Wasser: Die EU-Kommission ebnet den Privaten den Weg

Aus dem FALTER 5/2013

Kommentar: Joseph Gepp

Nein, die neue EU-Konzessionsrichtlinie zwingt nicht gleich zur Wasserprivatisierung. Sie definiert nur, wie Staat und Private bei Gütern der Daseinsvorsorge wie Wasser und Energie künftig miteinander umzugehen haben. Dies allerdings könnte Privatisierungen den Weg ebnen.

Die EU-Kommission verrechtlicht – und wo verrechtlicht wird, kann Recht geltend gemacht werden. Zum Beispiel von privaten Firmen, deren öffentliche Partner sich nicht penibel an die Regeln der Richtlinie halten. Die Privaten verfügen dann über ein komplexes Regelwerk als Waffe im Gerichtssaal.

Dort sind öffentliche Einrichtungen verwundbar. Denn viele von ihnen sind im vergangenen Jahrzehnt, um Geld zu sparen, vertrackte öffentlich-private Partnerschaften eingegangen. Viele haben komplizierte Mischformen aus Staat und privat entwickelt. Vielen fehlt Geld und Personal, um in teuren Rechtsstreiten mit Konzernen zu bestehen. Wie unbedarft öffentliche Einrichtungen bei juristischen und finanziellen Finessen sind, zeigen auch die Spekulationsskandale der vergangenen Wochen.

Man muss also fragen, ob es wirklich notwendig ist, dass die EU-Kommission mittels ausgefeilter Richtlinie für eine Gleichbehandlung des öffentlichen und privaten Sektors und europaweite Marktöffnung sorgt. Wichtiger wäre ein starker rechtlicher Schutz jener Bereiche, die privatwirtschaftlichem Gewinnstreben dauerhaft entzogen bleiben sollten. Doch für so etwas ist die Kommission nicht zu haben.

Schließlich fungiert sie auch als Teil der „Troika“ in Südeuropa. Als solcher fordert die Kommission von Griechenland und Portugal, dass im Gegenzug für Hilfsgeld die Wasserversorgung privatisiert wird.

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