Anliegen auseinandersetzen. Bei der Frage der Wasserversorgung kommt das Instrument zum ersten Mal zum Einsatz

Privatisierungsverbot?
SPÖ und ÖVP wollen ein Wasserprivatisierungsverbot in der Verfassung – ein Schritt, den viele für europarechtlich schwierig halten. Einen anderen Ansatz verfolgt etwa das Wiener Institut für Public Social Responsibility (PSR). Es verweist darauf, dass die Notwendigkeit der Verfügbarmachung von Gütern der Daseinsvorsorge durch die Mitgliedsstaaten in den EU-Verfassungsdokumenten festgeschrieben sind – etwa Grundrechtecharta und Lissabonner Vertrag. Auf dieser Rechtsgrundlage sollten Qualitäts- und soziale Standards für alle gleich gelten und für gesetzlich verbindlich erklärt werden, schlägt Sylvia Freygner vom PSR-Institut vor. Dann wäre es egal, ob letztlich der Staat oder ein Privater eine solche Dienstleistung übernimmt – niemand könnte die Qualitätsstandards unterlaufen, und sie wären für alle Beteiligten transparent nachvollziehbar

Radikal kommunal – das Wiener Wasser
:: Vom 7. bis 9. März werden die Wiener auf Wunsch der rotgrünen Stadtregierung über das Parkpickerl, die Olympiabewerbung und Solarprojekte abstimmen. Und über eine weitere Frage: „Die kommunalen Betriebe bieten der Wiener Bevölkerung wichtige Dienstleistungen. Zum Beispiel Wasser, Kanal, Müllabfuhr, Energie, Spitäler, Gemeindewohnbauten und öffentliche Verkehrsmittel. Sind Sie dafür, dass diese Betriebe vor einer Privatisierung geschützt werden?“

Richtig notwendig ist diese Frage allerdings nicht. Denn öffentliche Dienstleistungen sind in Wien so gut vor Privatisierungen geschützt wie kaum sonst wo. Als in den 1990er- und 2000er-Jahren viele Kommunen ausgliederten und teilprivatisierten, ging die Gemeinde Wien den gegenteiligen Weg: Viele Einrichtungen blieben unter der unmittelbaren Kontrolle des Rathauses. Die Wasserversorgung wurde im Jahr 2001 gar als „Allgemeingut“ in die Stadtverfassung geschrieben.

Idenditätsstiftend: Wasserturm in Favoriten

Idenditätsstiftend: Wasserturm in Favoriten

Dementsprechend handelt es sich bei den Wiener Wasserwerken – die in der Stadt ja einen geradezu identitätsstiftenden Status innehaben – um eine reguläre Magistratsabteilung innerhalb der Rathausverwaltung, der MA 31. Für sie greifen die Regeln der EU-Richtlinie keinesfalls, wonach kommunale Unternehmen mit Privatfirmen gleichgesetzt werden könnten (siehe oben).

Will Wiens SPÖ-Bürgermeister also nur ein bisschen am Unmut der Bevölkerung mitnaschen, indem er die Frage zum Gegenstand der Volksbefragung erklärt? Nicht nur. Die Gemeinde, sagen Rathaus-Insider, brauche das Votum auch als Argument in eventuellen späteren Koalitionsverhandlungen und gegen den allgemeinen Privatisierungsdruck.

Offiziell heißt es aus dem Büro von SPÖ-Umweltstadträtin Ulli Sima, man wolle sich eben „klar gegen Privatisierung positionieren“ und die „kommunale Wasserversorgung sicherstellen“.

Wiens Wasserwerke sind übrigens die mit Abstand größten Anbieter auf dem heimischen Wassermarkt, der als eher fragmentiert gilt. Abgeschlagen auf Platz zwei folgt die EVN Wasser, ein – schon jetzt teilprivatisierter – Zusammenschluss niederösterreichischer Wasserversorger. Dahinter folgen die Stadtwerke von Linz, Graz und Salzburg. In kleineren Orten schließen sich Wasserversorger oft zu Genossenschaften zusammen, viele davon (teil-)privatisiert. Fünf bis zehn Prozent der heimischen Wasserversorgung stammt bis heute noch aus Hausbrunnen.

Schlechte Erfahrungen
London und Paris, Berlin und Grenoble – wie in anderen Städten Europas Wasserprivatisierungen erlebt wurden
Bericht: Wolfgang Zwander

In London kann ein Griff
zum Wasserhahn teuer werden. Bis zu 1200 Euro muss bezahlen, wer in regenarmen Zeiten dabei erwischt wird, den Gartenschlauch aufzudrehen. Der Grund für die hohe Strafe und das Gartenschlauchverbot ist einfach: Im Südosten Großbritanniens ist Wasser regelmäßig Mangelware, der Boden dort ist in manchen Monaten trockener als in Teilen des Sudans. Schuld daran ist nicht nur, dass es oft ausgerechnet im „Regenland“ England zu wenig Niederschlag gibt, sondern auch, dass das Wasser aus den teilweise noch aus dem 19. Jahrhundert stammenden Leitungen einfach im Erdreich versickert. Als die Londoner Wasserversorgung in den 1980er-Jahren unter Premierministerin Margaret Thatcher im großen Stil privatisiert wurde, wurde das auch damit begründet, das marode Wassernetz solle besser mit privaten als mit öffentlichen Geldern erneuert werden. Gekommen ist es anders: Die nach der Privatisierung mehrfach gewechselten Betreiber des Londoner Wasserversorgers Thames Water, darunter bis 2006 der deutsche Energieriese RWE, konnten zwar stets Gewinne verbuchen, trotzdem musste das Wasser erst im vergangenen Frühjahr wieder streng rationiert werden; gleichzeitig traten täglich bis zu 3,3 Milliarden Liter Wasser aus den kaputten Leitungen des Hauptstadtnetzes aus – das entspricht ungefähr der Menge, die die Bewohner von London und Umgebung jeden Tag verbrauchen. In einer Studie der Londoner Stadtregierung heißt es, allein zwischen 1999 und 2005 hätten sich die Wasserverluste aufgrund lecker Leitungen um 43 Prozent vermehrt. Teilweise kommt nur noch rostbraunes Wasser aus der Leitung.

In Frankreich ist die Wasserversorgung seit mehr als 100 Jahren zu großen Teilen in der Hand privater Unternehmen. Weltweit führende Wasserkonzerne wie GDF Suez und Veolia haben ihre Wurzeln in der Grande Nation. In den vergangenen Jahren gab es bei den Franzosen jedoch einen Trend zur Rekommunisierung der Wasserversorgung. Rund 40 Gemeinden und Städte, darunter seit 2010 auch Paris, haben nach schlechten Erfahrungen mit privaten Betreibern ihre Wasserverwaltung wieder der öffentlichen Hand anvertraut; nicht zuletzt, weil um die Jahrtausendwende mehrere Studien zum Schluss kamen, dass die Wasserpreise in den von privaten Anbietern versorgten Gemeinden im Schnitt 30 Prozent höher sind als die derjenigen, die von öffentlichen Anbietern versorgt werden. Noch dazu kam es im Zuge der Wasserprivatisierung in Grenoble 1996 zu einem in den Medien groß ausgebreiteten Schmiergeldskandal, der sogar den Bürgermeister der Stadt ins Gefängnis brachte.

In der deutschen Hauptstadt wurden 1999 die Berliner Wasserbetriebe zu 49,9 Prozent privatisiert, mit einem Geheimvertrag zwischen dem Berliner Senat und den Konzernen RWE und Veolia. Nach steigenden Preisen (bis zu 40 Prozent) und Massenentlassungen (2000 Mitarbeiter) wuchs der Unmut der Bürger über die Privatisierung, bis 2011 per Volksentscheid die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge erzwungen wurde – was die Gewinne der Konzerne zulasten der öffentlichen Hand transparent machte. Eine Mehrheit der Bürger sprach sich bei dem Volksentscheid zudem für eine Rekommunalisierung der Wasserversorgung aus. Wie diese aber letztlich abgewickelt werden soll, ist bis heute Inhalt eines unübersichtlichen politischen und juristischen Streits.

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