Archiv der Kategorie: Bürgerbeteiligung

Planlos

Aus dem profil 30/2019 vom 21.07.2019

Im UVP-Verfahren für die Dritte Piste des Flughafens Wien, einem der bisher aufwendigsten in Österreich, soll ein wichtiges Dokument niemals vorgelegt worden sein – obwohl es laut Gesetz erforderlich wäre.


Von Joseph Gepp

Am 18. März dieses Jahres fiel aus Sicht des Flughafens Wien-Schwechat eine erlösende Entscheidung. Der Verwaltungsgerichtshof beschloss, dass die Dritte Piste gebaut werden darf. Zwölf Jahre zuvor, im März 2007, hatte die Flughafen Wien AG erstmals den Antrag auf eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das Großprojekt gestellt. Es folgte ein jahrelanger Weg durch sämtliche Instanzen, ehe der letztgültige Sanktus erfolgte.

Kaum ein Bauvorhaben in Österreich ist derart umstritten, sei es aus Angst vor Fluglärm oder aus Sorge um das Klima. Nun wirft das soeben abgeschlossene UVP-Verfahren neue Fragen auf. Projektgegner orten eine gravierende Ungereimtheit: Ein wichtiges Dokument, das laut Gesetz in solchen Verfahren eingereicht werden muss, sei nämlich niemals bei den zuständigen Behörden angekommen, so die Kritiker.

Es geht konkret um den Paragrafen 69 des Luftfahrtgesetzes. Darin ist festgelegt, welche Unterlagen ein Projektwerber vorweisen muss, wenn er einen Flugplatz errichten möchte (oder eine Erweiterung vornehmen will). Unter anderem sei, so das Gesetz, „der Nachweis der für das Vorhaben erforderlichen Mittel“ zu erbringen -konkret in Form eines „Finanzierungsplans“.

„Wir haben im Verfahren mehrmals darauf hingewiesen, dass der gesetzlich verlangte Finanzierungsplan fehlt“, sagt Susanne Heger, Rechtsanwältin in Wien und Vertreterin der Gegner der Dritten Piste. „Einmal hieß es, wir seien mit dem Hinweis zu spät dran; das andere Mal, wir hätten kein Recht, auf das Fehlen des Plans hinzuweisen.“

Die Frage mag haarspalterisch erscheinen – immerhin kann sich die börsennotierte Flughafen Wien AG (Umsatz 2018: 800 Millionen Euro, ein Plus von 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr) mit größter Wahrscheinlichkeit die Errichtung der Piste leisten. Allerdings: Was sagt es über das gesamte Bewilligungsverfahren aus, immerhin eines der größten in Österreich, wenn wichtige Dokumente fehlen -und dies noch dazu folgenlos bleibt? Sollte nicht gerade ein Verfahren in einer derart umstrittenen Causa über alle Zweifel erhaben sein? Dies umso mehr, als sich der Flughafen Wien zum Teil im öffentlichen Besitz befindet: Je 20 Prozent gehören den Bundesländern Wien und Niederösterreich.

Das UVP-Verfahren begann im Jahr 2008. Die zuständige Behörde war zunächst die niederösterreichische Landesregierung. Im Jahr 2012 stellte sie einen UVP-Bescheid aus; daraufhin wanderte die Causa bis 2019 durch mehrere gerichtliche Instanzen.

Anfrage beim Amt der niederösterreichen Landesregierung: Stimmt es, dass kein Finanzierungsplan vorlag? „Die Behauptung ist unrichtig“, so das Land in einer Stellungnahme gegenüber profil. Der Finanzierungsplan sei regulär „im Jänner 2008 der UVP-Behörde vorgelegt worden“ und habe als ganz normale „Entscheidungsgrundlage“ im Verfahren gedient. Allerdings: „Nach Ansicht der NÖ Landesregierung ist der Finanzierungsplan von der Akteneinsicht ausgenommen, da es sich bei den in den Unterlagen enthaltenen Finanzdaten um Betriebsgeheimnisse handelt“.

In dieselbe Kerbe schlägt die Flughafen Wien AG. Die Behauptung vom fehlenden Plan sei „schlichtweg falsch“, so Sprecher Peter Kleemann. Er wurde nur „aufgrund der Finanzdaten von der zuständigen UVP-Behörde richtigerweise als Betriebsgeheimnis eingestuft“.

Dass eine Aktiengesellschaft sensible Finanzinformationen nicht öffentlich machen möchte, erscheint nachvollziehbar. Haben die Kritiker des Projekts schlicht etwas falsch verstanden? Wer Antworten möchte, muss wiederum ins Gesetz blicken. In Paragraf 17 des Allgemeinen Verwaltungsverfahrensgesetzes ist grundsätzlich festgelegt, dass man derartige Pläne geheimhalten darf, wenn „eine Schädigung berechtigter Interessen einer Partei oder dritter Personen“ droht. Genauer präzisierte der Verwaltungsgerichtshof in einem Erkenntnis im Jahr 2010 die Vorgehensweise bei Geheimhaltungen: „Wird die Akteneinsicht verweigert, so ist ( ) nachvollziehbar darzulegen, welche Aktenteile davon betroffen sind und welche öffentlichen oder privaten Interessen dies im konkreten Fall rechtfertigen.“ Übersetzt in Alltagsprache: Wenn man etwas geheimhält, muss man über den Umfang des Geheimgehaltenen informieren und begründen, warum es sich um eine Verschlusssache handelt.

Im UVP-Bescheid der niederösterreichischen Landesregierung aus dem Jahr 2012, einem viele Hundert Seiten umfassenden Dokument, ist jedoch nirgendwo die Rede von einem Finanzierungsplan. Nur ein einziges Mal findet sich ein kurzer Verweis zur Finanzierung des Projekts: „Die erforderlichen finanziellen Mitteln ( ) sind nachweislich vorhanden“, heißt es lapidar. Kein Wort zur Geheimhaltung, zu ihrem Umfang, zu ihrer Begründung.

Später wiesen die Gegner der Dritten Piste in mehreren Eingaben an die Gerichte darauf hin, dass der Finanzierungsplan fehle. Doch die Gerichte widmeten sich -wenn überhaupt -nur am Rande der Frage des Finanzierungsplans. Im März 2018 etwa verkündete das Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung, die Kritik am fehlenden Plan werde nicht behandelt, weil der Hinweis darauf „verspätet“ vorgebracht worden sei – weshalb, erschließt sich nicht ganz.

Gibt es ihn nun also oder gibt es ihn nicht, den ominösen Finanzierungsplan? Das lässt sich in letzter Konsequenz nicht beantworten. Kein Gericht und keine Behörde ist jemals auf seinen Inhalt eingegangen, hat etwas zu seinem Umfang verraten, die Geheimhaltung begründet oder Angaben zur Plausibilität des angeblich vorliegenden Plans gemacht -abgesehen von den vagen Ausführungen, dass die Gelder „nachweislich vorhanden“ seien. Für ein transparentes Verfahren spricht das definitiv nicht.

Bleibt zuletzt die Frage: Wie viel wird die Dritte Piste denn nun kosten? Grobe Schätzungen gehen von ungefähr drei Milliarden Euro aus. Flughafensprecher Kleemann gibt auf profil-Anfrage nur eine vage Antwort: „Die Flughafen Wien AG ist eine private, börsennotierte Aktiengesellschaft und kann daher eine Investition nur tätigen, wenn sie wirtschaftlich ist.“ Genauere Angaben macht Kleemann nicht – abgesehen von einer Festlegung: „Eine Kapitalerhöhung für die Dritte Piste ist nicht notwendig.“

Auch Flughafen-Vorstand Günther Ofner ist nicht auskunftsfreudiger. Im vergangenen März sagte er im „Kurier“: „Die Dritte Piste kostet auf jeden Fall sehr, sehr viel Geld.“

Vielleicht war das ja schon der Finanzierungsplan.

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Wunschkonzert

Aus profil 43/2018, 22.10.2018

Realisierer großer Bauvorhaben sollen künftig mehr Privilegien in Bewilligungsverfahren bekommen. Hoteliers freuen sich über Steuergeschenke. Für Immobilienkonzerne gibt es vorteilhafte neue Regeln. Dass Regierungsparteien Politik für ihre Wähler machen, ist zwar legitim. Aber die schwarz-blaue Regierung muss sich in immer mehr Fällen dem Vorwurf stellen, allzu empfänglich für die Wünsche bestimmter Industrie-und Wirtschaftlobbys zu sein. Eine Auswahl.

Von Joseph Gepp und Christina Hiptmayr

Bewilligung? Aber ja!

Vom Kraftwerk über die Autobahn bis zur dritten Piste am Wiener Flughafen: Mit zwei Gesetzesvorhaben – einer Neuerung bei den Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) und dem sogenannten Standortentwicklungsgesetz -verfolgt die schwarz-blaue Regierung das Ziel, dass große Bauprojekte künftig schneller und einfacher bewilligt werden. Der Widerstand dagegen ist heftig. „Diese Gesetzesvorhaben beschneiden die Rechte von Umweltschützern und Bürgerrechtsaktivisten, sind dilettantisch gemacht und widersprechen Verfassungs-und Europarecht“, kritisiert Greenpeace-Sprecher Lukas Hammer. Die Pläne sehen beispielsweise vor, die Parteienstellung von Umweltschutzorganisationen bei den UVPs zu beschränken. Sie sollen sich nur noch äußern dürfen, wenn sie mehr als 100 Mitglieder haben und deren Namen gegenüber dem Umweltministerium offenlegen. Weiters sollen Bauvorhaben, die angeblich besonders wichtig für den Wirtschaftsstandort Österreich sind, privilegiert behandelt werden. Unter anderem sollen deren behördliche Bewilligungen künftig gar automatisch positiv ausfallen, falls das Verfahren länger als zwölf Monate dauert. Auch wenn die Regierung bei letzterem Punkt inzwischen Entschärfungen in Aussicht gestellt hat, ist das Fazit klar: Mit diesen Reformen hätte Österreich – auch im internationalen Vergleich -ein Regelwerk, das extrem zugunsten von Projektwerbern ausfällt.

Wer sind die Einflüsterer dahinter? Fest steht: Bereits Mitte 2017 präsentierte die Industriellenvereinigung (IV) eine „Punktation zu einem Standortentwicklungsgesetz“. Inhalt dieses zweiseitigen Dokuments, das bald wieder stillschweigend aus dem Internet entfernt wurde: ziemlich genau jene Punkte, welche die Regierung heute als Gesetzesentwurf vorlegt. Lediglich die besonders umstrittenen automatischen Genehmigungen fehlen im IV-Papier. Als weitere treibende Kraft orten Insider die Seilbahnwirtschaft. Der Tiroler Seilbahnunternehmer Franz Hörl, Wirtschaftskammerfunktionär und selbst ÖVP-Parlamentsabgeordneter, agitiert seit Jahren gegen angeblich allzu bürokratische UVPs und generell Umweltorganisationen.

Profiteure:
Realisierer großer Bauprojekte

Stand:
UVP-Gesetz: Beschluss Ende Oktober geplant;
Standortgesetz: Regierungsvorlage noch ausständig

Freundschaftsdienst

Dass FP-Vizekanzler Heinz-Christian Strache ein gesteigertes Interesse an dieser Causa hat, ist gut dokumentiert. Im Februar 2017 lud er – damals noch als Oppositionspolitiker -zu einer Pressekonferenz über die „skandalöse Diskriminierung der Wiener Privatklinik VIMC“. Mit am Podium: Klinikeigentümer Walter Grubmüller. Der ehemalige Motorradrennsportler und Mitbegründer von Admiral Sportwetten kämpfte seit Jahren mit allen rechtlichen Mitteln vergeblich um Aufnahme in den Prikraf (Privatkrankenanstalten-Finanzierungsfonds). Der 2002 ins Leben gerufene Fonds leistet einen Teilkostenersatz für alle Sozialversicherten, die in Privatspitälern behandelt werden. Finanziert wird der Prikraf, der heuer mit 126,5 Millionen Euro dotiert ist, durch die Sozialversicherungsträger. Und ohne Patienten aus dem Sozialversicherungssystem sei eine Privatklinik auf Dauer nicht wirtschaftlich zu führen, argumentierte Grubmüller. Deshalb verpachtete er die Räumlichkeiten bereits 2016 an Artur Worseg. Der aus Funk und Fernsehen bekannte Schönheitschirurg betreibt hier seine „Privatklinik Währing“.

Tatsächlich war bei Gründung vereinbart worden, dass alle privaten Krankenanstalten, die über den Prikraf abgewickelt werden, in den Anlagen zum entsprechenden Gesetz namentlich aufgelistet werden müssen. 44 Häuser in ganz Österreich waren das. Und da der Fonds gedeckelt ist, verringert jeder neue Mitspieler für die anderen den Anteil am Kuchen. Deshalb hat sich auch der Fachverband für Gesundheitsbetriebe der Wirtschaftskammer, welcher der Aufnahme neuer Mitglieder zustimmen muss, immer dagegen gesperrt. Mehrere Spitäler haben über die Jahre versucht, in den Prikraf aufgenommen zu werden. Ab 2019 sollen dessen Mittel nun laut Regierungsplänen um 14,7 Millionen Euro erhöht werden. In den Erläuterungen zum entsprechenden Gesetz ist auch zu lesen, dass der Kreis der Mitglieder erweitert werden soll. Um ein einziges – die „Privatklinik Währing“. Die Pikanterie an der Sache: Strache pflegt ein freundschaftliches Verhältnis mit Worseg. Zwar werden vom Prikraf ohnehin nur Leistungen abgegolten, die auch in öffentlichen Spitälern von der Sozialversicherung übernommen werden. Und im Prinzip ist die Prikraf-Regelung für die öffentliche Gesundheitsversorgung sogar eine Entlastung, weil der Fonds nur rund ein Drittel der Behandlungskosten bezahlt. Der Einsatz Straches für eine bestimmte Klinik hat dennoch einen gewissen Hautgout. Die NEOS wollen nun in einer parlamentarischen Anfrage wissen, ob der Beauty-Doc auch Parteispender der FPÖ ist. Profiteur: Privatklinik Währing Stand: Die Begutachtungsfrist für das Sozialversicherungs-Organisationsgesetz endete am vergangenen Freitag. In Kraft treten soll es mit Jänner 2019.

Betongoldader

Jede dritte Großspende für ÖVP-Chef Sebastian Kurz im Wahlkampf kam aus der Immobilienbranche, berichtete das Wirtschaftsmagazin „trend“. Ob sich die Wirtschaftstreibenden etwas dafür versprechen? Fest steht: In der Branche dürften angesichts einiger Maßnahmen der schwarz-blauen Regierung die Sektkorken knallen.

Da wäre etwa eine Neuerung bei der sogenannten Grunderwerbssteuer, welche ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger auf den Weg brachte (mehr Details hier). Es geht darum, ob diese Steuer auch bei verschachtelten Firmenkonstruktionen fällig ist. Bisher war diese Frage unklar geregelt – nun wurde eindeutig festgeschrieben, dass keine Steuerpflicht besteht. Dies öffne Tür und Tor zur Steuervermeidung durch Immobilienkonzerne, kritisiert der Salzburger Steuerrechtsprofessor Christoph Urtz. Vereinfacht gesagt müssen sie ihre Immobilien künftig lediglich über Gesellschaften verkaufen statt auf direktem Wege, um sich die Steuer zu ersparen.

Dazu kommt eine Verordnung aus dem Ressort von ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck. In ihr geht es um strengere Sorgfaltspflichten gegen Geldwäsche, beispielsweise in Form fix vorgeschriebener Schulungen, die künftig für einige Berufsgruppen gelten (mehr Details hier). Betroffen sind etwa Unternehmensberater und Versicherungsvermittler. Allerdings: Dezidiert ausgenommen sind Immobilienmakler – obwohl diese Branche laut einhelliger Expertenmeinung als extrem gefährdet für Geldwäscheaktivitäten gilt. Im Wirtschaftsministerium rechtfertigt man die Ausnahme damit, dass Immobilienmakler in Sachen Geldwäsche ohnehin aufgeklärt seien.

Bleibt eine Reform des Mietrechts, die im schwarzblauen Regierungsprogramm vorgesehen ist. Auch sie trägt die Handschrift der Immobilienbranche, konkret des „Österreichischen Verbands der Immobilienwirtschaft“ (ÖVI). Im Vorjahr stellte der ÖVI 13 Forderungen auf. Verlangt wird beispielsweise, dass Kinder nicht mehr wie bisher Mietwohnungen von ihren Eltern zu denselben Bedingungen übernehmen dürfen und dass in bestimmten Wiener Gründerzeitvierteln die Mieten erhöht werden dürfen. Von den 13 Forderungen flossen gleich zehn ins Regierungsprogramm ein. Manche wortgleich.

Profiteure:
Immobiliengroßunternehmen, Maklerbetriebe, Vermieter

Stand:
Grunderwerbssteuerreform: Beschluss im Juni;
Geldwäsche-Regel: knapp vor dem Erlass;
Mietrechtsreform im Regierungsprogramm

Zimmer mit Privilegien

Volle Häuser, Rekordnächtigungszahlen, Arbeitskräftemangel: Österreichs Hotellerie kann nicht über schlechte Zeiten klagen. Trotzdem durfte sich die Branche vergangenen März über eine saftige Steuererleichterung freuen. Die Regierung – zusammen mit den NEOS – senkte die Mehrwertsteuer auf Hotelübernachtungen von 13 auf zehn Prozent. Es handle sich keinesfalls um ein Geschenk an die Betriebe, sagte ÖVP-Tourismusministerin Elisabeth Köstinger. Vielmehr gehe es darum, dass sie angesichts des harten internationalen Wettbewerbs konkurrenzfähig bleiben.

Eine Frage des beinharten wirtschaftlichen Überlebens also? Die höhere Mehrwertsteuer für Hotels war erst zwei Jahre zuvor eingeführt worden, im Zuge der Steuerreform der Regierung Werner Faymanns 2016. Sie war eine der Maßnahmen, mit denen die niedrigere Steuerbelastung für Arbeitnehmer gegenfinanziert wurde. Der Protest der Tourismuswirtschaft fiel massiv aus. Wirkte die Steuererhöhung tatsächlich zerstörerisch für die Branche?

Die Zahlen zeugen eher vom Gegenteil. In den Jahren 2016 und 2017 – also gleich nach der angeblich verhängnisvollen Steuererhöhung -wies die Nächtigungsstatistik die besten Zahlen seit rund einem Jahrzehnt auf. Nicht der leiseste Hinweis darauf, dass Touristen aufgrund steuerbedingt höherer Hotelpreise ausblieben. Für den heurigen Winter rechnet die Hoteliersvereinigung erneut mit einer Rekord-Saison. Die hätte man wohl auch ohne Steuererleichterung gehabt. Fazit: ÖVP und FPÖ gewährten einer Boom-Branche ein nettes – weitgehend überflüssiges – Steuergeschenk.

Profiteur:
Hotellerie

Stand:
Tritt Anfang November in Kraft

Großunternehmensentlastung

Für das Jahr 2020 hat die schwarz-blaue Regierung eine Steuerreform in Aussicht gestellt. Kernpunkt: die Senkung der Körperschaftssteuer (KöSt), also der Steuer auf Unternehmensgewinne, die derzeit 25 Prozent beträgt. Damit erfüllt die Regierung den Wunsch vornehmlich großer Unternehmen, die seit Jahren für eine KöSt-Senkung trommeln. FPÖ-Finanzstaatssekretär Hubert Fuchs hat bereits angedeutet, wie die Reform aussehen könnte. Ihm zufolge soll die Steuer auf 20 Prozent sinken; Österreichs Unternehmen würden demnach rund zwei Milliarden Euro pro Jahr weniger bezahlen. Dies ist zwar ein durchaus teures Vorhaben, allerdings lautet das Argument der Befürworter: Infolge der KöSt-Senkung würden die Unternehmen mehr investieren, wodurch neue Arbeitsplätze und Wirtschaftswachstum entstehen.

Ob das stimmt, bezweifeln allerdings viele. Die Arbeiterkammer (AK) hat erhoben, welche Unternehmen wie viel zum derzeitigen Steueraufkommen beitragen. Das Ergebnis: Der allergrößte Teil stammt von wenigen sehr Großen. Konkret liefern die fünf Prozent der gewinnstärksten Kapitalgesellschaften in Österreich ganze 80 Prozent der gesamten KöSt ab – folglich erhalten diese Größten auch 80 Prozent der geplanten Steuersenkung. Demgegenüber zahlen die unteren 60 Prozent der Betriebe, fast ausschließlich KMU, lediglich zwei Prozent der KöSt, sagt AK-Steuerexperte Dominik Bernhofer -und kriegen demgemäß fast nichts ab von der Entlastung.

Klar zu den Gewinnern zählen also große Industrieunternehmen, Supermarktketten, Banken und Versicherungen. Eben jene haben aber ohnehin keine Probleme, etwaige Investitionen zu finanzieren. Vielmehr tun sich die Kleinen damit schwer, weil sie beispielsweise nicht ausreichend an Bankkredite für frische Investitionen kommen. Fazit: Die KöSt-Senkung ist ein Lobbying-Erfolg der Großen, dessen Einfluss auf die Investitionstätigkeit wohl vernachlässigbar bleiben wird. Auch in einer zweiten Angelegenheit kommt Österreichs Regierung übrigens den Konzernen entgegen, monieren Kritiker. In Brüssel bemühen sich derzeit einige Staaten um die Einführung eines sogenannten „Country-by-Country-Reporting“, Offenlegungspflichten in Steuerangelegenheiten für Großkonzerne. ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger jedoch sieht die Initiative skeptisch. Sie würde bereits bestehende Transparenz-Gesetze gefährden, argumentiert Löger.

Profiteure:
Großunternehmen

Stand:
Regierungsprogramm

Zwölfeleuten

Das Thema ist in Österreich ein heißes Eisen. IV und Wirtschaftskammer drängen seit Jahren darauf. Gewerkschaften und Arbeiterkammer halten ebenso lang mit Vehemenz dagegen. In Sachen Arbeitszeitflexiblisierung sind die Fronten seit jeher klar abgesteckt. Nun haben die Arbeitgeber einen Sieg errungen: Das neue Arbeitszeitgesetz erlaubt eine Höchstarbeitszeit von zwölf statt bisher zehn Stunden pro Tag und von 60 statt 50 Stunden pro Woche. Zudem darf die tägliche Ruhezeit verkürzt werden, die Regelungen für die Wochenendruhe wurden gelockert. Aus Sicht der Unternehmen ein Gewinn. In der Industrie werden dadurch neue Schichtmodelle möglich, in der Gastronomie und Hotellerie können Mitarbeiter länger und flexibler eingesetzt werden, und auch der Handel profitiert. SPÖ und Gewerkschaft kritisieren, dass sich die Wirtschaft ein Gesetz bestellt und gekauft habe. So hatte etwa KTM-Chef Stefan Pierer den Zwölf-Stunden-Tag gefordert und die ÖVP im Wahlkampf mit einer Spende von über 436.000 Euro unterstützt. Fakt ist, die Volkspartei hat die lang gehegten Wünsche ihrer Klientel erfüllt. Die FPÖ tut sich da deutlich schwerer ihren Wählern die neue Regelung als Erfolg zu verkaufen.

Der Vorteil für die Arbeitnehmer? Freie Zeiteinteilung und die elfte und zwölfte Stunde müsse nur gearbeitet werden, wenn dies freiwillig geschehe, argumentiert die Regierung. Wie das in der Praxis aussieht, wird sich zeigen. Die Befürchtung: Ein Mitarbeiter, der mehrmals ablehnt, länger zu arbeiten, wird wohl bald ersetzt werden. Die Gewerkschaft will sich mit dem Gesetz jedenfalls nicht abfinden, bei den laufenden Lohnverhandlungen fordert sie dafür Kompensation.

Profiteure:
Arbeitgeberschaft, vor allem Industrie, Handel und Tourismus

Stand:
Seit September in Kraft

Gnade vor Recht

Scheinfirmen, Schein-Entsendungen aus dem Ausland, vorgetäuschte Teilzeitbeschäftigung: Um Steuern und Abgaben zu umgehen, lassen sich Unternehmen immer neue Tricks einfallen. „Sozialbetrug ist in Österreich ein Massenphänomen“, konstatierte Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei, kürzlich im Gespräch mit profil. Besonders viele schwarze Schafe finden sich in Bauwirtschaft, Transportunternehmen und Reinigungsdiensten. Trotz hoher Strafdrohungen. Dafür sorgt das sogenannte Kumulationsprinzip bei Verwaltungsstrafverfahren. Es besagt, dass bei mehreren gleichzeitigen Verwaltungsdelikten die Strafen summiert werden. Wer also 100 Mitarbeiter unterbezahlt, muss mit der 100-fachen Strafhöhe rechnen. Der frühere Wirtschaftskammer-Präsident Christoph Leitl sowie die Industriellenvereinigung haben jahrelang dagegen lobbyiert. Und siehe da: Laut Plänen der Regierung soll das Kumulationsprinzip aufgehoben und die Strafe nur ein Mal verhängt werden, um anständige Unternehmer vor existenzbedrohenden Strafen zu schützen, wie es heißt. Allerdings: Notorische Lohn-und Sozialdumper können die Geldbuße dann aus der Portokasse zahlen. Im Justizministerium wird an einem entsprechenden Gesetzesentwurf gearbeitet.

Profiteure:
Schwarze Schafe in der Unternehmerschaft

Stand:
Gesetzesentwurf in Arbeit

Kranke Kassenreform

Bundeskanzler Sebastian Kurz nannte es „eines der größten Reformprojekte in der Geschichte Österreichs“. Nun droht die Neuorganisation der Krankenkassen jedoch zu einem veritablen Fiasko zu werden. Laut Plänen der Regierung sollen die 21 Sozialversicherungen auf fünf reduziert, die neun Gebietskrankenkassen zur Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) fusioniert, der Hauptverband entmachtet und durch einen Dachverband ersetzt werden. All das soll über die Jahre eine Milliarde Euro ins Gesundheitssystem spülen. Die Arbeitgeberseite durfte sich einmal mehr als Gewinner fühlen: Im neuen Verwaltungsrat der ÖGK sollen Arbeitgeber und Arbeitnehmer künftig gleich stark sein. Derzeit haben Letztere in den Gebietskrankenkassen die Mehrheit. Der Vorsitz soll halbjährlich rotieren, damit würde alle sechs Monate ein Arbeitgeber an dessen Spitze stehen und die Geschicke von Millionen Unselbstständig-Erwerbstätigen und deren Familien bestimmen. Damit wird das grundlegende Prinzip der Selbstverwaltung, wonach die Organe aus dem Kreis der Mitglieder zu bestimmen sind, de facto abgeschafft. Denn die Mitglieder in den Gebietskrankenkassen sind die Dienstnehmer. Der Rechnungshof (RH) zerpflückte vergangene Woche den Gesetzesentwurf der Regierung. Der Nachweis von behaupteten Einsparungen in Höhe von einer Milliarde Euro fehle. In den Erläuterungen ist ohnehin nur mehr von 33 Millionen bis zum Jahr 2023 die Rede. Eine „nachvollziehbare Herleitung des genannten Betrages“ sei nicht enthalten, monierte RH-Präsidentin Margit Kraker. Weiters würden die zu erwartenden Mehrkosten verschwiegen. Kraker kommt zu dem Schluss, dass die Ausführungen im Gesetzesentwurf nicht geeignet sind, dem Gesetzgeber eine aussagekräftige Entscheidungsgrundlage zu bieten. Sie fordert eine Überarbeitung der Kostendarstellung.

Profiteure:
Großunternehmen

Stand:
Das Gesetz soll im Dezember beschlossen werden und 2020 in Kraft treten.

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Eingeordnet unter Bürgerbeteiligung, Schwarzblau

Stadtgeheimnis

Aus profil 17/2018

Joseph Gepp

Von den Floridsdorfer Siemens- Äckern bis zum Leopoldstädter Nordbahnhof: Regelmäßig wird Kritik an Wiens rot-grüner Stadtregierung laut, dass sie sich bei Bauprojekten um langwierige Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) herummogle. Konkret zuständig: SPÖ- Stadträtin Ulli Sima. Die Wiener NEOS-Politikerin Bettina Emmerling wollte nun Ordnung ins Thema bringen. Sie erkundigte sich per Rathausanfrage, bei welchen Projekten derzeit sogenannte Feststellungsverfahren anhängig seien. Im Rahmen solcher Verfahren wird eruiert, ob eine UVP notwendig ist. Emmerlings Anfrage betrifft also Behördenvorgänge bei Großprojekten, nicht etwa Staatsgeheimnisse. Überdies wäre es wohl der Vertrauensbildung nicht abträglich, wenn man – bei einem ohnehin heißdiskutierten Thema – Transparenz walten ließe. Ungeachtet all dessen fällt Simas Antwort recht knapp aus. „Derzeit sind ( ) fünf Feststellungsverfahren anhängig“, heißt es in der nur achtzeiligen Antwort. Welche? Keine weitere Auskunft.

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Eingeordnet unter Bürgerbeteiligung, Behörden, Das Rote Wien

Geld oder reden

Aus profil 41/2016

Dürfen Gemeinden bei großen Bauprojekten auf gesetzliche Mitspracherechte verzichten, wenn man ihnen im Abtausch Geld bezahlt? Zwei Fälle in Niederösterreich werfen heikle Fragen auf.

Von Joseph Gepp

Wenn ein Unternehmen ein großes Bauprojekt durchziehen will, kann die Vorbereitung dafür schon einmal ein Jahrzehnt dauern. Die Auswirkungen auf die Verkehrsströme rundherum wollen genauso erhoben sein wie jene auf den Boden. Aufwendige Umweltverträglichkeitsprüfungen stehen ebenso bevor wie langwierige Anrainerbeteiligungsverfahren.

All dies ist teuer und kompliziert, aber es soll auch sicherstellen, dass kein Betroffener auf der Strecke bleibt. Bürger und Gemeinden haben das Recht auf Mitsprache. Neuerdings jedoch scheint eine Praxis aufzutauchen, welche dieses Prinzip in Frage stellt: Gemeinden werden von Projektbetreibern dafür bezahlt, dass sie auf Rechtsmittel verzichten oder dass sich das Verfahren nicht in die Länge zieht.

Konkret orten kritische Bürgerinitiativen diese Vorgehensweise derzeit bei zwei Fällen in Niederösterreich. Die Causen sind ziemlich unterschiedlich. Aber in beiden Fällen fließt Geld von Unternehmen in die Budgets umliegender Gemeinden – gekoppelt daran, inwiefern sie Projekte mittragen und Planungen nicht verzögern. Es geht zum einen um die geplante dritte Start- und Landepiste des Flughafens Wien-Schwechat und zum anderen um eine Reststoffdeponie nahe der Stadt Mistelbach.

Letzterer Fall beschäftigt auch die Justiz. Wie der „Kurier“ berichtete, ermittelt die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft seit März 2014 gegen einen Gutteil des Mistelbachers Gemeinderats, rund 30 Abgeordnete, vor allem von der ÖVP. Vorwurf: mutmaßliche Bestechlichkeit und Amtsmissbrauch.

Die Mandatare sollen sich nicht persönlich bereichert haben, denn das Geld floss an die Mistelbacher Stadtkassa. Doch die Zahlungen sollen, so der Verdacht, die Volksvertreter bewogen haben, im Sinn der Betreiberfirma zu stimmen. Das Unternehmen – die Zöchling Abfallverwertung GmbH mit Sitz im niederösterreichischen Hainfeld – war für keine Stellungnahme erreichbar. Jedenfalls übersandten die Staatsanwälte kürzlich ihren Vorhabensbericht an die Oberstaatsanwaltschaft. Diese entscheidet nun, ob Anklage gegen die Gemeinderäte (wie auch Vertreter der Zöchling GmbH) erhoben wird.

Die Geschichte der Affäre reicht bis ins Jahr 2005 zurück. Damals, bei Gründung der Deponie, schloss die Gemeinde Mistelbach mit Zöchling eine privatrechtliche Vereinbarung: „Die Gemeinde erhält eine Zahlung von 1,5 Euro pro Tonne abgelagerten Abfalls.“ Dafür verpflichte sie sich, „sämtliche notwendigen Maßnahmen zur Erlangung der Betriebsbewilligung (…) durchzuführen und die Deponie in allen Behördenverfahren und bei der Öffentlichkeitsarbeit zu unterstützen“. Als im Jahr 2011 eine Vergrößerung der Deponie anstand, bekräftigten Mistelbach und Zöchling in einem neuen Vertrag die alte Abmachung: „Die Vereinbarung von 2005 bildet einen integrierenden Bestandteil der gegenständlichen Vereinbarung.“

Die Deponie in Mistelbach ...

Die Deponie in Mistelbach …

Friedrich Brandstetter, Sprecher der Bürgerinitiative „Gegengift“, kritisiert dies scharf: „Hier werden Politiker zu Lobbyisten gemacht und öffentliches Mitspracherecht ausgehebelt.“ Brandstetter war derjenige, der die Anzeige bei der Staatsanwaltschaft einbrachte.

Für die Gemeinde Mistelbach will ÖVP-Bürgermeister Alfred Pohl „aufgrund des laufenden Verfahrens“ keine Stellung nehmen. Nur so viel: Man weise „den Vorwurf der Bestechlichkeit vehement zurück“. Pohl betont, dass in der zweiten Vereinbarung von 2011 „weder Zahlungen vereinbart noch Rechte verkauft“ worden seien. Überhaupt: Alle Vorgänge seien „transparent durch ressortverantwortliche Politiker und unter anwaltlicher Beratung“ erfolgt.

Der nächste Fall spielt am Flughafen Wien-Schwechat – und wirft ebenfalls Fragen auf. Dort laufen gerade die Vorbereitungen für eines der größten Bauprojekte Österreichs. Der Beginn der Planungen für die dritte Piste geht aufs Jahr 1998 zurück, die erwartete Fertigstellung dräut 2025. Momentan findet die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) in zweiter Instanz statt.

Die Piste sei unabdingbar für Österreichs Rolle als Knotenpunkt in Mitteleuropa, argumentiert die Flughafen Wien AG (sie gehört zu je 20 Prozent den Bundesländern Wien und Niederösterreich). Doch zahlreiche Umwelt- und Bürgerinitiativen laufen Sturm. Das Projekt sei anachronistisch angesichts des Klimawandels. Und: Es drohen massive Lärm- und Emissionsbelastungen.

Vor diesem Hintergrund begann der Flughafen bereits im Jahr 2000 ein umfangreiches Mediationsverfahren mit Umlandgemeinden und Bürgerplattformen. Die Gespräche mündeten 2005 in einen Mediationsvertrag. Darin erklärt sich der Flughafen in strittigen Punkten (etwa wann Nachtflüge stattfinden) zu Konzessionen bereit. Umgekehrt verpflichteten sich die Gegenüber, „keine Schritte im Genehmigungsverfahren zu setzen, die geeignet sind, es (…) zu verzögern“.

Zugleich gründete die Flughafen Wien AG den sogenannten „Umweltfonds“. In diesen zahlt das Unternehmen seither Geld ein. Es fließt an rund 15 Umlandgemeinden, von Schwechat über Zwölfaxing bis Enzersdorf an der Fischa. Damit werden etwa Gesundheits- und Lärmschutzprojekte finanziert. Das Geld wird nach einem komplexen Schlüssel auf die Kommunen verteilt, etwa nach Passagieraufkommen und Lärmbetroffenheit der jeweiligen Gemeinde.

... und der Flughafen Wien-Schwechat.

… und der Flughafen Wien-Schwechat.

Aber nicht nur das: Die Gemeinden bekommen auch desto eher ihr Geld, je schneller die Bewilligungsverfahren für die dritte Piste voranschreiten. So steht es im sogenannten „Leistungsvertrag“, der dem Umweltfonds zugrunde liegt. Wenn zum Beispiel die UVP in erster Instanz abgeschlossen ist (was 2012 der Fall war), werden laut Vertrag „50 Prozent der zustehenden Mittel an den Fonds ausbezahlt“. Und so weiter. Je nach Bewilligung kommen also die Geldspritzen.

Ein Anreiz für Gemeinden, der Piste keine Steine in den Weg zu legen? Keinesfalls, sagt Flughafen-Sprecher Peter Kleemann. Die Zahlungen seien vielmehr ein „Ausgleich“ für die Gemeinden. „Mit der dritten Piste geht ja auch eine entsprechende Flugverkehrsbelastung für sie einher.“ Das Behördenverfahren samt UVP habe nichts mit Mediationsvertrag und Umweltfonds zu tun. „Eine Gemeinde kann beeinspruchen, was immer sie will, ohne dass diese Vereinbarungen ungültig werden. Die Stadt Wien etwa hat eine Einwendung im Verfahren gemacht – und dennoch Anspruch auf eine Zuwendung aus dem Umweltfonds.“

Kritiker sehen das anders. Martin Tögel etwa, Sprecher der Bürgerinitiative gegen Fluglärm und die dritte Piste im Wiener Bezirk Liesing, hat mit seinen Mitstreitern vergangenes Jahr den Sachverhalt bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft angezeigt: „Ein solcher vorauseilender Verzicht ist demokratiepolitisch bedenklich. Es stellt sich die Frage, inwieweit hier Druck auf die Gemeinden ausgeübt wird.“ Allerdings entschied das Landesgericht für Strafsachen im heurigen Februar, das Verfahren einzustellen.

Fest steht jedenfalls: Viel Geld fließt vom Flughafen an die Gemeinden. Laut Flughafen-Sprecher Kleemann wurden seit Gründung des Fonds mehr als 3,1 Millionen Euro ausbezahlt. Allerdings: Wer zu welchem Zeitpunkt wie viel bekommt und was genau mit den Summen geschieht, bleibt weitgehend im Dunklen. Informationen darüber werden nicht veröffentlicht. Die meisten Bürgermeister der Umlandgemeinden reagierten nicht auf eine profil-Anfrage.

Immer wieder gibt es auch Unklarheiten. So kritisierten im Jahr 2015 die Schwechater Grünen, dass die Stadt bereits 3,4 Millionen Euro Flughafen-Geld im Budget eingeplant habe – dabei bekommt Schwechat dieses Geld laut Vertrag erst, wenn die zweitinstanzliche Entscheidung bei der UVP fällt. Dies jedoch ist bis heute nicht passiert.

Die Gemeinden rechnen also fix mit den Zahlungen der Unternehmen – im Fall der dritten Piste genauso wie möglicherweise in anderen, bislang unbekannten Causen. Gefährdet das deren Unabhängigkeit? Lassen sie sich beeinflussen? Und wie verbreitet sind überhaupt Arrangements à la Schwechat und Mistelbach?

All das weiß man kaum. Politiker, NGOs und Gerichte haben sich bisher nur wenig mit dem Thema befasst.

Es bleibt nur eine Vermutung: In Zeiten immer knapperer Gemeindebudgets mag es für manch einen Bürgermeister attraktiv sein, eine privatrechtliche Zusatzvereinbarung zu schließen.

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Eingeordnet unter Bürgerbeteiligung, Verkehr, Wirtschaft

Kritik an Nordbahnhof-Projekt

Aus profil 47/2015

Joseph Gepp

Auf dem Wiener Nordbahnhofgelände im 2. Bezirk soll bis zum Jahr 2025 ein großes neues Stadtviertel entstehen. Braucht es dafür eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP)?

Ja, es brauche sie, sagen kritische Rathausbeamte, die anonym bleiben wollen. ÖBB und Stadtpolitik jedoch würden sich an der Prüfung vorbeischummeln, weil sie kompliziert und aufwendig sei. Die Folge: jahrelange Rechtsunsicherheit bis hin zu möglichen Baustopps – profil berichtete (Nr. 45/15).

Das Wiener Rathaus und ÖBB halten dagegen. Laut der Umweltschutz-MA 22, die der Wiener SPÖ-Umweltstadträtin Ulli Sima untersteht, sei die Prüfung gesetzlich nicht nötig. Dem Projekt fehle nämlich der planerische Gesamtwille. „Das Gelände ist kein homogenes Stadtviertel im eigentlichen Sinn“, erklärt MA22-Pressesprecher Georg Patak. Ähnlich argumentieren die ÖBB. Diese waren bis vor Kurzem Grundeigentümer des Areals, ehe sie es an ein Immobilienkonsortium rund um die Wiener Städtische verkauften.

Kritik an dem Verweigern der UVP kommt nun erstmals nicht nur von anonymen Beamten, sondern auch von Umweltschutzorganisationen: „Ob dem Nordbahnhofgelände wirklich der planerische Gesamtwille fehlt, ist durchaus hinterfragenswert“, sagt die Umweltjuristin Birgit Schmidhuber vom Ökobüro. Dieses ist eine Allianz zahlreicher NGOs, vom Klimabündnis bis zu Global 2000. Das Ökobüro mit Sitz in Wien befasst sich vorwiegend mit Umwelt- und Rechtsfragen.

Laut Schmidhuber „müsste man ein Verfahren auf Feststellung der UVP-Pflicht einleiten“. Das bedeutet, die zuständigen Stellen müssten zumindest anfragen, ob eine Prüfung erforderlich ist oder nicht. Die verantwortliche Wiener Landesregierung könne dann immer noch entscheiden, dass es mangels Gesamtwille keine braucht. „Aber einfach so anzunehmen, dass es sie nicht braucht, halte ich für keine korrekte Vorgehensweise“, sagt Schmidhuber.

Den Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht hätten sowohl ÖBB als auch das Wiener Rathaus einbringen können. Beide haben es bislang nicht getan.

Ein Kommentar

Eingeordnet unter Bürgerbeteiligung, Behörden, Das Rote Wien, Stadtplanung

Geschwänzte Prüfung

Aus profil 45/2015

Das Nordbahnhofgelände ist eines der größten und prestigereichsten Stadtentwicklungsgebiete Wiens. Es gibt allerdings einen Schönheitsfehler: Es fand niemals eine Umweltverträglichkeitsprüfung statt.

Von Joseph Gepp

An diesem Morgen hängt der Nebel tief über dem verlassenen Gelände. Auf halbzerfallenen Bahndämmen kämpfen sich Pappeln durch die Pflastersteine. Daneben wurde einst zwischen Ziegelmauern die Kohle für die Lokomotiven gelagert. Heute sammelt sich hier das gelbe Herbstlaub.

Das Nordbahnhofgelände, unweit des Praters, mitten im sonst dichtverbauten 2. Wiener Gemeindebezirk, wirkt wie eine halbvergessene Wildnis. Doch der Eindruck täuscht. Die Gemeinde Wien plant Großes mit der Industriebrache. Bald sollen hier 5000 Wohnungen entstehen, dazu Betriebe mit 20.000 Arbeitsplätzen. Schon seit den 1990er-Jahren plant man die Entwicklung des Areals; rund ein Drittel wurde bereits seit dem Jahr 2008 verbaut. Bis 2025 soll nun der große Rest folgen.

Es ist eines der Prestigeprojekte der rot-grünen Stadtregierung – allerdings mit einem Schönheitsfehler, der unter Wiens Stadtplanern und Immobilienentwicklern seit Langem für Diskussionen und Gerüchte sorgt: Für das Gelände gab es niemals eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP). Das gilt sowohl für den nunmehr geplanten Teil als auch für den alten, bereits gebauten.

Normalerweise prüfen Sachverständige und Behörden, ob ein Bauprojekt der Umwelt schadet oder nicht. Den Antrag dafür bringt gemeinhin der Immobilieneigentümer ein (in diesem Fall die ÖBB) oder die zuständige Behörde (der Wiener Magistrat).

Beim Nordbahnhofgelände jedoch ist nichts dergleichen geschehen. Dabei ist mittlerweile nicht nur die Widmung teilweise abgeschlossen. Auch legt ein städtebauliches Leitbild fest, wie das Areal künftig ausschauen soll. Sogar künftige Straßennamen gibt es bereits, Lembergstraße etwa und Bruno-Marek-Allee. Kurz: Man kann sich schon ganz gut vorstellen, was hier geplant ist. „Und trotzdem gibt es keine UVP“, sagt jemand, der mit dem Projekt betraut ist. „Die Sache ist ein absolutes Mysterium.“

Während die Motive rätselhaft bleiben, liegt es klar auf der Hand, welche Folgen die ausbleibende Prüfung nach sich zieht: ziemlich viel an Rechts- und Planungsunsicherheit. Zumindest in den kommenden Jahren kann theoretisch jede Baubewilligung für ungültig erklärt werden, sofern jemand Einspruch erhebt – und sich anschließend herausstellt, dass die UVPPflicht tatsächlich verletzt worden ist. Immobilieninvestoren können nicht sicher sein, ob ihre Objekte tatsächlich den Ertrag abwerfen, mit dem sie rechnen. Bewohner des Viertels wissen nicht, ob an ihren Häuser eventuell späte Umbauten drohen.

Eines der größten Stadtentwicklungsgebiete Wiens: das Nordbahnhofgelände im zweiten Bezirk

Eines der größten Stadtentwicklungsgebiete Wiens: das Nordbahnhofgelände im zweiten Bezirk

Kritiker aus den Reihen der Rathausbeamtenschaft, die anonym bleiben wollen, warnen sogar vor noch größeren Schwierigkeiten: Im schlimmsten Fall könne die Behörde einen Baustopp verfügen. Nicht nur in diesem Worst Case steht auch das Geld der Steuerzahler auf dem Spiel. Immerhin soll auf dem Areal auch geförderter Wohnbau entstehen, errichtet durch Genossenschaften, die sich im Besitz der Stadt Wien befinden, also letztlich der Allgemeinheit.

Aber sind all diese Gefahren überhaupt real? Muss das Nordbahnhofgelände denn einer UVP unterzogen werden? Das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz legt genau fest, unter welchen Voraussetzungen ein Bauprojekt der UVP-Pflicht unterliegt oder nicht. Ausschlaggebend sind beispielsweise bestimmte Mindestgrößen bei der Nutzfläche. Oder etwa – wenn es um die Errichtung eines neuen Stadtviertels geht – die Existenz eines „planerischen Gesamtwillens“ sowie von „Multifunktionalität“, also einer Mischung aus Wohnungen, Arbeitsstätten und Freizeiteinrichtungen.

Wenn ein Projektwerber – beispielsweise die ÖBB – glaubt, dass sein Vorhaben aufgrund solcher Kriterien unter die UVP-Pflicht fallen könnte, muss er einen Antrag bei der Wiener Landesregierung stellen. Diese teilt per Bescheid mit, ob die UVP erforderlich ist oder nicht.

Im Fall des Nordbahnhofs hat nicht etwa die Landesregierung beschlossen, dass keine UVP notwendig sei. Stattdessen wurde gar nicht erst der Antrag gestellt. Niemand hat je gefragt, niemand hat je geantwortet.

Die einzige Ausnahme ist ein einzelnes Bauprojekt am Rand des Geländes, das sich im Vergleich mit dem gesamten Areal bescheiden ausnimmt: die neue Zentrale der Bank Austria. Hier prüfte das Rathaus im April 2012 auf Antrag einer Tochterfirma der Bank Austria, ob eine UVP-Pflicht besteht oder nicht. Ergebnis: „Mangels Multifunktionalität“ sei die Prüfung nicht notwendig, so der Bescheid. Über den Rest des Viertels sagt dieses Urteil allerdings nichts aus.

Vielmehr deutet eine andere Tatsache darauf hin, dass der große Rest des Geländes durchaus UVP-pflichtig sein könnte: Bei anderen Wiener Stadtentwicklungsgebieten wurden UVPs beantragt und durchgeführt – konkret beim neuen Hauptbahnhofviertel und bei der Seestadt Aspern. Diese Projekte ähneln dem Nordbahnhof in vielerlei Hinsicht. Warum also wird die UVP-Pflicht bei Wiens Neubauvierteln unterschiedlich gehandhabt?

„Das Nordbahnhofgelände ist kein homogenes Stadtviertel im eigentlichen Sinn“, antwortet Georg Patak, Pressesprecher der Wiener Umweltschutz-Magistratsabteilung 22. Diese Behörde, die der SPÖ-Umweltstadträtin Ulli Sima untersteht, hätte den UVP-Prozess vorantreiben und gar anstoßen können. Aber das Nordbahnhofviertel sei anders als andere, sagt Patak. Es habe sich über viele Jahre entwickelt, „besteht aus vielen einzelnen Teilen“. Anders gesagt: Der gesetzlich vorgesehene „planerische Gesamtwille“ fehlt, also ist auch keine UVP nötig.

Allerdings: Ob hinter dem Nordbahnhofviertel tatsächlich weniger Gesamtwille steckt als hinter anderen Projekten, das müsste eigentlich die Wiener Landesregierung offiziell per Bescheid bewerten. Und diese wurde ja mangels Antrag niemals mit der Causa betraut.

So sieht das Nordbahnhofgelände derzeit aus (Foto: Gepp)

So sieht das Nordbahnhofgelände derzeit aus (Foto: Gepp)

Kritische Rathausbeamte liefern – unter der Bedingung der Anonymität – eine andere Erklärung dafür, warum es auf dem Nordbahnhof keine UVP gibt: Sie würde extrem kompliziert und aufwendig ausfallen, sagen sie. Denn der Nordbahnhof befindet sich im dichtverbauten innerstädtischen Bereich. Die Umweltwerte hier sind ohnehin kritisch, etwa bei den Grenzwerten für die Luftqualität. Dazu leben auf dem Gelände geschützte Tierarten, beispielsweise die Wechselkröte.

Fazit: Die ÖBB würden das Risiko der UVP schlicht nicht eingehen wollen, so die Kritiker. Und die Stadt Wien, die ebenfalls eine Prüfung anstoßen könnte, liefere Rückendeckung. Das Risiko der jahrelangen Rechtsunsicherheit nehmen dabei beide Beteiligte in Kauf.

Was meint der Grundeigentümer ÖBB zu all dem?“Wir gehen davon aus, dass für das Areal des Nordbahnhofs keine UVP notwendig ist“, sagt ÖBB-Pressesprecher Michael Braun. Externe Juristen würden diese Ansicht stützen. Allerdings: „Es gibt auch Stimmen, die das Gegenteil besagen“, so Braun.

Vor zwei Wochen jedenfalls fixierten die ÖBB einen Deal, der wohl in engem Zusammenhang mit der Causa UVP steht: Sie verkauften den Großteil des Nordbahnhofgeländes. Es handelt sich um den vollständigen nicht-verbauten Teil des Areals, rund zwei Drittel davon. Ohne dass die breite Öffentlichkeit das mitbekam, wechselte die größte und vielleicht wertvollste freie Baufläche in Wiener Zentrumsnähe ihren Besitzer.

Über den Kaufpreis „wurde Stillschweigen vereinbart“, so ÖBB-Sprecher Braun. Auch eine öffentliche Ausschreibung fand nicht statt. Zwar geloben die ÖBB dies immer wieder für ihre Grundstücksverkäufe, doch bei diesem Projekt handle es sich um ein „spezielles“.

Der Käufer: ein Konsortium aus dem Versicherungskonzern Wiener Städtische, der Raiffeisen Evolution und der ÖVW. Bei letzteren beiden handelt es sich um Immobilien-Tochterfirmen von Raiffeisen und Erste Bank.

Die Motive hinter dem Verkauf: Laut ÖBB-Sprecher Braun übernimmt das Käuferkonsortium einen Teil der demnächst anfallenden Kosten, etwa für die Errichtung von Straßen. Dazu kümmern sich die Käufer um jenen Teil der Widmung, der noch ausständig ist. Und: „Die Frage nach Verpflichtung zu einer UVP wurde an die Käufer weitergegeben“, sagt Braun.

Er räumt ein, dass auch aufgrund der heiklen UVP-Frage auf eine öffentliche Ausschreibung verzichtet worden ist. Stattdessen habe man sich „unter diesen Rahmenbedingungen für Käufer mit bester Bonität, Erfahrung und Ansehen bei der Stadt Wien entschieden“, so Braun.

Salopper ausgedrückt: Jemand mit möglichst guten Kontakten ins Wiener Rathaus soll jetzt dafür sorgen, dass die UVP weiterhin nicht stattfindet – oder er lebt eben mit den teuren und unangenehmen Konsequenzen. Die ÖBB jedenfalls sind das Risiko los.

Bei der Wiener Städtischen Versicherung, einem der Käufer, gibt man sich auf profil-Anfrage zuversichtlich, dass die Angelegenheit schon glattgehen wird: „Eine UVP ist aus heutiger Sicht nicht erforderlich und wird das Projekt wenig beeinflussen“, sagt die Wiener-Städtische-Vorstandsdirektorin Christine Dornaus.

GROSSER BAHNHOF Wo jetzt noch Gleise liegen, entsteht ein Stadtteil mit Tausenden Wohnungen. Eine UVP brauche es dafür nicht, sagen ÖBB und Gemeinde Wien.

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Steinhofgründe: Ein Kompromissvorschlag liegt auf dem Tisch

Aus dem FALTER 48/2014

Es war der vielleicht aufsehenerregendste Fall von Bürgerbeteiligung in Wien der vergangenen Jahre: Im Jahr 2011 hätte das Areal des Otto-Wagner-Spitals am Steinhof verkauft und verbaut werden sollen. Doch nach massiven Protesten lenkte das Rathaus ein. Der Verkauf wurde abgeblasen, die geplante Verbauung nach Konsultation einer Expertengruppe stark abgespeckt.

Vergangene Woche nun hat die rotgrüne Rathauskoalition präsentiert, wie genau es mit dem Otto-Wagner-Spital weitergehen soll. Kernpunkte: Eine Tochterfirma der gemeindeeigenen Wien-Holding erarbeitet ein Nutzungskonzept. Grünflächen bleiben erhalten. Einige neue Wohnungen am Rand des Areals werden zwar gebaut, erhalten aber soziale Schwerpunkte, indem sie etwa für Alten-WGs zur Verfügung gestellt werden.

Ein Sieg der Zivilgesellschaft? Es sei natürlich gut, dass das Areal als „Gemeingut“ erhalten bleibe, lässt die federführende Bürgerinitiative Steinhof per Aussendung wissen. Allerdings: Es fehle ein stringentes, durchgängiges Nachnutzungskonzept für das weltweit einzigartige Areal. Die zuständige Wien-Holding-Tochter habe bisher „außer Verkäufen nach Arealszerstückelungen keine Ideen dazu geliefert“, sagen die Bürger.

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Krieau: Wo heute noch Pferde traben, sollen Wohnblocks wachsen

Aus dem FALTER 10/2014

Bericht: Joseph Gepp
Foto: Heribert Corn

Noch übt zwar rund um die Stallungen der Trabrennbahn Krieau da und dort ein Traber. Doch Rennbahn und dazugehörige Stallungen haben ihre Blütezeit längst hinter sich. Angesichts von Wettcafés und Online-Games läuft der Betrieb schlecht.

Nun haben die Gemeinde Wien und eine Privatfirma des ehemaligen Raiffeisen-Managers Michael Griesmayr die Konsequenzen gezogen: Rund 1000 Wohnungen und Büros sollen entstehen, wo heute Stallungen und der Rand der Rennbahn liegen.

Das Projekt sorgt bereits jetzt für Kritik: Anrainer fürchten nicht nur um den Denkmalschutz des Areals, auch sollen Neubauten bis auf wenige Meter an den Grünen Prater heranrücken. Zudem ist die Zukunft der verbleibenden Trabrennbahn ungewiss.

Zwar verspricht die Stadt ihren Erhalt, aber bisher hat sich die Krieau weitgehend über Konzerte finanziert, die hier stattfanden. Das wird wohl, wenn rundherum Wohnungen wachsen, kaum noch möglich sein.

Mehr zur Krieau?
Krieau Verbau vom Juni 2013
Ein “Viertel Zwei Plus“ ersetzt Teile der alten Trabrennbahn vom Juli 2013

Nach der Wiener Weltausstellung 1873 wurden die historischen Pferdestallungen neben der Trabrennbahn Krieau geabut. Jetzt wollen die Gemeinde Wien und eine Privatfirma hier rund 1000 Wohnungen errichten (Foto: Heribert Corn)

Nach der Wiener Weltausstellung 1873 wurden die historischen Pferdestallungen neben der Trabrennbahn Krieau geabut. Jetzt wollen die Gemeinde Wien und eine Privatfirma hier rund 1000 Wohnungen errichten (Foto: Heribert Corn)

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13A: Eine „ruhige Wohngegend“ fällt der neuen Mahü zum Opfer

Aus dem FALTER 47/2013

Wenn es um Stadtplanung geht, kommt eine Maßnahme selten allein – sie zieht einen Rattenschwanz an Folgen nach sich, die dann jeweils zu neuen Konflikten führen. So wie rund um die neue Mariahilfer Straße, Prestigeprojekt des rot-grünen Wien.

Dort gibt es nun – darauf haben sich SPÖ und Grüne im Oktober geeinigt – nicht nur neue Querungsmöglichkeiten für Autos, sondern auch eine veränderte Linienführung des 13A, damit dieser nicht mehr über die Fußgängerzone fahren muss. Nur ist das den Anrainern der Capistran- und der Windmühlgasse gar nicht recht.

Vergangenen Montag, acht Uhr, legten rund 20 davon den Busverkehr eine halbe Stunde lang lahm. Sie befürchten Lärm und Abgase und beklagen, in die Rathausentscheidung nicht eingebunden gewesen zu sein.

„Wir wollen auch weiterhin demonstrieren“, sagt Anrainerin Eva Rotter. „Denn wenn es bei dieser Linienführung bleibt, dann ist es mit der ruhigen Wohngegend hier vorbei.“

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Steinhof: Auf Druck von Bürgern gibt’s jetzt ein abgespecktes Projekt

Aus dem FALTER 46/2013

Joseph Gepp

Es war eine der aufsehenerregendsten Wiener Causen der vergangenen Jahre: 2011 wollte die Gemeinde Teile die Penzinger Steinhofgründe verbauen. Das dort befindliche Otto-Wagner-Spital soll bis 2020 absiedeln. Doch eine Bürgerinitiative wehrte sich, sodass Bürgermeister Michael Häupl 200 von 600 geplanten Wohnungen strich und eine Überarbeitung versprach. Vergangenen Mittwoch präsentierte nun eine Architektengruppe im Auftrag der Stadt eine abgespeckte Variante des Projekts: In niedrigen Gebäuden, die sich sanft ins Jugendstilareal einfügen, sollen 160 „Einheiten“ Platz finden – Wohnungen, Büros oder etwa Arztpraxen. Die bereits erfolgte Umwidmung soll angepasst werden. Christine Muchsel von der Bürgerinitiative steht der Idee ambivalent gegenüber. „Es ist natürlich ein Quantensprung, dass das Areal nun in öffentlicher Hand bleibt und die vorgeschlagene Bebauung viel rücksichtsvoller ausfällt“, sagt sie. „Aber man zäumt das Pferd von hinten auf. Warum klärt man nicht zuerst die Nutzungsfrage des Gesamtareals, bevor man sich dem Verbau eines Teilbereichs widmet?“

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