Löhne im Handel: eine Ziffer mit großen Konsequenzen

Aus dem FALTER 34/2011

Soziales – Kommentar

Eine Ziffer entscheidet über Millionenbeträge. Handelsangestellte der Verwendungsgruppe 2, heißt es in heimischen Kollektivverträgen, führen lediglich „einfache oder mechanische Arbeiten (…) nach genauer Arbeitsanweisung“ durch. Gruppe 3 hingegen erledigt „technische oder kaufmännische Arbeiten“ bereits „selbstständig“.

Eine Supermarktkassierin aus dem Burgenland sah sich eher in Gruppe 3 als in 2 – und klagte. Nun gab ihr der Oberste Gerichtshof in letzter Instanz Recht. „Richtungsweisend“ nennt die Gewerkschaft das Urteil: Ein Drittel bis die Hälfte der rund 40.000 Handelskassierer in Österreich könnten wie die Verkäuferin falsch eingestuft worden sein. Die Wirtschaftskammer weist diese Angabe zurück.

Richtungsweisend ist das Urteil in der Tat. Denn österreichische Handelsangestellte befinden sich oft in prekären Lebens- und Arbeitssituationen: Bis zu 80 Prozent von ihnen sind Frauen, viele alleinerziehend, pendelnd, teilzeitbeschäftigt und von immer kundenfreundlicheren Arbeitszeiten abhängig. Verbunden mit den Realverlusten der vergangenen Jahre – für heuer rechnet das Wifo mit 0,8 Prozent – entsteht hier eine Spirale nach unten, zu jenen working poor, die jetzt schon zehn Prozent von Österreichs Arbeitnehmern ausmachen. Tendenz: 38 Prozent Zuwachs im ersten Jahrzehnt der Nullerjahre.

In dieser Situation bringt das OGH-Urteil für Betroffene (mit vier bis sechs Dienstjahren) rund 150 Euro mehr pro Monat. Außerdem kann entgangenes Gehalt bis zu 3000 Euro im Nachhinein eingeklagt werden.

Fazit: Eine gerichtliche Zuerkennung einer Ziffer im Kollektivvertrag wirkt sich hier sozial äußert treffsicher aus.

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