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Vereinsmeier

Aus dem profil 24/2019 vom 7.6.2019

ÖVP-Politiker sind oft und gern in Vereinen tätig – und zwar nicht nur in unverdächtigen Fußballklubs. Viele der Vereine können kein Vereinsleben vorweisen,der Zweck bleibt nebulös. Fließen verdeckte Gelder?

Von Joseph Gepp

Es muss nicht anrüchig sein, wenn sich Politiker in Vereinen engagieren. Ganz im Gegenteil, es ist sogar weithin üblich: Bei der Freiwilligen Feuerwehr, beim lokalen Fußballclub, bei Charity-Organisationen und beim Dorferneuerungsverein. Das ist wenig verwunderlich, denn beide Seiten profitieren: Die Politiker absolvieren prestigeträchtige Auftritte, und die Vereine haben einen direkten Draht zu Entscheidungsträgern. Es wäre ein Trugschluss, jeden Sportverein der illegalen Parteienfinanzierung zu beschuldigen, in dessen Vorstand ein Politiker sitzt. Vorsicht ist bei jenen Vereinen geboten, deren Vereinszweck nicht klar ersichtlich ist oder die überhaupt kein öffentliches Vereinsleben haben. Diese könnten benutzt werden, um Parteispenden verbotenerweise am Rechnungshof vorbeizuschleusen – so wie das Ex-FPÖ-Vizekanzler Heinz- Christian Strache im Ibiza-Video angedeutet hat. Möglich macht das die lückenhafte Kontrolle von Österreichs Parteifinanzen, sind doch parteinahe Vereine von der Prüfung ausgenommen (siehe Hauptgeschichte). Mithilfe von Vereinen können also problemlos Sach-oder Geldspenden eingesammelt werden, ohne dass irgendjemand davon Wind bekommt. Und wenn der Verein die Gelder nicht direkt an die Partei weiterleitet, sondern beispielsweise Flyer oder Veranstaltungen für den Wahlkampf finanziert, scheint die Quersubventionierung nicht einmal in den Büchern der Partei auf. Solange alle Vereinsvorstände dichthalten, wird niemand jemals von der schwarzen Kassa erfahren. Daher müssen sich Politiker die Frage gefallen lassen: Was suchen sie in Vereinen ohne jegliche Aktivität -und welchen Zweck haben diese Vereine? Doch auch Vereine mit offenkundigem Zweck können verdächtig sein: Einige parteinahe Vereine geben parteinahe Medien heraus, für die sie Inseratengeld kassieren; auch von öffentlichen Stellen. Wird damit Parteiarbeit subventioniert?

Nach der FPÖ gerät diesbezüglich auch die ÖVP in die Kritik. Immerhin hat die Volkspartei im vergangenen Nationalratswahlkampf 2017 ihr gesetzlich erlaubtes Werbebudget um fast das Doppelte überschritten, weit mehr als alle anderen Parteien. Für Kritiker, etwa NEOS-Chefin Beate Meinl- Reisinger, deutet dies auf Unregelmäßigkeiten in den Parteifinanzen hin. Belege dafür fehlen zwar, wären aber aufgrund besagter laxer Regeln ohne Insider-Informationen auch kaum zu erbringen.

Zudem gab es in den vergangenen Wochen eine Debatte rund um Unterstützungsvereine für die ÖVP-Politiker Gernot Blümel und den EU-Parlamentarier Lukas Mandl. Ihr Zweck ist nicht wirklich klar. Die ÖVP rechtfertigt ihre Existenz damit, dass es sich mithilfe der Vereine auf personalisiertere Art für die Politiker werben lässt, als wenn dies über die Mutterpartei läuft.

Schließlich sorgte erst vor wenigen Tagen ein Verein im Umfeld des Cartellverbandes (CV) im BVT-Untersuchungsausschuss für Aufsehen. Bei „Pro Patria“, einem ÖVP-Unterstützungsverein aus dem niederösterreichischen Kaltenleutgeben, sitzen mehrere BVT-Mitarbeiter im Vorstand – Ex-Minister Gernot Blümel fungierte bis 2017 als Kassier. Wie es zu dieser bemerkenswerten personellen Zusammensetzung kam, ist bisher nicht geklärt. Wie profil-Recherchen zeigen, gibt es jedenfalls noch viele weitere Vereine im ÖVP-Umfeld, deren Zweck sich nicht erschließt. Die dahinterstehenden Politiker geben sich mitunter wortkarg, was Informationen über die Konstrukte betrifft. Oder sie verweigern ganz die Auskunft. Da wäre etwa der „Verein zur Förderung von Medien der Wirtschaft Österreichs“. Die Adresse in der Wiener Mozartgasse ist ident mit jener des Wirtschaftsbundes, also der Unternehmer-Interessensvertretung innerhalb der ÖVP. Als Vereinsobmänner fungieren laut Vereinsregister Ex-Wirtschaftskammerpräsident Christoph Leitl und ÖVP-Nationalratsabgeordneter Peter Haubner. Vereinstätigkeit? Nicht bekannt. „Der Verein hat in meiner Amtszeit im Sinne des Vereinszwecks keine Aktivitäten gesetzt“, schreibt Haubner auf profil-Anfrage in einer knapp gehaltenen Stellungnahme. Warum gibt es ihn dann? Dies lässt Haubner unbeantwortet. Er schreibt nur: „Der Verein bezog und bezieht keine Spenden und hat weder an die ÖVP noch an nahestehende Organisationen Spenden in irgendeiner Art getätigt“. Ganz ähnlich die „Österreichische Gesellschaft zur Förderung des Mittelstandes“. Registriert ist der Verein in der Wiener Innenstadt, an der Adresse des ÖVP-nahen Thinktanks Julius-Raab-Institut. Auch hier findet sich keinerlei Tätigkeit. Die Obleute, soeben erst wiederbestellt: die ÖVP-Nationalratsabgeordneten Andreas Ottenschläger und Angelika Winzig. Letztere hat im soeben geschlagenen EU-Wahlkampf eine erfolgreiche Vorzugsstimmenkampagne hingelegt und steht vor dem Wechsel nach Brüssel. Winzig ist übrigens nicht nur in diesem Verein aktiv, sondern sitzt -das geht aus der Transparenz-Website „Meine Abgeordneten“ hervor -auch in einem zweiten: dem „Verein für Politik und Bildung im Bezirk Vöcklabruck“. Früherer Name: „Freunde der ÖVP des Bezirks Vöcklabruck“. Auch hier gilt: keine Aktivität feststellbar.

Winzig reagiert nicht auf profil-Anfragen zu beiden Vereinen, dafür gibt Ottenschläger Auskunft. Wozu dient die „Österreichische Gesellschaft zur Förderung des Mittelstandes“? Antwort: „Das Ziel war es, eine Diskussionsplattform zu schaffen, wie der Mittelstand in Österreich gestärkt werden kann. Seit 2015 gab es aber außer internem Gedankenaustausch unter Mitgliedern keine Vereinsaktivitäten mehr.“ Laut Ottenschläger haben „meines Wissens“ Diskussionsveranstaltungen stattgefunden, bevor er selbst als Obmann antrat. Warum gibt es den längst inaktiven Verein noch?“Unser Motiv war, ihn am Leben zu lassen, falls wir ihn irgendwann noch brauchen.“

Bleibt eine weitere Kategorie ÖVP-naher Vereine. Diese verfügen zwar über ein Vereinsleben. Aber sie fungieren zugleich als Herausgeber von Parteimedien, an die mehr oder weniger reichlich Inseratengeld von Unternehmen fließt.

Warum bedienen sich die Parteien der Vereine, um Parteimedien herauszugeben -statt diese Aufgabe selbst zu übernehmen? Es hat gleich mehrere Vorteile. Eine Partei muss die Summe an Inserateneinnahmen in ihren Medien an den Rechnungshof melden, ein formell unabhängiger Verein hingegen nicht. Und: Unternehmen im Besitz der Republik und einzelner Bundesländer dürfen laut Parteiengesetz nicht in Parteimedien werben, wohl aber in Vereinsmedien -selbst wenn diese Vereine ganz offensichtlich einer Partei nahestehen. Ein klassische Umgehungskonstruktion also. Zum Beispiel beim „Wiener Pressverein“. Dessen Sitz: das Gebäude der ÖVP-Bundesparteizentrale in der Wiener Lichtenfelsgasse. Die Organe: zugleich Funktionäre des ÖAAB, also des ÖVP-Arbeitnehmerbundes. Der Pressverein gibt Magazine wie die zweimonatlich erscheinende „Freiheit“ heraus, ein Heft für ÖAAB-Mitglieder, voller positiver Artikel über die ÖVP -und gespickt mit Werbung von Flughafen Wien AG, Erste-und Raiffeisenbank und anderen potenten Werbekunden. Der Wiener Pressverein stand schon einmal im Fokus der Öffentlichkeit. Wie im Jahr 2012 beim Telekom-Untersuchungsausschuss im Parlament ans Licht kam, hat Peter Hochegger, Lobbyist und einstiger Freund von Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, über sein Unternehmen Valora 10.000 Euro an den Wiener Pressverein überwiesen. Gegenleistung: keine. Es sei ein „Druckkostenbeitrag“ gewesen, so Hochegger, also eine Art Spende. Er selbst beschrieb die Zahlung als eine Maßnahme zur „Netzwerkpflege“. Auf diese Weise soll übrigens -zumindest laut dem Lobbyisten – nicht nur Geld in Richtung ÖVP geflossen sein, sondern auch in Richtung anderer Parteien: etwa an eine Parteizeitung der FPÖ, Charity-Aktionen der Wiener SPÖ und ein Theater-Event der Ex-Grünenpolitikerin Monika Langthaler.

Heute hätte profil gerne vom Wiener Pressverein gewusst: Gibt es Geldflüsse zwischen dem Pressverein, ÖAAB und ÖVP? Wenn ja, in welcher Höhe? Und: Werden diese Summen dem Rechnungshof gemeldet? Doch auf die Anfrage von profil übermittelte der Wiener Pressverein keine Antwort.

Der Wiener Pressverein hat ein Pendant in Niederösterreich: den Niederösterreichischen Pressverein. Er sitzt im Gebäude der ÖVP-Bezirkspartei in Wiener Neustadt. In den Medien des Vereins (zum Beispiel „Arbeiten für Niederösterreich“) wird die ÖVP regelmäßig bejubelt, etwa mit Cover- Schlagzeilen wie „Mobilisiert für Kurz“. Der Pressverein befindet sich, wie sein Wiener Gegenstück, im Einflussbereich des ÖAAB und wird von hochrangigen niederösterreichischen ÖAAB-Funktionären geführt. Die Inserate kommen durchwegs von Unternehmen im Einflussbereich des (ÖVP-regierten) Landes. Wie die Investigativ-Plattform „Dossier“ 2018 recherchierte, war einer der größten Inserenten beim Pressverein zwischen 2015 und 2017 die Niederösterreichische Versicherung AG. Laut Berechnung von „Dossier“ soll sie um rund 90.000 Euro Inserate geschaltet haben. Diese Versicherung gehört wiederum zu 100 Prozent der (ÖVP-dominierten) niederösterreichischen Landwirtschaftskammer.

In einer Stellungnahme an profil teilt der Niederösterreichische Pressverein mit, dass die Inserateneinnahmen „ausschließlich der Abdeckung der Druck-und Versandkosten“ dienen: „Es werden weder Geldmittel noch Sachspenden an etwaige Parteiorganisationen weitergeleitet.“ Das Ziel des Vereins sei schlicht, „die Niederösterreicherinnen und Niederösterreicher über aktuelle Entwicklungen auf Basis der christlichen Soziallehre zu informieren“. Fazit: Wiewohl es personell und inhaltlich starke Überschneidungen zwischen Pressverein, ÖAAB und ÖVP gibt, fließt angeblich kein einziger Cent zwischen den Organisationen. Ob das wirklich stimmt, lässt sich nicht kontrollieren – zu lückenhaft ist das österreichische Parteiengesetz.

Bleibt noch ein Verein mit Sitz unweit des niederösterreichischen Landhauses in St. Pölten, der so offiziös klingt, dass man ihn beinahe mit einer öffentlichen Institution verwechseln könnte: das „Sicherheitsforum Niederösterreich“. Im Vorstand des Vereines saßen in den vergangenen Jahren mehrere ÖVP-Funktionäre, den Großteil des Budgets machen Zuwendungen des Landes Niederösterreich aus. 156.000 Euro sollen es im Jahr 2017 gewesen sein, berichtete die Recherche-Plattform „Addendum“ im Vorjahr. Mit dem Geld rollt das „Sicherheitsforum“ jedes Jahr zu Schulbeginn im September die groß angelegte „Aktion Schutzengel“ aus. Zigtausende Flyer, Plakate und Schilder werben vor Schulen für Verkehrssicherheit und Achtsamkeit gegenüber Schülern. An sich eine gute Sache. Freilich vergisst der ÖVP-nahe Verein nicht, auf allen Drucksorten zu erwähnen, wer sich hier um das Wohl der Schulgänger sorgt: „Eine Initiative von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner“ steht da, inklusive Foto -ein unschätzbarer Werbewert für die ÖVP-Landeschefin. Warum aber lagert das Land eine Verkehrssicherheitskampagne an einen ÖVP-nahen Verein aus? Die Antwort: Würde das Land die Aktion eigenständig organisieren, käme das gesetzliche „Kopfverbot“ für Politiker zum Tragen – lange inszenierten sich Minister und Landeshauptleute in Inseraten aus öffentlichen Geldern gern samt Bild und Namen als großzügige Gönner. Das ist nun verboten. Über die Vereinskonstruktion greift das Gesetz nicht – und Mikl-Leitner kann sich über ihren Werbeeffekt freuen. Der Verein „Sicherheitsforum“ war es auch, der im Jahr 2013 die Kampagne für die Beibehaltung der Wehrpflicht in Niederösterreich organisierte -die Plakatflächen und Flyer sollen damals von der ÖVP-Landespartei finanziert worden sein. Beträge sind nicht bekannt, Belege ebenso wenig.

Im selben Haus, in dem auch das „Sicherheitsforum“ residiert, haben noch einige weitere Vereine ihren Sitz angemeldet -gemeinsam ist ihnen allen, dass in ihren Vorständen auffällig viele ÖVP-Funktionäre sitzen. Etwa der „NÖ Betriebssportverband“, dessen Magazin in der Vergangenheit auch Inserate von landeseigenen Unternehmen erhielt. Die Kassierin des Verbandes ist gleichzeitig Finanzreferentin der ÖVP Niederösterreich – und: Vor Jahren war sie auch Kassierin beim „Sicherheitsforum“. So schließt sich also der Kreis.

Laut Transparenz-Gesetz müssen Österreichs Nationalratsabgeordnete auf der Parlaments-Website angeben, in welchen Vereinen sie ehrenamtlich tätig sind. Halten sich die in diesem Artikel erwähnten ÖVP-Mandatare daran? Nur zum Teil: Peter Haubner hat sein Engagement regulär angegeben; Angelika Winzig und Andreas Ottenschläger haben ihre Funktionen in der „Österreichischen Gesellschaft zur Förderung des Mittelstandes“ nicht offengelegt.

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Kammerflimmern

Aus profil 47/2017


Zwangsbeiträge, intransparente Finanzen, aufgeblähter Apparat: Seit Jahren stehtdas österreichische Kammersystem in der Kritik. Die FPÖ will einen radikalen Schritt setzen und die Pflichtmitgliedschaft abschaffen. Wie würde das Land ohne starke Arbeiterund Wirtschaftskammer aussehen? profil zeichnet ein mögliches Szenario aus nicht allzu ferner Zukunft.

Von Joseph Gepp und Clemens Neuhold

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November 2018: „6000 Euro bis zur Pension. Wie viel hätte Herr Müller freiwillig an die Arbeiterkammer bezahlt?“
„Grätzl-Friseurin Maier finanziert dank Wirtschaftskammer 110 Außenhandelsstellen von Almaty bis Casablanca. Würde sie das freiwillig tun?“
„Deutschland ist der Wirtschaftsmotor Europas – ganz ohne Kammerzwang!“

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Slogans wie diese prangen Ende des Jahres 2018 auf Plakaten im ganzen Land. Die schwarz-blaue Regierung hat eine sogenannte Urabstimmung über ein Ende der Pflichtmitgliedschaft in Wirtschaftskammer (WKO) und Arbeiterkammer (AK) angesetzt. Bei der Abstimmung sind alle Arbeitnehmer und Unternehmer Österreichs zur Teilnahme aufgerufen. Das Negative Campaigning von FPÖ, NEOS und Industriekreisen zeigt Wirkung. Die Mehrheit votiert völlig überraschend für die Abschaffung. Die Pflichtmitgliedschaft im Kammerstaat Österreich ist Vergangenheit. Eine Grundsäule des heimischen Gesellschaftssystems ist gefallen.

Rückblende in die Gegenwart: Seit Beginn der Regierungsverhandlungen schießt die FPÖ scharf gegen die „Zwangskammern“. Erst vergangene Woche fordert Parteichef Heinz-Christian Strache eine Urabstimmung unter den Millionen Beitragszahlern – vom Arbeitnehmer bis zum Bauern. Die Kritik ist seit Jahren bekannt: fehlende Transparenz, undurchsichtige Gebarung, ein föderalistisch-aufgeblasener Apparat. Das Kammersystem kommt an Reformen nicht länger vorbei. Und die Kritik geht quer durch die politischen Lager. Die NEOS beispielsweise ziehen einen Teil ihres Selbstverständnisses aus der immer wieder urgierten Abschaffung der Pflichtmitgliedschaften. Selbst ÖVP-Chef Sebastian Kurz steht den Kammern kritisch gegenüber. Doch seine Partei ist zugleich historisch eng mit der Wirtschaftskammer verflochten, deswegen zieht die ÖVP mit der FPÖ nicht an einem Strang.

Was aber würde passieren, käme es tatsächlich zu einer Urabstimmung -und eine Mehrheit der Befragten entschiede sich gegen Pflichtmitgliedschaften? Ein Österreich ohne starke Kammern. Was würde das für Kollektivverträge bedeuten? Für Arbeitnehmerrechte? Für die Politik? Wohin würde sich das Land insgesamt entwickeln? Das soll dieses fiktive Szenario ausloten, das profil nach Recherchen bei zahlreichen Fachleuten (siehe Liste S. 20) entwirft.

Die Annahme: Die ÖVP gibt dem Druck der FPÖ nach und lässt sich zur Urabstimmung breitschlagen. Die Volkspartei hofft: Eine Mehrheit der Kammermitglieder werde wohl an der Pflichtmitgliedschaft festhalten -wie schon einmal bei der Urabstimmung im Jahr 1996. Und dann sei das Thema ja vom Tisch.

Doch diesmal kommt es anders. Über Facebook und den Boulevard mobilisieren die Kammergegner heftig. Sie treffen den Nerv der Menschen, die über jeden Cent froh sind, den sie weniger an Beiträgen zahlen. In der Wirtschaftskammer geben Ein-Personen-Unternehmen (EPU) den Ausschlag, die sich kaum repräsentiert fühlen. Sie stellen bereits 70 Prozent der Mitglieder. Ergebnis all dessen: Die Kammerpflicht fällt.

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Jänner 2019: Im 10. Stock der Wirtschaftskammer brennt noch Licht. Im Präsidium rechnet die Generalsekretärin mit Experten die Folgen der Urabstimmung durch. „Im Worst Case nehmen wir statt jährlich 700 Millionen nur noch 200 Millionen ein. Von den insgesamt 4600 Mitarbeitern können wir nur die Hälfte halten. Für Sozialpläne müssen wir einen Teil der 500 Millionen Euro Rücklagen auflösen“, sagt die Generalsekretärin. „Wie viele der 500 Millionen Euro, die in unseren Immobilien stecken, können wir heben?“, fragt der neue Präsident und blickt in die Richtung der Länderkammer-Präsidenten.
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Die Wirtschaftskammer lebt weiter, aber nur noch als freier Verband. Schon nach einigen Monaten haben sich rund 30 Prozent der österreichischen Betriebe aus ihr verabschiedet. Geblieben sind dafür vor allem mittelgroße Betriebe; sie zahlen nun freiwillig für das verschlankte Service. Ausgestiegen sind nicht nur zahlreiche EPUs, für die jeder Cent zählt, sondern auch -besonders fatal aus Kammersicht -etliche Großunternehmen, vom Linzer Stahlkonzern voestalpine über die Strabag bis hin zu KTM. Sie schulterten den Großteil der Beiträge. Diese Betriebe verfügen über Juristen und Vertriebsbüros in aller Welt; auf die Expertise der Kammer können sie locker verzichten. Eine der ersten Folgen des Exodus: Das Netz aus 110 Außenhandelsstellen von Ljubljana bis Nairobi, welches die WKO betreibt, wird halbiert und auf die wichtigsten Auslandsmärkte reduziert. In Ländern, die für Österreichs Wirtschaft weniger von Bedeutung sind, springen die Botschaften und die Tourismuswerbung ein. Der Finanzminister macht dafür ein paar Millionen locker.

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Mai 2019: Auch die Arbeiterkammer kommt um Einschnitte nicht herum -was sich unter anderem beim Rechtsbeistand für die Mitglieder zeigt. Ein Lehrling mit Stelle in Berndorf wendet sich hilfesuchend an die Juristen des Hauses. Sein Chef hat ihn mit den Worten „Schleich dich“ gekündigt. Der Lehrling ruft bei der AK-Hotline an. Die Mitarbeiterin bietet ihm einen Termin an. Es gehe aber erst in eineinhalb Wochen, sagt sie. Und: Er müsse zum Wiener Hauptsitz kommen, denn die nächstgelegene Stelle Baden sei gerade geschlossen worden. „Und wenn wir stattdessen telefonieren?“, fragt der Lehrling, der nicht so lange warten will. Das habe keinen Sinn, antwortet die Beraterin -„damit ich Ihnen helfen kann, muss ich den Lehrvertrag einsehen und ein Protokoll des Rauswurfs erstellen“. Er möge doch einmal mit dem Betriebsrat reden, schlägt die Beraterin dem verzagten Lehrling vor. „Wir haben keinen, sind zu klein“, sagt der junge Mann. „Sie sollten unbedingt der Gewerkschaft beitreten“, rät ihm die AK-Mitarbeiterin zum Abschluss – wissend, dass sie sich ins eigene Fleisch schneidet.
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Rund ein Sechstel der 3,6 Millionen österreichischen Beschäftigten ist in den Monaten nach Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft aus der Arbeiterkammer ausgetreten. Vielen von ihnen war wohl gar nicht bewusst, dass sie AK-Mitglieder sind – und somit durchschnittlich sieben Euro monatlich an Kammerumlage zahlen, die vom Bruttolohn abgezogen werden. Doch die wochenlange Kampagne der Gegner vor der Urabstimmung hat es ins Bewusstsein gerufen. Von den Einnahmen der AK fällt ein gewichtiger Teil weg. Volkswirtschaft, Arbeitsrecht, Konsumentenschutz: Hundertschaften von Experten befassen sich bisher in der Arbeiterkammer mit Fragen, die für Arbeitnehmer von Belang sind. Die Fülle lässt sich nun nicht mehr aufrechterhalten. Von 2500 Mitarbeitern muss mittelfristig die Hälfte gehen, sagen die internen Prognosen. Aus dem Wertpapiervermögen über 117 Millionen Euro werden Sozialpläne finanziert. Die Hälfte der 90 Bezirksstellen in ganz Österreich schließt.

Der Aderlass der Arbeiterkammer beschert dem Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) regen Zulauf, sowohl an neuen Mitgliedern als auch an Fachexperten, die zuvor bei der AK werkten. Die Zahl der ÖGB-Mitglieder steigt von 1,2 auf 1,5 Millionen. Eine Trendwende nach Jahren des Schwundes.

Seit fast 100 Jahren kämpft die Gewerkschaft Seite an Seite mit der Arbeiterkammer für die Rechte der Arbeitnehmer. Die Gewerkschaft war stets für die praktischen Aspekte zuständig, von Lohnverhandlungen bis Streikorganisation. Die Arbeiterkammer hingegen fungiert als Thinktank im Hintergrund, verantwortlich für ökonomische und soziologische Forschung genauso wie für Beratungen. Nun laufen beide Funktionen stärker im ÖGB zusammen. Nach Ende der Pflichtmitgliedschaft wird das Beratungs-Center vergrößert, doch an das einstige Angebot der Arbeiterkammer kommt die Gewerkschaft nicht heran. Immerhin handelt es sich beim ÖGB um einen freiwilligen Verein; ihm fehlt schlicht das Geld.

Dazu kommt ein weiteres Problem: Einen Teil der Arbeitnehmer erreicht die Gewerkschaft viel schwerer als beispielsweise einen Metaller im Stahlwerk. Teilzeitkräfte im Supermarkt bis zu Saisoniers im Berghotel haben andere Sorgen, als sich gewerkschaftlich zu organisieren.

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September 2019. Wie jedes Jahr um diese Zeit nahen die Lohnverhandlungen. Erstmals macht sich im Volk Unruhe breit. Noch gelten die Kollektivverträge, die vergangenen Herbst beschlossen wurden -vor dem Ende der Pflichtmitgliedschaft. Doch wie geht es weiter? SPÖ und Gewerkschaft warnen schon vor „Lohnraub“. Die schwarz-blaue Regierung muss irgendwie reagieren, wartet aber noch ab.
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Von jährlichen Gehaltssteigerungen bis zu Arbeitszeit-Regelungen, vom Mindestlohn bis zum Papamonat, vom 13. und 14. Monatsgehalt bis zur Anzahl der Urlaubstage – all dies ist in Österreich nicht in Gesetzen geregelt, sondern in rund 859 Kollektivverträgen. Unter deren Regime fallen 98 Prozent der heimischen Beschäftigten -ein europaweiter Spitzenwert. Jahr für Jahr treffen die Arbeitnehmer in Form der jeweiligen Fachgewerkschaft und die Arbeitgeber in Gestalt des zuständigen Fachverbands der Wirtschaftskammer aufeinander, um den neuen Kollektivvertrag auszuhandeln. Traditionell beginnen die Verhandlungen in der Metallindustrie, deren Ergebnis anderen Branchen als Maßstab dient. Bei all dem besteht eine enge Verbindung zur Kammerpflicht: Laut Verfassung sind die Arbeitgeber nur an die Kollektivverträge gebunden, wenn sie Mitglied der Wirtschaftskammer sind. Für Betriebe, die ihr nicht angehören, gelten keinerlei Vorgaben -weder bei der Lohnhöhe noch bei sonstigen Arbeitsbedingungen. Was also tun, wenn infolge des Endes der Pflichtmitgliedschaft auch die Kollektivverträge infrage stehen?

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Oktober 2019. Die ersten Lohnverhandlungen der Metaller nach Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft. Vordergründig scheint alles beim Alten. Aufseiten der Arbeitgeber verhandelt wie eh und je die Fachgewerkschaft PRO-GE. Aufseiten der Arbeitnehmer jedoch sind in den vergangenen Monaten mehrere wichtige Metallbetriebe aus der Wirtschaftskammer ausgetreten. Daher konstituiert sich ein privater Unternehmensverband, der die Verhandlungsführung übernimmt. Dieser erklärt in einem ersten Statement, er werde lediglich über Mindeststandards verhandeln – alle Regelungen, die darüber hinausgehen, müssten die Beschäftigten in jedem einzelnen Betrieb mit ihrem Arbeitgeber klären. „Es ist halt nicht mehr so wie früher“, sagt der Metaller-Verbandsobmann. Die Gewerkschaften reagieren empört. Sie drohen mit Streik und meinen es dieses Mal wirklich ernst. Die Gespräche müssten im alten Stil sämtliche Details umfassen, donnern die Arbeitnehmervertreter – und das Ergebnis müsse ausnahmslos für alle Metallarbeiter gelten. Nach einigen Tagen schließlich geben die Unternehmen nach. Sie wissen: Die Metallarbeiter sind gut organisiert; in den Werkshallen der Großbetriebe lassen sich Streiks und Proteste leicht organisieren. Die Verhandlungen finden deshalb statt, als gäbe es noch die Pflichtmitgliedschaft. Mit den Lohnabschlüssen können beide Seiten leben.
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Die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft polarisiert Österreichs Arbeiterschaft. In manchen Branchen, so wie bei den Metallern, ändert sich wenig – generell dort, wo die Arbeit Qualifikation erfordert und die Beschäftigten gut organisiert sind. In anderen Branchen hingegen verschlechtern sich Arbeitsbedingungen und Bezahlung mitunter radikal; in der Gastronomie etwa und besonders in der Bauwirtschaft mit ihren 250.000 Beschäftigten. Auf den Baustellen konkurrieren heimische Arbeitskräfte mit jungen Osteuropäern, die bereit sind, für deutlich niedrigere Löhne zu arbeiten. Dieser Umstand kann nun von Betrieben verstärkt ausgenützt werden.

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Dezember 2019. Die Verhandlungen über einen Kollektivvertrag für die Bauwirtschaft platzen endgültig. Der Fachverband der Bauindustrie der Wirtschaftskammer – also jene Betriebe, die freiwil lig in der Kammer verblieben sind -erklärt, er könne nur für seine Mitglieder verhandeln. Diese aber stellen nicht einmal mehr die Hälfte der Bauunternehmer in Österreich. Ein Streik unter den versprengten Bauarbeitern -viele stammen aus Osteuropa und arbeiten unter prekären Bedingungen -wäre kaum zu organisieren. Für sie läuft der Kollektivvertrag aus, ohne dass es einen Nachfolger gäbe. In weiterer Folge kürzen erste Bauunternehmen ihre Löhne deutlich. In Medien häufen sich die Berichte über „menschenunwürdige Zustände am Bau“. Selbst ein britisches Wochenmagazin schreibt über Österreich: „The end of Gemütlichkeit“.
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Die Regierung schreitet ein. Im Mai des Jahres 2020 beschließt sie einen gesetzlichen Mindestlohn von 1600 Euro brutto; außerdem wird das 13. und 14. Monatsgehalt gesetzlich verankert. Auch wenn Bundeskanzler Sebastian Kurz gern vom „schlanken Staat“ schwärmt: Nachdem nun die Kammern nicht mehr für Regeln in der Arbeitswelt sorgen, muss dies die Regierung tun.

Offen bleiben trotzdem Hunderte Details, die bisher in den Kollektivverträgen geregelt waren: von exakten Lohnschemata über Gehaltsvorrückungen bis zu Ruhezeiten. Derlei Angelegenheiten wurden, zu Zeiten der Pflichtmitgliedschaft, von Kammern und Gewerkschaften detailliert reguliert. Inzwischen jedoch geht das System in eine andere Richtung: Den Politikern ist vor allem daran gelegen, Mindeststandards in der Arbeitswelt festzulegen.

Im Juli 2020, rechtzeitig vor den nächsten Lohnverhandlungen, geht Schwarz-Blau einen Schritt weiter . Die Regierung verhängt eine „Allgemeinverbindlichkeit“ nach französischem Vorbild. Das bedeutet: Ein freiwilliger Unternehmerverband verhandelt einen Kollektivvertrag – und das Ergebnis gilt gesetzlich für alle Betriebe der jeweiligen Branche. Das System sieht also Kollektivverträge ohne Kammerpflichtmitgliedschaft vor. Die Regierung will den Ruf der „sozialen Kälte“ rasch wieder loswerden.

Überhaupt hat die österreichische Politik -Parlament, Parteien, Ministerialverwaltungen, Behörden – nach Abschaffung viel an Bedeutung gewonnen . Sie hat Aufgaben von den Kammern übernommen und finanziert diese. Sie regelt politisch, was früher sozialpartnerschaftlich erfolgte. Entsprechend stark fällt aber auch der Druck von Lobbyisten aller Richtungen auf die Politiker aus. Vorbei die Zeiten, als Wirtschaftskammer, Gewerkschaft und Arbeiterkammer jedes Details in ruhigen holzgetäfelten Sitzungssälen ausbaldowerten und den Kompromiss in Form einer fixfertigen Gesetzesvorlage an die Politiker übermittelten. Heute spricht jeder selbst bei den Politikern vor. Zumindest jeder, der dazu in der Lage ist.

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November 2020. Ein Jurist im Sozialministerium ist gestresst. Industriellenvereinigung, Elektrizitätsfachverband, Druckervereinigung, Bankenverband und dann auch noch die Sozialistische Jugend. Sie alle wollen sich mit ihm „auf einen Kaffee“ treffen. Der Beamte schreibt gerade am Gesetzesentwurf für eine neue Arbeitszeitregelung und wird von Lobbyisten regelrecht belagert.
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Als wieder etwas Ruhe im Volk eingekehrt ist, löst die Regierung ein altes Versprechen an die Wirtschaft ein: den Zwölf-Stunden-Tag. Durch eine verlängerte Höchstarbeitszeit sollen Betriebe besser reagieren können, wenn es besonders viele Aufträge abzuarbeiten gilt. Der Teufel bei dieser Reform steckt jedoch im Detail: Wie viele Überstunden dürfen anfallen? Wie rasch müssen Mehrstunden durch Zeitausgleich kompensiert werden? Gibt es drei oder vier Tage Freizeit im Block?

Industrie, Gastronomie, Transport, rote, schwarze, blaue Gewerkschafter; sie alle drängen auf Gesprächstermine. Zu Zeiten der Pflichtmitgliedschaft gab es drei Player -nun sind es Hunderte geworden. Lobbyisten schwärmen aus und belagern Beamte der Ministerien, Kabinettsmitarbeiter, Abgeordnete. „Endlich lebendige Politik“, schwärmen die einen. „Wer das Gold hat, macht die Regeln“, unken andere -und verweisen auf die geballte Lobbying- Kraft der Industrie.

Die SPÖ kampagnisiert von der Oppositionsbank aus gegen „amerikanische Verhältnisse“ am Jobmarkt , die im schwarz-blauen Österreich eingezogen seien. Im Gerangel der Interessen würden die kleinen Player unter die Räder kommen -beispielsweise Handwerksbetriebe und wenig qualifizierte Arbeitnehmer. Ende des Jahres 2020 reagiert die Regierung: Sie beschließt eine Förderung für kleinere Verbände und NGOs, die es mit den Konzernen sonst nicht aufnehmen könnten.

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Februar 2021: Der Gewerbeverein in der Fußgängerzone einer steirischen Kleinstadt leistet sich dank der neuen Förderung aus Wien ein Sekretariat. Früher konnten die Geschäftsleute im Rahmen der Wirtschaftskammer ihre Interessen bei der Landespolitik geltend machen. Jetzt versuchen sie es – wie viele freie Verbände – lieber auf eigene Faust.
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Die Regierung hat mittlerweile zahlreiche Schritte setzen müssen, um die Folgen des Systemwechsels abzufedern.

Fazit: Was zeigt das Szenario?

Aus Österreich würde wohl auch ohne Pflichtmitgliedschaften kein Hort des Neoliberalismus. Eher ist eine Mischung aus Schweden, Frankreich (minus der Streiklust) und Deutschland zu erwarten. Keines der Länder kennt eine Pflichtmitgliedschaft österreichischen Zuschnitts. Dafür haben diese Staaten jeweils andere Systeme, um auf dem Arbeitsmarkt für soziale Balance zu sorgen. Im sozialen Musterland Schweden beispielsweise läuft die Arbeitslosenversicherung über die Gewerkschaft, deswegen sind 70 Prozent der Arbeitnehmer Mitglied. Dass es parallel eine Arbeiterkammer gibt, ist bei dieser geballten Gewerkschafts-Power nicht nötig. Im etatistischen Frankreich zieht der Staat ein Sicherheitsnetz gegen Lohndumping ein: Obwohl freie Unternehmer-Verbände Kollektivverträge nur für ihre Mitglieder verhandeln, werden diese per Gesetz auf die gesamte Branche übertragen.

In Österreich wählten die Politiker der Nachkriegszeit die Kammerpflichtmitgliedschaft als System des Interessensausgleichs. Jeder ist automatisch dabei und zahlt eine Art Steuer. Wenn die neue Regierung die Pflichtmitgliedschaft abschafft, sind der Sozialpartnerschaft gröbere Umbauarbeiten gewiss. Der Aufwand lohnt aber nur dann, wenn das neue System besser funktioniert als das alte.

Ist dies der Fall?

Aus Sicht der Arbeitnehmer ist das so wenig gewiss wie aus Sicht der Arbeitgeber: Ein durchschnittlicher Angestellter ohne Kammer-Beitrag spart sich grob 100 Euro im Jahr. Er hat zwar die Freiheit gewonnen, selbst zu entscheiden, ob er dabeibleiben will. Doch der Wind am Arbeitsmarkt bläst rau. Lösen Kammer-Aussteiger als Ersatz ein Ticket für die Gewerkschaft oder eine Versicherung bei einem privaten Arbeitnehmer-Schutzverband -dann könnten sie am Ende mehr bezahlen. Bei weniger Leistung. Denn je größer die Sozialgemeinschaft, desto billiger kommt der Schutz für den Einzelnen. Und mit einer Pflichtmitgliedschaft erreicht die Sozialgemeinschaft eben die maximale Größe.

Unternehmer wiederum könnten zwar ohne Pflichtmitgliedschaft aus dem Kollektivvertrag aussteigen, um weniger Lohn zu zahlen oder Arbeiter flexibler einzusetzen. Das würde ihnen Kosten sparen. Andererseits: Die Einfluss der Politiker auf Lohnfindung und Arbeitsbedingungen wäre ohne Kammerpflicht größer als zuvor. Sie würde etwa Mindestlöhne festsetzen oder Mindeststandards bei Arbeitsbedingungen. Damit wäre das System instabiler als heute, weil es sich von Regierung zu Regierung ändern könnte. Die Verhältnisse in Österreichs Wirtschafts-und Arbeitswelt wären weniger berechenbar. Auch bei den Unternehmen gilt daher, genauso wie bei den Arbeitnehmern: Wenn die Pflichtmitgliedschaft fällt, kostet sie dies am Ende womöglich mehr, als sie heute an Kammerumlagen zahlen.

Der Kammer-Staat ist ein durchaus behäbiges, reformresistentes System. Über die Höhe der Beiträge und die Treffsicherheit der Leistungen lässt sich streiten. Ob Alternativen zur Kammerpflicht wirklich billiger und effizienter ausfallen, ist aber mehr als fraglich. Deswegen: Im Zweifel für die Kammern.

ZUSATZELEMENTE

Steckbrief ARBEITERKAMMER
Präsident: Rudolf Kaske. Tritt mit April ab, Nachfolge unklar
1920 gegründet
3,6 Mio. Mitglieder Beschäftigte, Arbeitslose und Präsenzdiener
2600 Mitarbeiter
400 Mio. € Einnahmen/Jahr (2015)
Finanzierung: Jeder Beschäftigte zahlt 0,5 %seines monatlichen Bruttolohns an Kammerumlage. Der Betrag wird automatisch vom Lohn abgezogen.
Stärkste Fraktion im Kammerparlament: Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (57 %)

Steckbrief WIRTSCHAFTSKAMMER
Präsident: Christoph Leitl. Wird bald von Harald Mahrer abgelöst
1849 als Handelskammer gegründet
634.000 Mitglieder Unternehmen
4600 Mitarbeiter
850 Mio. € Einnahmen/Jahr (2015)
Finanzierung: Jedes Unternehmen zahlt die sogenannte Grundumlage, größere je nach Umsatz und Mitarbeiteranzahl auch Kammerumlagen. Letztere werden von den Finanzämtern eingehoben; Erstere zahlen die Unternehmen direkt.
Stärkste Fraktion im Kammerparlament: ÖVP-Wirtschaftsbund (71 %)

Kammerkunde Was die Kammern neben Kollektivverträgen, Forschung und Beratung sonst noch alles machen.

AMS Die Kammern stellen Mitglieder im Verwaltungsrat des Arbeitsmarkt-Services und sind für das AMS-Management sowie Arbeitsmarktprogramme mitverantwortlich.
Ausbildung Die Arbeiterkammer (samt ÖGB) unterhält in allen Bundesländern Berufsförderungsinstitute (BFI), die etwa Fortbildungskurse für Erwachsene und Fachhochschulen betreiben. Das Pendant aufseiten der Wirtschaftskammer (ebenfalls in allen Bundesländern sowie im Ausland) sind die Wirtschaftsförderungsinstitute (Wifi).
Betriebsräte Die Arbeiterkammer ist für Ausbildung, Beratung und Kontrolle von Betriebsräten zuständig.
Kartellverfahren Die Kammern nominieren Beisitzer im Kartellgericht.
Laienrichter Die Kammern schlagen vor, welche Laienrichter bei Arbeits-und Sozialgerichten ernannt werden sollen.
Sozialversicherung Die Kammern (samt ÖGB) verwalten Österreich Sozialversicherungsträger. Der aktuelle Hauptverbands-Chef Alexander Biach ist zugleich stellvertretender Direktor der Wiener Wirtschaftskammer.

Bei diesen Experten hat profil für die Recherche nachgefragt
Peter Brandner, Thinktank Wei[s]se Wirtschaft
Peter Filzmaier, Politologe Walter Gagawczuk, AK Wien
Anna Maria Hochhauser, Generalsekretärin WKÖ
Volker Kier, LIF
Thomas Leoni, Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo)
Gerald Loacker, NEOS Markus Marterbauer, AK Wien Michael Mesch, AK Wien
Theo Öhlinger, Verfassungsjurist
Volker Plass, ehemaliger Bundessprecher der Grünen Wirtschaft
Oliver Röpke, ÖGB Europa
Franz Schellhorn, Agenda Austria
Experten von Industriellenvereinigung, GPA-djp, WKÖ

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Neue Zeit, alte Ordnung

Aus profil 26/2016

Sie ist an manchen Stellen bis zu 150 Jahre alt. Sie regelt Arbeitswelten vom Wäschebügler bis zum Pferdesattler. Nun soll sie von der Regierung reformiert werden. Einmal mehr. Die Gewerbeordnung – Einblicke in Österreichs meistgehasstes Gesetzeswerk.


Von Joseph Gepp

Es gibt Dinge in Österreich, die bleiben so beharrlich gleich, dass sich die dazugehörigen Politikerzitate zeitlich kaum einordnen lassen. Zum Beispiel dieses: „In der Gewerbeordnung bestehen große Veränderungspotentiale. Die Unternehmer sind durch eine Unzahl von Verordnungen gehemmt. Wir müssen bereit sein, neue Wege zu beschreiten. Das zählt zu den wichtigsten Aufgaben der Bundesregierung.“

Hier spricht nicht etwa der neue SPÖ-Bundeskanzler Christian Kern, der angetreten ist, um das Ruder nochmals herumzureißen und dem gefühlten Stillstand im Land mit Reformen zu begegnen. Sondern Andreas Rudas, einst SPÖ-Bundesgeschäftsführer unter dem Bundeskanzler Viktor Klima. Es ist das Jahr 1998. Rudas verspricht eine Reform der Gewerbeordnung. Sie wird scheitern. Das geschieht nicht zum ersten Mal. Und auch nicht zum letzten Mal.

18 Jahre später treten Christian Kern und sein ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner erneut an, die Gewerbeordnung zu reformieren. Es ist die erste Ankündigung des neuen Teams. Anfang Juli plant die Koalition ihr Werk zu beginnen. Es werde auch um „Tabuthemen“ gehen, sagt Mitterlehner. Unterm Strich strebe man „ein Abschaffen von Reglementierungen“ an.

Die Gewerbeordnung ist 186 Seiten dick. Sie regelt, welche Voraussetzungen Selbstständige in Österreich erfüllen müssen – vom Konditor bis zum Vermögensberater, vom Kirchenorgelbauer bis zum Wahrsager -, damit sie ihr Gewerbe ausüben dürfen. Für insgesamt 103 Tätigkeiten hierzulande (unterteilt in mehrere Kategorien) braucht es sogenannte Befähigungsnachweise. Das kann beispielsweise bedeuten, dass ein dreiwöchiger Lehrgang vorgeschrieben ist, eine jahrelange Ausbildung oder auch ein Nachweis, dass man bereits als unselbstständig Beschäftigter in der jeweiligen Branche gearbeitet hat. Dazu kommen Hunderte sogenannte „freie Gewerbe“. Das sind Tätigkeiten, für die man sich zwar anmelden, jedoch keine weiteren Voraussetzungen erfüllen muss.

Die Gewerbeordnung ist geradezu ein Sinnbild für Reformbedarf und Reformresistenz in Österreich. Die Anekdoten über ihre absurden Auswüchse sind Legion (siehe unten). Jeder Politiker, der etwas auf sich hält, verspricht ihre Entrümpelung.

„Die Gewerbeordnung gehört, auf einem weißen Blatt Papier beginnend, neu geschrieben“, sagt Michael Böheim, Experte für Regulierungspolitik am Wirtschaftsforschungsinstitut in Wien. Die Rechtswissenschafterin Magdalena Pöschl am Wiener Juridicum nennt sie ein „Flickwerk, das viele nicht geglückte Kompromisse enthält und legistisch deutlich verbessert werden könnte“. Noch dazu ist es eines, das sich negativ auf Wachstum und Beschäftigung durchschlägt: Die OECD, die Wirtschafts-Denkfabrik der reichen Länder, spricht von einem zusätzlichen halben Prozentpunkt des Bruttoinlandsprodukts, das sich durch Liberalisierungen wie jene der Gewerbeordnung jährlich erreichen ließe.

Trotzdem scheiterte bislang jede größere Reform. Wer die Gründe verstehen will, muss die Geschichte der Gewerbeordnung kennen, und die Triebkräfte, die sie formten. Sie reicht zurück bis ins Jahr 1859.

Damals verfügte Kaiser Franz Joseph I. Wirtschaftsreformen – aufgeschreckt durch die Revolution von 1848 – sie hätte die Habsburger beinahe den Thron gekostet. Diese Reformen sollten für mehr Wohlstand in der Donaumonarchie sorgen und ein wirtschaftliches Gleichziehen mit anderen Großmächtigen wie Frankreich und Großbritannien ermöglichen. Eine der wichtigsten war die Einführung der Gewerbefreiheit.

Bis dahin hatten in Österreich die Zünfte geherrscht, die aus dem Mittelalter stammten. Das Zunftwesen hatte strikt begrenzt, wer welches Gewerbe ergreifen konnte; mitunter musste man gar in seine Berufsgruppe hineingeboren sein. Franz Josephs Reform bewirkte nun, dass prinzipiell jeder jedes Gewerbe ausüben durfte. Allerdings ließen sich einige Regeln nicht vermeiden.

Manche Gewerbe – der Handel mit Feuerwerkskörpern zum Beispiel – konnten potenziell Leib und Leben gefährden. Andere – die stinkende Seifensiederei – beeinträchtigten die Menschen durch Lärm und Schmutz. Für solche Gewerbetreibende legte man Zugangsvoraussetzungen fest. Resultat: die Gewerbeordnung von 1859. „Dieses Werk ist klar, nachvollziehbar, und es ist bis heute geradezu ein Vergnügen, es zu lesen“, sagt die Rechtswissenschafterin Pöschl.

Doch das sollte nicht lang so bleiben. Später flossen immer neue Abänderungen ein. Vor allem in Zeiten schwerer Wirtschaftskrisen entfernte man sich häufig vom Grundgedanken, nur das zu regulieren, was Gesundheit und Sicherheit beeinträchtigt: zum Beispiel infolge des sogenannten „Gründerkrachs“ des Jahres 1873 oder der Großen Depression von 1929. Die Gewerbeordnung diente dann vielen Berufsgruppen auch zur Abschottung. Sie setzten höhere und kompliziertere Zugangsregeln als bisher durch, um Mitbewerber abzuschrecken und sich vor den Verwerfungen des Marktes zu schützen. „Die Entwicklung des Gewerberechts spiegelt die gesellschaftspolitische Diskussion zwischen Liberalisierung und Protektionismus“, sagte der ehemalige Verfassungsgerichtshofpräsident Karl Korinek 2009 in einem Vortrag.

Bis heute ist die Grundstruktur der Gewerbeordnung dieselbe wie im Jahr 1859. An manchen Stellen bläst dem Leser ein Hauch alter Zeiten ins Gesicht, zum Beispiel im Paragraf 53, Absatz 1, in dem „das Feilbieten von Kartoffeln und Brennholz (…) im Umherziehen von Ort zu Ort oder Haus zu Haus“ geregelt ist. Die letzte richtig große Reform der Gewerbeordnung fand unter Bundeskanzler Bruno Kreisky im Jahr 1973 statt. Kleinere Abänderungen erfolgten etwa 1994 und 2002. Vieles kam hinzu. Einiges wurde ausgemustert. Manches ist heute viel zu viel reguliert, anderes wieder überhaupt nicht. Insgesamt wurde alles spitzfindiger und undurchschaubarer, sagen Juristen und Ökonomen fast einhellig.

Zum Beispiel schreibt die Gewerbeordnung vor, dass für das Umnähen einer Hose eine Ausbildung notwendig ist – aber nicht etwa für das Anfertigen eines Fallschirms. Wer Jobs wie jenen des Wäschebüglers ergreifen will, bei denen Gesundheit und Sicherheit wahrlich nicht groß in Gefahr geraten können, muss dafür eine zweijährige Berufspraxis vorweisen. Für das Heckenstutzen braucht es eine gärtnerische Ausbildung, für das Unkrautjäten nicht. Und was Reinigungsarbeiten im Haushalt betrifft: Wenn die Reinigung „nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes“ erfolgt, handelt es sich um ein freies Gewerbe. Alles andere ist ausbildungspflichtig.

Der Wildwuchs im Lauf der vergangenen 150 Jahre
, die zahlreichen unterschiedlichen Tätigkeiten und Zugangsregeln – all das führe zu Problemen, klagen Unternehmer und Oppositionspolitiker. Nicht nur administrativ haben Selbstständige deshalb einiges zu bewältigen, auch finanziell. „Die Gewerbeordnung kann einen kleinen Unternehmer schnell ein paar tausend Euro pro Jahr kosten“, sagt Matthias Köchl, ein grüner Nationalratsabgeordneter, der sich intensiv mit dem Gesetzeswerk befasst hat. Der Grund: Für die Ausübung eines jeden Gewerbes – ob mit oder ohne Befähigungsnachweis – benötigt man einen Gewerbeschein. Und der kostet Geld.

Die sogenannte „Grundumlage“ wird von der Wirtschaftskammer einkassiert, der gesetzlichen Vertretung der Gewerbetreibenden, deren Mitgliedschaft für Unternehmer verpflichtend ist. Die Höhe der Umlage variiert je nach Gewerbetyp, Bundesland und Betriebsgröße. Grob liegt sie bei 80 bis 800 Euro pro Jahr und Gewerbeberechtigung.

Das Problem daran: Oft reicht ein einziger Schein nicht für den Unternehmer. Zum Beispiel bei Trafikanten. „Wenn diese in ihren Geschäften neben den üblichen Zigaretten und Zeitungen auch Ansichtskarten anbieten, brauchen sie einen zusätzlichen Gewerbeschein für Papierwarenhandel“, sagt Köchl. Folge: Zwei Drittel der Trafikanten in Österreich haben laut Wirtschaftskammer-Statistik mehr als einen Gewerbeschein. Quer über alle Branchen stieg im vergangenen Jahrzehnt die Anzahl der Gewerbescheine um 34 Prozent, jene der Gewerbetreibenden hingegen nur um elf Prozent. Je höher die Anzahl der Gewerbescheine, desto höher die Kosten für die Unternehmen. „Das ist vor allem auf dem Land ein Problem“, sagt Köchl. Den letzten Greißler im Dorf etwa treffe der Zwang zum mehrfachen Gewerbeschein besonders hart, weil er neben Lebensmitteln wohl auch andere Waren des Alltagsbedarfs im Sortiment hat. Oder der Handwerker in der Provinz leide, weil er vom Fliesenlegen bis zur Küchenmontage viele verschiedene Dienstleistungen anbieten möchte.

Köchl schlägt eine radikale Vereinfachung der Gewerbeordnung vor. Zunächst soll die Grundumlage nur noch pro Unternehmer entrichtet werden müssen, nicht mehr pro Gewerbeberechtigung. Dann soll sie nicht mehr als 100 Euro jährlich betragen. Schließlich sollen „künftig wirklich nur noch die Dinge in der Gewerbeordnung festgehalten sein, die reguliert werden müssen, weil dies für Gesundheit, Sicherheit, Eigentum und Umwelt notwendig ist“.

Dagegen wehrt sich die Wirtschaftskammer. Ausgerechnet die ÖVP-nahe Interessensorganisation, deren Präsident Christoph Leitl den Wirtschaftsstandort Österreich gern als „abgesandelt“ bezeichnet, hat in dieser Angelegenheit viel zu verlieren. Offen ist im Fall einer radikalen Neuordnung nicht nur die Frage, wo die Kammer ihr Geld herbekommen soll – immerhin wären die Beiträge der Gewerbetreibenden dann niedriger als heute. Auch steht die Wirtschaftskammer vonseiten vieler ihrer Mitglieder unter Druck. Es sind Selbstständige, die ihre Gewerbe bereits ausüben dürfen, also den Anforderungen der Gewerbeordnung genügen. Wenn es sich dabei um Tätigkeiten mit Befähigungsnachweisen handelt, haben diese Kammermitglieder einst viel Zeit, Geld und Mühe investiert, um nun etwa als Fremdenführer oder Reisebürobetreiber arbeiten zu dürfen. Jetzt sollen es die Nachkommenden plötzlich leichter haben. Und noch dazu als neue Konkurrenz in großer Zahl nachströmen.

Welche Kleinkriege aus dieser Konstellation resultieren, kann die Öffentlichkeit häufig nur erahnen. Vergangenes Jahr drang über die „Kronen Zeitung“ ein Papier der Kämmerer an die Öffentlichkeit. Sie reagierten damit auf eine Arbeitsgruppe der Gemeinde Wien, die an die Wirtschaftskammer appelliert hatte, die Gewerbeordnung in manchen Bereichen zu liberalisieren. Das Antwortschreiben strotzte vor dramatischen Szenarien: Eine Freigabe des Buchbindergewerbes etwa würde dazu führen, dass „nach kurzer Zeit die Bücher zerfallen“. Liberalisiert man das Sattlergewerbe, drohen „Haltungsschäden von Reiterinnen und Reitern“. Bei einem freigegebenen Bestattungswesen fürchtet man gar, dass im Fall einer möglichen Epidemie „Infektions- und Seuchentote“ in den Straßen liegenbleiben – weil sich unqualifizierte Bestatter deren Abtransport nicht zutrauen.

„Die Gewerbeordnung sorgt für Sicherheit, Konsumentenschutz und ein funktionierende Lehrlingswesen“, argumentiert Reinhard Kainz, Geschäftsführer der Bundessparte Gewerbe der Wirtschaftskammer. Dass sie gar so verkrustet und starr sei, nennt er „eine Mär“ – und verweist auf die häufigen Änderungen des Werks. „Die Gewerbeordnung reagiert flexibel auf neue Entwicklungen in der Wirtschaftswelt.“

Die Berichte über die vielen Skurrilitäten, die aus der Gewerbeordung resultieren, nennt Kainz „stark übertrieben“ – genauso wie die Klagen über mehrfache Gewerbescheine. „Es gibt gesetzliche Möglichkeiten für Selbstständige – im Rahmen der Nebenrechte oder mit einem Sammelgewerbeschein bei freien Gewerben – mehreren Tätigkeiten nachzugehen.“ In der Praxis allerdings ist die Zulässigkeit dieser Ausnahmen häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Zahlen zeigen zudem, dass es deutlich mehr Scheine als Gewerbetreibende gibt. Das liege laut Kainz jedoch auch daran, „dass viele Unternehmer nicht wissen, dass ihnen solche Möglichkeiten offen stehen“.

Trotzdem reagiert die Wirtschaftskammer ein stückweit auf die Kritik an der Gewerbeordnung. Eine Arbeitsgruppe berät laut Kainz derzeit über eine Neuordung der Finanzierung der Kammer – auch über eine mögliche Reform der umstrittenen Grundumlage. Noch heuer sollen Ergebnisse vorliegen. Und die geplante Reform der Regierung? „Wir sind gesprächsoffen“, sagt Kainz, „auch wenn man sich anschauen muss, in welchen Bereichen das sinnvoll ist.“

Wie die Antwort auf diese Frage ausfällt, das scheint auch der Regierung selbst noch nicht ganz klar zu sein. Wenn sie tatsächlich eine radikale Reform der Gewerbeordnung angeht, müsste vor allem ÖVP-Vizekanzler und Wirtschaftsminister Reinhold Mitterlehner mit massivem Widerstand seiner Parteifreunde in der Wirtschaftskammer rechnen. Bisher verlautbarten Kern und Mitterlehner nur vage Grundzüge des bevorstehenden Projekts. Zum Beispiel möchte man den Zugang zur Unternehmensanmeldung neu regeln, Formalitäten und Veröffentlichungspflichten vereinfachen und – ein heiklerer Punkt – auch das System der Mitgliedsbeiträge für die Kammer reformieren.

Ob das Gesetzeswerk wirklich völlig neu geschrieben wird, wie Juristen und Ökonomen fordern, ist offen. Vielleicht kommt auch wieder nur ein zartes Reförmchen. So wie im Jahr 1997. Damals feierte die Große Koalition – einmal mehr – eine mittelgroße Abänderung der Gewerbeordnung.

Alles würde von nun an einfacher werden, ließ man via Medien verlauten. Tischler dürften von nun an auch Türgriffe und anderes Zubehör verkaufen. Installateure dürften auch beschädigte Fliesen reparieren. Und ein Gewerbetreibender würde künftig nicht mehr gegen das Gesetz verstoßen, wenn er einem Kunden, der in seinem Geschäft Durst verspürt, kostenlos ein Glas Wasser anbietet.

DIE FALLBEISPIELE

Der Hausmeister
Andreas Koitz, ein Landwirt aus Kärnten, will nebenher Hausmeisterdienstleistungen anbieten. Ihm schweben Dinge wie Abflussreinigung und das Aufbauen von Gartenhütten vor. Laut Wirtschaftskammerauskunft benötigt Koitz dafür acht bis neun Gewerbescheine. Weil dies organisatorisch und finanziell nicht machbar ist, hat er seinen Plan vorerst aufgegeben.

Der Reiseführer
Der irischstämmige Künstler Eugene Quinn veranstaltet Führungen, bei denen er Besuchern die hässlichen Seiten Wiens vorführt. Allerdings: Für derlei Aktivitäten braucht es laut Gewerbeordnung eine mehrjährige Ausbildung. Seit Monaten streiten Quinn und die Wirtschaftskammer darüber, unter welchen Voraussetzungen er seine Stadt-Tour aufrechterhalten könnte.

Die Trafikantin
Eine Trafikantin aus Friesach, die auch Blumen und Blumendünger verkauft, benötigt vier Gewerbescheine – etwa für Floristik und Chemikalienverkauf. Als der Fall Aufsehen erregte, kam ihr die Kammer entgegen. Seither benötigt sie nur noch zwei.

Die Schneiderin
Die Gewerbeordnung erkennt nur ein System der Schnittkonstruktion an, das den Namen „Müller-München“ trägt. Weil andere nicht gelten, müssen Modeschule-Absolventinnen teils jahrelange Praxiszeiten nachweisen – ehe sie eigene Schneidereien eröffnen dürfen.

Die Übersetzerin
Eine freischaffende Übersetzerin aus Dornbirn braucht keinen Gewerbeschein, wenn sie literarische Werke übersetzt oder vor Gericht als Dolmetscherin auftritt. Allerdings: Übersetzt sie etwa Gebrauchsanweisungen, bedarf es doch eines Scheins. „Deshalb muss ich Gebühren an die Wirtschaftskammer entrichten“, sagt sie.

DIE BERUFSLISTE

(Auszug aus der Liste der freien Gewerbe. Für diese Tätigkeiten braucht es in Österreich zwar keine Ausbildung, aber einen Gewerbeschein.)

Austausch von Glühbirnen und Leuchtstoffröhren mit Ausnahme von Neonleuchtschriften
Ausgabe von Kundenkarten
Durchführung einfacher Gartenarbeiten (Rasen mähen, Bewässern der Grünflächen, Jäten, Mulchen)
Erzeugung von spirituellen Essenzen aus Alkohol und Wasser zur energetischen Ausgewogenheit
Erzeugung von Wünschelruten
Erzeugung und Packen von Fallschirmen
Organisation von Lottotippgemeinschaften
Hilfestellung zur Erreichung einer körperlichen bzw. energetischen Ausgewogenheit mittels Interpretation der Aura
Planung einer sinnvollen Freizeitgestaltung (Animation)
Vermittlung von Bausparverträgen
Reinigung von Wohnungen nach Art der Hausfrau oder des Hausmannes unter Einsatz der in Haushalten üblicherweise verwendeten Reiniger und Geräte
Umprägen von Münzen zu Abbildungen von touristischen Attraktionen aus unedlen Metallen mittels Automaten
Wahrsagerei
Zusammenbau und Montage beweglicher Sachen, mit Ausnahme von Möbeln und statisch belangreichen Konstruktionen, aus fertig bezogenen Teilen mit Hilfe einfacher Schraub-, Klemm-, Kleb- und Steckverbindungen.

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