Monatsarchiv: Juni 2018

Nichtperformancekünstler

Aus dem profil 26/18 vom 25.06.2018

Es ist eines der großen übersehenen Probleme in Europa: Bei jedem zwanzigsten Bankkredit in Europa stockt die Rückzahlung. Die Brüsseler EU-Kommission geht nun dagegen vor. Mit Erfolg?

Von Joseph Gepp

Was ist das Problem, das Zukunft und Zusammenhalt in Europa am stärksten gefährdet? Die Antwort darauf hängt von der jeweiligen Weltsicht und Interpretation ab. Einige werden die mangelnde Kooperation der EU in Migrationsfragen anführen, andere die fehlenden Reformen in der Eurozone oder die soziale Ungleichheit.

Eine Antwort jedoch wird niemand geben. Denn das Thema ist derart technisch und komplex, dass es in der breiten öffentlichen Debatte kaum vorkommt. Dabei blockiert dieses Problem seit bald einem Jahrzehnt das ökonomische und finanzielle Zusammenwachsen der EU und ist mitverantwortlich für die tiefen wirtschaftlichen Probleme, die viele Staaten der Union weiterhin lähmen.

„Non-performing loans“ (NPL), auf Deutsch notleidende Kredite. So bezeichnet man Bankkredite an Privatpersonen oder Unternehmen, deren Rückzahlung seit mindestens 90 Tagen stockt und mit deren voller Bedienung nicht mehr zu rechnen ist. Derzeit ist dies ungefähr bei jedem zwanzigsten Kredit in der EU der Fall. Aktuelle Gesamtsumme aller NPL: rund 910 Milliarden Euro, fast eine Billion. Um eine Vorstellung von der Höhe dieser Zahl zu bekommen: Um von eins bis eine Milliarde laut zu zählen, hätte man im Jahr 1484 beginnen müssen – und dies muss man nur noch mit 910 multiplizieren.

Zwar beschert der globale Aufschwung derzeit bessere Wirtschaftsdaten für Europa, doch am NPL-Problem ändert dies kaum etwas. Deren Zahl liegt, trotz eines Rückgangs in den vergangenen zwei Jahren, immer noch höher als vor Ausbruch der Finanzkrise 2008. Europas Banken stehen heute also gleich tief im Sumpf ausfallgefährdeter Kredite wie in den dunkelsten Momenten der Krise, als die Weltwirtschaft knapp vor dem Kollaps war.

Als Ausweg macht die EU-Kommission nun einen Vorschlag. „Die EU muss die Dynamik des Wirtschaftsaufschwungs nutzen und den Abbau fauler Kredite beschleunigen“, sagt Valdis Dombrovskis, Vize von EU-Kommissionspräsident Jean- Claude Juncker. Doch ob dabei die richtigen Instrumente zum Einsatz kommen, bezweifeln viele. „Die Maßnahmen sind zwar für sich genommen sinnvoll, lösen aber nicht die eigentlichen Probleme“, sagt Christian Stiefmüller, Bankenexperte der Nichtregierungsorganisation „Finance Watch“ in Brüssel. „Teilweise schaffen sie sogar neue.“

Einig sind sich alle darin, dass aus den faulen Krediten desaströse Folgen resultieren. Die Banken mit hoher NPL-Belastung sind eigenkapitalmäßig permanent schlecht aufgestellt und schlingern immer am Rand der Pleite entlang. Deshalb vergeben sie kaum neue Kredite -weswegen Unternehmen nicht an geborgtes Geld für frische Investitionen gelangen. Dadurch kommt die Wirtschaft erst recht nicht in Gang; ausständige Schulden werden nicht bedient. Ein Teufelskreis setzt sich in Gang, der zu immer mehr Problemkrediten führt.

Nicht alle EU-Länder sind gleichermaßen vom NPL-Problem betroffen. In Italien und Irland ist laut Kommission jeder zehnte Kredit ausfallgefährdet, in Zypern jeder dritte, in Griechenland gar jeder zweite. In Österreich hingegen liegt die NPL-Quote bei vergleichsweise niedrigen 3,8 Prozent. „Der Abbau ist in Österreich schon sehr weit vorangeschritten, wir liegen derzeit bereits wieder signifikant unter dem EU-Durchschnitt“, heißt es vonseiten der heimischen Finanzmarktaufsicht (FMA). Dennoch betrifft die NPL- Krise ausnahmslos ganz Europa: Würde irgendwo auf dem Kontinent eine Bank unter der Last der Kredite kollabieren, könnte sich dies zu einer neuen Krise für die ganze Union auswachsen.

Dass ausgerechnet die peripheren Staaten derart betroffen sind, hat unterschiedliche Gründe. Mitunter liegen deren hohe NPL-Quoten an den Eigenheiten nationaler Insolvenzrechte: Mancherorts ist es ein teurer und zeitraubender Vorgang, bis eine Bank Kreditsicherheiten pfänden darf – beispielsweise ein Haus, mit dem ein Kredit besichert ist. Zudem hängt die NPL-Ballung an Europas Peripherie mit der Einführung des Euro zusammen. Die Staaten ersetzten damals ihre jeweiligen Währungen durch die gemeinsame. Weil diese als stabil und vertrauenswürdig galt, konnte man sich nun zu geringen Zinsen verschulden. In einigen Ländern, zum Beispiel Irland und Spanien, entstanden infolgedessen Immobilienblasen. Die Banken, damals hochprofitabel, wuchsen rasch an und überboten einander mit waghalsigen Geldvergaben. Auch fehlten bis zur Krise starke Aufsichtsbehörden, die dem Treiben Einhalt gebieten hätten können. Und als schließlich 2008 auf den Rausch eine tiefe Wirtschaftskrise folgte, kam ein weiterer Aspekt hinzu: Viele Kreditnehmer konnten nun die Gelder nicht mehr zurückzahlen, weil sie arbeitslos geworden waren.

Und heute? Es bräuchte Reformen in Europa, damit sich Ereignisse wie 2008 nicht wiederholen -doch diese werden eben durch das NPL-Problem gebremst. Zum Beispiel die sogenannte „Bankenunion“, ein zentrales Vorhaben der EU. Grundgedanke: Neue Regeln sollen dafür sorgen, dass alle Banken ungefähr gleich stabil aufgestellt sind. Zu diesem Zweck soll unter anderem ein gemeinschaftlicher Geldtopf eingeführt werden, aus dem eine einheitliche Einlagensicherung für jedes europäische Bankkonto finanziert wird. Ökonomen und Politiker halten dies für ein brauchbares Mittel, um Kreditexzesse -und anschließende Kreditklemmen -zu verhindern. Doch einige EU- Staaten, allen voran Deutschland, blockieren die Reform. Grund: Sie wollen nicht mittels des gemeinsamen Topfes für jene faulen Kredite haften, die sich anderswo aufgestaut haben. Das bedeutet: Solange das NPL-Problem nicht gelöst ist, stecken zentrale Reformen fest. Der Euro bleibt krisenanfällig.

Die EU-Kommission will nun den Knoten durchschlagen. Ihr Vorschlag sieht unter anderem vor, dass Banken in ihren Bilanzen „einheitliche Mindestbeiträge für Verluste aus künftigen notleidenden Krediten vorhalten müssen“. Das heißt, für jeden Kredit muss eine Art Reserve gebildet werden. Weiters soll die Gründung sogenannter „Asset Management Companies“ in EU-Mitgliedsstaaten erleichtert werden. Diese Gesellschaften, besser bekannt als „Bad Banks“, sollen Problemkredite von den Banken übernehmen. Dadurch können die Banken, befreit von der Last ihrer Vergangenheit, neue Kredite vergeben.

Offen lässt die EU-Kommission dabei jedoch die Frage, wer genau die faulen Kredite übernehmen soll – ein Aspekt, der Kritikern Sorge bereitet. „Der Passus von den Asset Management Companies könnte Europas Steuerzahler noch teuer zu stehen kommen“, sagt Bankenexperte Stiefmüller. Der Hintergrund: Es gibt zwar hochspezialisierte Finanzunternehmen, die gezielt NPL aufkaufen und eintreiben, beispielsweise Hedgefonds aus den USA. Doch solche Fonds erwerben Problemkredite nur dann, wenn ihnen die jeweilige Bank enorme Abschläge gewährt. Üblicherweise zahlen sie lediglich 25 bis 50 Prozent des Nominalwerts der Kredite. Dies allerdings können sich Europas Banken nicht leisten, ohne in die Pleite zu rutschen -immerhin sind sie wegen ihrer vielen faulen Kredite ohnehin schon finanziell angeschlagen. Letztlich könnte also der Brüsseler Bad-Bank-Vorschlag darauf hinauslaufen, dass Europas Regierungen Bad Banks gründen, um faule Kredite zu übernehmen. Mit Steuermilliarden -wie schon oft während der Krise.

Was aber bräuchte es stattdessen, um der europäischen NPL-Misere zu begegnen? Die Erfahrung zeigt: Faule Kredite häufen sich an, wo zu viele Banken am Werk sind. Dort rittern sie im gegenseitigen Wettbewerb um jede einzelne Kreditvergabe. Die seriöse Bewertung des Risikos kommt ebenso unter die Räder wie der Überblick über die Positionen in der eigenen Bilanz. Und zu all dem gesellt sich der Gedanke: Wenn es ernst wird, kommt ohnehin der Staat mit Steuergeld zur Hilfe, um Banken zu retten. Um faule Kredite zu bekämpfen, müsste man also vor allem dafür sorgen, dass gescheiterte Finanzinstitute zusperren und vom Markt verschwinden -konsequent.

Eine marktwirtschaftliche Selbstverständlichkeit, sollte man meinen. Doch die sogenannte Bankenabwicklung in Europa als schwierig. Zwar verfügt die EU seit einigen Jahren über Regeln zur Schließung gescheiterter Banken. Allerdings werden sie höchstens lückenhaft angewandt. Die Gründe sind vielschichtig. In einigen Fällen waren die Manager betroffener Banken eng vernetzt mit den verantwortlichen Politikern; in anderen fürchtete man, dass durch eine Pleite die finanziellen Probleme auf andere Banken überspringen könnten. Dementsprechend gab es in Europa bisher eine einzige reguläre Bankenabwicklung nach EU-Muster, jene der spanischen Banco Popular im Jahr 2017. Bei anderen Aktionen hingegen -konkret bei drei italienischen Banken in den vergangenen Jahren -eilte letztlich doch wieder die Regierung mit Steuergeld zur Hilfe. Man rechtfertigte die Rettungsaktionen mit komplexen Ausnahmeklauseln in europäischen Bankengesetzen und mit nationalen Insolvenzrechten.

Um das NPL-Problem in den Griff zu bekommen , sollte man also wohl keine Konstrukte schaffen, mit deren Hilfe faule Kredite erneut beim Steuerzahler landen -sondern kompromisslos dafür sorgen, dass Banken normal pleitegehen können, so wie alle anderen Unternehmen. Es wäre ein lohnender Schritt im Kampf gegen 910 Milliarden Euro, die Europa lähmen.

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Förderstopp

Aus dem profil 26/18 vom 25.06.2018

Von
Joseph Gepp

Es erregt seit Jahren scharfe Kritik. Der Ölkonzern OMV – zu 31,5 Prozent im Staatsbesitz – fördert gezielt den Einbau von Ölheizungen. Konkret können Österreichs Haushalte bei der Initiative „Heizen mit Öl“ mit Sitz in Wien Zuschüsse von einigen Tausend Euro beantragen, wenn sie eine Heizung installieren wollen. Das Geld kommt von der OMV und anderen Heizölunternehmen. Die Aktion soll dafür sorgen, dass Ölheizungen nicht aussterben – obwohl sie ökologisch höchst umstritten sind. Die schwarz-blaue Regierung plant im Koalitionsprogramm gar den „Ausstieg aus Ölheizungen im Neubau“. Auch Umweltorganisationen wie Global 2000 kritisieren die OMV immer wieder, weil sie die Förderungen nicht einstellt. Nun aber scheint sich im Konzern ein Kurswechsel abzuzeichnen. In einer nicht öffentlichen Stellungnahme zur Klimastrategie, die profil vorliegt, schreibt die OMV an das Umweltministerium von Elisabeth Köstinger (ÖVP):“OMV bekennt sich zu nachhaltigen Heizsystemen. Deshalb wird OMV die Unterstützung der Aktion ,Heizen mit Öl‘ in seiner aktuellen Form auslaufen lassen.“ Ende der Aktion also? Gegenüber profil will man den Ausstieg dann doch nicht bestätigen. „OMV evaluiert zurzeit ihre Position“, heißt es in einem knappen Statement.

Mehr zur umstrittenen Förderung von Ölheizungen:
Kesselflicken vom Dezember 2017
Kesselschlacht vom März 2018

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Freunde des Hauses

Aus dem profil 25/18 vom 18.06.2018

Im Wahlkampf lukrierte ÖVP-Chef Sebastian Kurz Hunderttausende Euro an Spenden von Immobilienunternehmen. Handelt die schwarz-blaue Regierung jetzt auf deren Zuruf? Zwei neue Gesetze fallen jedenfalls für die Immo-Branche äußerst vorteilhaft aus.

Von
Joseph Gepp

Immobilienunternehmen: Steuervermeidung leicht gemacht

Wer in der Immobilienbranche tätig ist, braucht sich derzeit nicht über mangelndes Geschäft zu beklagen. Österreichs Hauspreise, vor allem in Städten, liegen hoch wie nie. In Wien werden massenhaft Zinshäuser gekauft, saniert und teurer weiterverkauft. Ein lukratives Geschäft – die Preise haben sich im letzten Jahrzehnt fast verdoppelt.

Nun darf sich die Branche auch noch über die gesetzliche Verankerung einer steuerlichen Begünstigung freuen. Am vergangenen Mittwoch beschlossen die Regierungsparteien ÖVP und FPÖ eine Neuerung bei der sogenannten Grunderwerbssteuer. Derzeit bezahlt man 0,5 Prozent des Grundstückswertes, wenn man Firmen erwirbt, die Immobilien besitzen.

In der Gesetzesänderung geht es darum, inwieweit diese Grunderwerbssteuer auch bei verschachtelten Firmenkonstruktionen fällig ist. Kritiker warnen: Die Maßnahme aus dem Haus von ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger ermöglicht es Immobilienunternehmen, mithilfe einfacher Tricks ihre Steuer massiv zu reduzieren. „Das spottet jedem normalen Verständnis von Steuergerechtigkeit“, kritisiert SPÖ-Finanzsprecher Jan Krainer. Immerhin kommen Großunternehmen schon heute in vielen Bereichen steuerlich weit günstiger davon als Arbeitnehmer.

profil liegt nun ein Dokument vor, das zusätzliche Fragen aufwirft. Es zeigt: Noch vor wenigen Monaten verfolgte man im Finanzministerium eine völlig andere Linie. Im Sommer 2017 – unter Lögers Vorgänger Hans Jörg Schelling – wurde im Ministerium ein fünfseitiger, detaillierter Vorschlag aufgesetzt. Man verschickte ihn an Experten innerhalb und außerhalb des Hauses. Fazit der langen Ausführungen: Bei Immobilienkäufen mithilfe verschachtelter Firmenkonstruktionen sei „der Tatbestand der Grunderwerbssteuerpflicht erfüllt“. Demnach war das genaue Gegenteil dessen geplant, was später seinen Weg ins Gesetz fand. Bald danach – es war Dezember 2017, immer noch unter Schelling – verschickte das Ministerium einen neuen Entwurf der geplanten Änderungen. Und: Der Passus über die Firmenkonstruktionen fehlt. Diese entschärfte Version übernahm schließlich Löger von seinem Vorgänger.

Konkret geht es um die Frage: Was geschieht, wenn jemand eine Firma erwirbt, die wiederum eine Firma besitzt, der eine Immobilie gehört? Ist dann auch Steuer fällig? Bisher gab es im Steuerrecht darauf keine klare Antwort. Die Beamten wollten festschreiben, dass Steuerpflicht besteht -bis zur Kehrtwende.

Die Folge: „Sie müssen als Immobilienunternehmen lediglich zwei leere Gesellschaften gründen, eine Mutter-und eine Tochterfirma“, erklärt Christoph Urtz, Steuerrechtler an der Universität Salzburg. Dies sei weder besonders kompliziert noch teuer. Steht nun ein Immobilienkauf an, erwirbt zunächst die Tochterfirma das Objekt. Dieser Kauf löst zwar noch Grunderwerbsteuer aus -aber alle späteren Weiterverkäufe bleiben steuerfrei. Wie? Indem man nicht nur die Tochter samt Immobilie veräußert, sondern die Mutter samt Tochter samt Immobilie.

Aus dem Ministerium heißt es auf profil-Anfrage, Schwenks wie bei der Grunderwerbssteuer seien nicht unüblich. Bei der Begutachtung von Gesetzen komme es „regelmäßig zu einzelnen Abänderungen und auch Streichungen“, sagt Ministeriumssprecher Johannes Pasquali. Im konkreten Fall habe man den ersten Entwurf des Gesetzes an Steuerexperten ausgeschickt, um „mögliche Herausforderungen im Vollzug gleich vorweg transparent zu machen“. Weil die Reaktionen aber „großteils sehr kritisch“ ausgefallen seien, habe das Ministerium seine „vorläufige Rechtsmeinung“ wieder geändert. Pasquali spricht von der Gefahr „mehrfacher Grunderwerbssteuerbelastung“ und anderen praktischen Problemen, die entstanden wären, hätte man bei verschachtelten Firmenkonstrukten die Steuerpflicht festgeschrieben. Experte Urtz meint dazu: „Inwieweit solche Nachteile tatsächlich auftreten, hängt stark von der praktischen Ausgestaltung der Steuer ab.“ Jedenfalls dürfte mit der Änderung die Tür zur Steuervermeidung im Immobiliengeschäft weit offenstehen.

Kanzler Kurz – zu nah dran an der Immobilienbranche?

Geldwäsche-Regeln: Immobilienmakler ausgenommen

Man stelle sich vor, ein russischer Oligarch kauft eine Villa in Kitzbühel – mit Geld aus kriminellen Quellen. Wenn er irgendwann wieder verkauft, ist die Herkunft seines Geldes ein Stück plausibler geworden. Immerhin hat er soeben eine teure Villa abgestoßen. Schmutziges Geld wird sauber. So läuft im Prinzip Geldwäsche.

Seit Jahren führt die EU einen Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Politiker sind aufgerüttelt von den rätselhaften Finanzströmen hinter einigen Terroranschlägen und von Affären à la Panama Papers im Jahr 2016. Vier Geldwäsche-Richtlinien wurden bisher in Brüssel verabschiedet. Beispielsweise müssen heute Banker und Juweliere die Identität und etwaige politische Funktionen ihrer Kunden genau kennen. Momentan wird die vierte EU-Geldwäscherichtlinie in österreichisches Recht umgesetzt. Eine Regel darin sieht vor, dass sich manche Berufsgruppen – etwa Unternehmensberater, Versicherungsvermittler und Autohändler – mit sogenannten Risikoanalysen besser gegen Geldwäsche wappnen müssen. Mitarbeiter müssen zum Beispiel Schulungen absolvieren; im Betrieb müssen Abläufe definiert sein, was bei Geldwäscheverdacht zu tun ist. Für die Unternehmen bedeutet das zusätzliche Kosten und Aufwand. Verantwortlich für die Umsetzung der EU-Richtlinie in Österreich ist ÖVP-Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck.

Nun jedoch plant Schramböck in der sogenannten „Risikobewertungsausnahmeverordnung“, die zurzeit in Arbeit ist, eine wichtige Berufsgruppe von den neuen Pflichten auszunehmen: die Immobilienmakler. Dabei sind diese nicht nur ausdrücklich in der EU-Richtlinie vorgesehen -die Immo-Branche gilt noch dazu als extrem anfällig für Geldwäsche.

Sie sei ein „Hochrisikosektor“, heißt es etwa in einer deutschen Studie vom Vorjahr. Geschätzt zehn Prozent der Geldwäsche finde im Immobiliensektor statt, so Experten der Universität Halle, der Wirtschaftsprüfungsagentur Deloitte und des deutschen Bundeskriminalamts. Was Österreich betrifft, finden derzeit laut dem Maklerunternehmen Remax so viele Immobiliengeschäfte pro Jahr statt wie noch nie zuvor -was die Gefahr der Geldwäsche zusätzlich vergrößert. Entsprechend scharf fällt die Kritik an der Ausnahme aus, welche die Regierung für die Makler vorsieht. In einer Stellungnahme der Rechtsanwaltskammer vom 8. Juni heißt es, die Ausnahme sei „sachlich nicht zu rechtfertigen“. Immobilienmaklern komme „eine zentrale Rolle bei der Verhinderung von Geldwäsche zu“. Die Kammer warnt auch vor einem möglichen Konflikt zwischen Österreich und der EU. Immerhin zählen die Makler „nach der 4. Geldwäsche-Richtlinie ausdrücklich zu den Verpflichteten“. Darf Österreich die EU-Vorgabe einfach ignorieren? Die Frage ist rechtlich umstritten, weil die Richtlinie einzelnen Regierungen Spielräume zugesteht. Aber: Falls die Brüsseler EU-Kommission in Österreich eine mangelhafte Umsetzung ortet, könnte die Causa in ein Vertragsverletzungsverfahren münden.

Was sagt Schramböcks Wirtschaftsministerium zu all dem? In einer schriftlichen Stellungnahme an profil heißt es zunächst, dass Immobilienmakler bereits anderen gesetzlichen Sorgfaltspflichten in Sachen Geldwäsche unterworfen seien – unabhängig von den sogenannten Risikoanalysen. Dass diese für die Makler nicht notwendig seien, liege unter anderem daran, dass diese Berufsgruppe in Sachen Geldwäsche keine weitere Bewusstseinsbildung brauche. „Im Bereich der Immobilienmakler ist durchaus das Bewusstsein entwickelt, dass der Immobiliensektor einem Geldwäsche-Risiko ausgesetzt ist“, so die Stellungnahme.

Allerdings: Das heimische Bundeskriminalamt veröffentlicht jedes Jahr eine Statistik, welche Berufsgruppen wie oft einen Geldwäscheverdacht an die Polizei melden. Und: Die Immobilienmakler liegen an letzter Stelle. Im Jahr 2016 etwa gab es keine einzige Meldung aus ihren Reihen. Das spricht nicht gerade für überbordendes Risikobewusstsein. Ein Insider, der den Gesetzgebungsprozess mitverfolgt hat, führt deshalb einen anderen Grund für die Ausnahme ins Treffen. „Es war glattes Lobbying aus der Branche“, sagt er. Das Wirtschaftsministerium hält in der Stellungnahme dagegen. „Der Vorschlag geht nicht auf eine Intervention von Branchenvertretern zurück.“

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Der Leiner ist seiner

Aus dem profil 25/18 vom 18.06.2018

Benko erwirbt Kika/Leiner. Kann das gut gehen? In Deutschland erweist sich eine Übernahme ähnlicher Art jedenfalls bisher als Erfolg.

Von
Joseph Gepp
Christina Hiptmayr

Vergangenen Donnerstagabend. Nach zähen Verhandlungen wird -am Tag vor profil-Redaktionsschluss -bekannt: Die Signa Holding des Tiroler Geschäftsmanns René Benko übernimmt vom angeschlagenen deutsch-südafrikanischen Möbelkonzern Steinhoff die heimische Möbelkette Kika/Leiner. Sie ist hinter XXXLutz die zweitgrößte des Landes. Zuvor hat Kika/Leiner die Pleite gedroht. Jetzt atmet die Öffentlichkeit auf. „5000 Jobs gesichert“, titelt die „Kronen Zeitung“. Aber ist der Jubel nicht verfrüht? Immerhin kennt man den erst 41-jährigen Benko nicht gerade als Einzelhandelsmanager, sondern als Immobilientycoon. Schlaglichter einer kurzen und durchaus auffälligen Karriere: der Kauf des Kaufhaus Tyrol in Innsbruck, des KaDeWe in Berlin, des Goldenen Quartiers in Wien. Allesamt Luxusprojekte mit Fokus auf Immobilien in Top-Lagen, die mit der Übernahme einer Möbelkette wenig gemein haben.

Trotzdem ist Benko in seiner Karriere auch schon einmal ein Wagnis à la Kika/Leiner eingegangen. 2014 übernahm er die – ebenfalls angeschlagene -deutsche Warenhauskette Karstadt (derzeit 81 Häuser und 19.000 Mitarbeiter). Der Tiroler versprach zwar eine Sanierung. Doch die Öffentlichkeit blieb angesichts des „Möchtegern-Retters“ („FAZ“) skeptisch. Es gehe ihm vor allem darum, die Karstadt-Immobilien auszuschlachten, so der Vorwurf. Der Streit mit Gewerkschaftern und Betriebsräten über harte Einschnitte füllte Zeitungsseiten. Und heute? Einige Karstadt-Häuser mussten schließen, rund 2000 Mitarbeiter wurden abgebaut. Doch als Ganzes verbucht die Kette seit 2015 wieder operative Gewinne. Dazu trägt beispielsweise bei, dass der Vorstandsvorsitzende Stephan Fanderl den Wildwuchs an Marken im Sortiment stark einschränkte. Gestrafft wurde auch die Karstadt-Führungsebene. Die Zentrale in Essen verlor laut „Manager-Magazin“ ganze 40 Prozent ihrer Mitarbeiter. Heute zeigt sich sogar die Gewerkschaft mit dem Schicksal von Karstadt einigermaßen zufrieden. „Benko hat die Zusagen, die er beim Karstadt-Kauf gegeben hat, im Großen und Ganzen eingehalten“, sagt Günter Isemeyer, Sprecher des Vorstandes der Gewerkschaft verdi. „Karstadt hat sich erholt.“ Derzeit stehe an, das kollektivvertragliche System für die Mitarbeiter, das in der Krise ausgesetzt worden ist, wieder einzuführen. Auch wenn es dabei „einige Irritationen“ gebe – im Großen und Ganzen attestiert Isemeyer dem Neo-Eigentümer Benko doch „Verbindlichkeit und ein relativ klares Konzept“.

Wird sich das erfolgreiche Karstadt-Experiment in Österreich wiederholen lassen? Kaum eine Branche gilt hierzulande als derart umkämpft und übersättigt wie der Möbelmarkt -es wird also schwierig werden für Kika/Leiner, gegen die mächtigen Konkurrenten XXXLutz und Ikea wieder Meter zu machen. Außerdem könnte der Deal noch platzen; bis Juli hat die Signa ein Rücktrittsrecht. Trotzdem: Vorsichtiger Optimismus ist angebracht.

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Der Vertrag, den keiner kennt

Aus dem profil 24/18 vom 11.06.2018

CETA und TTIP, diese Kürzel sind in aller Munde. Kritiker befürchten, dass infolge der geplanten Handelsabkommen mit Kanada und den USA internationale Investoren zu viel Macht bekommen könnten, etwa um Gesetzgebungen europäischer Länder auszuhebeln. Stichwort: Schiedsgerichtsbarkeit.

Aber es gibt ein weiteres Kürzel, mit dem nur Fachleute etwas anfangen dürften: ECT. Es steht für „Energy Charter Treaty“. Auch hierbei handelt es sich um ein internationales Abkommen (im Energiesektor), das umstrittene Schiedsgerichte beinhaltet. Diese sind allerdings im Gegensatz zu CETA und TTIP längst Realität. Noch dazu weit intransparenter und investorenfreundlicher als alles, was beispielsweise CETA vorsieht.

Eine aktuelle, knapp 100-seitige Studie der konzernkritischen Organisationen Corporate Europe (CEO) in Brüssel und Transnational Institute (TNI) befasst sich mit dem ECT. Der Vertrag wurde im Jahr 1994 in Lissabon unterzeichnet und regelt internationale Handelsbeziehungen in Energiefragen. 51 Staaten in aller Welt haben unterzeichnet, auch Österreich. Das Investoren-Staats-Streitbeilegungssystem im Rahmen des ECT „wird von Unternehmen immer intensiver genützt, um gegen Gesetze vorzugehen und um die Wende in Richtung Erneuerbare Energien auszubremsen“, kritisiert Studienautorin Pia Eberhardt.

Konkret klagten Großkonzerne etwa gegen Verbote von Ölbohrungen und Pipeline-Projekten, Steuern auf fossile Brennstoffe und den Ausstieg aus umstrittenen Energieformen. Zwei der bekanntesten und meistkritisierten Verfahren überhaupt, beide gegen Deutschland, basieren auf dem ECT. Der schwedische Konzern Vattenfall klagte wegen des Atomausstiegs infolge der Katastrophe von Fukushima und wegen neuer Umweltauflagen für ein Kohlekraftwerk in Hamburg-Moorburg. Das erste Verfahren läuft noch; in Letzterem musste Deutschland wasserrechtliche Umweltauflagen lockern, um den Fall beizulegen.

Insgesamt stieg die Zahl der Verfahren in den vergangenen Jahren rasant: Im ersten Jahrzehnt der Existenz des ECT ver zeichnete man lediglich 19 Streitfälle, während es allein in den vergangenen fünf Jahren 75 neue Klagen gab. Und es könnten noch mehr sein: Es besteht keine Pflicht, die Öffentlichkeit über alle Verfahren zu informieren. Insgesamt endeten bisher 61 Prozent der bekannten und abgeschlossenen Fälle mit einer Entscheidung zugunsten des Investors oder mit einer Einigung, die Zugeständnisse an Investoren beinhalten.

Übrigens wurde ein Verfahren auf ECT-Basis auch von einem Unternehmen aus Österreich angestoßen: 2013 klagte der heimische Energieversorger EVN zusammen mit anderen Unternehmen Bulgarien. Grund: Nach gewalttätigen Protesten gegen hohe Energiepreise hatte der staatliche Regulierer eine Preissenkung um rund sieben Prozent verfügt. Das Verfahren dauert noch an.

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Glosse: Das war meine Woche

Aus dem profil 24/18 vom 11.06.2018

Ich staune: Es gibt eine Methode, mittels Betrug Geld zu lukrieren, ohne eine Strafe befürchten zu müssen. Laut Polizei handelt es sich zwar um einen uralten Trick, doch er kommt gerade wieder hoch. Es geht um die thailändische Zehn-Baht-Münze. Sie ist umgerechnet 0,27 Euro wert. Vorne ist Thailands verstorbener König abgebildet, hinten ein Tempel in Bangkok. Entscheidend ist, dass die Münze in Größe, Dicke und Zusammensetzung ziemlich unserer ZweiEuro-Münze entspricht. Nun sind findige Zeitgenossen auf die Idee gekommen, die Bath-Münzen in Parkund sonstige Münzautomaten zu schieben. Manchmal funktioniert es, zumindest bei Einkaufswagerl. Und immer wieder stoßen auch Restaurantgäste und Geschäftskunden auf Bath-Münzen in ihren Geldbörsen, berichten regelmäßig Medien im ganzen deutschen Sprachraum. Man mag nun einwenden, dass diese Form des Betrugs ziemlich aufwendig und kaum der Mühe wert sei. Nun, nicht alle denken so: Ein Blick in Internet-Verkaufsplattformen offenbart einen regen Markt für Zehn-Baht-Münzen. Auf ebay etwa werden sie in Hunderterpackungen angeboten. Preis: 50 Euro aufwärts. Und was soll man tun, wenn man Opfer von Bath-Betrügereien wird?

Eine Anzeige ist praktisch aussichtslos. Nicht nur weil der Besitz der Münzen völlig legal ist; es lässt sich überdies kaum feststellen, ob der mutmaßliche Täter tatsächlich betrügerische Absichten hegte. Muss man also einfach akzeptieren, Opfer geworden sein? Nicht unbedingt. „Wer clever ist, versteigert die thailändische Münze im Internet“, rät der „Schwarzwälder Bote“, eine Lokalzeitung im deutschen Baden- Württemberg. „‚Falschgeld‘ aus Thailand kann im Netz weiterverkauft werden.“ Ein genialer Plan! Falls ich einmal Bath-Opfer werde, verkaufe ich meine Münzen einfach weiter. An den nächsten Betrüger.

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Eingeordnet unter Das war meine Woche

„Herr Minister, reden wir über Gerechtigkeit“

Aus profil 23/2018

Wer zahlt für die immer teurere Pflege alter Menschen? Warum stehen auf Sozialbetrug bald niedrigere Strafen? Wo bleibt Österreichs Einsatz im Kampf gegen internationale Steuervermeidung? ÖVP-Finanzminister Hartwig Löger im Gespräch über das erste schwarz-blaue Halbjahr – und das, was folgt.


Interview: Joseph Gepp und Christina Hiptmayr

„Herr Minister, reden wir über Gerechtigkeit“

profil: Herr Minister, Sie stammen aus einfachen Verhältnissen, aus einer Eisenbahnerfamilie in einer rot dominierten Gemeinde in der Steiermark. Maturiert haben Sie im Stiftsgymnasium der Benediktiner in Admont, wo auf eine christlich-sozial orientierte Schulbildung Wert gelegt wird. Wie wichtig ist soziale Gerechtigkeit für Sie?

Löger: Extrem wichtig, und zwar immer schon, weil mich diese Frage seit meiner Kindheit begleitet .

profil: Dann reden wir über Gerechtigkeit in steuerlichen Fragen. Die schwarz-blaue Regierung engagiert sich auf EU-Ebene zu wenig im Kampf gegen Steuervermeidung, sagen Kritiker. Richtig beherzt treten Sie einzig für die sogenannte Digitalsteuer (siehe Glossar unten) ein. Können Sie die Kritik nachvollziehen?

Löger: Österreichs Regierung trägt alle Projekte zum Kampf gegen Steuervermeidung mit, die in Europa in Entwicklung sind, auch wenn wir da und dort noch diskutieren, in welchen Ausprägungen sie sinnhaft sind. Aber ich erkenne kein einziges Thema, bei dem wir uns verweigern. Die europaweite Neuberechnung der Körperschaftssteuer ist sogar einer unserer Schwerpunkte während Österreichs EU-Ratspräsidentschaft ab Juli. Vom Vorwurf der Untätigkeit bin ich sehr weit weg.

profil: Dann sprechen wir etwa über die sogenannte Schwarze Liste der EU (siehe Glossar unten), auf der sämtliche internationale Steueroasen verzeichnet sind. Die meisten Experten kritisieren diese Liste als Farce, weil sich viel zu wenige Staaten auf ihr befinden -und überdies wichtigen Oasen wie die Schweiz und Singapur völlig fehlen. Trotzdem hat Österreich auf EU-Ebene anstandslos bei der Liste mitgestimmt. Wäre hier nicht mehr Engagement angebracht?

Löger: Man muss wissen, von welchen Listen die Rede ist. Die Schwarze Liste führt jene Länder an, die von der EU als Steueroase gewertet werden, mit der Konsequenz, dass es für Unternehmen aus der EU schwieriger wird, dort Geschäftsbeziehungen zu etablieren. Wenn aber Staaten auf der Schwarzen Liste bestätigen, konsequent Maßnahmen zu setzen, um die Steueroase trockenzulegen, und die EU dies auch kontrollieren darf – dann erfolgt eine Herabstufung vom schwarzen in den grauen Bereich. Das ändert vorerst wenig am Status, weil erst, wenn die Reformen umgesetzt wurden, besteht die Chance, von der Liste genommen zu werden und damit zur Normalität zurückzukehren. Mit anderen Worten: Die EU setzt ihre wirtschaftliche Kapazität als Druckmittel für eine globale Steuergerechtigkeit ein. Wenn sich also heute weniger Staaten auf der Schwarzen Liste finden als vor einem halben Jahr, heißt das nicht automatisch, dass jetzt alles gut ist, sondern dass sich Staaten zu Reformen bekannt haben.

profil: Also ist es in Ihren Augen ein Erfolg, dass derzeit nur sieben Staaten auf der Liste stehen?

Löger: Zumindest ein Schritt in die richtige Richtung.

profil: Kritiker in ganz Europa sagen, die Auswahl der Länder auf der Liste sei Resultat billiger politischer Spielchen. Warum fehlen die wichtigsten Steueroasen?

Löger: Bei der Auswahl wurde nicht gegambelt, sondern auf Basis vorher vereinbarter und klarer inhaltlicher Kriterien bewertet. Die Schweiz beispielsweise befindet sich im grauen Bereich statt im schwarzen, weil sie konkreten Reformen zugestimmt hat, die nun auch umzusetzen sind.

Finanzminister Hartwig Löger (Wikipedia)

profil: Eine andere Maßnahme ist das sogenannte öffentliche Country-by-Country-Reporting auf EU-Ebene (siehe Glossar unten). Im Rahmen dessen ist geplant, dass Großkonzerne Informationen wie die Höhe der entrichteten Steuern künftig öffentlich machen müssen. Sie sagten im Februar, Country-by-Country-Reporting habe für Sie „nicht die höchste Priorität“. Warum nicht?

Löger: Schon heute haben wir ein sehr effektives System. Es gibt bereits einen intensiven internationalen Austausch von Steuerinformationen. Diese werden allerdings nicht veröffentlicht, sondern unter den Finanzbehörden verschiedener Länder ausgetauscht, um Steuermodelle und Steuerbetrüger zu erwischen. Es wurde von mehreren Regierungen außerhalb Europas klar deklariert: Wenn sich Europa für die Veröffentlichung der Informationen entscheidet, ziehen sie sich aus dem derzeitigen Informationsaustausch wieder zurück. Auch die OECD hat deshalb klar zur Vorsicht in Sachen Veröffentlichung gemahnt. Wenn wir auf sie bestehen, verlieren wir möglicherweise Daten und Transparenz – und machen bei der Steuerbetrugsbekämpfung zwei Schritte zurück, nur weil wir eine Veröffentlichung forcieren. Außerdem weise ich darauf hin, dass ein nationaler Alleingang in Frankreich schon einmal postwendend vom Verfassungsgerichtshof gekippt wurde.

profil: Das EU-Parlament hat aber mit großer Mehrheit für die Einführung des öffentlichen Countryby-Country-Reporting gestimmt. Selbst Ihr Parteikollege, ÖVP-EU-Fraktionschef Othmar Karas, plädiert seit Jahren vehement dafür.

Löger: Ich sehe Othmar Karas in dieser Frage als wichtigen Partner. Mein Punkt ist: Ich bin nicht gegen öffentliches Country-by-Country-Reporting, aber es braucht eine sinnhafte, zum Zeitpunkt passende Regelung und Umsetzung. Es bringt uns nichts, wenn wir die Prüfmöglichkeiten der Finanzverwaltungen fahrlässig einschränken statt erweitern. Mit Karas ist das akkordiert.

profil: Wechseln wir von Brüssel nach Wien, aber bleiben wir bei der Steuergerechtigkeit. Sie erklären gern, dass Sie sich für den Kampf gegen Lohn- und Sozialdumping einsetzen. Nun jedoch plant die schwarz-blaue Regierung die Abschaffung des sogenannten Kumulationsprinzips im Verwaltungsstrafrecht im Jahr 2020 (siehe Glossar unten). Das bedeutet: Wenn ein Arbeitgeber seine Beschäftigten schwarz arbeiten lässt, drohen ihm viel geringere Strafen als heute. Wie glaubwürdig ist angesichts solcher Pläne Ihr Einsatz gegen Lohndumping?

Löger: Das Thema ist mir bewusst. Sollte es in diesem Bereich zu groben Fehlentwicklungen kommen, bleibt immer noch die Möglichkeit gegenzusteuern.

profil: Heißt das, dass der Gesetzesentwurf, der die Abschaffung des Kumulationsprinzips vorsieht, nicht nach Ihrem Gusto ist?


Löger: Ich stehe hinter dieser Maßnahme, weil die Unternehmer in der Vergangenheit unverhältnismäßig benachteiligt wurden. Es ist aber jedenfalls eine Maßnahme, die wir ordentlich evaluieren müssen, um mögliche unerwünschte Folgen auszubessern.

profil: Der Chef der Finanzpolizei, der Sie vorstehen, sagt, Sozialbetrug sei in Österreich ein Massenphänomen. Ist angesichts dessen die Verringerung der Strafen wirklich eine gute Idee?

Löger: Wenn aus der Maßnahme heraus eine Fehlsituation entsteht, gilt es, den Rahmen zu ändern. Ich sehe jedoch derzeit keinen diesbezüglichen Gesprächsbedarf und unterstütze die Maßnahme auf ministerieller Ebene. Aber nochmals: Wenn sich aus der Wirkung heraus Probleme ergeben, muss man gewisse Dinge nochmals diskutieren.

profil: Schwarzblau will außerdem die Notstandshilfe (siehe Glossar unten) abschaffen. Das bedeutet, dass viele Menschen früher in die Mindestsicherung rutschen werden als heute. Im Gegensatz zur Notstandshilfe wird die Mindestsicherung von den Ländern bezahlt, nicht vom Bund. Deshalb haben die Landeshauptleute bereits angemeldet, dass sie etwaige Mehrkosten vom Bund abgegolten haben wollen. Rechnen Sie mit solchen?

Löger: Derzeit gehen wir davon aus, dass einige Länder und inbesondere Wien durch die Reform der Mindestsicherung ihre Kosten sogar reduzieren können. Wenn es in Einzelbereichen doch zu Mehrkosten für die Länder kommt, müssen wir dazu stehen.

profil: Ein weiteres Regierungsprojekt, das derzeit noch ziemlich unkonkret ist, sind Reformen bei der privaten Pflege alter Menschen im Kreis ihrer Familie. Nun übernimmt der Staat zwar die Kosten für die Pflege im Altersheim, nicht aber für die private. Hier entsteht eine Schieflage. Was wollen Sie dagegen tun?

Löger: Wir haben in der Landeshauptleutekonferenz einen Prozess fixiert, in dem wir das Thema Pflege als Gesamtthematik betrachten möchten -also auch die private Pflege berücksichtigen. Mein Plan ist, dass wir bereits 2019 ein Gesamtkonzept vorlegen können. Es soll das Ungleichgewicht zwischen Heimund privater Pflege ausgleichen.

profil: Und wie?

Löger:
Die Details dazu sind noch in Ausarbeitung. Es braucht eine deutlich bessere Pflegeinfrastruktur. Der Pflegeberuf wäre zum Beispiel in Form einer Lehre wesentlich stärker zu fördern. Es gibt überdies den Ansatz, Rahmenbedingungen für eine Art Pflegeakademie zu setzen. Und: Man muss die private Pflege im steuerlichen Bereich mitbedenken. Wir sind gerade in den Vorbereitungen für die große Steuerreform, in deren Rahmen wir solche Fragen definitiv behandeln werden. Denkbar wären beispielsweise Absetzbeträge bei Pflegeausgaben oder die Erhöhung des Pflegegeldes ab Stufe 4.

profil: Eine Möglichkeit, mehr Geld für gesellschaftliche Notwendigkeiten wie die Pflege zu lukrieren, wären Ökosteuern. Die Regierung liefert im Kampf gegen den Klimawandel zwar hübsche Bekenntnisse ab, aber steuerlich werden umweltschädliche Praktiken massiv gefördert. Beispielsweise profitieren Dieselfahrer vom sogenannten Dieselprivileg (siehe Glossar unten), was von Ökonomen und Umweltschützern scharf kritisiert wird. Bereits im Jahr 2016 hieß es, das Finanzministerium arbeite an der Abschaffung der steuerlichen Begünstigung von Diesel. Seither jedoch hat man nichts mehr davon gehört.

Löger: Wir verfolgen das Prinzip, die Abgabenquote in Richtung 40 Prozent zu senken – und nicht neue Steuern zu schaffen. Würden wir als isolierte Maßnahme das Dieselprivileg abschaffen und damit die Steuern auf Diesel erhöhen, dann würden wir dieses Prinzip verletzen.

profil: Man könnte beispielsweise gleichzeitig Elektroautos fördern, sodass sich die Steuereinnahmen nicht erhöhen -und schon wäre dieses Problem gelöst.


Löger:
Im Rahmen der großen Steuerreform streben wir eine Ökologisierung des Steuersystems an, die positive steuerliche Anreize setzt, umweltschonende Fahrzeuge oder Energie zu nützen. Genau solche Fördermaßnahmen werden also diskutiert. Aber ich will kein Flickwerk produzieren. Wir liefern ein Gesamtpaket, das in vielen Bereichen Vereinfachungen und Entflechtungen bringt, auch hinsichtlich der Ökologisierung.

profil: Derzeit ist die Abschaffung des Dieselprivilegs kein Thema im Finanzministerium?

Löger: Nicht unmittelbar.

profil: Lassen Sie uns noch einen Blick auf Österreichs aktuelles Budget für die Jahr 2018 und 2019 werfen. Es stehen Vorwürfe im Raum, dass sich Bundeskanzler Sebastian Kurz ein sogenanntes Körberlgeld für politische Eigen-PR genehmigt hat. (siehe Glossar unten) Laut internen Budgetunterlagen bezieht der Kanzler 51 Millionen Euro, zum Beispiel unter dem Posten Internationales – in offiziellen Budgetunterlagen scheinen diese Gelder nicht auf. Was läuft hier schief im Budget?

Löger: Nichts. Der Kanzler selbst hat bereits mehrmals ausgeführt, was mit diesen Mitteln geplant ist. Sie stehen unter anderem im Zusammenhang mit Gedenkveranstaltungen an das Jahr 1938. Es gibt hier keine -wie auch immer geartete – Verwendung abseits der offiziellen Zwecke. Vonseiten des Finanzministeriums werden wir im Rahmen des Budgetvollzugs, wie jedes Jahr, präzise auf alle Ausgaben des Bundes achten.

profil: In den Detailunterlagen zum Budget findet sich interessanterweise kein Wort darüber, dass diese Gelder in Gedenkveranstaltungen fließen.

Löger: Wir haben im Budget für sämtliche Ressorts alle Kostenarten und Kostenstellen durchgescreent. Es werden laufend sogenannte Spending Reviews und Budgetkontrollen für alle Ministerien sowie Bundes-und Vizekanzleramt durchgeführt. Es gibt also volle Transparenz und Nachvollziehbarkeit.

profil: Die letzte Frage gilt Ihrem Vorgänger Hans Jörg Schelling. Dieser heuert als Berater bei der russischen Gazprom an. Zuvor war Schelling als österreichischer Finanzminister Eigentümervertreter des teilstaatlichen Ölkonzerns OMV. Haben Sie -in Ihrer Eigenschaft als aktueller Eigentümervertreter – keine Sorge, dass möglicherweise kritisches Wissen über die OMV zum Konkurrenten Gazprom wandern könnte?

Löger: Man muss Menschen zugestehen, anderen Berufen nachgehen zu können, nachdem sie die Politik verlassen haben. Gerade bei Hans Jörg Schelling vertraue ich darauf, dass er weiß, wo die Grenzen liegen, auch im Sinne der Geheimhaltung. Sein Engagement bei Gazprom hat für mich sogar einen konstruktiv-positiven Ansatz: Das Pipeline-Projekt North Stream II, bei dem Hans Jörg Schelling beratend tätig sein wird, ist für die OMV, genauso wie für die Republik Österreich, von höchstem Interesse.

profil: Sie glauben also, dass Schelling als Gazprom-Berater automatisch österreichische Interessen vertritt?


Löger:
Ich glaube es nicht nur, ich weiß es.


Hartwig Löger, seit vergangenem Dezember ÖVP-Finanzminister, wurde 1965 im steirischen Selzthal geboren. Von 2011 bis 2017 war er Vorstandsvorsitzender des Versicherungskonzerns Uniqa Österreich.

Stichwort …

Country-by-Country-Reporting – Seit 2016 wird auf EU-Ebene daran gearbeitet. Großkonzerne sollen Informationen wie Umsatz je Land, Gewinn und vor allem entrichtete Gewinnsteuern veröffentlichen müssen. Die Reporting-Pflicht gibt es bereits im Geheimen zwischen Finanzbehörden – nun sollen die Informationen auch öffentlich gemacht werden.

Dieselprivileg – Österreichs Autofahrer zahlen auf einen Liter Diesel weniger Mineralölsteuer als auf einen Liter Benzin – konkret 8,5 Cent. Die Bevorzugung stammt aus einer Zeit, als Diesel noch als umweltschonende Zukunftstechnologie galt, die man fördern sollte. Heute kritisieren sie Experten als heillos überholt.

Digitalsteuer – Weil Digital-Konzerne wie Apple und Facebook derart wenig Gewinnsteuern entrichten, hat die EU-Kommission Anfang des Jahres Pläne zur Besteuerung der Digitalwirtschaft präsentiert. Kernpunkt: Statt der Gewinne sollen die Umsätze (mit drei Prozent) besteuert werden. Österreich unterstützt die Initiative.

KörberlgeldWie profil im März berichtete, scheinen in internen Budgetunterlagen Posten auf, die sich im offiziellen Budget nicht finden. Verdacht: Es handelt sich um verstecktes Geld für Polit-PR. Nicht nur bei Sebastian Kurz (siehe Interview) gibt es derartige rätselhafte Summen, auch bei FPÖ- Vizekanzler Heinz-Christian Strache.

Kumulationsprinzip – Wer beispielsweise 100 Mitarbeiter unterentlohnt oder falsche Angaben bei der Behörde macht -der zahlt auch 100 Mal Strafe. So sieht es das derzeitige Verwaltungsstrafrecht vor. Die Regierung will dies 2020 ändern. Dann soll nur noch ein Mal Strafe fällig sein.

Notstandshilfe – Derzeit erhalten Langzeitarbeitslose zuerst Arbeitslosenhilfe (maximal ein Jahr), dann Notstandshilfe (über die Dauer entscheidet die Behörde von Fall zu Fall) und schließlich Mindestsicherung. Entscheidender Unterschied: Mindestsicherungsbezieher dürfen kein eigenes Vermögen besitzen, Notstandshilfebezieher schon. Die Regierung will die Notstandshilfe abschaffen, sodass man künftig nach (wohl längerer) Arbeitslosenhilfe gleich in die Mindestsicherung rutscht.

Schwarze Liste – Anfang 2018 legte die EU eine Liste internationaler Steuersünder von Südkorea bis Barbados vor. Es soll Druck aufgebaut und einheitlich gegen Steueroasen vorgegangen werden. Doch die Entscheidungsfindungsprozesse gelten als extrem intransparent, die Auswahl der Länder als höchst fragwürdig. Anfang 2018 standen noch 17 Länder auf der Liste. Derzeit sind es gerade noch sieben.

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Eingeordnet unter Innenpolitik, Wirtschaft

Der lange Arm von Aarhus

Aus profil 23/2018

Ein weitgehend unbekanntes Rechtsdokument sorgt dafür, dass auch in Österreich – wie in Deutschland – Dieselfahrverbotedrohen könnten. Wenn auch nicht sofort.


Von
Joseph Gepp

Was haben Hamburg und Wien mit der dänischen Stadt Aarhus zu tun? In Hamburg gelten neuerdings teilweise Fahrverbote für gesundheitsschädliche alte Diesel-Autos; in Wien und anderen österreichischen Städten steht dies bisher nicht zur Debatte. Warum nicht? Dies wiederum hängt mit Aarhus zusammen.

Dort wurde im Jahr 1998 eine völkerrechtliche Konvention unterschrieben, unter anderem von Deutschland und Österreich. Die Aarhus-Konvention gesteht jeder Person Rechte im Umweltschutz zu, etwa den Zugang zu Gerichten in Umweltfragen. Unter anderem auf dieser Basis verklagte eine deutsche Umweltschutzorganisation mehrere deutsche Städte wegen ihrer schlechten Luftqualität. Der Fall wanderte schließlich vor das deutsche Bundesverwaltungsgericht. Dieses entschied im Februar im Sinne der Umweltschützer, dass Städte Fahrverbote verhängen dürfen.

Und in Österreich? Hierzulande galt es viele Jahre als juristisch umstritten, ob der Zugang der Gerichte, wie ihn die Aarhus-Konvention vorsieht, tatsächlich in vollem Umfang gilt. „Erst Anfang März erging ein Urteil des heimischen Verwaltungsgerichtshofs“, erklärt Thomas Alge, Jurist beim Ökobüro, einer Allianz von Umweltbewegungen. Seither gilt: Wenn Betroffene der Meinung sind, dass bestimmte Luftgrenzwerte nicht ausreichend umgesetzt sind, können sie bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Prüfung stellen -ein Verfahren , das möglicherweise darin mündet, dass ein Gericht die Verbesserung der Luftqualität verpflichtend vorschreibt.

Das Urteil könnte also noch folgenreich sein. Es führt dazu, dass Diesel-Fahrverbote in Österreich ebenso durchsetzbar sind wie in Deutschland. Zumindest theoretisch . Denn in Praxis laufen in Deutschland bereits seit einem Jahrzehnt Verfahren in derlei Causen -während die juristische Bearbeitung des Themas in Österreich erst beginnt. Allzu schnell sollte man daher noch nicht mit Verboten rechnen.

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Eingeordnet unter Wirtschaft

Glosse: Das war meine Woche

Aus profil 22/2018

Ich öffne meine E-Mails und finde: eine Rabattaktion für den Online-Bücherkauf. Eine Werbung für online buchbare Last-Minute-Städtereisen. Eine Tagesmenükarte von einem Restaurant, das ich einst im Jahre Schnee besucht habe. Newsletter von Internet-Flugticket-Versandhäusern.

All das interessiert mich nicht im Geringsten. Aber das Marketing via E-Mail wird wichtiger für Unternehmen -und das zeigt auch die Dauerwerbung in meiner Mailbox. Laut Zahlen des Instituts KMU Forschung Austria wurde im Jahr 2017 fast jedes fünfte Produkt in Österreich im sogenannten „Distanzhandel“ erworben, also per Internet oder Katalog. Allerdings fühlt sich der Distanzhandel ziemlich undistanziert an.

Nun aber rettet mich endlich die EU vor der Werbeflut. Im Rahmen der europäischen Datenschutzgrundverordnung erhalte ich neuerdings andere E-Mails: Ich werde um Zustimmung gebeten, ob ich die jeweiligen „Informationen“ weiterhin beziehen will. Wie herrlich, nicht zu antworten. Wie herrlich, wenn die jahrelangen Nervtöter, Zeitfresser und Aufmerksamkeitsdiebe plötzlich fernbleiben. Oft habe ich von einem großen Besen geträumt, der durch meine E-Mails fährt. Jetzt ist er da. Und er kehrt ganz von allein.

Doch mein Glück währte nur ein paar Tage. Schon nach kurzer Zeit haben die Distanzhändler eine neue Strategie ausgeheckt. In den neuesten Mails werde ich nicht mehr um Zustimmung bezüglich weiterer Nachrichten gebeten. Stattdessen möge ich bitte meinerseits eine kurze Mail schicken, falls ich die Sendung nicht mehr erhalten möchte. Aufgrund der Nachrichtenflut komme ich den zahlreichen Aufforderungen nach Rückmeldung natürlich nicht nach. Die Mails kommen weiterhin.

Europas Besen hat also nur kurz gekehrt . Und ich muss zurück zu meinen E-Mails. Unter den vielen unwichtigen die wenigen wichtigen heraussuchen.

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Eingeordnet unter Das war meine Woche

Freies Schussfeld

Aus profil 22/2018

Wie der österreichische Pistolenhersteller Glock in den USA die umstrittene Lobby-Organisation NRA unterstützt.

Von
Joseph Gepp

Hunderttausende Menschen, vor allem Schüler, gehen in den USA seit Monaten auf die Straße. Sie fordern strengere Waffengesetze. Anlass sind mehrere Schulmassaker in den vergangenen Monaten, gerade erst etwa in Santa Fe in Texas. Doch dem Ruf nach strengeren Regeln steht eine mächtige Lobby entgegen: die NRA (National Rifle Association) mit Sitz in Fairfax in Virginia, die Interessensorganisation der Waffenindustrie. Mittendrin unter den prominenten NRA-Unterstützern findet sich auch die US-Tochter des österreichischen Pistolenherstellers Glock. Dessen Produkte sind in den USA weithin bekannt und beliebt. Auch bei Amokläufen kommen Glocks immer wieder zum Einsatz.

Eine ausführliche Aufstellung von Glock USA aus dem Jahr 2016, die das Unternehmen selbst publiziert hat, zeigt, wie viel Geld Glock an die NRA samt deren Einrichtungen spendet. profil hätte darüber hinaus gern auch aktuellere Zahlen von Glock USA erfahren – doch die Anfrage blieb unbeantwortet. Offen bleibt auch die Frage, ob die Aufstellung bis zum Jahr 2016 ausnahmslos alle Unterstützungszahlungen von Glock an die NRA umfasst.


-) Zwischen 2010 und 2016 spendete Glock USA laut Eigenangaben 350.000 Dollar (300.000 Euro) an die NRA.

-) Im selben Zeitraum spendete Glock USA nochmals 350.000 Dollar an das NRA Whittington Center im Staat New Mexico -eine Art Abenteuerspielplatz, wo etwa Sportschießtrainings und Jagden stattfinden.

-) Zwischen 2005 und 2016 spendete Glock zudem umgerechnet 150.000 Euro an das Whittington Center Adventure Camp, einen Ableger des Centers. Dort lernen laut Website Teenager zwischen 13 und 17 Jahren „shooting fundamentals“. Neben Schießübungen gibt es etwa Seminare über Feuerwaffensicherheit sowie Überlebenstrainings.

-) 2016 spendete Glock zudem 25.000 Dollar (21.000 Euro) an die „Scholastic Shooting Sports Foundation“(SSSF). Die Organisation, die nicht zur NRA gehört, organisiert Sportschießwettbewerbe für Jugendliche.

-) 2016 spendete Glock 30 Pistolen an die „NRA Law Enforcement Division“. Die Einrichtung organisiert einen Schießwettbewerb für Sicherheitskräfte aus aller Welt.

-) 2016 übergab Glock zur Feier seiner 30-jährigen US-Präsenz eine sonderangefertigte Pistole an das „NRA National Firearms Museum“ in Fairfax -samt Echtheitszertifikat von Gründer Gaston Glock.

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