Archiv der Kategorie: Schwarzblau

Türkise Note

Aus dem profil 30/2019 vom 21.07.2019

Wer dieser Tage mit Parlamentariern spricht, hört manches Gemurre über das Umweltministerium, neuerdings geführt von der Expertenministerin Maria Patek. Das Haus, so die Kritik, betone auf seiner Website und in sonstiger Kommunikation allzu gern die umweltpolitischen Initiativen der ÖVP – während jene anderer Parteien unter den Tisch gekehrt werden.

Konkretes Beispiel: das Totalverbot von Glyphosat, kürzlich beschlossen von allen Parteien außer der ÖVP. Auf der Website des Ministeriums findet sich dazu kein Wort. Wohl aber wird etwa das Plastiksackerlverbot als Erfolg hervorgehoben, das von Ex-ÖVP-Umweltministerin Elisabeth Köstinger betrieben wurde.

Oder: das Wasserprivatisierungsverbot in der Verfassung. Dieses war zunächst ein SPÖ-Vorstoß, später zogen ÖVP und FPÖ mit. Auch hier: kein Wort auf der Ministeriums-Website – wiewohl sich andere Einträge durchaus um das Thema Wasser als öffentliches Gut drehen. Bläst durchs Umweltministerium immer noch der Wind der ÖVP? Keinesfalls, heißt es auf profil-Anfrage: „Wir weisen den Vorwurf vehement zurück. Für die Bereitstellung von Inhalten auf der Website sind Parteien völlig irrelevant und kein Maßstab.“ Und das Schweigen bei Glyphosat und Wasserprivatisierung? Das Glyphosatverbot bedürfe zunächst einer „einer rechtlichen Abklärung durch die EU-Kommission“, so Sprecherin Pia Mokros. Einen Eintrag zum Wasserprivatisierungsverbot indes werde man in den kommenden Tagen nachreichen. Gepp

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Waschraum

Aus profil 18/2019 vom 28.04.2019

Europa hat ein Geldwäsche-Problem. So sieht das zumindest die EU-Kommission. Sie hat gegen alle Mitgliedsstaaten „Vertragsverletzungsverfahren“ eingeleitet – wegen der unzulänglichen Umsetzung einer Richtlinie aus 2015. Mittendrin: Österreich. In einem vertraulichen Schriftsatz listet die Kommission 110 Mängel in der österreichischen Geldwäsche-Gesetzgebung auf. Jetzt droht eine Klage vor dem EU-Gerichtshof.

Von
Joseph Gepp
Michael Nikbakhsh

Es geht eben nichts über Timing. Am 7. März dieses Jahres präsentierte Finanzminister Hartwig Löger öffentlich ein Maßnahmenpaket zur Bekämpfung von Steuerbetrug. Neben der Schaffung eines neuen „Amtes für Betrugsbekämpfung“, sollen ab 2020 auch rechtliche und technische Voraussetzungen vorhanden sein, um den „Steuerbetrügereien“ (Löger) wirksamer beizukommen. „Wir haben mit diesem Maßnahmenpaket eine klare Antwort auf Themen wie Panama Papers und Cum-Ex, die uns die Möglichkeiten geben wird, das in Zukunft zu verhindern“, so der Minister.

Just an diesem 7. März wurde im Generalsekretariat der Europäischen Kommission ein 18-seitiger Schriftsatz auf die Reise geschickt. Er langte tags darauf in der Ständigen Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel ein und ging von da an das Außenministerium in Wien. Seither hält das unter Verschluss gehaltene Dokument gleich mehrere Ministerien im Lande auf Trab (und nicht nur in diesem).

Seit 2018 führt die EU-Kommission gegen Österreich ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren -wegen der unzulänglichen Umsetzung der sogenannten 4. EU-Geldwäscherichtlinie aus dem Jahr 2015. Diese sollte eigentlich seit Juni 2017 vollständig in nationales Recht integriert sein. Das Verfahren ist weit gediehen. Das vertrauliche Schreiben der EU-Kommission liegt profil und ORF-„ZIB 2“ vor: „Die Kommission stellt fest, dass die Republik Österreich bezüglich der Richtlinie (EU) 2015/849 immer noch nicht alle Maßnahmen ergriffen hat, die sie bis spätestens 26. Juni 2017 hätte ergreifen müssen, und der Kommission jedenfalls solche Maßnahmen nicht mitgeteilt hat“, schreibt EU-Kommissarin Věra Jourová und skizziert auch gleich Konsequenzen. „Hinsichtlich angenommener Richtlinien weist die Kommission Ihre Regierung darauf hin, dass der Gerichtshof finanzielle Sanktionen verhängen kann, auf die die Kommission zurückgreifen wird.“ Es handelt sich um eine sogenannte begründete Stellungnahme der Kommission – es ist dies bereits die vorletzte Stufe des mehrstufigen Vertragsverletzungsverfahrens, die letzte ist die Klage vor dem Gerichtshof, der allerdings auch nicht mehr tun kann, als Geldstrafen zu verhängen. Europa hat ein Geldwäsche-Problem. So sieht das zumindest die Kommission. Sie führt mittlerweile gegen alle 28 Mitgliedsstaaten Vertragsverletzungsverfahren wegen der mangelhaften Umsetzung der 4. Geldwäscherichtlinie, die sich in unterschiedlichen Stadien befinden. Vier Klagen vor dem Gerichtshof wurden bereits erhoben (Irland, Rumänien, Luxemburg und Griechenland), 16 Staaten haben „begründete Stellungnahmen“ erhalten. Neben Österreich sind das unter anderem die Niederlande, Finnland, Frankreich und die Slowakei. Die Verfahren gegen die übrigen acht, darunter Deutschland und Italien, stehen noch ganz am Anfang. Was den Staaten jeweils angelastet wird, ist nicht bekannt. Die Verfahren sind ausnahmslos geheim (im EU-Jargon „limité“ genannt). Soweit es Österreich betrifft ist die Anzahl der Rügen jedenfalls beachtlich.

Die EU-Kommission will nicht weniger als 110 Mängel in Bundes-und Landesgesetzen entdeckt haben, die Liste der Beanstandungen zieht sich über zwölf DIN-A4-Seiten. Das ist auch deshalb bemerkenswert, weil im Vorjahr auf EU-Ebene bereits die 5. Geldwäscherichtlinie beschlossen wurde, die bis 2020 umgesetzt werden muss. Obendrein hatte die Bundesregierung erst im Dezember vergangenen Jahres (also eh schon mit Verspätung) die vermeintliche „Vollumsetzung“ der 4. Richtlinie nach Brüssel gemeldet.

Das Vorbringen der Kommission lässt sich so zusammenfassen: Während die nationalen Vorschriften für den Finanzsektor – Banken, Versicherungen, Wertpapierfirmen – weitestgehend dem EU-Standard entsprechen (die Kommission beanstandet nur Kleinigkeiten an dem seit 2017 geltenden Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, kurz FM-GwG), sind die Bestimmungen für andere „Verpflichtete“ teils weit davon entfernt. Gemeint sind: Anbieter von Sportwetten im gesamten Bundesgebiet, Betreiber von Automatensalons in fünf Bundesländern, Edelmetall -und Kunsthändler, Immobilienmakler, Wirtschaftsprüfer, Notare – und vor allem: Rechtsanwälte. Geht es nach der EU-Kommission, dann entspricht gerade die Rechtsanwaltsordnung auch in ihrer jüngsten Fassung nicht den Erfordernissen eines modernen Anti-Geldwäscheregimes. Und das, obwohl die einschlägigen Bestimmungen in der RAO seit 2006 acht Mal novelliert wurden. Das Spektrum der Beanstandungen quer durch die Rechtsbestände ist breit. Teils werden nur unscharfe Begriffsbestimmungen gerügt, teils handfeste strukturelle Defizite aufgezeigt. Ein Auszug: > Für „Politisch exponierte Personen“, auch PEPs genannt, gelten im Geldverkehr besonders strenge Regeln, etwa was die Herkunft und die Verwendung von Vermögen betrifft – PEPs sind unter anderem amtierende oder ehemalige Politiker, Höchstrichter, Diplomaten und Manager staatseigener Betriebe. Laut EU-Kommission fehlt die Begriffsdefinition aber unter anderem in den Landes-Wettgesetzen Ober-und Niederösterreichs, der Steiermark, des Burgenlands und Wiens.> Die verstärkten Sorgfaltspflichten gelten auch für die Familienmitglieder von PEPs: Ehepartner, Kinder und Eltern. Laut Kommission fehlt wiederum in einigen Gesetzen eine Präzisierung, was genau unter „Familienmitgliedern“ zu verstehen ist und zwar „in Bezug auf Rechtsanwälte und Notare“ sowie „in Bezug auf die Wettengesetze“ in Vorarlberg, Steiermark, Salzburg, Oberösterreich, Niederösterreich, Burgenland und Wien. Ähnliches gilt laut EU-Kommission auch für verpflichtende Begriffsbestimmungen wie „bekanntermaßen nahestehende Personen“, „Führungsebene“, „Geschäftsbeziehung“ oder „Gruppe“. > Unternehmen und Unternehmer aus Branchen, die anfällig für Geldwäsche sind, müssen laut EU-Richtlinie die Personendaten ihrer Klienten speichern -und diese zuvor über eben diese Speicherung aufklären. Diese Aufklärungspflicht habe Österreich jedoch entgegen der EU-Vorgabe für zahlreiche Berufsgruppen gesetzlich nicht eingeführt. Einzig bei „Kredit-und Finanzinstituten“ wurde sie korrekt verankert.

> Wenn Banker, Anwälte und andere „verpflichtete“ Berufsgruppen Geschäftsbeziehungen eingehen, müssen sie die Identität ihrer Kunden und deren wirtschaftlichen Hintergrund abklären. Die Richtlinie schreibt jedoch vor, dass „zu geeigneter Zeit“ auch „bestehende Kundschaft“ gescreent werden muss: „Keine Umsetzung in Bezug auf Rechtsanwälte, Notare und Anbieter von Glücksspieldiensten“, schreibt die Kommission.> Wenn ein multinationales Unternehmen in einer geldwäschegefährdeten Branche Niederlassungen in mehreren EU-Staaten betreibt, muss es „Strategien und Verfahren“ im Kampf gegen Geldwäsche entwickeln, so etwa hinsichtlich des Informationsaustausches innerhalb des Unternehmens. Auch dies schreibe Österreich jedoch nicht allen betroffenen „Verpflichteten“ vor, sondern lediglich einigen wenigen , etwa Banken und Versicherungen. Ungleich schwerer wiegen die Defizite im Bereich des Informantenschutzes. Eine der Intentionen der Richtlinie 2015/849 war und ist es, das Whistleblowing zu stärken. > Wenn ein Mitarbeiter intern Missstände aufzeigt, muss ihm laut Richtlinie „angemessener Schutz“ vor innerbetrieblichen Konsequenzen gewährt werden. Das ist, soweit es Finanzdienstleister betrifft, auch tatsächlich der Fall. Hier wurde mit dem FM-GwG der „Schutz von Hinweisgebern“ gesetzlich verankert. In anderen Rechtsbeständen dagegen nicht. „Keine Umsetzung in Bezug auf Rechtsanwälte, Notare , jeden anderen Beruf, der unter die Gewerbeordnung fällt, Wirtschaftsprüfer, externe Buchprüfer sowie Anbieter von Glücksspiel-und Wettdiensten“.> Wenn ein Mitarbeiter einen Geldwäscheverdacht meldet, muss es laut EU-Richtlinie Vorschriften geben, damit ihm „in allen Fällen Vertraulichkeit garantiert wird“. In Österreich gibt es diesbezüglich laut Kommission „keine Umsetzung in Bezug auf Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, jeden anderen Beruf, der unter die Gewerbeordnung fällt, Wirtschaftsprüfer, externe Buchprüfer sowie Anbieter von Glücksspiel-und Wettdiensten“.> Die Abklärung von Verdachtsfällen setzt eine funktionierende Zusammenarbeit mit den Behörden voraus, so beispielsweise mit der Geldwäschemeldestelle des Bundeskriminalamts, deren Aufgabe es ist, sogenannten Verdachtsmeldungen nachzugehen. Eine der Vorgaben der Richtlinie ist die Schaffung von „Systemen“ die eine „vollständige“ und „rasche“ Beantwortung von Behördenanfragen ermöglichen. Österreich?“Keine Umsetzung in Bezug auf sämtliche Verpflichtete mit Ausnahme von Kreditinstituten und Finanzinstituten“, moniert die Kommission.

Geldwäscheprävention ist in Österreich nach wie vor eine komplizierte, weil heterogene Sache. Sie fällt in den Vollzug mehrerer Ministerien. Für die Finanzdienstleister und das Bundes-Glücksspiel ist das Finanzministerium zuständig, für Rechtsanwälte und Notare das Justizministerium, für Goldhändler und Immobilienmakler das Wirtschaftsministerium, für Wetten und das „kleine“ Automatenglücksspiel die Bundesländer. Geht es nach der EU-Kommission, sind nicht alle rechtlichen Vorgaben auf dem gleichen Stand.

Für die Bundesregierung kam die „begründete Stellungnahme“ vom 7. März durchaus überraschend. Daher: Hektik. „In den letzten Wochen haben mehrere technische interministerielle Sitzungen im BMF stattgefunden, darunter eine außerordentliche Sitzung des Nationalen Koordinierungsgremiums Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung unter BMF-Leitung am 2. April“, schreibt der Sprecher von Minister Löger, Johannes Pasquali, auf Anfrage. Er legt Wert auf die Feststellung, dass die „BMF- Legistik“, also konkret das Finanzmarkt-Geldwäschegesetz und das Bundes-Glücksspielgesetz, nur in „geringem Ausmaß“ kritisiert würden: „Soweit die Beanstandungen nicht mit 100% Sicherheit entkräftet werden können, wurden legistische Adaptierungen vorgenommen, die sich aktuell bereits in Begutachtung befinden und die rasch mit der Umsetzung der 5. Geldwäscherichtlinie umgesetzt werden sollen.“

Pasquali schreibt auch, dass „die begründete Stellungnahme der Kommission, die an einen externen Konsulenten ausgelagert worden sein dürfte, in einigen Bereichen nicht gänzlich nachvollziehbar sei“ – verrät aber nicht, welche Bereiche das sind.

Auch vom Präsidenten des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (ÖRAK) Rupert Wolff kommt Kritik an der Kritik. So beanstandet die EU-Kommission unter anderem, dass in der Rechtsanwaltsordnung keine „Sanktionen“ bei anwaltlichem Fehlverhalten geregelt seien, wie es die Richtlinie fordert. „Hier hat die Kommission ein ganzes Bundesgesetz schlichtweg übersehen, nämlich das Disziplinarstatut für Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsanwärter, in welchem die Sanktionen richtlinienkonform geregelt sind“, schreibt Wolff in einer Stellungnahme. Anpassungsbedarf ortet er allenfalls in „Randbereichen“.“Im Übrigen nimmt der ÖRAK bereits auf nationaler und internationaler Ebene schon seit längerer Zeit an Initiativen im Zusammenhang mit der Bekämpfung von Geldwäsche teil, entwickelt Grundsätze und Leitlinien, die Rechtsanwälte zu beachten haben, und analysiert Bedrohungsszenarien.“

Was Geldwäsche-Verdachtsmeldungen an das Bundeskriminalamt betrifft, hat sich all die Bewusstseinsarbeit offensichtlich noch nicht niedergeschlagen: Sie kommen noch immer zu rund 98 Prozent von Banken (2017 insgesamt 3043 Verdachtsfälle). Andere Sektoren sind da nicht ganz so offensiv. Vonseiten der Anwälte zum Beispiel kamen im Jahresverlauf 2017 gerade einmal 15 Verdachtsmeldungen, in den Jahren davor waren es acht bis zwölf gewesen. „Die Anzahl der von österreichischen Rechtsanwälten erstatteten Verdachtsmeldungen liegen sowohl im internationalen Vergleich als auch im Vergleich mit vergleichbaren Berufsgruppen im Mittelfeld“, kontert Wolff. Abgesehen davon sage die Menge nichts über die Qualität der Verdachtsmeldungen aus. „Eine geringe Anzahl an Verdachtsmeldungen ist kein Zeichen für ,schwache‘ Compliance- Systeme, sie kann im Gegenteil ein Hinweis auf deren hohe Wirksamkeit sein. Die gesetzliche Verpflichtung zur Auskunft bei Anfragen der Geldwäschemeldestelle besteht für Rechtsanwälte zudem bereits seit vielen Jahren.“ „Die Sensibilisierung gegenüber Geldwäsche könnte in Berufsgruppen außerhalb des Finanzsektors höher sein, da ist noch Luft nach oben“, sagt die frühere Leiterin der Geldwäschemeldestelle im Bundeskriminalamt, Elena Scherschneva, die heute als Unternehmensberaterin mit Schwerpunkt Geldwäscheprävention tätig ist. „Die Schulungsanfragen steigen mittlerweile auch bei Gewerbetreibenden. Die Geschäftsleute merken, dass sie mittlerweile selbst in der Pflicht sind.“ Um die Klage vor dem EU-Gerichtshof zu verhindern, wurden der Regierung in Wien zwei Monate Zeit gegeben, um sich zu erklären -und anschließend die Mängel in den Gesetzen zu reparieren. Wie man so hört, wurde in Brüssel bereits um einen zusätzlichen Monat Aufschub ersucht.

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Digital minimal

Aus profil 16/2019 vom 14.04.2019

Klein, kleiner, Digitalsteuer. Die schwarz-blaue Regierung verkauft eine winzige neue Abgabe als mutigen Schritt gegen die Tricks der Internet-Konzerne. Über politische Blockaden in Brüssel und politisches Marketing in Wien.

Man stelle sich vor, eine Gruppe von Politikern will ein gesellschaftliches Übel bekämpfen. Also entwirft sie einen großen Reformplan. Doch er lässt sich nicht realisieren, weil die Uneinigkeit in der Gruppe zu groß ist und fundamentale Regeln geändert werden müssten. Also macht die Gruppe einen zweiten, bescheideneren Plan. Bald stellt sich aber heraus, dass dieser ebenfalls an Streitigkeiten scheitert. Also gibt es einen dritten, nochmals viel kleineren Plan. Er ist inzwischen derart winzig, dass es sich eigentlich nur noch um die Realisierung einer Detailmaßnahme handelt, die ohnehin bereits seit Jahren geplant war. Nichtsdestotrotz: ein hübscher Titel drauf, ein paar Randmaßnahmen als Garnitur, einige starke Ansagen zur Präsentation. Und fertig ist Österreichs Digitalsteuer.

Es ist ein Prestigeprojekt der schwarz-blauen Bundesregierung. Auf EU-Ebene ist das Vorhaben einer neuen Steuer gegen die Tricks großer Internet-Konzerne im März gescheitert, also hat sich die Regierung in Wien einer ebensolchen auf nationaler Ebene verschrieben. „Das Ziel ist klar: eine Besteuerung von Konzernen, die online große Gewinne erzielen, aber kaum Steuern bezahlen – wie etwa Facebook oder Amazon“, erklärte ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz Ende vergangenen Jahres. ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger sekundierte: Die geplante Abgabe sorge für „Steuergerechtigkeit“. Man werde sich nicht länger „von Bedenkenträgern bremsen lassen“. Inzwischen ist der Gesetzesentwurf fertig. Ein genauer Blick darauf offenbart zweierlei. Erstens zeigt er, wie notwendige Reformen in der EU schlicht scheitern, sogar als dünne Kompromisse. Zu zerspragelt sind die Interessen der Staaten, zu starr die vorhandenen Strukturen. Zweitens erlaubt die Geschichte der Digitalsteuer einen Einblick in die geschickte Polit-PR der österreichischen Regierung. Diese interpretiert das europäische Scheitern prompt zum eigenen Erfolg um. Und mascherlt ein Mini-Vorhaben – einen fast bedeutungslosen Restbestand des vormals europäischen Plans – umstandslos zur mutigen österreichischen Lösung im Kampf gegen die Abgründe des internationalen Steuersystems auf.

Der Hintergrund: Normalerweise zahlen Unternehmen auf ihre Gewinne die sogenannte Körperschaftssteuer (KÖSt), in Österreich 25 Prozent. Global tätige Konzerne jedoch reduzieren diese Steuerlast gern. Sie nutzen dafür einen Grundsatz des internationalen Steuerrechts aus: dass Gewinne stets dort besteuert werden, wo das Unternehmen seinen Sitz hat -unabhängig davon, wo Kunden wohnen und Verkäufe stattfinden. Also verschieben die Konzerne ihre steuerpflichtigen Gewinne mittels gefinkelter (legaler) Konstruktionen oft zu Tochterfirmen in Steueroasen, in denen kaum Körperschaftssteuer anfällt. Besonders wild treiben es die großen US-Digital-Konzerne, allen voran Alphabet (Google), Apple, Facebook und Amazon. Google beispielsweise gelang es jahrelang, durch ein raffiniertes Steuervermeidungsmodell zwischen Irland, den Niederlanden und den Bermudas lediglich 0,2 Prozent Steuern auf seine Gewinne in Europa zu bezahlen. In Summe führen die Internet-Konzerne, die zu den finanzstärksten und mächtigsten weltweit zählen, laut Berechnungen der EU-Kommission im Europa-Durchschnitt lediglich eine Körperschaftssteuer von 9,5 Prozent ab. Also viel weniger als jeder mittelständische Betrieb.

Finanzminister Hartwig Löger (Wikipedia)

Was tun? Im März 2018 legte Jean-Claude Junckers EU-Kommission einen groß gedachten Plan vor. Ein neues steuerrechtliches Konstrukt, die „digitale Betriebsstätte“, sollte den Missständen einen Riegel vorschieben. Der Grundgedanke: Wenn ein Digital-Konzern in einem bestimmten Land hohe Klickzahlen verbucht und bestimmte Schwellenwerte bei der Nutzer-Anzahl überschreitet, wird ihm eine virtuelle Betriebsstätte in diesem Land zugewiesen – unabhängig davon, ob er dort über physische Büros verfügt. Diese digitale Betriebsstätte liefert den Anknüpfungspunkt für die Besteuerung. Je nachdem, wie viel sie dann im Land erwirtschaftet, muss sie auch Gewinnsteuern entrichten. Der Konzern kann seine Gewinne also nicht mehr offiziell etwa in der Karibik machen.

Diese Lösung hätte Potenzial – ist aber undurchführbar. Nicht nur innerhalb Europas würden sich manche Regierungen per Vetorecht querlegen, weil sie vom derzeitigen System profitieren: In Irland etwa sitzen die Europa-Verwaltungen vieler Digital- Konzerne. Auch Staaten außerhalb der EU müssten der Reform zustimmen. Immerhin würden Gewinne, die derzeit noch zu ihnen fließen, dann europäischen Staaten zugerechnet werden. Wenn die EU aber eigenmächtig Steuereinnahmen von Nicht-EU-Staaten einbehält, wäre das ein Bruch des Völkerrechts. Internationale Zerwürfnisse wären die Folge. „Das könnte schnell in einen ausgewachsenen Handelskrieg mit den USA münden“, sagt Gottfried Schellmann, Experte für Steuerfragen in Wien.

Auftritt der europaweiten „Digitalsteuer“. Sie wurde von der Kommission vergangenes Jahr als Zwischenlösung präsentiert, weil die digitale Betriebsstätte nicht durchzubringen war. Nächster Grundgedanke: Hier werden nicht mehr die Gewinne der Konzerne besteuert, sondern deren Einnahmen. Aus diesem Grund hätten die Nicht-EU-Staaten formell kein Mitspracherecht. Von diesen Einnahmen sollte eine dreiprozentige Steuer abgezwackt werden: konkret beispielsweise von Geldern aus dem Verkauf von Online-Werbeflächen, aus dem Handel mit Nutzerdaten und von Vermittlungsgebühren (etwa an Plattformen wie die Zimmerbuchungs-Website Airbnb).

Im Gegensatz zur digitalen Betriebsstätte galt die Digitalsteuer als realisierbar. Österreichs Regierung kämpfte während der EU-Ratspräsidentschaft 2018 durchaus entschlossen für sie. Allerdings scheiterte auch dieser Plan. Irland, Schweden, Dänemark, Estland und zuletzt Deutschland waren dagegen. Warum der Widerstand? In einigen Ländern war das Lobbying der Digitalwirtschaft daran schuld in Schweden beispielsweise kampagnisierte Daniel Ek, Gründer des Musik-Streaming-Dienstes Spotify, gegen die geplante Steuer. In anderen Staaten jedoch, etwa Deutschland, gab es grundsätzlichere Einwände: Angenommen, ein Staat wie Indien käme auf die Idee, dass auf deutsche Autos, die in Indien verkauft werden, in Indien Steuern bezahlt werden muss – in einem solchen Fall wären die exportstarken Staaten Europas die Verlierer. Denn bisher fließen die Steuern stets in die Heimatstaaten der Konzerne. Dadurch füllen sich in Ländern wie Deutschland die Staatssäckel. Die Digitalsteuer durchbricht erstmals das Prinzip, indem sie auf den Wohnort des Kunden abzielt. Wenn also ein Modell à la Digitalsteuer international Schule macht, könnte sich dies für Europas exportstarke Länder rächen, so die Sorge der Regierungen. Die EU-Digitalsteuer ist demnach tot. Damit könnte diese Geschichte auch schon zu Ende sein. Ist sie aber nicht. Denn an dieser Stelle beginnt ein Schelmenstück österreichischer Polit-PR. Infolge des Scheiterns präsentierte die Regierung nämlich ihre nationale Digitalsteuer. Stolze 200 Millionen Euro pro Jahr werde sie bringen, prognostiziert Finanzminister Löger. Wie genau? Zunächst enthält das Paket, das die Regierung in den vergangenen Wochen unter dem Schlagwort Digitalsteuer präsentiert hat, einige kleinere Vorschläge. Unter anderem müssen sich etwa Airbnb-Vermieter künftig behördlich registrieren lassen. Dies ist zwar streng genommen keine steuerliche Maßnahme, könnte aber dennoch die Steuermoral manch Airbnb-Vermieters heben. Eine weitere Maßnahme: Bestimmte bisher geltende Umsatzsteuerbefreiungen bei Paketversendungen aus Ländern außerhalb der EU werden künftig abgeschafft. Weil dies die Pakete etwas kostspieliger macht und daher unter anderem Amazon-Lieferungen leicht verteuern dürfte, hat es auch diese Maßnahme unter das Dach des Digitalsteuerpakets geschafft. Von der Änderung der Umsatzsteuerregeln erhofft sich Löger den Großteil der erwarteten Einnahmen, fast drei Viertel der 200 Millionen. Allerdings: Die Maßnahme ist ohnehin durch ein neues EU-Gesetz bis zum Jahr 2021 verpflichtend vorgeschrieben. Heißt: Jener Teil der Digitalsteuer, der die höchsten Einnahmen bringen wird, wäre sowieso gekommen.

Bleibt schließlich das Herzstück der österreichischen Digitalsteuer: die Ausweitung der sogenannten Werbeabgabe. Diese Sondersteuer zahlen Österreichs konventionelle Medien bereits heute, Fernsehen, Radiosender und Print. Von ihren Werbeeinnahmen liefern sie jährlich fünf Prozent an den Fiskus ab. Diese Abgabe wird nun auf Internet-Werbung ausgedehnt, sofern sie von Online-Konzernen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 750 Millionen Euro geschaltet wird. In der Praxis heißt das: Auch Facebook und Google müssen auf ihre Werbeeinnahmen künftig Abgaben entrichten.

Dass bei dieser begrenzten Ausweitung der Werbeabgabe nicht viel Geld herausschaut, räumt sogar der Finanzminister selbst ein. Konkret rechnet Löger mit jährlich 30 Millionen Euro. Zum Vergleich: Das entspricht ungefähr der Summe, welche Österreichs Parteien für den letzten Nationalratswahlkampf 2017 ausgegeben haben. Doch selbst die 30 Millionen könnten zu hoch gegriffen sein, glauben Experten. Der Ökonom Josef Baum etwa, Professor an der Universität Wien, schätzt das Aufkommen auf lediglich 15 Millionen. Wäre hingegen die EU-weite Digitalsteuer durchgegangen, die deutlich mehr Bereiche als nur Online-Werbung umfasst, hätte der österreichische Steuerzahler mit mindestens 70 Millionen profitiert, errechnete das Münchner Forschungsinstitut ifo im Rahmen einer EU-Vergleichsstudie. Die Ausweitung der Werbeabgabe in Österreich hingegen bringt nicht nur wenig, sie ist auch nicht neu. Schon die vorangegangene österreichische Bundesregierung -jene unter SPÖ-Kanzler Christian Kern und ÖVP-Vize Reinhold Mitterlehner – hatte sich, ehe ihr der eigene Zerfall in die Quere kam, auf die Maßnahme verständigt. „Die Werbeabgabe wird auf den Online-Bereich ausgeweitet“, liest man im letzten Regierungsprogramm jener alten SPÖ-ÖVP-Koalition, die heute vom schwarzblauen Nachfolger gern als Inbegriff politischen Stillstands gedisst wird. Einziger Unterschied zwischen damals und heute: Kern und Mitterlehner nannten ihre kleine steuerliche Zurechtrückung noch nicht großspurig „Digitalsteuer“.

Österreichs Digitalsteuer besteht also im Wesentlichen aus einem Projekt, das bereits in rot-schwarzen Tagen anstandslos durchgegangen ist – verbunden mit einem zweiten, das aufgrund von EU-Vorgaben ohnehin kommen muss. Angesichts dessen wäre es vielleicht doch besser gewesen, wieder auf die europäische Ebene zurückkehren: Dort gäbe es beispielsweise das Instrument der „verstärkten Zusammenarbeit“ – gedacht für Projekte, bei denen nicht alle Mitgliedsstaaten an einem Strang ziehen, die aber einige dennoch einführen wollen. Mindestens neun EU-Staaten können sich zusammentun, um ein Vorhaben im Rahmen der verstärkten Zusammenarbeit durchzuziehen. „Es gibt zahlreiche Regierungen in Europa, welche die EU-Digitalsteuer befürworten. Mit ihnen hätte Österreich eine Koalition der Willigen bilden können“, sagt Dominik Bernhofer, Steuerexperte der Arbeiterkammer. „Auf diese Weise ließe sich eine deutlich breitere Digitalsteuer einführen, die mehr Bereiche umfasst und weit höheres Aufkommen bringt.“

Aus dem Finanzministerium heißt es, ein derartiger Schritt sei nicht vom Tisch. Die Digitalsteuer österreichischer Machart sei nur „der Beginn des Weges“, so Jim Lefèbre, Sprecher von Minister Löger. „Wir werden uns nach wie vor mit anderen Ländern abstimmen, um eine Digitalsteuer auf breiter Basis einzuführen. Der Finanzminister wird sich auch für weitere Maßnahmen wie die Ausweitung der Digitalsteuer auf andere Umsätze einsetzen.“ Allerdings: Zwischenstaatliche Prozesse wie eine verstärkte Zusammenarbeit bräuchten eben Zeit und erfordern mühsame Kompromisse, so Lefèbre. „Wir hingegen wollen bewusst sofort handeln.“

Seit vergangener Woche können also Experten und Interessierte zum Entwurf der österreichischen Digitalsteuer Stellung nehmen. Bisher dreht sich die Kritik vor allem um den Datenschutz (siehe Kasten). Nach einigen zu erwartenden Reparaturen wird das Gesetz voraussichtlich vor dem Sommer durch das Parlament gehen. Kommendes Jahr schließlich sollen die Maßnahmen in Kraft treten.

Danach sind immerhin sämtliche Medien in Österreich derselben Werbeabgabe unterworfen, egal ob klassisch oder online. Insofern wird Österreichs Steuersystem durch die Digitalsteuer tatsächlich gerechter. Zumindest ein sehr, sehr kleines Stück.

Und weitere Reformschritte? Wieder einmal vertagt.

Prognostizierte Einnahmen aus dem Digitalsteuerpaket:

28 Mio. €Ausweitung der Werbeabgabe auf Online-Medien („Digitalsteuer“)
30 Mio. Neue Meldepflicht bei Online-Plattformen
150 Mio. Abschaffung von Ausnahmen bei der Umsatzsteuer für Paketlieferungen

Quelle: Finanzministerium, Prognose für 2021

Datenbunker

Datenschützer schlagen Alarm: Für die Digitalsteuer sollen Standortinformationen und IP-Adressen der Internet-Nutzer in Österreich gespeichert werden – sieben Jahre lang.

Werbung im Internet ist eine flüchtige Angelegenheit. Die Werbeflächen, die man bei einer Google-Suche oder auf Facebook eingespielt bekommt, fallen für jeden Nutzer unterschiedlich aus, je nach Präferenzen. Zudem lässt sich kaum nachvollziehen, wo er gerade auf seinem Handy oder Computer die Werbung erblickt, etwa ob in Österreich oder im Ausland. Im Rahmen der Digitalsteuer muss das Finanzamt aber wissen, wie viel Online-Werbung die Internet-Nutzer innerhalb Österreichs zu Gesicht bekommen -eben davon hängt die Abgabe auf Online-Werbung ab, die das Herzstück des Digitalsteuer-Pakets bildet.

Wie aber lässt sich das anstellen? Online-Werbeträger à la Google und Facebook sollen unter anderem die IP-Adressen ihrer Nutzer sieben Jahre lang speichern, so der Gesetzesentwurf -also die Kennung jedes einzelnen Rechners. Daneben sollen die Standorte aller Geräte gespeichert werden.

Bei Datenschützern sorgen die Pläne für Aufregung. „Die Digitalsteuer ist flächendeckende Vorratsdatenspeicherung“, sagt Christof Tschohl von der Grundrechts-NGO epicenter. works in Wien. „Auf nationaler Ebene wird damit erlaubt, was bisher durch E-Privacy verboten wurde und auch dem Datenschutzgrundrecht widerspricht.“ Ähnliche Kritik kommt vom heimischen Internet-Unternehmensverband ISPA. „Die Regierung agiert in der Frage der Datenspeicherung bei der Digitalsteuer überraschend sorglos“, sagt ISPA- Generalsekretär Maximilian Schubert. „Man fragt sich fast, ob bei den Vorbereitungen zum Gesetz überhaupt Experten mit technischer und Datenschutzexpertise eingebunden waren.“ Die Causa Digitalsteuer ist -neben dem geplanten Verbot der Anonymität bei Postings, dem sogenannten digitalen Vermummungsverbot -gleich die zweite Datenschutz-Affäre in diesen Tage, die der Regierung Ärger bereitet.

ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger reagierte sogleich auf die Kritik mit der Ankündigung, einen Vorschlag des Wiener Datenschutzaktivisten Max Schrems prüfen zu wollen. Schrems hatte zuvor gegenüber der „Austria Presse Agentur“ gesagt, man könne die IP-Adressen auch anonymisiert speichern, sodass kein Rückschluss auf einzelne Internet-Nutzer möglich ist. Bei einer solchen Anonymisierung – an sich ist diese Methode im Geschäft mit Daten weit verbreitet -bleibt die Weitergabe und Speicherung von Daten konform mit der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Gegenüber profil legt sich das Finanzministerium nun fest. „Rückschlüsse auf den einzelnen Nutzer werden wir anonymisieren“, sagt Löger-Sprecher Jim Lefèbre. Dennoch bleiben Fragen offen. Zum Beispiel, in welchem Stadium die IP-Adressen anonymisiert werden: Falls dies auf der Ebene einzelner Websites geschieht, seien die Informationen aus Sicht der Finanz möglicherweise unbrauchbar, so OnlineExperten gegenüber profil. Geschieht es hingegen erst in übergeordneten Daten- Pools, schafft man wiederum sensible Großspeicher, die zum Ziel von Hacker- Angriffen werden können. Details dazu würden erarbeitet, so Löger-Sprecher Lefèbre.

profil hätte auch gerne die Meinung von Google und Facebook zur Frage des Datenschutzes erfahren – genauso wie zur Digitalsteuer generell. Doch aus den Büros der Konzerne in Wien und Berlin lautete die Antwort nur: kein Kommentar.

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Frauenpreisregen

Aus profil 15/2019 vom 7.4.2019

Manchmal bewirkt er ja doch etwas, der Journalismus. Ende Februar zeichnete ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck österreichische Wirtschaftstreibende aus – allerdings mit eher ausbaufähigem Frauenanteil. Unter zehn Personen, die sich wegen ihrer Verdienste um die heimische Wirtschaft über Ehrenzeichen freuen durften, fand sich keine einzige Frau, wie profil damals monierte. Man bemühe sich zwar, weibliche Wirtschaftstreibende als Preisträger anzuregen, allerdings seien die Ehrenzeichen bei ihnen weit weniger bekannt als bei ihren männlichen Kollegen, rechtfertigte sich daraufhin Schramböcks Büro (siehe oberes Foto).

Vergangene Woche fand nun neuerlich eine Verleihung von Ehrenzeichen statt (siehe Foto unten). Unter den nunmehr Ausgezeichneten finden sich etwa Andrea Raffaseder (Vorstandsmitglied beim Klinikerrichter Vamed), Sandra Kolleth (Chefin von Miele Österreich) und Ingeborg Freudenthaler (vom gleichnamigen Entsorgungsunternehmen). Dieses Mal habe man einen Frauenanteil von 60 Prozent, so Schramböcks Büro gegenüber profil. Angesichts dessen fände man es erfreulich, würde nicht nur die Kritik vom Februar in der Berichterstattung Niederschlag finden, sondern auch die nunmehrige positive Entwicklung.

Dem Wunsch kommen wir umstandslos nach.

Foto: BMDW/Hartberger

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Digital? Teuer!

Aus profil 14/2019 vom 31.03.2019

Die Digitalsteuer der schwarz-blauen Regierung könnte den Steuerzahler mehr kosten als bringen.

Von
Joseph Gepp

Es gehe um „Steuergerechtigkeit“. Und um „Wettbewerbsgleichheit zwischen traditioneller und digitaler Wirtschaft“. Man werde sich nicht länger „von Bedenkenträgern bremsen lassen“. Mit solchen Worten spricht ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger (Foto) über ein Prestigeprojekt der schwarz-blauen Bundesregierung: die sogenannte „Digitalsteuer“ für große Internet- Konzerne wie Alphabet (Google) und Facebook. Diese Unternehmen stehen international immer wieder am Pranger wegen ihrer Steuervermeidungsstrategien.

Der Versuch, mittels Digitalsteuer die Online-Giganten an die Kandare zu bekommen, ist zuvor auf gesamter EU-Ebene gescheitert. Löger setzt nun auf eine österreichische Variante. Der Plan ging im Jänner durch den Ministerrat.

Die konkrete Ausgestaltung: Die sogenannte Werbeabgabe, die bisher konventionelle Medien wie Fernsehsender und Zeitungen auf ihre Werbe-und Inserateneinnahmen zahlen müssen, wird künftig auf die Online-Werbeumsätze großer Internet-Konzerne ausgedehnt. Konkret davon betroffen wären nur Google und Facebook, weil die geplante Ausweitung der Abgabe nur für Unternehmen mit mehr als zehn Millionen Euro Jahresumsatz gelten soll.

Im Gegenzug sinkt der Steuersatz, wie Finanzminister Löger im vergangenen September vorschlug: Bisher zahlen klassische Medien fünf Prozent Werbeabgabe; künftig nur noch drei Prozent. Dafür unterliegen nun auch besagte Internet-Unternehmen der Abgabe.

Eine Studie des Industrieökonomen Josef Baum von der Universität Wien -sie wurde im Auftrag der Arbeiterkammer erstellt, die Ergebnisse liegen profil exklusiv vor -fördert nun Brisantes zutage: Diese Rechnung dürfte nicht aufgehen. „Die sogenannte Digitalsteuer, wie Hartwig Löger sie plant, könnte für den österreichischen Steuerzahler zum Verlustgeschäft werden“, sagt Dominik Bernhofer, Steuerexperte von der Arbeiterkammer.

Wie das? Beginnen wir bei den klassischen Medien. Sie zahlen bisher -dies geht aus dem österreichischen Budget hervor – 110 Millionen Euro jährlich an Werbeabgabe. Sinkt der Steuersatz nun von fünf auf drei Prozent, würden sie künftig nur noch 66 Millionen berappen.

Und die großen Internet-Konzerne? Laut Erhebungen der heimischen Marktforschungsinstitue IAB und Focus lukrierten sie im Jahr 2018 in Österreich Werbeeinnahmen in der Höhe von rund 250 bis 300 Millionen Euro. Würde darauf eine Werbeabgabe von drei Prozent fällig, ergäbe das neun Millionen.

Das heißt: In Summe nimmt die Republik 35 Millionen Euro pro Jahr weniger ein.

Was sagt das Finanzministerium dazu? Aus dem Büro von Minister Löger heißt es, „die Ausgestaltung der Digitalsteuer befindet sich noch in Ausarbeitung“. Und: „Es können noch keine Infos zu Einzelmaßnahmen erteilt werden.“ „Insgesamt soll das Digitale Steuerpaket Immerhin verspricht Lögers Büro: jedenfalls ein Aufkommen von rund 200 Millionen Euro einbringen. Es wird insofern keine Verschlechterung für den Steuerzahler geben.“

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Eingeordnet unter Schwarzblau, Steuerpolitik

„Destabilisierend“

Aus profil 13/2019 vom 24.3.2019

Die US-Rating-Agentur Standard & Poor’s übt Kritik an Österreichs schwarz-blauer Bundesregierung.

Liberalisierte Märkte, privatisierte Unternehmen, sanierte Staatskassen: Internationale Rating-Agenturen bewerten Staaten gerne nach allzu neoliberalen Kriterien, werfen Kritiker den mächtigen Bewertungsorganisationen gerne vor. Dass sich beispielsweise starke Arbeitnehmervertretungen und ausgeprägter Föderalismus als positive Aspekte in einem Rating niederschlagen, erwartet man eher nicht. In ihrem jüngsten Bericht über Österreich straft die US-Rating-Agentur Standard & Poor’s (S&P) derlei Kritik allerdings Lügen. Sie warnt in ihrem Österreich-Rating vom 15. März angesichts der derzeitigen schwarz-blauen Regierungspolitik unter Kanzler Sebstian Kurz vor einer Schwächung des bisher konsensbasierten Systems in Österreich. Vorweg: Das Rating des Landes bleibt mit „AA+/A-1+“ auf Bestniveau. Überdies ist der wirtschaftliche Ausblick stabil. Auch dem politischen System stellt S&P grosso modo ein sehr gutes Zeugnis aus. Österreich verfüge über ein „starkes politisches System mit etablierten Checks und Balances“.

Weiter hinten im Text finden sich dann aber doch bemerkenswerte Aussagen. Das Rechtssystem sei zwar stark und die Gerichtsbarkeit unabhängig: „Allerdings haben auch manche Regierungsvertreter in letzter Zeit unorthodoxe politische Vorschläge gemacht, welche den Rechtsstaat und die Europäische Menschenrechtskonvention infrage stellen.“

Die Sorgen bei S&P beziehen sich nicht allein auf die verbalen Ausritte von FPÖ-Innenminister Herbert Kickl, sondern auch auf das politische Institutionengefüge allgemein: „Wir glauben, dass Österreichs jüngste unkonventionelle politische Herangehensweise darauf hindeutet, dass das Land von den bisher konsensbasierten Entscheidungsfindungsprozessen abweichen könnte, in die sämtliche Stakeholder eingebunden sind, inklusive Sozialpartner und Bundesländer“, so das S&P-Rating. Dies könnte „die politischen Prozesse im Land destabilisieren und das starke Institutionengefüge schwächen“. Gepp

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Aktion Halbscharf

Aus profil 12/2019 vom 17.3.2019

Ein neues Bundesgesetz soll illegales Glücksspiel bekämpfen, doch es lässt auf sich warten. Selbst aus der ÖVP kommt deshalb scharfe Kritik am zuständigen FPÖ-Finanzstaatssekretär.

Von
Joseph Gepp

Neue Gesetze können zähe Angelegenheiten sein: Vielfältige Interessen müssen abgewogen, Kompromisse ausverhandelt werden. Wenn unter allen wesentlichen Akteuren Einigkeit über sinnvolle Maßnahmen besteht, kann es sogar relativ schnell gehen. Nicht so beim neuen Glücksspielgesetz. Unumstritten ist, dass Österreich strengere Regeln zur Bekämpfung des illegalen Glücksspiels braucht. Seit Juli des Vorjahres arbeitet das Finanzministerium (zuständig ist dort FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs) an einer Novelle des Glücksspielgesetzes – mit breiter Unterstützung: Nicht nur gehen sämtliche Bundesländer konform mit der Regierung. Auch die legal operierenden Glücksspielkonzerne, allen voran die mächtige Novomatic-Gruppe, unterstützen die geplanten Restriktionen. Schließlich soll es illegalen Konkurrenten an den Kragen gehen. Juristen der Novomatic- Tochter Admiral etwa überziehen Betreiber illegaler Spielhöllen gern mit Klagen.

Das neue Gesetz sollte also eine Fingerübung sein. Doch seit nunmehr sieben Monaten herrscht Stillstand. „Mir ist schleierhaft, warum da nichts weitergeht“, sagt Ulli Sima, für Glücksspiel zuständige SPÖ-Stadträtin in Wien. „Die Stadt Wien hat dem Finanzministerium eine Liste vorgelegt, wie konkret man Behörden schlagkräftiger machen kann. Jetzt wird monatelang herumgetan. Das ist unwürdig.“

Kritik kommt nicht nur aus der oppositionellen SPÖ, sondern auch von Oberösterreichs ÖVP-Landeshauptmann Thomas Stelzer. „Mir geht das zu langsam“, sagt er gegenüber profil. „Die derzeitige Rechtslage ist untragbar und unhaltbar. Ich kann nur eindringlich appellieren, dass man hier schnell ist. Die Gesetzeslücken sind bekannt. Es geht sowohl um das Leid vieler Spielsüchtiger und ihrer Familie, als auch um die Sicherheit und Effizienz von Behörden und Exekutivbeamten.“ Warum geht nichts weiter?“Offenbar wird die Lage auf Bundesebene nicht so hautnah miterlebt, und der Bezug zum Problem ist nicht so vorhanden wie bei uns in Oberösterreich“, so Stelzer.

Konkret sollen mithilfe der Novelle juristische Tricks unterbunden werden, die gern genutzt werden, um die Schließung von Lokalen monatelang hinauszuzögern. Beispielsweise schalten Spielhöllenbetreiber bei Razzien schlicht den Strom ab; in der Folge müssen die Behörden nachweisen, dass es sich bei den Automaten tatsächlich um betriebstüchtige Glücksspielgeräte handelt. Oder die Betreiber tricksen bei Mietverträgen: Dann scheint der Lokalbetreiber nicht als Mieter eines Lokals auf und kann nicht belangt werden. Oder die Eigentümer der Spielhöllen, häufig ausländische Firmen, reagieren schlicht nicht auf die Anschreiben der Behörde. Gegen all diese Kniffe soll vorgegangen werden, etwa mit der Möglichkeit sofortiger Lokalschließungen.

Überdies wird laut profil-Informationen darüber nachgedacht, den neuen Straftatbestand des „Organisierten Glücksspiels“ zu schaffen – derzeit drohen nur Verwaltungsstrafen. Im dafür zuständigen Innenministerium heißt es auf profil-Anfrage, man sei in die Vorbereitungen „eingebunden“ und wirke mit.

Warum aber kommen aus dem federführenden Ressort von FPÖ-Finanzstaatssekretär Fuchs offenbar kaum Impulse? Die Antworten seines Büros fallen recht vage aus. Die Vorbereitungen „laufen“, heißt es in einem schriftlichen Statement an profil: „Hubert Fuchs hat viele Akteure sowohl auf Bundesebene als auch auf Landesebene getroffen, um deren Anregungen aus der Praxis in der Legistik entsprechend zu berücksichtigen.“ Es sei wichtig, „den Vollzug ( ) zu verschärfen und den einschreitenden Organen und Behörden den Kampf gegen das illegale Glücksspiel zu erleichtern“. Und: „Die Maßnahmen sollen im Laufe des Jahres 2019 beschlossen werden.“ Höchste Zeit.

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Brüssel steuert um

Aus profil 10/2019 vom 3.3.2019

Sie soll die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Österreich erhöhen. Sie soll dazu führen, dass sich neue Unternehmen ansiedeln und neue Jobs entstehen. Seit ihrem Antritt trommelt die schwarz-blaue Regierung für eine geplante Senkung der Körperschaftssteuer, eines ihrer zentralen steuerpolitischen Vorhaben. Diese Steuer auf Unternehmensgewinne beträgt derzeit noch 25 Prozent. Spätestens in einigen Jahren soll sie in Richtung 20 Prozent gesenkt werden.

Was sagt Brüssel dazu? Die Steuer-und Budgetexperten der Kommission unter Präsident Jean-Claude Juncker sind nicht begeistert, geht aus dem Länderbericht der Behörde für Österreich 2019 hervor, der soeben veröffentlicht wurde. „Steuer auf Unternehmenseinkommen (also die Körperschaftssteuer, Anm.) und Steuern auf Kapital, aber auch umweltund vermögensbezogene Steuern stellen einen geringen Teil der gesamten Steuereinnahmen dar, der deutlich unter dem Durchschnitt in den EU-Staaten liegt.“ Übersetzt aus dem etwas verklausulierten Europa-Jargon: Die EU-Kommission würde wohl eher eine Erhöhung als eine Senkung der Körperschaftssteuer begrüßen.

Es gibt zusätzlich eine weitere Maßnahme, welche die Regierung rigoros ablehnt -die nun jedoch von der Kommission empfohlen wird: Mit einem Plädoyer für Erbschafts-, Schenkungs-und Vermögenssteuern greifen die Brüsseler Experten langjährige Forderungen der oppositionellen SPÖ auf. „Vor allem angesichts Österreichs großer Vermögensungleichheit“ werde das Potenzial von „Steuern auf Schenkungen, Erbschaften und Nettovermögen und die niedrige Grundsteuer“ im Vergleich mit anderen EU-Staaten zu wenig ausgeschöpft, urteilen Jean- Claude Junckers Experten.

Joseph Gepp

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Familienbande

Aus dem profil 51/2018 vom 17.12.2018

Eine ehemalige Mitarbeiterin des ÖVP-Politikers Werner Amon war zugleich leitende Angestellte in einem Unternehmen eines umstrittenen slowakischen Rechtsaußen-Politikers. Heute werkt die Frau im Stab der ÖVP-Staatssekretärin im Innenministerium, Karoline Edtstadler.

Von
Joseph Gepp

Seit Herbert Kickl (FPÖ) vor einem Jahr das Innenministerium übernommen hat, beschäftigen fortgesetzte Affären aus dem Haus Opposition und Öffentlichkeit. Vergleichsweise still geblieben hingegen ist es um Karoline Edtstadler, die ÖVP-Staatssekretärin im Innenministerium. Die vormalige Richterin wurde Kickl quasi als Aufpasserin zur Seite gestellt. In der breiten Öffentlichkeit fällt sie bisher kaum auf, abseits einiger scharfer Ansagen gegen Sexualstraftäter. Dabei ist Edtstadler für heikle Bereiche wie Korruptionsbekämpfung und Grundrechte verantwortlich.

Die Staatssekretärin hat ein eigenes Kabinett, es umfasst derzeit sieben Personen. Romana Rautner ist eine davon, sie ist eine von drei Referentinnen. Frau Rautner hatte neben ihrer Funktion im Staatsapparat auch einen Nebenjob in der Privatwirtschaft. Laut dem Firmenbuch des Handelsgerichts Wien fungierte sie ab Mai 2016 als Prokuristin eines Unternehmens, das einem umstrittenen slowakischen Rechtsaußen-Politiker gehört. Wie slowakische Medien berichteten, sollen Dokumente des slowakischen Geheimdiensts den Mann gar mit der Organisierten Kriminalität in Verbindung bringen.

Konkret geht es um die Firma 7AG Holding GmbH mit Sitz in Wien-Wieden. Das Unternehmen betreibt Handy-Shops etwa in Wien und am Flughafen Wien- Schwechat. Laut Firmenbuch gibt es zwei Prokuristen, also leitende Mitarbeiter mit Vertretungsvollmacht: ein Geschäftsmann aus Wien und Romana Rautner, Edtstadlers Mitarbeiterin. Sie erhielt ihre Einzelprokura am 9. Mai 2016.

Rautner, Wienerin, 33, ist seit 2010 bei der Jungen ÖVP aktiv, wie aus einem Lebenslauf im Internet hervorgeht. Sie organisierte Wahlkämpfe und trat als ÖVP- Kandidatin für den Wiener Gemeinderat an. Ab 2016 arbeitete sie bei ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon im Parlament. Mit Antritt der schwarz-blauen Regierung wechselte sie zu Edtstadler ins Innenministerium.

Staatssekretärin Karoline Edtstadler (Wikipedia)

Der Eigentümer der 7AG Holding GmbH, Ludovit Goga, ist kein Unbekannter in der Slowakei: Er sitzt für die rechtspopulistische und anti-europäische Partei Sme Rodina („Unsere Familie“) im Parlament. Die Gruppierung errang bei der letzten Parlamentswahl 2016 knapp sieben Prozent der Stimmen. Sme Rodina macht sich unter anderem für ein Moscheenverbot in der Slowakei stark, wo nur rund 5000 Muslime leben. Parteigründer Boris Kollár – eigentlich ein Geschäftsmann, der in den 1990er-Jahren mit dem Import von Technikprodukten reich wurde -poltert zwischendurch auch gerne in Richtung Österreich: Er werde verhindern, dass slowakische Pflegerinnen österreichischen Senioren weiterhin „den Hintern auswischen“, sagte Kollár beispielsweise. Kollár und Goga, also der Eigentümer der 7AG Holding GmbH, sind Halbbrüder.

Goga verfügt nicht nur über mehrere Unternehmen in Österreich (wovon einige pleitegingen oder wegen Vermögenslosigkeit gelöscht wurden), sondern wohnt laut Firmenbuch auch in Wolfsthal an der slowakischen Grenze. Heikel sind angebliche einstige Verbindungen von Kollár und Goga zur slowakischen Mafia, über die Medien seit 2016 berichten. Die Tageszeitung „Sme“ zitierte aus Dokumenten aus den 1990er-Jahren, wonach der Geheimdienst Kollár wegen Kontakten zur Unterwelt observiert habe. Konkret soll Kollár mit Peter Steinhübel zu tun gehabt haben, einem 1999 ermordeten Gangsterboss aus Bratislava. Die englischsprachige Zeitung „The Slovak Spectator“ nennt auch Kollárs Halbbruder Goga in Zusammenhang mit den Geschäften. Goga habe im Tatra-Gebirge ein Tourismusunternehmen betrieben, zusammen mit einem Geschäftsmann, der wiederum Ondrej Žemba nahestehe: einem einstigen tschechoslowakischen Bodybuilding-Champion und Mafiosi aus der zentralslowakischen Stadt Poprad. Slowakische Medien berichteten in den vergangenen Jahren ausführlich über diese Verwicklungen. Wie viel an ihnen dran ist, lässt sich nicht klären. Kollár und Goga jedenfalls wiesen alle Anschuldigungen stets als Verleumdungskampagnen scharf zurück; zudem wurde das Brüderpaar niemals wegen krimineller Machenschaften verurteilt.

Aus Edtstadlers Büro heißt es zu all dem, Rautner sei längst nicht mehr für das Unternehmen des Slowaken tätig. „Sie ist am 31. März 2017 aus der 7AG-Holding GmbH ausgeschieden. Seit ihrem Ausscheiden hat sie keinen Kontakt zu diesem Unternehmen“, sagt Sprecher Eberhard Blumenthal. Warum scheint Rautner dann noch immer als Prokuristin im Firmenbuch auf? Darauf habe sie keinen Einfluss, so Blumenthal: Die Verpflichtung, die Angaben im Firmenbuch aktuell zu halten, fällt laut Gesetz dem jeweiligen Unternehmen zu -nicht einem Prokuristen, der es verlässt. Auch ein Repräsentant der 7AG-Holding bestätigt am Telefon: Auf die Austragung sei vergessen worden.

Alles Schnee von gestern also? Ein sauberer Wechsel von der Privatwirtschaft in die Politik? Nun, zumindest eine Zeit lang muss sich Edtstadlers heutige Mitarbeiterin durchaus im Klaren darüber gewesen sein, dass sie zugleich im österreichischen politischen Betrieb und für den slowakischen Politiker Ludovit Goga arbeitete. Laut Firmenbuch trat die Frau im Mai 2016 ihren Job bei Goga an. In ÖVP-Presseaussendungen scheint sie lediglich einen Monat später als Mitarbeiterin von ÖVP-Sicherheitssprecher Werner Amon auf.

Für Amon organisierte Rautner unter anderem Konferenzen zu heiklen Fragen grenzüberschreitender Sicherheit und Kriminalitätsbekämpfung. An ihnen nahmen beispielsweise hochrangige Vertreter der US-Army, des US-Finanzministeriums sowie internationale Korruptions-und Geldwäscheexperten teil. n

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Wunschkonzert

Aus profil 43/2018, 22.10.2018

Realisierer großer Bauvorhaben sollen künftig mehr Privilegien in Bewilligungsverfahren bekommen. Hoteliers freuen sich über Steuergeschenke. Für Immobilienkonzerne gibt es vorteilhafte neue Regeln. Dass Regierungsparteien Politik für ihre Wähler machen, ist zwar legitim. Aber die schwarz-blaue Regierung muss sich in immer mehr Fällen dem Vorwurf stellen, allzu empfänglich für die Wünsche bestimmter Industrie-und Wirtschaftlobbys zu sein. Eine Auswahl.

Von Joseph Gepp und Christina Hiptmayr

Bewilligung? Aber ja!

Vom Kraftwerk über die Autobahn bis zur dritten Piste am Wiener Flughafen: Mit zwei Gesetzesvorhaben – einer Neuerung bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und dem sogenannten Standortentwicklungsgesetz -verfolgt die schwarz-blaue Regierung das Ziel, dass große Bauprojekte künftig schneller und einfacher bewilligt werden. Der Widerstand dagegen ist heftig. „Diese Gesetzesvorhaben beschneiden die Rechte von Umweltschützern und Bürgerrechtsaktivisten, sind dilettantisch gemacht und widersprechen Verfassungs-und Europarecht“, kritisiert Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer. Die Pläne sehen beispielsweise vor, die Parteienstellung von Umweltschutzorganisationen bei den UVPs zu beschränken. Sie sollen sich nur noch äußern dürfen, wenn sie mehr als 100 Mitglieder haben und deren Namen gegenüber dem Umweltministerium offenlegen. Weiters sollen Bauvorhaben, die angeblich besonders wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich sind, privilegiert behandelt werden. Unter anderem sollen deren behördliche Bewilligungen künftig gar automatisch positiv ausfallen, falls das Verfahren länger als zwölf Monate dauert. Auch wenn die Regierung bei letzterem Punkt inzwischen Entschärfungen in Aussicht gestellt hat, ist das Fazit klar: Mit diesen Reformen hätte Österreich – auch im internationalen Vergleich -ein Regelwerk, das extrem zugunsten von Projektwerbern ausfällt.

Wer sind die Einflüsterer dahinter? Fest steht: Bereits Mitte 2017 präsentierte die Industriellenvereinigung (IV) eine „Punktation zu einem Standortentwicklungsgesetz“. Inhalt dieses zweiseitigen Dokuments, das bald wieder stillschweigend aus dem Internet entfernt wurde: ziemlich genau jene Punkte, welche die Regierung heute als Gesetzesentwurf vorlegt. Lediglich die besonders umstrittenen automatischen Genehmigungen fehlen im IV-Papier. Als weitere treibende Kraft orten Insider die Seilbahnwirtschaft. Der Tiroler Seilbahnunternehmer Franz Hörl, Wirtschaftskammerfunktionär und selbst ÖVP-Parlamentsabgeordneter, agitiert seit Jahren gegen angeblich allzu bürokratische UVPs und generell Umweltorganisationen.

Profiteure:
Realisierer großer Bauprojekte

Stand:
UVP-Gesetz: Beschluss Ende Oktober geplant;
Standortgesetz: Regierungsvorlage noch ausständig

Freundschaftsdienst

Dass FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ein gesteigertes Interesse an dieser Causa hat, ist gut dokumentiert. Im Februar 2017 lud er – damals noch als Oppositionspolitiker -zu einer Pressekonferenz über die „skandalöse Diskriminierung der Wiener Privatklinik VIMC“. Mit am Podium: Klinikeigentümer Walter Grubmüller. Der ehemalige Motorradrennsportler und Mitbegründer von Admiral Sportwetten kämpfte seit Jahren mit allen rechtlichen Mitteln vergeblich um Aufnahme in den Prikraf (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds). Der 2002 ins Leben gerufene Fonds leistet einen Teilkostenersatz für alle Sozialversicherten, die in Privatspitälern behandelt werden. Finanziert wird der Prikraf, der heuer mit 126,5 Millionen Euro dotiert ist, durch die Sozialversicherungsträger. Und ohne Patienten aus dem Sozialversicherungssystem sei eine Privatklinik auf Dauer nicht wirtschaftlich zu führen, argumentierte Grubmüller. Deshalb verpachtete er die Räumlichkeiten bereits 2016 an Artur Worseg. Der aus Funk und Fernsehen bekannte Schönheitschirurg betreibt hier seine „Privatklinik Währing“.

Tatsächlich war bei Gründung vereinbart worden, dass alle privaten Krankenanstalten, die über den Prikraf abgewickelt werden, in den Anlagen zum entsprechenden Gesetz namentlich aufgelistet werden müssen. 44 Häuser in ganz Österreich waren das. Und da der Fonds gedeckelt ist, verringert jeder neue Mitspieler für die anderen den Anteil am Kuchen. Deshalb hat sich auch der Fachverband für Gesundheitsbetriebe der Wirtschaftskammer, welcher der Aufnahme neuer Mitglieder zustimmen muss, immer dagegen gesperrt. Mehrere Spitäler haben über die Jahre versucht, in den Prikraf aufgenommen zu werden. Ab 2019 sollen dessen Mittel nun laut Regierungsplänen um 14,7 Millionen Euro erhöht werden. In den Erläuterungen zum entsprechenden Gesetz ist auch zu lesen, dass der Kreis der Mitglieder erweitert werden soll. Um ein einziges – die „Privatklinik Währing“. Die Pikanterie an der Sache: Strache pflegt ein freundschaftliches Verhältnis mit Worseg. Zwar werden vom Prikraf ohnehin nur Leistungen abgegolten, die auch in öffentlichen Spitälern von der Sozialversicherung übernommen werden. Und im Prinzip ist die Prikraf-Regelung für die öffentliche Gesundheitsversorgung sogar eine Entlastung, weil der Fonds nur rund ein Drittel der Behandlungskosten bezahlt. Der Einsatz Straches für eine bestimmte Klinik hat dennoch einen gewissen Hautgout. Die NEOS wollen nun in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob der Beauty-Doc auch Parteispender der FPÖ ist. Profiteur: Privatklinik Währing Stand: Die Begutachtungsfrist für das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz endete am vergangenen Freitag. In Kraft treten soll es mit Jänner 2019.

Betongoldader

Jede dritte Großspende für ÖVP-Chef Sebastian Kurz im Wahlkampf kam aus der Immobilienbranche, berichtete das Wirtschaftsmagazin „trend“. Ob sich die Wirtschaftstreibenden etwas dafür versprechen? Fest steht: In der Branche dürften angesichts einiger Maßnahmen der schwarz-blauen Regierung die Sektkorken knallen.

Da wäre etwa eine Neuerung bei der sogenannten Grunderwerbssteuer, welche ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger auf den Weg brachte (mehr Details hier). Es geht darum, ob diese Steuer auch bei verschachtelten Firmenkonstruktionen fällig ist. Bisher war diese Frage unklar geregelt – nun wurde eindeutig festgeschrieben, dass keine Steuerpflicht besteht. Dies öffne Tür und Tor zur Steuervermeidung durch Immobilienkonzerne, kritisiert der Salzburger Steuerrechtsprofessor Christoph Urtz. Vereinfacht gesagt müssen sie ihre Immobilien künftig lediglich über Gesellschaften verkaufen statt auf direktem Wege, um sich die Steuer zu ersparen.

Dazu kommt eine Verordnung aus dem Ressort von ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. In ihr geht es um strengere Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche, beispielsweise in Form fix vorgeschriebener Schulungen, die künftig für einige Berufsgruppen gelten (mehr Details hier). Betroffen sind etwa Unternehmensberater und Versicherungsvermittler. Allerdings: Dezidiert ausgenommen sind Immobilienmakler – obwohl diese Branche laut einhelliger Expertenmeinung als extrem gefährdet für Geldwäscheaktivitäten gilt. Im Wirtschaftsministerium rechtfertigt man die Ausnahme damit, dass Immobilienmakler in Sachen Geldwäsche ohnehin aufgeklärt seien.

Bleibt eine Reform des Mietrechts, die im schwarzblauen Regierungsprogramm vorgesehen ist. Auch sie trägt die Handschrift der Immobilienbranche, konkret des „Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft“ (ÖVI). Im Vorjahr stellte der ÖVI 13 Forderungen auf. Verlangt wird beispielsweise, dass Kinder nicht mehr wie bisher Mietwohnungen von ihren Eltern zu denselben Bedingungen übernehmen dürfen und dass in bestimmten Wiener Gründerzeitvierteln die Mieten erhöht werden dürfen. Von den 13 Forderungen flossen gleich zehn ins Regierungsprogramm ein. Manche wortgleich.

Profiteure:
Immobiliengroßunternehmen, Maklerbetriebe, Vermieter

Stand:
Grunderwerbssteuerreform: Beschluss im Juni;
Geldwäsche-Regel: knapp vor dem Erlass;
Mietrechtsreform im Regierungsprogramm

Zimmer mit Privilegien

Volle Häuser, Rekordnächtigungszahlen, Arbeitskräftemangel: Österreichs Hotellerie kann nicht über schlechte Zeiten klagen. Trotzdem durfte sich die Branche vergangenen März über eine saftige Steuererleichterung freuen. Die Regierung – zusammen mit den NEOS – senkte die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen von 13 auf zehn Prozent. Es handle sich keinesfalls um ein Geschenk an die Betriebe, sagte ÖVP-Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Vielmehr gehe es darum, dass sie angesichts des harten internationalen Wettbewerbs konkurrenzfähig bleiben.

Eine Frage des beinharten wirtschaftlichen Überlebens also? Die höhere Mehrwertsteuer für Hotels war erst zwei Jahre zuvor eingeführt worden, im Zuge der Steuerreform der Regierung Werner Faymanns 2016. Sie war eine der Maßnahmen, mit denen die niedrigere Steuerbelastung für Arbeitnehmer gegenfinanziert wurde. Der Protest der Tourismuswirtschaft fiel massiv aus. Wirkte die Steuererhöhung tatsächlich zerstörerisch für die Branche?

Die Zahlen zeugen eher vom Gegenteil. In den Jahren 2016 und 2017 – also gleich nach der angeblich verhängnisvollen Steuererhöhung -wies die Nächtigungsstatistik die besten Zahlen seit rund einem Jahrzehnt auf. Nicht der leiseste Hinweis darauf, dass Touristen aufgrund steuerbedingt höherer Hotelpreise ausblieben. Für den heurigen Winter rechnet die Hoteliersvereinigung erneut mit einer Rekord-Saison. Die hätte man wohl auch ohne Steuererleichterung gehabt. Fazit: ÖVP und FPÖ gewährten einer Boom-Branche ein nettes – weitgehend überflüssiges – Steuergeschenk.

Profiteur:
Hotellerie

Stand:
Tritt Anfang November in Kraft

Großunternehmensentlastung

Für das Jahr 2020 hat die schwarz-blaue Regierung eine Steuerreform in Aussicht gestellt. Kernpunkt: die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt), also der Steuer auf Unternehmensgewinne, die derzeit 25 Prozent beträgt. Damit erfüllt die Regierung den Wunsch vornehmlich großer Unternehmen, die seit Jahren für eine KöSt-Senkung trommeln. FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs hat bereits angedeutet, wie die Reform aussehen könnte. Ihm zufolge soll die Steuer auf 20 Prozent sinken; Österreichs Unternehmen würden demnach rund zwei Milliarden Euro pro Jahr weniger bezahlen. Dies ist zwar ein durchaus teures Vorhaben, allerdings lautet das Argument der Befürworter: Infolge der KöSt-Senkung würden die Unternehmen mehr investieren, wodurch neue Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum entstehen.

Ob das stimmt, bezweifeln allerdings viele. Die Arbeiterkammer (AK) hat erhoben, welche Unternehmen wie viel zum derzeitigen Steueraufkommen beitragen. Das Ergebnis: Der allergrößte Teil stammt von wenigen sehr Großen. Konkret liefern die fünf Prozent der gewinnstärksten Kapitalgesellschaften in Österreich ganze 80 Prozent der gesamten KöSt ab – folglich erhalten diese Größten auch 80 Prozent der geplanten Steuersenkung. Demgegenüber zahlen die unteren 60 Prozent der Betriebe, fast ausschließlich KMU, lediglich zwei Prozent der KöSt, sagt AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer -und kriegen demgemäß fast nichts ab von der Entlastung.

Klar zu den Gewinnern zählen also große Industrieunternehmen, Supermarktketten, Banken und Versicherungen. Eben jene haben aber ohnehin keine Probleme, etwaige Investitionen zu finanzieren. Vielmehr tun sich die Kleinen damit schwer, weil sie beispielsweise nicht ausreichend an Bankkredite für frische Investitionen kommen. Fazit: Die KöSt-Senkung ist ein Lobbying-Erfolg der Großen, dessen Einfluss auf die Investitionstätigkeit wohl vernachlässigbar bleiben wird. Auch in einer zweiten Angelegenheit kommt Österreichs Regierung übrigens den Konzernen entgegen, monieren Kritiker. In Brüssel bemühen sich derzeit einige Staaten um die Einführung eines sogenannten „Country-by-Country-Reporting“, Offenlegungspflichten in Steuerangelegenheiten für Großkonzerne. ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger jedoch sieht die Initiative skeptisch. Sie würde bereits bestehende Transparenz-Gesetze gefährden, argumentiert Löger.

Profiteure:
Großunternehmen

Stand:
Regierungsprogramm

Zwölfeleuten

Das Thema ist in Österreich ein heißes Eisen. IV und Wirtschaftskammer drängen seit Jahren darauf. Gewerkschaften und Arbeiterkammer halten ebenso lang mit Vehemenz dagegen. In Sachen Arbeitszeitflexiblisierung sind die Fronten seit jeher klar abgesteckt. Nun haben die Arbeitgeber einen Sieg errungen: Das neue Arbeitszeitgesetz erlaubt eine Höchstarbeitszeit von zwölf statt bisher zehn Stunden pro Tag und von 60 statt 50 Stunden pro Woche. Zudem darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden, die Regelungen für die Wochenendruhe wurden gelockert. Aus Sicht der Unternehmen ein Gewinn. In der Industrie werden dadurch neue Schichtmodelle möglich, in der Gastronomie und Hotellerie können Mitarbeiter länger und flexibler eingesetzt werden, und auch der Handel profitiert. SPÖ und Gewerkschaft kritisieren, dass sich die Wirtschaft ein Gesetz bestellt und gekauft habe. So hatte etwa KTM-Chef Stefan Pierer den Zwölf-Stunden-Tag gefordert und die ÖVP im Wahlkampf mit einer Spende von über 436.000 Euro unterstützt. Fakt ist, die Volkspartei hat die lang gehegten Wünsche ihrer Klientel erfüllt. Die FPÖ tut sich da deutlich schwerer ihren Wählern die neue Regelung als Erfolg zu verkaufen.

Der Vorteil für die Arbeitnehmer? Freie Zeiteinteilung und die elfte und zwölfte Stunde müsse nur gearbeitet werden, wenn dies freiwillig geschehe, argumentiert die Regierung. Wie das in der Praxis aussieht, wird sich zeigen. Die Befürchtung: Ein Mitarbeiter, der mehrmals ablehnt, länger zu arbeiten, wird wohl bald ersetzt werden. Die Gewerkschaft will sich mit dem Gesetz jedenfalls nicht abfinden, bei den laufenden Lohnverhandlungen fordert sie dafür Kompensation.

Profiteure:
Arbeitgeberschaft, vor allem Industrie, Handel und Tourismus

Stand:
Seit September in Kraft

Gnade vor Recht

Scheinfirmen, Schein-Entsendungen aus dem Ausland, vorgetäuschte Teilzeitbeschäftigung: Um Steuern und Abgaben zu umgehen, lassen sich Unternehmen immer neue Tricks einfallen. „Sozialbetrug ist in Österreich ein Massenphänomen“, konstatierte Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei, kürzlich im Gespräch mit profil. Besonders viele schwarze Schafe finden sich in Bauwirtschaft, Transportunternehmen und Reinigungsdiensten. Trotz hoher Strafdrohungen. Dafür sorgt das sogenannte Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafverfahren. Es besagt, dass bei mehreren gleichzeitigen Verwaltungsdelikten die Strafen summiert werden. Wer also 100 Mitarbeiter unterbezahlt, muss mit der 100-fachen Strafhöhe rechnen. Der frühere Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sowie die Industriellenvereinigung haben jahrelang dagegen lobbyiert. Und siehe da: Laut Plänen der Regierung soll das Kumulationsprinzip aufgehoben und die Strafe nur ein Mal verhängt werden, um anständige Unternehmer vor existenzbedrohenden Strafen zu schützen, wie es heißt. Allerdings: Notorische Lohn-und Sozialdumper können die Geldbuße dann aus der Portokasse zahlen. Im Justizministerium wird an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet.

Profiteure:
Schwarze Schafe in der Unternehmerschaft

Stand:
Gesetzesentwurf in Arbeit

Kranke Kassenreform

Bundeskanzler Sebastian Kurz nannte es „eines der größten Reformprojekte in der Geschichte Österreichs“. Nun droht die Neuorganisation der Krankenkassen jedoch zu einem veritablen Fiasko zu werden. Laut Plänen der Regierung sollen die 21 Sozialversicherungen auf fünf reduziert, die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert, der Hauptverband entmachtet und durch einen Dachverband ersetzt werden. All das soll über die Jahre eine Milliarde Euro ins Gesundheitssystem spülen. Die Arbeitgeberseite durfte sich einmal mehr als Gewinner fühlen: Im neuen Verwaltungsrat der ÖGK sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig gleich stark sein. Derzeit haben Letztere in den Gebietskrankenkassen die Mehrheit. Der Vorsitz soll halbjährlich rotieren, damit würde alle sechs Monate ein Arbeitgeber an dessen Spitze stehen und die Geschicke von Millionen Unselbstständig-Erwerbstätigen und deren Familien bestimmen. Damit wird das grundlegende Prinzip der Selbstverwaltung, wonach die Organe aus dem Kreis der Mitglieder zu bestimmen sind, de facto abgeschafft. Denn die Mitglieder in den Gebietskrankenkassen sind die Dienstnehmer. Der Rechnungshof (RH) zerpflückte vergangene Woche den Gesetzesentwurf der Regierung. Der Nachweis von behaupteten Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro fehle. In den Erläuterungen ist ohnehin nur mehr von 33 Millionen bis zum Jahr 2023 die Rede. Eine „nachvollziehbare Herleitung des genannten Betrages“ sei nicht enthalten, monierte RH-Präsidentin Margit Kraker. Weiters würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen. Kraker kommt zu dem Schluss, dass die Ausführungen im Gesetzesentwurf nicht geeignet sind, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten. Sie fordert eine Überarbeitung der Kostendarstellung.

Profiteure:
Großunternehmen

Stand:
Das Gesetz soll im Dezember beschlossen werden und 2020 in Kraft treten.

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Eingeordnet unter Bürgerbeteiligung, Schwarzblau