CETA gibt es längst

Aus dem profil 40/2016

Dass in den EU-Handelsabkommen CETA und TTIP private Schiedsgerichte für Investoren geplant sind, bereitet vielen Menschen Sorgen. Dabei gibt es sie bereits lange Zeit, noch dazu inbesonders intransparenter Form. Auch für Österreich.

Bericht:
Joseph Gepp

Sie tagen im Geheimen. Ihr Personal rekrutiert sich aus einer verschworenen Clique allzu unternehmensfreundlicher Juristen. Die hohen Strafen, die sie verhängen, beeinflussen Gesetzgebungsprozesse.

Kaum etwas bereitet den Kritikern der geplanten EU-Handelsabkommen mit den USA (TTIP, „Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft“) und Kanada (CETA, „Umfassendes Wirtschafts-und Handelsabkommen“) mehr Sorge als die Schiedsgerichte für Investoren. Wenn diese sich diskriminiert oder enteignet fühlen, sollen sie künftig nicht mehr auf die jeweilige nationale Gerichtsbarkeit angewiesen sein. Stattdessen dürfen die Unternehmen einen Sonderweg über halböffentliche internationale Schiedsgerichte beschreiten. Ein Machtungleichgewicht zugunsten von Konzernen, sagen die Kritiker. Eine Gefahr für die Demokratie. Die Debatte geht auch an den Politikern nicht vorbei. „Es ist nicht nachzuvollziehen, warum in einem Rechtsstaat wie Österreich im Streitfall nicht ordentliche Gerichte entscheiden sollten“, sagt SPÖ-Kanzler Christian Kern im Magazin „News“. Auch Kerns konservatives Gegenüber, ÖVP-Vizekanzler Reinhold Mitterlehner, sonst wenig CETA-kritisch, mahnt in der deutschen Zeitung „Welt“ zur Vorsicht: „Es muss klargestellt werden, dass der Investitionsschutz an das europäische Rechtssystem anknüpft.“

Dabei lassen die Regierungspolitiker aber einen wichtigen Punkt unerwähnt. Investoren-Schiedsgerichte für Österreich sind nicht etwa ein fernes, bedrohliches Zukunftsszenario. Sondern längst Realität. Seit dem Jahr 1985 hat Österreich mit 63 Staaten von Ägypten bis Vietnam sogenannte bilaterale Investitionsschutzabkommen (BITs) abgeschlossen. Allesamt sehen sie in Streitfällen den Einsatz der Schiedsgerichte vor. Unternehmen aus den 63 Ländern dürfen sie also für Österreich bemühen. Und umgekehrt. Und nicht nur das: Die konkrete Ausgestaltung dieser bilateralen Schiedsgerichte – zum Beispiel bei der CETA gibt viel intransparenter und missbrauchsanfälliger als bei den Gerichten, wie sie etwa im Rahmen von CETA vorgesehen ist (bei TTIP ist die Gestaltung noch unklar).

Trotzdem verliert Österreichs Regierung kein Wort über die bereits bestehende Schiedsgerichtsbarkeit, ganz im Gegensatz zu der geplanten in CETA und TTIP. Die SPÖ etwa bezog sie in ihre Kampagne und Mitgliederbefragung über CETA im September nicht ein. Die ÖVP tritt gar offen für ihren Fortbestand ein. Dieses paradoxe Verhalten lässt sich nur damit erklären, dass das Licht der Aufmerksamkeit derzeit grell auf CETA und TTIP scheint. Von der Existenz der bilateralen Gerichte hingegen wissen viele Österreicher nicht einmal.

Bemerkenswert ist auch die Rolle Brüssels in der Causa. Die EU-Kommission unter Jean-Claude Juncker befürwortet üblicherweise Schiedsgerichte, etwa bei CETA und TTIP. Österreichs bilateralen Sonderweg jedoch lehnt sie ab. Und zwar derart entschieden, dass sie im Juni 2015 gar ein Vertragsverletzungsverfahren einleitete. Es könnte eine Geldstrafe nach sich ziehen und trifft neben Österreich auch die Niederlande, Rumänien, Schweden und die Slowakei.

All diese Länder weigern sich, ihre Abkommen abzuschaffen, kritisiert die Kommission in einer Mitteilung vergangenen Sommer. Sie hätten „auf wiederholte Hinweise über mehrere Jahre, sie zu beenden, nicht reagiert“.

Was stört die Kommission? Nicht an allen Investitionsabkommen Österreichs stößt sie sich, sondern nur an zwölf davon: jenen, die mit anderen EU-Ländern abgeschlossen wurden (sogenannte „Intra-EU-BITs“). Diese, so die Kommission, würden dazu führen, dass österreichische Unternehmen in den betroffenen Ländern Vorteile genießen im Vergleich mit solchen aus anderen EU-Staaten. Denn die Österreicher könnten sich der Schiedsgerichte bedienen, während Unternehmen anderer Herkunft den normalen Rechtsweg einschlagen müssen. „Eine solche Diskriminierung ist mit EU-Recht unvereinbar.“

Es geht nicht nur um CETA

Es geht nicht nur um CETA

Zum besseren Verständnis der Causa hilft ein Blick in die frühen 1990er-Jahre. Osteuropa, nach der Wende, der EU-Beitritt der Staaten noch in weiter Ferne. Österreichs Wirtschaft hofft auf Gewinne im Osten, sorgt sich aber auch um die Rechtssicherheit. Unternehmer bezweifeln, ob sie im Ernstfall faire Gerichtsverfahren bekommen. Also verhandelt Österreichs Regierung Investitionsabkommen mit Osteuropas Ländern aus, nach dem Vorbild mit jenen außerhalb Europas.

Solche Verträge sind nur ein paar Seiten dick. Sie legen fest, dass ein Investor ein Schiedsgericht anrufen darf, wenn er sich um seine Investition gebracht sieht. Im Normalfall wählen Unternehmen und betroffener Staat dann aus einem kleinen Pool internationaler Fach-Juristen jeweils einen Vertreter aus (Honorar: rund 800 Euro pro Stunde). Die beiden einigen sich auf einen dritten Experten. Zwei der drei müssen beim Streitgegen-stand einer Meinung sein, dann fällt das Urteil. Berufen kann man nicht. Unter welchen Bedingungen genau eine Klage vor dem Schiedsgericht zulässig ist, dies jedoch bleibt in den Verträgen vage. Genauso wie der Modus der Auswahl des zuständigen Gerichts. In vielen Verträgen wird das „Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“ (ICSID) zur zuständigen Instanz erklärt, ein Schiedsgericht, das bei der Weltbank in Washington D. C. angesiedelt ist.

Österreich schloss sein erstes Abkommen mit einem späteren EU-Land im Jahr 1988, mit Ungarn. Es folgten Rumänien, Bulgarien, Slowenien, Kroatien, Estland, Lettland, Litauen, Tschechien, die Slowakei, Polen und schließlich 2002 Malta. Rechtlich war all das völlig unbedenklich – solange die Länder nicht der EU angehörten. Seither allerdings gelten auch dort die Regeln des EU-Binnenmarkts. Das bedeutet: Ein tausende Seiten starkes, fein austariertes Gesetzeswerk sorgt dafür, dass alle Unternehmen aus der EU gleich behandelt werden. Es stellt die Niederlassungsfreiheit für Investoren sicher und die Freiheit des Kapitalverkehrs, beides Grundsäulen der Union. Bei Streitigkeiten können sich Unternehmen an die nationale Gerichtsbarkeit wenden. Fühlen sie sich von dieser schlecht behandelt, dient der Europäische Gerichtshof in Luxemburg als Berufungsinstanz.

Die Intra-EU-BITs hebeln dieses System aus, weil sie manchen Unternehmen einen alternativen Rechtsweg eröffnen. Er funktioniert schneller, unkomplizierter, aber auch intransparenter. Und er benachteiligt die Staaten massiv, sagen die Kritiker. Inwiefern die Befürchtung zutrifft, lässt sich nur schwer überprüfen -gerade deshalb, weil über die Verfahren so wenig bekannt ist. Fest steht: Man-che von ihnen sind höchst umstritten.

So verurteilten Schiedsgerichte Tschechien und Rumänien, weil sie Subventionszahlungen für schwedische und niederländische Investoren einstellten. Allerdings: Der Grund dafür war, dass diese dem EU-Recht widersprochen haben. Die Richter berücksichtigten das nicht.

Was Verfahren mit Österreich-Bezug betrifft, kennt man bisher 19 -allerdings weiß man zumeist nicht viel mehr als ein paar Basis-Fakten. „Nicht alle Klagsfälle werden bekannt“, sagt Elisabeth Beer, Schiedsgerichts-Expertin von der Wiener Arbeiterkammer. „Wir kennen wohl nur die Spitze des Eisbergs.“ Das jüngste Verfahren mit Österreich -Verbindung ist gerade eine Woche alt. Das kroatische Tochterunternehmen der heimischen UniCredit Bank Austria klagt Kroatien vor dem Washingtoner ICSID, wohl wegen eines neuen Gesetzes zur Konvertierung von Frankenkrediten. Weitere Beispiele: Die Austrian Airlines klagten 2008 gegen die Slowakei, weil der Staat angeblich sein Versprechen gebrochen hatte, Haftungen für Schulden zu übernehmen (die AUA unterlag).Oder: Der Baukonzern Strabag und das Abfallunternehmen Saubermacher forderten 2013 Entschädigung von Kroatien, weil eine Müllentsorgungsanlage doch nicht gebaut worden war (sie gewannen).

Es scheint, als würde Österreich viel seltener verklagt werden, als dass dessen Unternehmen andere Länder klagen. Bisher weiß man nur von einer einzigen Klage gegen Österreich. Sie kam vergangenes Jahr von einer Tochter der Meinl-Bank mit Sitz auf Malta. Die jahrelangen Ermittlungen der heimischen Behörden gegen die Bank wegen mutmaßlicher Geldwäscherei und Untreue würden eine „zügellose Kampagne des österreichischen Staates“ darstellen, argumentierte Meinl (profil berichtete). Das Verfahren läuft noch. Die geringe Anzahl der Klagen gegen Österreich hängt wohl damit zusammen, dass heimische Firmen stark in Osteuropa investieren – während umgekehrt osteuropäische hierzulande eher wenig tätig sind.

Die EU-Kommission jedenfalls ist fest entschlossen, gegen die vermeintliche Bevorzugung österreichischer Unternehmen infolge der Intra-EU-BITs vorzugehen. Erst vergangenen Donnerstag übersandte Brüssel eine „förmliche Aufforderung zur Beendigung der EU-internen bilateralen Investitionsabkommen“ nach Wien. Einmal mehr. Österreich könne sich nicht darüber hinwegsetzen, so die Kommission auf ihrer Website, dass „für alle Mitgliedsstaaten dieselben EU-Vorschriften gelten“.

Lässt sich die Regierung in Wien davon beeindrucken? Nein, heißt es aus dem Büro des zuständigen ÖVP-Wirtschaftsministers Mitterlehner. Zwar gibt man auf profil-Anfrage zu, dass die Intra-EU-BITs „nicht dem letzten Stand der Entwicklung entsprechen, zum Beispiel was Transparenz oder Berufungsmöglichkeiten betrifft“. Allerdings argumentiert Mitterlehner, dass man quasi keine andere Wahl habe. „Bestimmte Mitgliedsstaaten der EU weisen noch Mängel bei der Rechtsstaatlichkeit auf. “

Anders ausgedrückt: Die osteuropäischen EU-Länder sind angeblich derart unsicher, dass die Regeln des Binnenmarkts allein nicht ausreichen. Österreichs Unternehmen brauchen die stärkere Waffe der Schiedsgerichtsbarkeit.

Österreich habe diese Argumente gegenüber der EU-Kommission vorgebracht, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Man rücke nicht von den Intra-EU-BITs ab, „solange es keine bessere und moderne Alternative gibt“.

Wie diese Alternative aussehen könnte, zeigt ein internes Arbeitspapier vom vergangenen April. Es wurde von der globalisierungskritischen NGO „Seattle To Brussels Network“ ans Licht gebracht. Es zeigt eine Position, auf die sich sechs EU-Regierungen geeinigt haben: Deutschland, Finnland, Frankreich, die Niederlande und Österreich. Die alten Intra-EU-BITs sollen abgeschafft werden, heißt es in dem Papier. Aber nicht ersatzlos.

Die Regierungen wünschen sich stattdessen eine „moderne“ Schiedsgerichtsbarkeit für Unternehmen in der kompletten EU. Zusätzlich zu den Regeln des Binnenmarkts.

Einige Zahlen zu den BIT’s:

63 Investitionsschutzabkommen, die auch eine Schiedsgerichtsbarkeit vorsehen, hat Österreich mit anderen Staaten abgeschlossen.
Einmal wurde Österreich bisher vor einem Schiedsgericht geklagt (soweit bekannt). Der Kläger ist eine Tochter der Meinl-Bank auf Malta. Das Verfahren ist offen.

18 mal haben österreichische Unternehmen im Ausland geklagt (soweit bekannt).
50 Mrd. Euro beträgt die höchste Entschädigungssumme, die jemals einem Investor zugesprochen wurden. Russland soll sie an die Eigentümer des einstigen Ölkonzerns Yukos zahlen.
5 der Verfahren mit Österreich-Bezug endeten mit einer außergerichtlichen Einigung. Zweimal gewannen die Investoren, dreimal die Staaten. Eines der Verfahren endete unentschieden. Fünf laufen noch.
46% aller Klagen kamen 2016 aus der Energiebranche. Dahinter folgen Öl-, Gas-und Minenkonzerne mit 20 Prozent der Klagen.
56 % der Klagen wurden 2016 bisher zugunsten der Investoren entschieden.

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