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Tausendundeine Erbschaft

Aus dem profil 36/2019 vom 1. September 2019

Die SPÖ sorgt im Wahlkampf mit der Forderung nach einer Erbschaftssteuer für Aufsehen. Sie soll viel Geld bringen und zugleich wenige Menschen belasten. Geht das denn? Die Daten zeigen: möglicherweise schon.

Von
Joseph Gepp

Eigentlich müsste Österreichs Sozialdemokraten zum Jubeln zumute sein. Die Folgen der Ibiza-Affäre beschäftigen neben der FPÖ auch die ÖVP; zudem ist die Debatte über Migration aus dem Blick der Öffentlichkeit geraten. Gut für die SPÖ, sollte man meinen. Doch es hilft nichts: Die Umfragen sind mau; für Aufsehen sorgen vor allem parteiinterne Querelen, während inhaltliche Vorstöße unentschlossen wirken. Zuletzt bekannten sich die Sozialdemokraten zwar mit viel Getöse zum Klimaschutz, lehnten aber zugleich eine CO2-Steuer ebenso ab wie ein teureres Schnitzel. Nun liegt ein weiterer roter Vorschlag auf dem Tisch. Anfang der Woche sorgte Bundesgeschäftsführer Thomas Drozda mit dem Wunsch nach einer Erbschaftsund Schenkungssteuer für Aufsehen. Ganze 35 Prozent soll sie auf sehr hohe Erbschaften betragen. Die Reaktionen waren heftig. Die FPÖ etwa zweifelte an „der Ernsthaftigkeit dieses Verlangens“; die Industriellenvereinigung sprach von „plumpem Populismus“. Fest steht: So abseitig, wie die Kritiker tun, ist die Forderung bei Weitem nicht. In Österreich plädiert nicht nur die SPÖ für eine Erbschaftssteuer (übrigens nicht erst unter Pamela Rendi-Wagner, auch Vorgänger Christian Kern und Werner Faymann waren bereits dafür). Auch Grüne und Liste Jetzt haben die Steuer im Programm -wobei die Konzepte der Kleinparteien im Detail durchaus strenger ausfallen als bei der SPÖ. Unterstützt wird das Vorhaben zudem von einigen prominenten österreichischen Reichen, etwa Strabag-Gründer Hans Peter Haselsteiner und Erste Group-Chef Andreas Treichl.

Sie empfinden es als leistungsfeindlich, dass Erben steuerfrei davonkommen, während die einfachen Beschäftigten saftige Steuern auf ihre Gehälter abliefern müssen. Haselsteiner und Treichl schlagen damit in eine ähnliche Kerbe wie das Wiener Wifo, größtes schade der Wirtschaft, so die Experten: Würden Arbeitende geringere Steuern zahlen und Vermögende im Gegenzug höhere, wäre dies „vergleichsweise wachstums-und beschäftigungsverträglich“. Wirtschaftsforschungsinstitut im Land. Dieses konstatierte im Jahr 2015, dass die Einkommen der Arbeitenden hierzulande übermäßig belastet seien, während Vermögende steuerschonend davonkämen. Dies

Doch wie konkret die Erbschaften besteuern? Das SPÖ-Konzept nimmt den Wert der jeweiligen Erbschaft (minus Schulden) in den Blick -von der Immobilie bis zum Aktienpaket. Überschreitet der Gesamtwert eine Million Euro, ist auf die überzählige Summe die Steuer fällig. Je nachdem, wie viel geerbt wird, sind 25 oder 35 Prozent (Letzteres ab einer Erbschaft von zehn Millionen) abzuliefern. Wer also beispielsweise eine luxuriöse Eigentumswohnung in Wien erbt, deren Marktwert 1,2 Millionen Euro beträgt, müsste darauf 50.000 Euro Steuer bezahlen. Im Gegenzug soll laut SPÖ die Grunderwerbssteuer wegfallen: Diese Steuer, die geringer als die geplante Erbschaftssteuer ist, müssen derzeit alle Österreicher bezahlen, sofern sie Immobilien übertragen -nicht nur Millionäre.

Wer übrigens glaubt, die Erbschaftssteuer vermeiden zu können, indem er bereits zu Lebzeiten Vermögen abtritt, täuscht sich: In diesem Fall schlägt besagte Schenkungssteuer zu, die nach exakt demselben Prinzip funktioniert wie die Erbschaftssteuer.

Die SPÖ erwartet sich stolze Einnahmen; Drozda spricht von einer halben Milliarde Euro jährlich. Ist das realistisch? Dieser Frage hat sich Stefan Humer gewidmet, Ökonom der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU). Im Jahr 2013 errechnete Humer, wie viele Österreicher wie viel Geld erben. Das Ergebnis: Pro Jahr erfreuen sich durchschnittlich nur rund 1500 Personen einer Erbschaft von mehr als einer Million Euro – und wären somit laut SPÖ-Konzept steuerpflichtig. Auf den ersten Blick spricht diese geringe Zahl nicht gerade für eine ertragreiche Steuer. Auf den zweiten jedoch zeigt sich: Die wenigen Betroffenen verfügen laut Humers Berechnung über derart hohe Vermögen, dass die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer durchaus ansehnlich ausfallen würden. Humer rechnet mit rund 800 Millionen Euro pro Jahr -also mehr als die 500 Millionen, die der SPÖ vorschweben. Darüber hinaus: Weil Österreichs Bevölkerung altert und die Erbfälle zunehmen, würden die Erträge aus der Steuer weiter ansteigen. Ungefähr bis zum Jahr 2040.

Freilich stecken in der Rechnung Unsicherheiten. Niemand weiß, wie viel die Österreicher tatsächlich besitzen und vererben. Verlässliche Daten darüber gibt es nicht; lediglich Umfragen, Hochrechnungen und Schätzungen. Doch Humer hat seine Studie konservativ angelegt: Beispielsweise besitzen laut seiner Rechnung die reichsten österreichischen Haushalte nur jeweils circa 15 Millionen Euro. Realistischere Schätzungen gehen vielmehr von mehreren Milliarden aus. Das bedeutet: Obwohl Humers Rechnung extrem vorsichtig ausfällt, bringt die Erbschaftssteuer dennoch gute Erträge – noch dazu vonseiten einer kleinen Gruppe Vermögender, die bisher steuerprivilegiert ist im Vergleich zu gewöhnlichen Arbeitnehmern. Allerdings, so Humer: „Wenn das Steueraufkommen hoch sein soll, muss bei der Konstruktion der Erbschaftssteuer auf großzügige Ausnahmeregelungen und Umgehungsmöglichkeiten verzichtet werden.“

Dass dies entscheidend ist, zeigt das Schicksal von Österreichs erster Erbschaftssteuer. Im Jahr 2008 wurde sie ersatzlos abgeschafft. Nachdem der Verfassungsgerichtshof die Steuer beanstandet hatte, reparierte die SPÖ-ÖVP-Regierung sie nicht etwa, sondern ließ sie schlicht sterben. Der Handlungsdruck hielt sich in Grenzen, da sie ohnehin kaum Geld abwarf: gerade einmal rund 100 Millionen Euro pro Jahr.

Die Ursache für das niedrige Aufkommen: Nicht nur Sparbücher waren nicht inkludiert, vor allem fiel die Bewertung von Immobilien extrem realitätsfern aus. Erbte jemand ein Haus oder eine Wohnung, dann wurde als Basis für die Steuer nicht etwa der tatsächliche Marktwert herangezogen, sondern der sogenannte dreifache Einheitswert. Dabei handelt es sich um eine behördliche Bewertungsmethode, die sich seit Jahrzehnten nicht verändert hat. Ein Beispiel: Ein Einfamilienhaus in Niederösterreich mag in Wahrheit einige Hunderttausend Euro wert sein -der Einheitswert beträgt lediglich einige Tausend Euro.

Im Fall einer neuen Erbschaftssteuer gilt es, derartige Fehler zu vermeiden. Was der Fiskus als Immobilienwert ansetzt, muss weitgehend dem Preis am Markt entsprechen. Dasselbe Problem stellt sich etwa auch für Wertpapierpakete. Die SPÖ will Preiswahrheit gewährleisten, indem sie Marktpreise auswertet, wie sie etwa in Handelsplattformen im Internet bezahlt werden. Allerdings: Gerade bei stark schwankenden Preisen ist es keine triviale Angelegenheit, die richtige Bewertung zum richtigen Zeitpunkt zu erwischen.

Von dieser Frage jedenfalls wird es abhängen, ob es in einigen Jahren nicht erneut heißt: Die Erbschaftssteuer wurde wegen Uneinträglichkeit abgeschafft.

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Nachaderlass

Aus profil 40/2017

Eine Frage der Gerechtigkeit? Oder die Enteignung der Mittelschicht? Die Erbschaftssteuer – was hinter einem der großen Streitthemen im Wahlkampf wirklich steckt.

Von Joseph Gepp

Es kommt nicht oft vor, dass es ein Steuerthema auf Wahlplakate schafft. Steuern gelten als komplexe und langweilige Angelegenheit. Darüber will man am liebsten nichts wissen; da kennt man sich sowieso nicht richtig aus. Kein gutes Futter also für politische Kampagnen.

In diesem Wahlkampf jedoch schafft es ein Steuerthema in dicken Lettern auf die Plakate. „Erbschaftssteuer ist unfair“, lässt die FPÖ, die selbsternannte Partei des kleinen Mannes, affichieren. Seit Jahren schon kampagnisiert die Partei gegen die „Enteignung und Plünderung des fleißigen Mittelstands“. Das Schreckensszenario, das die Freiheitlichen an die Wand malen – genauso übrigens wie ÖVP und NEOS: Wenn die Großmutter ihr Häuschen, für das sie ihren Lebtag hart gearbeitet hat, schließlich an den Enkel abtritt, halte der gefräßige Staat die Hand auf.

Der Widerstand des konservativ-wirtschaftsliberalen Lagers rührt daher, dass der Ruf nach einer Erbschafts- und Schenkungssteuer derzeit umso lauter ertönt – von der anderen Seite des politischen Spektrums. Lange galt die Frage, ob die 2008 abgeschaffte Steuer wiedereingeführt werden soll, als Fachthema für Ökonomen und Steuerjuristen. Heute erhebt sie SPÖ-Kanzler Christian Kern zur zentralen Forderung im Rahmen seines Wahlkampfs rund ums Thema Gerechtigkeit. Sie steht zwar bereits seit Jahren im Programm der Sozialdemokraten, wurde jedoch nie so offensiv propagiert.

Kern erwartet sich eine halbe Milliarde Euro Einnahmen jährlich. Das ist nicht viel im Vergleich zu Österreichs gesamtem jährlichen Steueraufkommen von rund 100 Milliarden – aber doch einiges. Die Einnahmen will die SPÖ hauptsächlich in die Heimpflege alter Menschen stecken.

Nicht nur Kern stürzt sich auf das Thema Erbschaftssteuer, auch die Grünen und die Liste Pilz. Deren Konzepte gehen sogar noch weiter: Während die SPÖ lediglich Erbschaften in der Höhe von mehr als einer Million Euro besteuern will, soll der Freibetrag bei den Grünen und Pilz nur eine halbe Million betragen (siehe Kasten unten).

Zeit also für eine Bestandsaufnahme.
Hat die Erbschaftssteuer wirklich das Zeug, das Land gerechter zu machen? Lassen sich aus ihr tatsächlich beträchtliche Einnahmen lukrieren, ohne die breite Mittelschicht zu belasten? Und wenn ja, warum wurde die Steuer dann vor nicht einmal einem Jahrzehnt abgeschafft?

Wer darauf Antworten möchte, muss einen Schritt zurücktreten. Woher kommen überhaupt die Steuern und Abgaben, welche die Finanz einnimmt?

Rund 57 Prozent davon machten laut dem Wiener Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) im Jahr 2012 jene Steuern aus, die auf das Gehalt der Beschäftigten draufgezahlt werden müssen, etwa die Lohnsteuer. Diese Abgaben auf Arbeit seien im Europavergleich „insgesamt überdurchschnittlich und tendenziell steigend“, konstatiert das Wifo. Heißt: Wer als unselbstständig Beschäftigter arbeitet, liefert einen saftigen Teil seines Lohns als Steuern an den Fiskus ab – genauso wie der Arbeitgeber pro Beschäftigtem.

Kaum eine Rolle hingegen spielen im heimischen System jene Steuern, die auf das Vermögen der Österreicher fällig werden. Dabei handelt es sich zum Beispiel um die Grundsteuer – oder eben um die 2008 abgeschaffte Erbschaftssteuer. Alle vermögensbezogenen Steuern zusammen trugen laut Wifo zwischen 2002 und 2012 gerade einmal 1,3 Prozent zu den Gesamtabgaben bei.

Österreich unterscheidet sich diesbezüglich kaum von anderen Staaten der westlichen Welt. Überall senkten Regierungen seit den 1980er-Jahren die Steuern auf Vermögen und außergewöhnlich hohe Einkommen. Warum? Diese Gelder konnten, wenn zu hoch besteuert, schnell aus dem Land fliehen. Dafür waren die Technisierung und stärkere Vernetzung internationaler Kapitalströme verantwortlich. Bleiben die Gelder hingegen im Land, weil niedrig genug besteuert, könne das auf Umwegen sogar Vorteile für die Volkswirtschaft bringen, rechtfertigten damals gern Ökonomen die Senkungen. Denn das Geld sorge für Arbeitsplätze und Wachstum – zum Beispiel, wenn es, in Unternehmen investiert, diesen zu mehr Erfolg verhelfe.

Dieser ökonomische Zeitgeist führte auch dazu,
dass die Erbschaftssteuer 2008 abgeschafft wurde. Ein Jahr zuvor hatte sie der Verfassungsgerichtshof beanstandet. Die Richter störten sich an einem Detail: Der Wert von zu vererbenden Immobilien sei zu gering angesetzt. Dadurch entstehe eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Vermögenswerten wie Schmuck oder Bargeld – ein Verstoß gegen die Verfassung. Die Regierung unter SPÖ-Kanzler Alfred Gusenbauer und ÖVP-Finanzminister Wilhelm Molterer hätte die Steuer leicht reparieren und beibehalten können. Aber sie verzichtete darauf. Also wurde sie abgeschafft.

Die Politiker verspürten auch deshalb keinen Handlungsdruck, weil die Erbschaftssteuer ohnedies kaum etwas einbrachte. Im letzten Jahr vor der Abschaffung 2007 waren es insgesamt gerade einmal 112 Millionen Euro. Rechnet man aus dieser Summe lediglich jene Erbschaften heraus, die mehr als eine Million Euro betragen – wendet man also das System an, das sich heute die SPÖ wünscht – bleiben überhaupt nur 8,8 Millionen Euro übrig. Aus ganzen 24 Erbschaften. Also praktisch gar nichts.

Heute hingegen erwartet sich die SPÖ 500 Millionen Euro – die stolze 55-fache Summe. Wie soll das funktionieren? Die Antwort: In der alten Erbschaftssteuer klafften gewaltige Schlupflöcher. Geld auf Sparbüchern etwa war überhaupt von ihr ausgenommen. Noch gravierender: Bei Immobilien diente der sogenannte dreifache Einheitswert als Basis für die Besteuerung. Genau dies hatte der Verfassungsgerichtshof beanstandet. Beim Einheitswert handelt es sich um eine Standardbewertung von Immobilien durch die Finanzämter – basierend auf den Grundstückspreisen des Jahres 1973. Ein Einfamilienhaus nahe Wien etwa ist, berechnet nach dem Einheitswert, mitunter nur einige Tausend Euro wert. Mit echten Marktpreisen hat das nichts zu tun. Dennoch wurde auf dieser Basis, dreimal multipliziert, die Erbschaftssteuer berechnet.

Kaum abgeschafft, wurden jedoch Rufe nach ihrer Wiedereinführung laut. Auch dies hat mit dem ökonomischen Zeitgeist zu tun – der nämlich begann sich infolge der Finanzkrise 2008 allmählich zu wandeln. In vielen Ländern zeigt sich heute eine zunehmende Vermögenskonzentration bei den Reichen, während die breite Masse Reallohn- und Wohlstandsverluste erleidet. Dies liege auch daran, dass man hohe Vermögen und Einkommen seit den 1980er-Jahren steuerlich begünstigt habe, argumentieren Ökonomen wie der kürzlich verstorbene Brite Anthony Atkinson. Die These, dass alle profitieren, wenn man hohe Vermögen und Einkommen ein Stück weit aus ihrer Steuerpflicht entlässt, bekam gehörige Kratzer ab.

Auch Österreich kann sich vom internationalen Trend der Kapitalkonzentration nicht abkoppeln. Das zeigt beispielsweise der Blick auf die sogenannte Lohnquote: Nimmt man alle Einkommen her, die hierzulande verdient werden, sinkt daran jener Anteil, der aus regulären Gehältern besteht. Zuwächse hingegen verbuchen Kapitalgewinne: also Dividenden, Mieteinkünfte, Gewinnausschüttungen und Zinsen aller Art. Österreichs Lohnquote lag in den 1970er-Jahren noch bei knapp 80 Prozent des Gesamteinkommens, heute beträgt sie nur noch knapp 70 Prozent. Das Problem daran: Diese Kapitalgewinne fließen – im Gegensatz zu den Löhnen – fast ausschließlich an die reichsten zehn Prozent der Österreicher. Die sinkende Bedeutung der Löhne im Verhältnis zu den Kapitalgewinnen führt zu mehr Ungleichheit. Und noch dazu: Die Kapitalgewinne sind geringeren Steuern unterworfen als die Löhne.

Mithilfe einer Erbschaftssteuer könne man solche Ungleichheiten abmildern, argumentieren Befürworter. Sie würde Vermögen treffen, nicht Löhne. In anderen Ländern gewinnen aufgrund derartiger Überlegungen inzwischen Erbschafts- und andere vermögensbezogene Steuern wieder an Bedeutung – nach jahrzehntelangem Rückgang. In Österreich jedoch ist der Trend nicht angekommen. Im Vergleich mit anderen OECD-Staaten, also den Ländern des Westens, rangiert das Land in Sachen Vermögensbesteuerung auf den hintersten Plätzen – und liegt indes bei der Arbeitsbesteuerung ganz vorne.

Dies schade auch der Wirtschaft, heißt es etwa in einer Studie des Wifo zum österreichischen Steuersystem von 2015. Vermögensbezogene Steuern seien „vergleichsweise wachstums- und beschäftigungsverträglich“ – im Gegensatz zu jenen aus Arbeit. Belastet man nämlich die Arbeit zu sehr, haben nicht nur die Beschäftigten weniger Geld, das sie ausgeben können. Auch die Unternehmen investieren weniger, weil die Lohnkosten aufgrund der Steuern zu hoch sind. „Eine Erbschaftssteuer schafft die Möglichkeit, den Faktor Arbeit steuerlich zu entlasten“, sagt Bruno Rossmann, Politiker der Liste Pilz.

Bleibt noch eine wichtige Frage offen: Lassen sich mit der Steuer tatsächlich jene hohen Beträge lukrieren, die den Befürwortern vorschweben? Immerhin fordert etwa die SPÖ die stolze Summe von einer Million Euro als Freibetrag pro Erbe.

Stefan Humer, Ökonom von der Wiener Wirtschaftsuniversität (WU), hat im Jahr 2013 in einer umfangreichen Studie ausgerechnet, wie viele Leute tatsächlich eine Million Euro erben – und wie viel also die Steuer abwerfen würde. Ergebnis: Im Jahr 2016 wäre es zu lediglich 1321 Erbfällen gekommen, bei denen einem Erben mehr als eine Million zufällt. Das entspricht ungefähr den reichsten zwei Prozent der Österreicher. Der geringen Zahl von Fällen stünde jedoch zugleich eine durchaus ansehnliche Summe an lukrierter Steuer gegenüber: 715 Millionen Euro im Jahr 2016. Das ist sogar mehr als die halbe Milliarde Einnahmen, von denen die SPÖ spricht.

Darüber hinaus würden die Erträge aus der Erbschaftssteuer ungefähr bis zum Jahr 2040 weiter ansteigen, sagt Humer – aufgrund der Alterung der Bevölkerung ist von immer mehr Erbfällen auszugehen. Und: „Sofern die Erbschaftssteuer so konstruiert wird, dass sich in ihr keine größeren Schlupflöcher finden, handelt es sich bei meinen Berechnungen zum Aufkommen um ein absolutes Minimum.“ Warum? Als Grundlage für Humers Rechnung dienen Befragungen zum Vermögen der Österreicher, welche die Nationalbank regelmäßig durchführt. Erfahrungen im Ausland zeigen jedoch, dass bei dieser Methode viel niedrigere Vermögensstände herauskommen, als tatsächlich existieren. Anschauliches Beispiel: Gemessen an Humers Daten besitzen die reichsten Haushalte Österreichs je rund 15 Millionen Euro. Blickt man jedoch etwa ins Reichen-Ranking des US-Magazin „Forbes“, besitzen Österreichs Reichste jeweils mehrere Milliarden. Selbst wenn sich vieles davon nicht im Inland befindet – es ist davon auszugehen, dass sie mehr als 15 Millionen ihr Eigen nennen.

Die Daten also deuten darauf hin, dass mit einer Erbschaftssteuer durchaus ordentliche Summen zu holen wären – und zwar von jenen, die bisher im Steuersystem relativ bevorzugt davonkommen. Trotzdem bleiben Fragen offen. Vor allem, wie die zu vererbenden Vermögen bewertet werden sollen. Die Frage spielt hauptsächlich bei Immobilien eine Rolle. Diese sind von enormer Bedeutung für die Erbschaftssteuer, weil sie rund zwei Drittel der privaten Besitztümer der Österreicher ausmachen (siehe Grafik S. 45). Früher wurden die veralteten Einheitswerte herangezogen, um die Werte der Immobilien zu ermitteln. Und heute?

Die SPÖ will zur Berechnung der Erbschaftssteuer
jene Preise auswerten, die tatsächlich am Immobilienmarkt bezahlt werden. Dieses Verfahren wäre zwar näher an der Wirklichkeit als die Einheitswerte, aber es hat ebenfalls Schwächen. Wenn zum Beispiel die Immobilienpreise in einer Stadt verrückt spielen und in irrationale Höhen klettern – dann wird ein Erbe mit einer besonders hohen Steuer belastet. Dabei hat sich vielleicht nur der Markt für einige Jahre aufgeschaukelt, und bald pendeln sich die Preise wieder auf normalen Niveaus ein.

Diese Frage ist eine der Feinheiten, auf die es bei der Ausgestaltung der Erbschaftssteuer noch Bedacht zu nehmen gilt. Sie können, wie man seit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs von 2008 weiß, entscheidend sein.

KASTEN:
SPÖ, Grüne, Pilz: Wie die Erbschaftssteuer konkret aussehen soll

In den Konzepten der drei Parteien finden sich feine, aber bedeutende Unterschiede. Zunächst: der Freibetrag. Die SPÖ, deren Konzept aus dem Jahr 2014 stammt, plädiert für eine Million Euro; Grüne und Liste Pilz wollen lediglich eine halbe. Dementsprechend wäre das Steueraufkommen im Modell der Letzteren höher. Die Grünen etwa rechnen mit zwei bis zweieinhalb Milliarden Euro jährlich.

Weiterer Unterschied: Im Modell von SPÖ und Pilz soll der jeweilige Erbe besteuert werden, nicht das Gesamterbe. Heißt beispielsweise laut SPÖ-Modell: Vererbt jemand insgesamt drei Millionen Euro an drei unterschiedliche Erben, wobei jeder eine Million erhält – dann ist keine Steuer fällig, weil der Freibetrag nicht überschritten wird. Bei den Grünen hingegen soll das Gesamterbe besteuert werden, nicht der jeweilige Erbe.

Gemeinsam haben alle Modelle, dass Erben und Schenken gleich behandelt wird – um Steuervermeidung zu verhindern. Das SPÖ-Modell sieht etwa vor, dass alle Erbschaften und Schenkungen an eine Person innerhalb von 30 Jahren addiert werden – darauf ist dann die Steuer fällig. Vorher werden noch etwaige Schulden vom Vermögen abgezogen.

In sämtlichen Konzepten sind außerdem Steuerstufen vorgesehen. Bei der SPÖ etwa zahlt der Erbe 25 Prozent Steuer auf Erbvermögen zwischen einer und fünf Millionen Euro; es folgen 30 Prozent bis zehn Millionen, und darüber 35 Prozent. Die Grünen planen zusätzlich eine Differenzierung für „sehr nahe Angehörige“, heißt es auf profil-Anfrage. Diese sollen weniger Steuer zahlen.

Was Privatstiftungen betrifft, soll laut SPÖ ein sogenanntes „Erbschaftssteueräquivalent“ zum Einsatz kommen. Alle 30 Jahre soll auf Stiftungsvermögen, das eine Million überschreitet, eine 30-prozentige Steuer eingehoben werden.

Zuletzt Betriebsvermögen: Dass kleine und mittelgroße Unternehmen unter einer Erbschaftssteuer besonders leiden würden, ist eine häufige Sorge unter deren Kritikern. Die SPÖ will den Betrieben deshalb die Möglichkeit einräumen, sie in zehn Jahresraten zu berappen. Bei den Grünen beträgt der Zeitraum 25 Jahre. Außerdem soll es im Grün-Modell für Unternehmen einen höheren Freibetrag geben als jene 500.000 Euro, die für Privatpersonen gelten.

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Reicher unter Gleichen

Aus dem FALTER 22/2014

Immer mehr Kapital fließt zu den Vermögenden. Giacomo Corneo erforscht, warum

INTERVIEW: JOSEPH GEPP

Seit der französische Ökonom Thomas Piketty sein vielbeachtetes Werk über Ungleichverteilung veröffentlicht hat, ist die Debatte zum Thema eine andere geworden. Weltweit diskutieren nun Wissenschaftler und Medien über das Phänomen. Kommende Woche etwa findet an der Wiener WU eine hochrangig besetzte Konferenz zum Thema statt. Ein prominenter Teilnehmer ist der deutsch-italienische Finanzwissenschaftler Giacomo Corneo, der kürzlich ein Buch über alternative Wirtschaftssysteme publiziert hat. Der Falter spricht mit Corneo darüber, welche Möglichkeiten es gibt, die Ungleichverteilung zu begrenzen.

HIER GEHT’S ZUR REZENSION VON CORNEOS BUCH „BESSERE WELT“

Falter: Herr Corneo, wie hat sich die Debatte über Ungleichheit seit Thomas Pikettys Buch verändert?

Giacomo Corneo: Das Buch hat viel bewirkt. Für jene, die speziell zum Thema Gleichheit forschen, enthält es zwar keine großen Überraschungen. Aber bei Makroökonomen und in der Wirtschaftspolitik hat es zu einem neuen Problembewusstsein geführt. Und es wird auch in der Öffentlichkeit rege diskutiert, etwa in den USA und in Deutschland.

Ist die Wahrscheinlichkeit von substanziellen Reformen jetzt größer?

Corneo: Auf jeden Fall, denn Piketty hat gezeigt, dass der Kapitalismus von sich aus keine natürlichen Regelmäßigkeiten aufweist, die Ungleichheit begrenzen. Wohl aber kann sie ständig zunehmen. Diese Dynamik zeigt sich in den USA seit etwa drei Jahrzehnten, in Europa etwas kürzer.

Es gibt zahlreiche Ideen, wie man dagegen ankommen könnte. Welche ist die beste?

Corneo: Wenn man die Dominanz der Superreichen langfristig begrenzen will, ist eine stark progressive Erbschaftsbesteuerung das beste Instrument. Erbschaften sind viel ungleichmäßiger verteilt als Einkommen oder Vermögen. Kleine und mittlere Erbschaften sollten von der Steuer befreit werden. Bei größeren Erbschaften würden geringe Steuersätze einsetzen, die dann massiv steigen.

In Österreich lehnt nicht zuletzt die Mittelschicht solche Ideen ab. Dahinter steckt die Angst, dass man an die wahrhaft großen Vermögen sowieso nicht rankommt – und die Belastung deshalb bei der oberen Mittelschicht hängenbleiben wird.

Corneo: Ich sehe das als Propaganda der wirklich Reichen, die die politische Unterstützung der Mittelschicht braucht. In den USA und Großbritannien betrugen Erbschaftssteuern bei hohen Vermögen bis Anfang der 1980er-Jahre mehr als 70 Prozent – die Reichen haben also viel zu verlieren. Die überwiegende Mehrzahl der Erben hingegen würde von der Steuer überhaupt befreit sein, wenn man etwa Freibeträge von 500.000 Euro pro Kind einführt. Und mit den Mehreinnahmen könnten die Steuern auf Arbeitseinkommen und Konsum verringert werden.

Die Erbschaftssteuer wurde in vielen Ländern stark reduziert oder ganz abgeschafft -so auch in Österreich. Wie könnten die Staaten das hochmobile Kapital der Superreichen zu fassen kriegen?

Corneo: Große Finanzdynastien agieren in der Tat avanciert und grenzüberschreitend – was genau zu diesem Problem führt. Es gibt zwar Fortschritte, etwa beim Informationsaustausch zwischen Ländern im Kampf gegen Steuerflucht. Und man könnte noch viel mehr tun. Trotzdem: Der steuerlichen Belastung von Kapital sind enge Grenzen gesetzt. Deshalb müssten wir uns fragen, ob wir neben der Erbschaftssteuer noch andere Instrumente haben, um das soziale Auseinanderdriften der Bevölkerung langfristig zu verhindern.

Welche zum Beispiel?

Corneo: Bisher sprachen wir nur über Umverteilung, aber es gibt auch noch die Verteilung der Primäreinkommen. Man kann die soziale Ungleichheit zum Beispiel genauso gut über Lohnerhöhungen reduzieren -dies halte ich jedoch aufgrund des starken internationalen Wettbewerbs für schwierig. Vielversprechender wäre, die Bürger an Vermögenseinkünften zu beteiligen, indem man öffentliches Eigentum schafft.

Wie soll das aussehen?

Corneo: Wenn Sie heute als Kleinsparer Vermögen haben, können Sie dieses durch Ihre Zinsgewinne gerade einmal vor der Inflation retten. Gleichzeitig jedoch erzielen sehr vermögende Personen und Großunternehmen einen sehr hohen durchschnittlichen Kapitalgewinn. Anhand von Daten über die Vermögensstiftungen US-amerikanischer Unis errechnet Piketty für große Vermögen eine Rendite von 8,2 Prozent jährlich, und zwar real, nach Abzug von Inflation und Verwaltungskosten. Von derart hohen Renditen sollten auch die Bürger profitieren.

Giacomo Corneo (Foto: Freie Universität Berlin)

Giacomo Corneo (Foto: Freie Universität Berlin)

Wie? Durch die Verstaatlichung von Firmen?

Corneo: Ja, wenn die Gesellschaft beispielsweise 75 Prozent eines Großunternehmens oder einer Bank kontrolliert, fließen drei Viertel der Gewinne in den Staatshaushalt – und kommen so mittelbar dem Bürger und dem Sozialsystem zugute.

Genau das ist doch bereits in den 1970er-Jahren gescheitert – woraufhin Europas Staaten begonnen haben, ihre Industrien in großem Stil zu privatisieren.

Corneo: Stimmt, aber wir können ja aus den Fehlern der Geschichte lernen. Bei einer demokratischen Steuerung von Unternehmen muss es in jedem Fall eine funktionierende Anreizstruktur geben. In der Privatwirtschaft hat sich in den vergangenen Jahrzehnten ein System der Corporate Governance entwickelt, das Firmen effi zienter macht, weil es bessere Anreizstrukturen für Manager und eine Vermeidung von Korruption innerhalb von Unternehmen vorsieht – trotz aller Skandale, die es heute immer noch gibt. Von derartigen Errungenschaften kann auch der öffentliche Sektor lernen.

Wie hoch soll dieser Anteil des Staats an der Wirtschaft sein, damit ausufernde soziale Ungleichheit verhindert wird?

Corneo: Wir können das heute nicht wissen. Man müsste mit einer geringen Anzahl an Unternehmen in öffentlicher Hand beginnen und ihre Kontrolle an eine neue Institution – die ich als „Bundesaktionär“ bezeichne -delegieren. Dann lässt sich empirisch herausfinden, wie hoch der optimale Anteil des Staates am Unternehmenssektor ist. Sollte sich zeigen, dass der Bundesaktionär rentabler arbeitet als die Kapitalisten, werden langfristig sämtliche Großunternehmen öffentliche sein.

RAND-INFO:
Am 30. und 31. Mai findet auf der WU (LC Festsaal 1) die Konferenz Economics of Inequality statt. Die ganze Veranstaltung ist nur für Studenten zugänglich, drei Höhepunkte können aber von allen besucht werden: Vorträge von Giacomo Corneo (30.5., 10.20 Uhr) und dem Gleichheitsexperten Tony Atkinson (17.45 Uhr) sowie eine hochrangig besetzte Podiumsdiskussion zum Thema Ungleichheit in Europa (31.5., 11.10 Uhr). Die Konferenz findet in englischer Sprache statt. Infos, Programm und Anmeldung (für Studenten) unter: www2.wu.ac.at/noeg2014/

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