Aus dem profil 02/2019 vom 07.01.2019
Seit Jahren wird beklagt, dass die großen Supermarktketten kleine Landwirte und Lebensmittelproduzenten ausbeuten. Jetzt will die Politik in Wien und Brüssel mit neuen Gesetzen gegen unlautere Geschäftspraktiken vorgehen.
Von Joseph Gepp und Christina Hiptmayr
Ein Wochenende im Frühsommer. Die Österreicher zieht es ins Freie, die Grillsaison steht an. Der Lebensmittelhandel rechnet damit, dass die Konsumenten in den kommenden Tagen massenhaft Salat kaufen werden, um ihn zum Grillfleisch zu verzehren. Also ordern die Supermarktketten bei ihren Lieferanten Zehntausende Salathäuptel. Doch es regnet, und die Grillpartys fallen buchstäblich ins Wasser. Den liegen gebliebenen Salat schicken die Ketten zurück an die Produzenten, auch wenn das in keinem Vertrag jemals so vorgesehen war. Die Landwirte bekommen keinen Cent, obwohl sie den Salat nur noch wegwerfen können. Überdies müssen sie die Kosten für die Entsorgung tragen.
Es ist eine Episode von vielen. Sie wirft ein Schlaglicht auf einen Missstand in Österreich, über den kaum jemand spricht. Im Lebensmittelhandel stehen Tausende kleine und mittelständische Produzenten einer Handvoll großer Ketten gegenüber. Die Konstellation führt zu einem dramatischen Machtungleichgewicht. Die großen Konzerne, so geht seit Jahren die Klage, diktieren ihren Lieferanten gnadenlos Bedingungen, beuten sie aus und setzen sich über vertragliche Verpflichtungen einfach hinweg.
Kaum jemals deklarieren sich Betroffene öffentlich – immerhin steht häufig ihre wirtschaftliche Existenz auf dem Spiel. Dennoch ist das Problem so virulent, dass sich die EU-Institutionen in Brüssel Ende Dezember -noch unter der Ägide der österreichischen Ratspräsidentschaft -auf ein umfangreiches Gesetzesbündel geeinigt haben. Ein „Verbot von unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette“ soll mehr Fairness sicherstellen. „Wir müssen denjenigen zur Gerechtigkeit verhelfen, die sich völlig unverschuldet in einer schwachen Verhandlungsposition befinden“, sagt Phil Hogan, Landwirtschaftskommissar in Jean-Claude Junckers EU-Kommission und selbst Sohn irischer Bauern.
Auch in Österreich tut sich etwas. ÖVP- Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger – sie entstammt ebenfalls einer Bauernfamilie und begann ihre politische Karriere im schwarzen Bauernbund – hat das Thema nicht nur auf EU-Ebene zum Schwerpunkt erklärt, sondern stieß auch hierzulande Maßnahmen an. „Wir sehen das Problem der Übermacht der Handelsketten“, erklärte die Ministerin. Künftig soll es etwa eine Ombudsstelle geben, bei der Handelsunternehmen und ihre Lieferanten außergerichtlich Streitigkeiten beilegen können. Außerdem wurde bei der Bundeswettbewerbs behörde eine anonyme Hotline eingerichtet, bei der Betroffene Missstände melden können. Wie wirkungsvoll sind diese Initiativen? Ist es notwendig, dass die Politik mit Verboten in Geschäftsbeziehungen auf dem freien Markt eingreift? Und wie stellen sich die Missstände im Einzelnen dar?
Die Grundkonstellation ist jedenfalls problemanfällig, so viel steht fest. In Österreich etwa haben die drei größten Ketten Spar, Rewe (Billa, Merkur, Bipa, Penny) und Hofer gemeinsam einen Marktanteil von 86 Prozent. Die EU-Kommission ortet „unterschiedlich starke Verhandlungspositionen der einzelnen Akteure in der Lebensmittelversorgungskette“. Die Folge: „Lieferanten müssen eine Fülle von offiziellen und versteckten Rabatten akzeptieren, wenn sie mit dem Handelsunternehmen in Geschäftsbeziehung bleiben wollen“, erklärt Christian Jochum von der Landwirtschaftskammer. „Dazu kommen verspätete Zahlungen vonseiten der Ketten und einseitig vorgeschriebene Qualitätsanforderungen ohne preisliche Abgeltung.“
Konkrete Fälle werden kaum je publik. Nur wenige – meist prominentere – Unternehmen haben es sich in den vergangenen Jahren geleistet, gegen die Ketten aufzubegehren. Eines davon ist der Fleischereibetrieb Neuburger aus dem oberösterreichischen Mühlviertel. Im Jahr 2004 entfernte Billa den Neuburger-Leberkäse aus seinem Sortiment, weil das Unternehmen darauf bestand, aufgrund höherer Produktionskosten den Verkaufspreis zu erhöhen. Neuburger geriet zwar in wirtschaftliche Turbulenzen, konnte sich letztlich aber durchsetzen. Nach zwei Jahren hielt der Leberkäse wieder Einzug in den Billa-Regalen.
Doch man muss gar nicht so weit in die Vergangenheit zurückblicken, um die Ungleichgewichte in diesen Geschäftsbeziehungen auszumachen. So hatten etwa Österreichs Erdäpfelbauern immer wieder mit schwerem Schädlingsbefall zu kämpfen: Der Drahtwurm vernichtete in der vergangenen Saison in manchen Regionen bis zu 40 Prozent der Ernte. Obwohl es Schädlingsbekämpfungsmittel gibt, die laut Gesetz auch verwendet werden dürfen, akzeptierten die Lebensmittelketten aufgrund eigener, schärferer Umweltschutzauflagen den Einsatz nicht. „Im Jahr davor haben wir Bauern von diesem Verbot erst erfahren, als die Erdäpfel schon gelegt waren“, sagt Lorenz Mayr, Landwirt in Niederösterreich. Die Folge: Jene Bauern, die Pflanzenschutzmittel eingesetzt hatten, fanden für ihre einwandfreien Feldfrüchte ebenso wenig Abnehmer wie jene, die darauf verzichteten. Denn wurmstichige Kartoffeln kauft niemand. Und so wanderten Tausende Tonnen Erdäpfel statt ins Supermarktregal in die Biogasanlage. „Die Kosten dafür werden auf die Produzenten abgewälzt“, sagt Mayr.
Bereits im kommenden März werden voraussichtlich keine heimischen Erdäpfel mehr im Handel erhältlich sein. Stattdessen muss man sie importieren, etwa aus Israel oder Ägypten. Dies führt die Bemühungen der Handelsketten um hohe Umweltschutz-und Biostandards erst recht ad absurdum – denn die Importware unterliegt, im Gegensatz zur heimischen, keinen strengen Regelungen. Das heißt, die Konsumenten greifen ab März zu Gemüse, das deutlich stärkerem Pestizideinsatz ausgesetzt war und außerdem Tausende Kilometer weit transportiert wurde.
Um gegen solche Missstände anzugehen, haben sich kurz vor Weihnachten EU-Kommission, Rat und Europaparlament überraschend auf neue Regeln geeinigt. In rund 20 EU-Staaten gibt es zwar bereits nationale Regelungen für Fairness in den Geschäftsbeziehungen. Doch diese unterscheiden sich erheblich voneinander. Nun wurden EU-weit 16 unlautere Handelspraktiken definiert, um einen Mindestschutz in der gesamten Union zu gewährleisten. Gelten sollen die Regelungen ab 2021. Zwar müssen sie von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten noch offiziell angenommen werden. Doch das gilt als Formsache.
So dürfen künftig – unter anderem – Werbeausgaben nicht mehr auf die Lieferanten abgewälzt werden. Bei der Lieferung von verderblichen Waren müssen Stornierungen mindestens 30 Tage im Voraus getätigt werden. Verspätete Zahlungen von verderblichen Waren werden nicht mehr akzeptiert. Verträge dürfen nicht mehr einseitig oder rückwirkend geändert werden.
Dass man ein Verbot des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln den Bauern erst nach Aussaat mitteilt, wird also nicht mehr erlaubt sein. Genauso wenig dürfen etwa Salathäuptel nicht mehr ohne Vorankündigung und Entschädigungszahlung an Lieferanten zurückgeschickt werden.
Bei Zuwiderhandlungen ist mit Geldbußen zu rechnen. Dafür sorgen soll eine Behörde, die in jedem Mitgliedsland neu zu gründen ist. In Österreich wird die Aufgabe aller Voraussicht nach die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) übernehmen. Bereits im Sommer präsentierte die BWB gemeinsam mit Landwirtschaftsministerin Köstinger einen Katalog „für unternehmerisches Wohlverhalten“. Der Leitfaden soll Unternehmen, aber auch landwirtschaftlichen Betrieben dabei helfen, „zu erkennen, welche Handlungsweisen als fair betrachtet werden“, sagte BWB-Chef Theodor Thanner bei der Präsentation. Der Katalog listet einige „Ausbeutungspraktiken“ auf, wie zum Beispiel das „Fordern sachlich nicht gerechtfertigter Rabatte oder Sonderkonditionen“.
Wer sich unfair behandelt fühlt, kann dies auch anonym bei der BWB melden – mittels einer Whistleblower-Website, die neu eingerichtet wurde. 24 Nachrichten seien auf diese Weise bisher bei der BWB eingelangt, berichtet Sarah Fürlinger, Sprecherin der Behörde. Die Meldungen bezögen sich aber nicht nur auf Lebensmittelhändler und deren Lieferanten, sondern umfassten alle Branchen, so Fürlinger.
Landwirtschaftsvertreter sehen in diesen Maßnahmen einen Erfolg. „Sie bringen für alle Beteiligten mehr Fairness und Transparenz und führen dazu, dass kleine Erzeuger vor unfairen Geschäftspraktiken geschützt sind“, sagt Landwirtschaftskammerpräsident Josef Moosbrugger. Er lobt auch Köstinger dafür, sich „des Themas intensiv angenommen“ zu haben. Was aber sagen die Handelskonzerne dazu? Rainer Will -Geschäftsführer des Handelsverbandes, der Österreichs Supermarktketten vertritt -nennt die heimischen Handelskonzerne ohnehin „EU-weite Vorreiter“ im Kampf gegen unlautere Geschäftspraktiken. Dass nun neue Maßnahmen in Kraft treten, begrüße man prinzipiell. „Sie bringen weitere Verbesserungen entlang der Wertschöpfungskette“, sagt Will: „Damit haben wir absolut kein Problem.“
Nur etwas missfällt dem Handel: Die neue EU-Richtlinie wird für alle Lieferanten mit einem Jahresumsatz bis 350 Millionen Euro gelten. Diese Umsatzgrenze sei zu hoch, kritisiert Will. Sie schütze nicht nur Landwirte, sondern etwa auch internationale Großkonzerne. „Das ist ein unverhältnismäßiger Eingriff in den Wettbewerb und grob fahrlässig.“ Die Landwirtschaftskammer hält auf profil-Anfrage mit einem Beispiel dagegen: Auch Österreichs Molkereien -die von den Bauern beliefert werden -erzielten einige Hundert Millionen Euro Umsatz pro Jahr. Demnach bedeute ein hoher Umsatz allein noch nicht, dass keine Schutzbedürftigkeit im Sinn der neuen EU-Regeln besteht.
Die neuen Regeln auf österreichischer und europäischer Ebene werden mit einiger Wahrscheinlichkeit dazu beitragen, Missstände zu bekämpfen – auch deshalb, weil aufgrund der intensiven Debatte zwischen Handelsketten und Lieferanten künftig wohl ein höheres Problembewusstsein besteht. Allerdings können die neuen Regeln an einem grundlegenden Dilemma nur wenig ändern: Im stark umkämpften österreichischen Supermarktsektor wetteifern auch weiterhin wenige Ketten gegeneinander. Die Leidtragenden werden, über weite Strecken, auch künftig Landwirte und Lieferanten sein.
Beispiel Bio-Lebensmittel. Ihre angebotene Vielfalt ist erfreulich für die Konsumenten, weite Teile der Bauernschaft stellt sie aber vor erhebliche Probleme. Da kämpfen Rewe mit „Ja! natürlich“, Spar mit „Natur pur“ und Hofers „Zurück zum Ursprung“ um Marktanteile. Um sich von den Mitbewerbern abzugrenzen, werden von den Lieferanten immer strengere Auflagen verlangt. Seit 2016 stammt Milch von „Ja! natürlich“ von Kühen, die niemals im Stall angebunden werden. Nun will „Zurück zum Ursprung“ nachziehen. Für viele Landwirte ist das aber nicht machbar. Der Hintergrund: Vor allem in Österreichs Gebirgsregionen können die Tiere schon aufgrund der klimatischen Bedingungen nicht das gesamte Jahr im Freien auf der Weide verbringen. Im Winter müssen sie in den Stall. Das lässt sich zwar bewerkstelligen, wenn die Bauern großzügig dimensionierte Laufställe bauen, in denen sich die Tiere frei bewegen können. Aber: Für solche Laufställe fehlen vielen Bauern nicht nur die Kapitalmittel, sondern schlicht auch Flächen, zum Beispiel in steilen Hanglagen.
Die Folge: Auch die Produkte jener Bauern, die auf das Tierwohl achten, fliegen aus den rigoros konzipierten Bio-Programmen der Supermärkte. „Wir verwenden keinen Kunstdünger und arbeiten nach biologischen Grundsätzen“, sagt etwa ein Milchbauer aus dem Flachgau. „Trotz alledem können wir aber keine Biomilch verkaufen, weil die Maße unseres Laufstalles nicht zu den Vorgaben des Handels passen.“ Nachsatz: „Die Entwicklungen gehen immer schneller, aber die Preise gehen nicht mit.“
Die Auswüchse eines rabiaten Wettbewerbs unter wenigen Großen landen also auf dem Rücken vieler kleiner Landwirte und Lieferanten. Daran können auch die neuen EU-Regeln nur wenig ändern.