Aus dem FALTER 31/2013
Joseph Gepp
Vergangene Woche ging eine Nachricht durch die Zeitungen: Die Bawag-PSK hatte Mitarbeitern des AMS irrtümlich die Überziehung ihrer privaten Konten verweigert. Grund ist eine rigorose Richtlinie der Bank: Arbeitslosen wird grundsätzlich kein Überziehungsrahmen zugestanden. Offenbar war nun ein Computer einfach auf das Wort „AMS“ programmiert worden, ohne zwischen Mitarbeitern und Arbeitslosen zu unterscheiden.
Jetzt wird der Fall um eine Facette reicher: Ebenso wenig wie Überziehungen bekommen Arbeitslose bei der Bawag-PSK offenbar auch keine Kreditkarten. So geschehen bei Robert K., der gerade eine Firma für Internetbuchhandel aufbaut und sein Geld vom AMS bezieht. Vor einiger Zeit wollte K. eine neue Kreditkarte bestellen. Geht nicht, hieß es bei der Bawag-PSK. Denn: „Ein regelmäßiges Einkommen ist Voraussetzung für die Vergabe“ – und AMS-Bezüge würden nicht als solches gelten.
K. wechselte wütend die Bank, inzwischen hat er dort seine Kreditkarte bekommen. „In zwei Jahrzehnten als PSK-Kunde habe ich kaum jemals mein Konto überzogen, und jetzt sperren sie mich einfach“, sagt er. Wie viele andere Leute verwendet K. seine Kreditkarte vor allem für Onlinekäufe. „Genau hier liegt das Problem“, meint er. „Arbeitslose sind ohne Kreditkarte von diesem Feld ausgeschlossen.“ Ohne Kreditkarte könne man ja nicht einmal einen Ebay-Account eröffnen.
Bei der Bawag-PSK heißt es auf Falter-Nachfrage, es sei nicht automatisch so, dass ein Arbeitsloser keine Kreditkarte bekomme. „Jeder Fall wird einzeln geprüft“, sagt Sprecherin Georgia Schütz. Allerdings: Wer neben dem Arbeitslosengeld kein – weiteres – regelmäßiges Einkommen bezieht, bekommt auch keine Kreditkarte. Heißt im Klartext: Nur ein Arbeitsloser, der nebenbei zum Beispiel eine Immobilie vermietet, kriegt die Karte.
Es gehe eben darum, „dass der Kunde durch die Benützung einer Kreditkarte nicht in eine Überschuldungssituation gerät“, rechtfertigt Schütz diese Praxis.