„Gute Kontakte in die Branche“

Aus profil 18/2018

Inwieweit dürfen Bundesbedienstete nebenbei Geschäfte auf eigene Rechnung machen? Ein Fall aus dem ÖVP-geführten Landwirtschaftsministerium wirft Fragen auf.

Von
Joseph Gepp

Die Zukunftsperspektiven der Schafund Ziegenhaltung. Die Wettbewerbsfähigkeit des Zuckerrübenanbaus. Die juristischen Feinheiten außerfamiliärer Hofübergaben. Mit derlei Fragen befasst sich in Österreich eine Forschungseinrichtung des Landwirtschaftsministeriums, das von ÖVP-Ministerin Elisabeth Köstinger geführt wird (derzeit vertreten durch Juliane Bogner-Strauß wegen Köstingers Babypause).

Die Forscher der „Bundesanstalt für Agrarwirtschaft“ (AWI), gegründet 1960, rund 30 Mitarbeiter, publizieren etwa agrarökonomische Fachartikel und verwalten eine umfangreiche Bibliothek. Der Direktor der AWI, Thomas Resl, studierte laut seinem online zugänglichen Lebenslauf Agrarökonomie und betreibt selbst einen Bauernhof in Niederösterreich. Bevor Resl 2014 zum Chef der AWI aufstieg, werkte er im Kabinett von Nikolaus Berlakovich, ÖVP-Landwirtschaftsminister (2008 bis 2013). So weit, so unspektakulär.

Wer aber recherchiert, stößt auf einige Nebentätigkeiten des Direktors. Sie werfen Fragen auf: Darf man genau in jenem Bereich, in dem man für den Staat tätig ist, Nebengeschäfte auf eigene Rechnung betreiben? Darf man dafür den guten Namen und das Adressbuch verwerten, über das man (auch) aufgrund der Staatstätigkeit verfügt -und dies nicht etwa nach Ausscheiden aus dem Staatsdienst, sondern bereits als Aktiver?

Bisher gab es solche Debatten vor allem im Sicherheitsbereich. Im Jahr 2010 beispielsweise stellte die damalige ÖVP-Innenministerin Maria Fekter Verschärfungen in Aussicht, was Nebentätigkeiten von Polizisten betrifft. Aber wie sieht es in anderen Ressorts mit möglichen Interessenskonflikten aus?

AWI-Direktor Resl beispielsweise betreibt nebenher ein Beratungsunternehmen mit Sitz in Wien, zusammen mit zwei anderen Landwirtschaftsexperten. Angeboten werden laut Website „Strategien und Lösungen für die landwirtschaftliche Produktion, Agrar-und Umweltpolitik“. Man betont die „guten Kontakte in die Branche“. Denn: „Als Direktor der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft ist Resl in nationalen, europäischen und internationalen agrarwirtschaftlichen Expertengruppen vernetzt“, wirbt die Website. Ihr zufolge zählen zu den Kunden der Consulter etwa die Landwirtschaftsministerien der russischen Teilrepublik Tatarstan, der Türkei und Rumäniens – sowie Privatunternehmen.

Dazu kommt eine Firma im niederösterreichischen Baden, für die Resl nebenher tätig ist: die Nourivit GmbH. Das Unternehmen, das auch Subventionen vom Land Niederösterreich bezieht, stellt Düngemittel aus Mikroorganismen her. Beliefert werden Landwirte von Österreich bis ins zentralasiatische Kasachstan.

Als Mehrheitsgesellschafter laut Firmenbuch fungiert der Badener Rechtsanwalt Friedrich Bubla. Dieser taucht laut Medienberichten -abseits vom Nourivit- Engagement – häufig in Geschäften auf, die einen Konnex zum 2014 gestürzten ukrainischen Präsidenten Wiktor Janukowitsch aufweisen; beispielsweise als Ex-Treuhänder von Janukowitschs einstigem Premier und Ex-Aufsichtsrat von Unternehmen in Janukowitschs Umfeld. „Meine Funktion als Gesellschafter der Nourivit hat aber mit der Ukraine rein gar nichts zu tun“, sagt Bubla auf profil-Anfrage. Nourivit sei „reine Privatsache“.

Doch zurück zu AWI-Direktor Resl. Dieser ist auf der Nourivit-Website als „agrartechnischer Berater“ angeführt und verfügt über eine entsprechende E-MailAdresse. In Terminen und Gesprächen stelle sich der Direktor „als Nourivit vor“, behaupten Geschäftspartner des Unternehmens in E-Mails, die profil vorliegen.

Darf man als Bundesbediensteter denn derlei Nebenjobs ausüben? Besonders präzise ist die Rechtslage nicht. Generell schreibt das Beamtendienstrecht vor, ein Beamter habe stets „darauf Bedacht zu nehmen, dass das Vertrauen der Allgemeinheit in die sachliche Wahrnehmung seiner dienstlichen Aufgaben erhalten bleibt“. In jedem Fall muss der Arbeitgeber sämtliche Nebenjobs bewilligen. Betrifft die Tätigkeit denselben Bereich wie der Staatsdienst, schauen die Ministerialverwaltungen üblicherweise etwas genauer hin, erklären Verfassungsjuristen gegenüber profil.

Was sagt AWI-Direktor Resl selbst zu all dem?“Man muss wissen, dass ich 2012 aus der Privatwirtschaft ins Ministerium gewechselt bin“, so Resl. „Zu 98 Prozent“ würden jene Nebenjobs, die im Internet aufscheinen, noch aus jener Zeit stammen, als Resl kein Bundesbediensteter gewesen sei. Consulting-Leistungen für ausländische Ministerien etwa gebe es nicht mehr, seit Resl beim Ministerium angedockt habe. Einzig verbliebene Jobs: Beratungsdienstleistungen für die Weltbank und Feldversuche bei der Nourivit GmbH, um deren Produkte zu verbessern. Diese habe er natürlich ordungsgemäß dem Ministerium gemeldet, sagt Resl. „Ich trenne sehr genau zwischen den Sphären.“

Das Landwirtschaftsministerium bestätigt diese Angaben. Die Art der Nebenbeschäftigung sei bei Dienstantritt gemeldet worden, sagt Daniel Kosak, Sprecher von Köstinger. Hat man denn keine Sorge, dass Interessenskonflikte drohen könnten? Der Umgang mit Nebenbeschäftigungen ergebe sich eben aus der „gesetzlichen Lage“, antwortet Kosak.

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