Aus dem FALTER 43/2013
Interview: Joseph Gepp
Rund 200 Euro oder 3,3 Prozent ihrer sehr großzügigen Firmenpension sollen rund 1500 (Ex-)Mitarbeiter der Nationalbank als „Solidarbeitrag“ zahlen. Das will die Regierung. Doch OeNB-Pensionisten und Betriebsrat wehren sich und klagen. Betriebsratschef Robert Kocmich sagt, warum.
Herr Kocmich, was ist so schlimm, wenn privilegierte Pensionisten einen geringen Solidarbeitrag leisten sollen?
Die Höhe wäre kein Problem. Aber diese Arbeits- und Pensionsverträge sind privatrechtlicher Natur, sie wurden zwischen Arbeitnehmern und Notenbank abgeschlossen. Die entscheidende Frage ist: Darf der Gesetzgeber eingreifen? Das betrifft ja potenziell nicht nur OeNB-Mitarbeiter, sondern alle Arbeitnehmer. Wir wollen das verfassungsrechtlich geklärt haben.
Verstehen Sie es, dass solche Maßnahmen Ressentiments schüren, die manche gegenüber Politikern, Bankern und hohen Beamten hegen?
Das verstehe ich sogar sehr. Man sucht die Gerechtigkeitsdebatte, weil die Einkommen überdurchschnittlich hoch sind. Aber es wurde dafür auch viel geleistet, und wir stellen uns nur dieselbe Frage wir viele andere: Wie sicher ist das Pensionssystem? Wenn man in bestehende Arbeitsverträge eingreift, wird das System definitiv weniger sicher.
Wie stehen die jüngeren OeNB-Mitarbeiter, die Sie als Betriebsrat ja auch vertreten, zu dieser Initiative?
Sobald sie begreifen, dass sich an Dienstrechten jüngeren Datums auch einmal etwas ändern könnte, wenn man solche Interventionen zulässt – dann unterstützen sie unser Anliegen. Denn jeder kann fragen: Wieso bekommst du etwas und ich nicht?
Wie haben sich die Pensionshöhen bei der OeNB entwickelt?
Im Jahr 1993 wurden jene Arbeitsverträge abgeschafft, deren Pensionsbestimmungen heute infrage stehen. Sie hatten zuvor seit 1971 gegolten. Seit 1993 bis jetzt gibt es fünf verschiedene Dienstrechte im Haus. Jedes einzelne ist etwas schlechter als das vorangegangene.